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   OLG Hamm, 09.11.1995 - 15 W 163/95   

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https://dejure.org/1995,6947
OLG Hamm, 09.11.1995 - 15 W 163/95 (https://dejure.org/1995,6947)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.11.1995 - 15 W 163/95 (https://dejure.org/1995,6947)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. November 1995 - 15 W 163/95 (https://dejure.org/1995,6947)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Einstimmigkeit von Beschlüssen bei "baulichen Veränderungen" des Wohungseigentums; Veränderungen in der Gartenanlage als "bauliche Veränderung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum

Verfahrensgang

  • AG Münster - 35 II 83/93
  • LG Münster - 2 T 1/95
  • OLG Hamm, 09.11.1995 - 15 W 163/95

Papierfundstellen

  • FGPrax 1996, 47
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 249/03

    Sonderumlage; Eigentümerbeschluss; Hecke; Grenzhecke; Garten; Gartenteil;

    Jedoch kann es ohne eine nähere Sachaufklärung nicht ausgeschlossen werden, dass der beschlossene Rückschnitt der Hecke und deren Belassung auf einer bestimmten Höhe eine gegenständliche Veränderung bildet (BayObLGZ 1985, 164/167; OLG Saarbrücken WE 1998, 69/71; OLG Hamm FGPrax 1996, 47/48) und somit nach § 22 Abs. 1 WEG zu beurteilen ist.

    (3) Falls der Hecke eine solch prägende Eigenschaft für das Grundstück nicht zukommt, ist der Eigentümerbeschluss gültig, wenn der Rückschnitt von ca. 2 m auf höchstens 80 cm Höhe als eine Maßnahme ordnungsmäßiger Instandhaltung nach § 21 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 2 WEG anzusehen ist (OLG Saarbrücken WE 1998, 69; OLG Hamm FGPrax 1996, 47/48; Merle in Bärmann/Pick/ Merle WEG 9. Aufl. § 21 Rn. 128).

  • OLG Hamm, 24.03.1997 - 15 W 314/96

    Beteiligung an den Kosten einer "baulichen Veränderung" einer

    Dies trifft insbesondere dann zu, wenn eine vorhandene Bepflanzung radikal beseitigt wird und durch die Neuanlage eine nach Charakter, Erscheinungsbild und Funktion völlig andere Gartenanlage geschaffen wird (vgl. Senat, NJWE-MietR 1996, 85 = FGPrax 1996, 47).
  • OLG Hamm, 15.02.2000 - 15 W 426/99

    Umgestaltung der Gartenfläche durch den Sondernutzungsberechtigten

    Diese Regelung geht, wie das Landgericht richtig erkennt, über die Einräumung eines reinen Sondernutzungsrechtes an der Gartenfläche hinaus, welches allerdings den Berechtigten nur das Recht zur üblichen Gartenpflege, nicht aber zu baulichen Veränderungen gewährt (vgl. Senat FG-Prax 1996, 47, 48 = NJWE-MietR 1996, 85; BayObLG WuM 1998, 563, 564).
  • LG Hamburg, 07.07.2006 - 318 T 247/05

    Wohnungseigentum: Kostentragung bei Notfalleinsatz; Hauptsacheerledigung;

    Ein Beurteilungsspielraum verbleibt den Wohnungseigentümern nur, sofern mehrere Verwaltungsmaßnahmen in Betracht kommen; dann ist es deren Sache, durch Stimmenmehrheit eine Auswahl zu treffen (BayObLG, NZM 2002, 75; OLG Hamm NJWE-MietR 1996, 85; OLG Köln, NZM 1998, 970).
  • OLG München, 11.06.2008 - 5 U 2059/08

    Nachbarrecht: Urteilsberichtigung durch das Rechtsmittelgericht; Voraussetzungen

    Zum Rückschnitt verpflichtet ist die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Personenverband (BGH, Beschluss vom 02.06.2005 - V ZB 32/05, NJW 2005, 2061), denn bei der Erfüllung der gegenüber dem Nachbarn bestehenden Beseitigungspflicht handelt es sich um Maßnahmen der laufenden Verwaltung des Gemeinschaftseigentums (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2003 - 3 Wx 227/03, ZMR 2004, 608; OLG Hamm, Beschluss vom 09.11.1995 - 15 W 163/95, ZMR 1996, 218) und damit um eine dem Verband und nicht einzelnen Wohnungseigentümern persönlich obliegende Verbindlichkeit im Außenverhältnis.
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