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   KG, 02.02.1996 - 24 W 7880/95   

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https://dejure.org/1996,3433
KG, 02.02.1996 - 24 W 7880/95 (https://dejure.org/1996,3433)
KG, Entscheidung vom 02.02.1996 - 24 W 7880/95 (https://dejure.org/1996,3433)
KG, Entscheidung vom 02. Februar 1996 - 24 W 7880/95 (https://dejure.org/1996,3433)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Modernisierende Instandsetzung bei fehlender Amortisation; Befugnisse des Verwaltungsbeirats bei vorübergehend fehlendem Verwalter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine modernisierende Instandsetzung bei fehlender Amortisation

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2 § 22
    WEG -Beschluß zur modernisierenden Instandsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1996, 95
  • ZMR 1996, 283
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZR 23/92

    Entgeltklausel in Vertriebsvertrag

    Auszug aus KG, 02.02.1996 - 24 W 7880/95
    Aus vergleichbaren Erwägungen hat der Senat einen unverhältnismäßigen Kostenaufwand für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 a HeizkostenVO angenommen, wenn in einem 10-Jahresvergleich die Kosten für die Installation der Meßgeräte sowie für deren Wartung und Ablesung die voraussichtliche Einsparung von Energiekosten übersteigen (Senat OLGZ 1993, 308 = NJW-RR 1993, 468 = ZMR 1993, 182 = WM 1993, 300 = WE 1993, 138 = DWE 1993, 80; ebenso BayObLG NJW-RR 1994, 145 = WM 1993, 753 = WE 1994, 282).
  • BayObLG, 16.09.1993 - 2Z BR 91/93

    Anspruch auf Abänderung eines bestehenden Kostenverteilungsschlüssels; Antrag auf

    Auszug aus KG, 02.02.1996 - 24 W 7880/95
    Aus vergleichbaren Erwägungen hat der Senat einen unverhältnismäßigen Kostenaufwand für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 a HeizkostenVO angenommen, wenn in einem 10-Jahresvergleich die Kosten für die Installation der Meßgeräte sowie für deren Wartung und Ablesung die voraussichtliche Einsparung von Energiekosten übersteigen (Senat OLGZ 1993, 308 = NJW-RR 1993, 468 = ZMR 1993, 182 = WM 1993, 300 = WE 1993, 138 = DWE 1993, 80; ebenso BayObLG NJW-RR 1994, 145 = WM 1993, 753 = WE 1994, 282).
  • KG, 08.06.1994 - 24 W 5760/93

    Kann Eigentumswohnung als Architekturbüro genutzt werden?

    Auszug aus KG, 02.02.1996 - 24 W 7880/95
    Dies ist dann der Fall, wenn ein verantwortungsbewußter, wirtschaftlich denkender Hauseigentümer vernünftigerweise ebenso handeln würde, der wirtschaftliche Aufwand für eine technische Neuerung also in einem vertretbaren Verhältnis zum Erfolg steht und sich in absehbarer Zeit amortisiert (ständige Rechtsprechung des Senats wie auch anderer Oberlandesgerichte; vgl. Senat NJW-RR 1994, 1358 = WM 1994, 563 = WE 1995, 58 = DWE 1994, 159 = GE 1994, 1387 = KGR Berlin 1994, 171).
  • BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 904/93

    Eigenbedarfskündigung und Anbietepflicht des Vermieters

    Auszug aus KG, 02.02.1996 - 24 W 7880/95
    Dies ist dann der Fall, wenn ein verantwortungsbewußter, wirtschaftlich denkender Hauseigentümer vernünftigerweise ebenso handeln würde, der wirtschaftliche Aufwand für eine technische Neuerung also in einem vertretbaren Verhältnis zum Erfolg steht und sich in absehbarer Zeit amortisiert (ständige Rechtsprechung des Senats wie auch anderer Oberlandesgerichte; vgl. Senat NJW-RR 1994, 1358 = WM 1994, 563 = WE 1995, 58 = DWE 1994, 159 = GE 1994, 1387 = KGR Berlin 1994, 171).
  • KG, 30.11.1992 - 24 W 3802/92

    Heizkostenabrechnung; unverhältnismäßiger Kostenaufwand bei verbrauchsabhängiger

    Auszug aus KG, 02.02.1996 - 24 W 7880/95
    Aus vergleichbaren Erwägungen hat der Senat einen unverhältnismäßigen Kostenaufwand für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 a HeizkostenVO angenommen, wenn in einem 10-Jahresvergleich die Kosten für die Installation der Meßgeräte sowie für deren Wartung und Ablesung die voraussichtliche Einsparung von Energiekosten übersteigen (Senat OLGZ 1993, 308 = NJW-RR 1993, 468 = ZMR 1993, 182 = WM 1993, 300 = WE 1993, 138 = DWE 1993, 80; ebenso BayObLG NJW-RR 1994, 145 = WM 1993, 753 = WE 1994, 282).
  • KG, 27.06.1994 - 24 W 7640/93

    WEG : ordnungsmäßiger Instandsetzung einer Heizungsanlage

    Auszug aus KG, 02.02.1996 - 24 W 7880/95
    Dies ist dann der Fall, wenn ein verantwortungsbewußter, wirtschaftlich denkender Hauseigentümer vernünftigerweise ebenso handeln würde, der wirtschaftliche Aufwand für eine technische Neuerung also in einem vertretbaren Verhältnis zum Erfolg steht und sich in absehbarer Zeit amortisiert (ständige Rechtsprechung des Senats wie auch anderer Oberlandesgerichte; vgl. Senat NJW-RR 1994, 1358 = WM 1994, 563 = WE 1995, 58 = DWE 1994, 159 = GE 1994, 1387 = KGR Berlin 1994, 171).
  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine

    Sofern sich die Mehraufwendungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums - der bei Maßnahmen der hier in Rede stehenden Art in der Regel zehn Jahre beträgt - amortisieren, hielten sich die Maßnahmen noch im Rahmen der modernisierenden Instandsetzung (vgl. BayObLG, FGPrax 2005, 108 ff.; KG, FGPrax 1996, 95; Merle in Bärmann, aaO, § 21 Rn. 102).
  • OLG Hamm, 18.11.2008 - 15 Wx 139/08

    Wirksamkeit der Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über die Sanierung von

    Auch die Erneuerung einer Fassadenverkleidung unter Anbringung eines zusätzlichen Wärmeschutzes war nach diesen Grundsätzen zu beurteilen (Senat FGPrax 2007, 69 = ZMR 2007, 131; BayObLG NZM, 2002, 75 = ZMR 2002, 209; KG FGPrax 1996, 95; OLG Düsseldorf NZM 2000, 1067; MünchKommBGB/Engelhardt, 4. Aufl., § 21 WEG Rn. 10).

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. KG FGPrax 1996, 95) liegt der maximale Zeitraum, bei dem noch von einer wirtschaftlich sinnvollen Amortisation der Mehraufwendungen für modernisierende Instandsetzungen gesprochen werden kann, bei etwa 10 Jahren.

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2002 - 3 Wx 40/02

    Anforderungen an eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 WEG

    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; OLG Köln ZMR 1998, 49; Beschluss vom 15. März 2002 - 3 Wx 13/02 KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • OLG Schleswig, 08.12.2006 - 2 W 111/06

    Voraussetzungen und Kostentragung bei der Instandsetzung von Wohnungseigentum

    Die Frage, ob im Hinblick auf die Wärmedämmung eine Kosten- /Nutzenanalyse (Amortisation) erforderlich ist (so KG NJWE-MietR 1996, 133; dagegen BayObLG NZM 2002, 75) kann offenbleiben.
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 3 Wx 13/02

    Zustimmungsbedürftigkeit aller Wohnungseigentümer bei baulichen Veränderungen im

    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; OLG Köln ZMR 1998, 49; KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • LG Saarbrücken, 28.03.2013 - 5 S 182/12

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über eine den Gebäudegebrauchswert

    Diese Bewertung hängt von einer anzustellenden Kosten-Nutzen-Analyse ab, die den Wohnungseigentümerbeschluss nur dann rechtfertigen würde, wenn sich die Mehraufwendungen innerhalb eines angemessenen Zeitraumes - grundsätzlich innerhalb von 10 Jahren - amortisieren würden (vgl. BGH, aaO, juris Rnr. 10; BayObLG, FGPrax 2005, 108 ff; KG FGPrax 1996, 95; Bärmann/Merle, § 21 Rnr. 102).
  • BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04

    Identifizierung der Verfahrensbeteiligten durch Eigentümerlisten - Einrichtung

    Nach der Rechtsprechung des Kammergerichts (FGPrax 1996, 95) liegt der maximale Zeitraum, bei dem noch von einer wirtschaftlich sinnvollen Amortisation der Mehraufwendungen für modernisierende Instandsetzungen gesprochen werden kann, bei etwa 10 Jahren.
  • OLG Rostock, 03.11.2008 - 3 W 5/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Prüfungsumfang bei Anfechtung eines

    Ob die Antragsgegnerin von den Antragstellern eine Beschlussfassung gem. § 18 Abs. 1 WEG verlangen kann (vgl. hierzu KG, Beschl. v. 02.02.1996, 24 W 3553/95, FGPrax 1996, 95), braucht der Senat nicht zu entscheiden, da ein solches Verlangen nicht in Rede steht (vgl. Heinemann in Jenißen, WEG, § 18 Rn. 30).
  • LG München I, 09.11.2022 - 1 S 3113/22

    Anspruch der Wohnungseigentümer auf Folgenbeseitigung nach Aufhebung vollzogenen

    Die Kostenverteilung dürfte im Hinblick auf die Amortisierungsregelung des § 21 Abs. 2 Nummer 2 WEG n. F. in der Regel auch unproblematisch sein; eine unangemessene Benachteiligung modernisierungswilliger Eigentümer ergibt sich hieraus nicht, weil eine modernisierende Instandsetzung, die sich nicht amortisierte, nach altem Recht in der Regel nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprach und somit (vorbehaltlich eines "Zitterbeschlusses") gar nicht möglich war (vgl. Merle in Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 14. Auflage 2018, § 22 Rn. 367; BayObLG FGPrax 2005, 18; KG WuM 1996, 300.), während die modernisierungswilligen Eigentümer im Falle einer scheiternden Amortisierung nach neuer Rechtslage allenfalls ein erhöhtes Kostenrisiko tragen, und auch dies nur, soweit das Quorum des § 21 Abs. 2 Nummer 1 WEG nicht erreicht ist.
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 3 Wx 258/02

    Wohnungseigentumsgesetz : Zuordnung der Erträge aus der Fremdnutzung einer

    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; Senatsbeschluss - 3 Wx 13/02 - vom 15. März 2002; OLG Köln ZMR 1998, 49; KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • BayObLG, 27.11.2003 - 2Z BR 176/03

    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen - Beurteilung einer modernisierenden

  • AG Konstanz, 31.01.2013 - 12 C 620/12

    Kosten-Nutzen-Analyse fehlt: WEG-Beschluss anfechtbar!

  • LG Koblenz, 26.05.2009 - 2 S 52/08

    Modernisierende Instandsetzung

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 3 Wx 40/02

    Fassadenrissesanierung mittels Wärmeverbundsystem

  • AG Ludwigsburg, 09.02.2009 - 20 C 2872/08
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