Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.03.1997 - 8 W 84/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10903
OLG Stuttgart, 13.03.1997 - 8 W 84/97 (https://dejure.org/1997,10903)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.03.1997 - 8 W 84/97 (https://dejure.org/1997,10903)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. März 1997 - 8 W 84/97 (https://dejure.org/1997,10903)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,10903) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FGPrax 1997, 107
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 23.11.2006 - 31 Wx 72/06

    Verbindliche Festlegung der Namensführung

    § 94 BVFG kann nicht entnommen werden, dass die Erklärung zur Namensführung mehrfach abgegeben werden kann (vgl. OLG Stuttgart StAZ 1997, 236/237; Hepting/Gaaz § 15e PStG Rn. 59, 91a, 95b).
  • BayObLG, 26.05.1999 - 1Z BR 200/98

    Zur Neubestimmung des Ehenamens für Spätaussiedler-Ehegatten

    Zwar enthält § 94 BVFG eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß die Änderung des Namens nach deutschem Recht strengen Regeln unterliegt und nur eingeschränkt möglich ist (vgl. OLG Stuttgart FGPrax 1997, 107).
  • OLG Oldenburg, 16.07.1997 - 5 W 76/97

    Bestellung und Vergütung eines Vereinsbetreuers

    Die weitere Beschwerde war daher zurückzuweisen, ohne dass sich der Senat damit zu befassen hatte, ob auch die Einkommens- und Vermögenssituation eine Heraufsetzung des Stundensatzes rechtfertigen könnten, ob in die Vergütung die allgemeinen Verwaltungskosten eines Betreuungsvereins mit einzubeziehen sind (bejahend BayObLG FamRZ 1995, 692; OLG Frankfurt, BtPrax 1995, 183; verneinend Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 767 [OLG Düsseldorf 18.03.1997 - 25 Wx 37/96] = FGPrax 1997, 107) und ob zur sachgerechten Wahrnehmung der Interessen der betreuten Person in Vergütungsfestsetzungsverfahren ein Verfahrenspfleger gemäß §§ 67, 69d I S.2 und 4 FGG zu bestellen gewesen wäre (vgl. OLG Frankfurt, FGPrax 1997, 109).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht