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   OLG Hamm, 10.09.1996 - 15 W 236/96   

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https://dejure.org/1996,3210
OLG Hamm, 10.09.1996 - 15 W 236/96 (https://dejure.org/1996,3210)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.09.1996 - 15 W 236/96 (https://dejure.org/1996,3210)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. September 1996 - 15 W 236/96 (https://dejure.org/1996,3210)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 10 Abs. 2
    Keine Bindungswirkung schuldrechtlicher Vereinbarungen der Wohnungseigentümer gegenüber Sonderrechtsnachfolgern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschluss der Änderung einer Nutzungsregelung; Wirksamkeit des Beschlusses einer Wohneigentümerversammlung; Befugnis zur Vornahme baulicher Veränderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Hattingen - 8 II 157/94
  • LG Essen - 7 T 636/95
  • OLG Hamm, 10.09.1996 - 15 W 236/96

Papierfundstellen

  • FGPrax 1997, 15
  • ZMR 1996, 671
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 19.09.2005 - 34 Wx 76/05

    Neugestaltung maßgeblicher Teile der Außenanlagen und Neuerrichtung einer

    Auf eine Kenntnis der Antragstellerin kommt es dabei nicht an (OLG Hamm FGPrax 1997, 15; Palandt/Bassenge BGB 64. Aufl. § 10 WEG Rn. 10).
  • OLG Zweibrücken, 21.01.2005 - 3 W 198/04

    Wohnungseigentum: Bindungswirkung einer schuldrechtlichen

    Diese Rechtsfolge gilt unbeschadet der behaupteten Kenntnis der Beteiligten zu 3) und 4) von der schuldrechtlichen Vereinbarung mit ihren Voreigentümern im Zeitpunkt ihres Erwerbs (OLG Hamm, ZMR 1996, 671, 673 f m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 2. August 1989 -BReg 2 Z 39/89 -, zitiert nach Juris).

    Es hat ferner richtig angenommen, dass eine derartige Schuldübernahme die positive Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen einer Vereinbarung betreffend die Alleinnutzung voraussetzt und die Feststellung seines rechtsgeschäftlichen Willens, in diese Vereinbarung eintreten zu wollen (OLG Hamm, ZMR 1996, 671, 674 und NJW-RR 1993, 1295, 1296).

  • OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06

    Wirksamkeit von Vereinbarungen ggü. Sonderrechtsnachfolgern

    Auch eine positive Kenntnis des Sonderrechtsnachfolgers genügt nämlich nicht, um dessen Bindung an die Vereinbarung auszulösen (OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 149; Senat FGPrax 1997, 15).
  • OLG Hamm, 09.10.2003 - 15 W 14/02

    Wohnungseigentumsrecht: Nichtigkeit einer Vereinbarung, durch die die

    Bereits mit dem Verkauf einer Wohnung bzw. dem Eintritt eines Sonderrechtsnachfolgers in die Gemeinschaft wären die Wirkungen einer derartigen Vereinbarung mangels Bindung des Nachfolgers aufgebraucht (Senat ZMR 1996 S. 671, 674).
  • OLG Hamm, 11.11.2004 - 15 W 351/04

    Beschlusskompetenz für Gebrauchsregelung

    Im Zweifel ist die Regelung deshalb als Beschluss zu qualifizieren, wenn ihr Gegenstand einem solchen zugänglich ist; demgegenüber ist eine Vereinbarung als gewollt anzusehen, wenn ihr Gegenstand eine solche erfordert (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 9, 10; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 183; Senat FGPrax 1997, 15).
  • OLG Hamm, 22.08.2005 - 15 W 17/05

    Anweisung auf Antragstellung zur Eintragung der Zuordnung einer

    Die Bindung an eine eingetretene, jedoch nicht eingetragene (geänderte) Vereinbarung tritt gegenüber einem Sonderrechtsnachfolger auch bei dessen Kenntnis nicht ein (vgl. Senat FGPrax 1997, 15 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99

    Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden Eigentümer

    Die Berufung auf die fehlende Bindungswirkung nach § 10 Abs. 2 WEG ist, wie der Senat bereits entschieden hat (FGPrax 1997, 15, 16), grundsätzlich nicht rechtsmißbräuchlich.
  • OLG Frankfurt, 01.02.2006 - 20 W 291/03

    Wohnungseigentum: Differenzierung zwischen Wohnungseigentümerbeschluss und

    Wenn es auch für diese Differenzierung nicht maßgebend auf die äußere Form, sondern auf den inhaltlichen Gegenstand ankommt (so OLG Hamm FGPrax 1997, 15; vgl. im Einzelnen: Staudinger/Kreuzer, BGB, Stand Juli 2005, § 10 WEG Rz. 128 ff; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 10 Rz. 57), wird dies doch bereits durch die ausdrücklich gewählte Bezeichnung ".
  • AG Oberhausen, 02.05.2018 - 34 C 28/17

    Einigung über ein Sondernutzungsrecht ohne Grundbucheintrag bindet den

    Auch eine positive Kenntnis des SonderrechtsnachfoIgers genügt nämlich nicht, um dessen Bindung an die Vereinbarung auszulösen (OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 149; Senat, FGPrax 1997, 15, OLG Hamm DNotZ 2008, 382).
  • LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 11 S 140/09

    Abweichendes Wirtschaftsjahr für zwei Abrechnungsperioden

    Eine Vereinbarung ist in Abgrenzung zum einstimmigen Beschluss regelmäßig dann anzunehmen, wenn - wie vorliegend - ein Beschluss nicht zulässig ist, weil der Gegenstand der Entscheidung eine Vereinbarung erfordert (vgl. BayObLG NJW-RR 2003; OLG Hamburg BeckRS 2008, 02582; OLG Hamm FGPrax 2005, 113; NJWE-MietR 1997, 108).
  • LG Freiburg, 20.04.2004 - 4 T 210/03

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Erlöschen eines schuldrechtlichen

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