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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.10.1996 - 8 W 265/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6502
OLG Stuttgart, 09.10.1996 - 8 W 265/96 (https://dejure.org/1996,6502)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.10.1996 - 8 W 265/96 (https://dejure.org/1996,6502)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Oktober 1996 - 8 W 265/96 (https://dejure.org/1996,6502)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der ordnungsmäßen Verwaltung bei der Beschlußfassung einer Wohneigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1997, 17
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.10.1996 - 8 W 265/96
    Der Beschluß ist mangels Anfechtung bestandskräftig geworden und hat diese Bestandskraft nicht etwa durch den neuen Beschluß verloren (hierzu: Senat, Beschluß vom 21.07.1988, OLGZ 88, 437, bestätigt durch BGH, Beschluß vom 16.09.1994, BGHZ 127, 99 = FGPRAX 95, 35).
  • BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 101/95

    Bemessung des Beschwerdewerts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.10.1996 - 8 W 265/96
    Dabei kann nicht unberücksichtigt bleiben, daß die das Hausgeld betreffende Buchführung zu den vom Gesetz umschriebenen gewöhnlichen Aufgaben des Verwalters gehört (§ 27 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 1 WEG; vgl. hierzu BayObLG MDR 1996, 143) und damit von seiner regulären Vergütung mitumfaßt ist.
  • OLG Düsseldorf, 17.11.1989 - 3 Wx 476/89
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.10.1996 - 8 W 265/96
    Anders als bei dem der oben zitierten Entscheidung des BGH zugrunde liegenden Fall geht es vorliegend nicht um den Abschluß eines privatrechtlichen Vertrags, bei dem notfalls ein anderer Vertragspartner mit anderen Bedingungen gewählt werden kann (solange es einen solchen bei der zwischenzeitlichen Verbreitung des Lastschriftverfahrens noch gibt), sondern darum, daß ein Wohnungseigentümer durch einen Mehrheitsbeschluß zu einer bestimmten Zahlungsweise verpflichtet werden soll (zur Aufnahme einer solchen Regelung in die Teilungserklärung vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 154).
  • BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 2 Z 57/84

    Anfechtung der Eigentümerbeschlüsse einer Wohnungseigentümeranlage; Auslegung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.10.1996 - 8 W 265/96
    Diese Vorgehensweise, an der sich wohl bisher niemand gestört hat, müßte zwar eigentlich ebenfalls ausdrücklich vereinbart werden, wäre dann allerdings grundsätzlich zulässig (Palandt, BGB, 55. Aufl., § 23 WEG Rn. 3; Weitnauer a.a.O., § 23 Rn. 10; Belz, Handbuch des Wohnungseigentums, 3. Aufl., 1996, Rn. 204; BayObLG DNotZ 85, 414; OLG Köln WuM 1990, 613; BGHZ 74, 258).
  • OLG Stuttgart, 21.07.1988 - 8 W 476/87

    Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.10.1996 - 8 W 265/96
    Der Beschluß ist mangels Anfechtung bestandskräftig geworden und hat diese Bestandskraft nicht etwa durch den neuen Beschluß verloren (hierzu: Senat, Beschluß vom 21.07.1988, OLGZ 88, 437, bestätigt durch BGH, Beschluß vom 16.09.1994, BGHZ 127, 99 = FGPRAX 95, 35).
  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.10.1996 - 8 W 265/96
    Diese Vorgehensweise, an der sich wohl bisher niemand gestört hat, müßte zwar eigentlich ebenfalls ausdrücklich vereinbart werden, wäre dann allerdings grundsätzlich zulässig (Palandt, BGB, 55. Aufl., § 23 WEG Rn. 3; Weitnauer a.a.O., § 23 Rn. 10; Belz, Handbuch des Wohnungseigentums, 3. Aufl., 1996, Rn. 204; BayObLG DNotZ 85, 414; OLG Köln WuM 1990, 613; BGHZ 74, 258).
  • BayObLG, 12.06.1997 - 2Z BR 48/97

    Geschäftswert und Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

    Einem Mißbrauch der Einzugsermächtigung kann aber mit dem nicht fristgebundenen Widerspruch des Kontoinhabers gegen die Belastung begegnet werden (vgl. BGH WuM 1996, 205, 207; OLG Stuttgart WuM 1996, 791, 792; Drasdo WE 1997, 172 f.).

    Maßgebend ist das Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer am rechtzeitigen Eingang und der vereinfachten Überwachung der Wohngeldzahlungen (vgl. BGH WuM 1996, 205, 206; OLG Stuttgart WuM 1996, 791, 792; Drasdo WE 1997, 172, 173).

  • LG Karlsruhe, 16.05.2011 - 11 S 11/10

    Zur Wirksamkeit der Beschlussfassung in Wohnungseigentumssachen in sog.

    Nach überwiegender und zutreffender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist eine diesbezügliche Regelung in der Teilungserklärung (bzw. Gemeinschaftsordnung) oder eine Vereinbarung hierüber zulässig (vgl. § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG), aber auch erforderlich (vgl. OLG Stuttgart, DWE 1980, 62 = BeckRS 1996, 30810977; OLG Köln a. a. O.; Merle in Bärmann 11. Auflage 2010, § 23, Rn. 7; Hügel NZM 2010, 8, 15 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.10.1996 - 3 Wx 240/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3288
OLG Düsseldorf, 02.10.1996 - 3 Wx 240/96 (https://dejure.org/1996,3288)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.10.1996 - 3 Wx 240/96 (https://dejure.org/1996,3288)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Oktober 1996 - 3 Wx 240/96 (https://dejure.org/1996,3288)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Veräußerung von Wohnungseigentum; Verweigerung der Zustimmung; Drohung; Zweckentfremdung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 137 Satz 1; WEG § 12 Abs. 1, Abs. 2
    Recht der Wohnungseigentümer zur Verweigerung der Zustimmung zu einer Veräußerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 268
  • NJW-RR 1997, 268
  • FGPrax 1997, 17
  • ZMR 1997, 88
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 20 W 493/04

    Wohnungseigentum: Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung von

    Diese Gefahr muss ihre Ursache in der Person des Erwerbers haben, ohne dass es auf ein Verschulden dieser Person ankommt (vgl. Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 12 Rz. 7; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 12 Rz. 32; vgl. auch Staudinger/Kreutzer, BGB, Stand Juni 1997, § 12 WEG Rz. 58; Sauren, WEG, 4. Aufl., § 12 Rz. 12; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 12 WEG Rz. 8; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rn. 139; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 17; OLG Zweibrücken NJW-RR 1994, 1103; BayObLG …

    Wenn dieser Gesichtspunkt auch im Einzelfall durchaus einen wichtigen Grund im Sinne des § 12 Abs. 2 WEG darzustellen vermag (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 17), wäre dieser Umstand doch vor dem Hintergrund der familiären Auseinandersetzungen noch nicht derart gewichtig, um einen wichtigen Grund in der Person der Käuferinnen annehmen zu können.

  • OLG Zweibrücken, 08.11.2005 - 3 W 142/05

    Wohnungseigentumsrecht: Versagung der Zustimmung zur Veräußerung von

    Ein solcher Eingriff rechtfertigt sich nur, wenn umgekehrt die Zustimmung zur Veräußerung einen nicht weniger erheblichen Eingriff in die Eigentumsrechte des Zustimmungsverweigernden darstellen würde (vgl. zum Ganzen jeweils m. w. N.: Senat, NJW-RR 1994, 1103 = ZMR 1994, 419; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 268 = FGPrax 1997, 17; OLG Köln ZfIR 2002, 144 und OLGR Köln 2005, 25; Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Aufl., § 12 Rdnr. 32).
  • OLG Frankfurt, 07.07.2003 - 20 W 172/02

    Wohnungseigentum: Versagung der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zur

    Diese Gefahr muss ihre Ursache in der Person des Erwerbers haben, ohne dass es auf ein Verschulden dieser Person ankommt (vgl. Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 12 Rz. 7; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 12 Rz. 32; vgl. auch Staudinger/Kreuzer, BGB, Stand Juni 1997, § 12 WEG Rz. 58; Sauren, WEG, 4. Aufl., § 12 Rz. 12; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 17; OLG Zweibrücken NJW-RR 1994, 1103; BayObLG WuM 1988, 408; WuM 1995, 328, 329; NJW-RR 1999, 452, 453; WuM 2002, 156).

    Der Käufer dagegen hat keine vergleichbare Rechtsposition; er kann nicht verlangen, dass die Gemeinschaft sich, bevor er ihr Mitglied ist, seinen Vorstellungen anpasst (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 17).

  • LG Berlin, 18.10.2022 - 55 S 124/21

    Wohnungseigentumssache: Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung des

    Ein solcher wichtiger Grund kann gegeben sein, wenn die konkrete Gefahr einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung des Sondereigentums besteht (OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 268, 269).
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