Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.03.1997 - 15 W 314/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1935
OLG Hamm, 24.03.1997 - 15 W 314/96 (https://dejure.org/1997,1935)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.03.1997 - 15 W 314/96 (https://dejure.org/1997,1935)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. März 1997 - 15 W 314/96 (https://dejure.org/1997,1935)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1935) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligung an den Kosten einer "baulichen Veränderung" einer Wohnungseigentümeranlage; Fehlende Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der "baulichen Veränderung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 970
  • FGPrax 1997, 98
  • ZMR 1997, 371
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 09.03.1981 - 20 W 126/81
    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.1997 - 15 W 314/96
    In Rechtsprechung und Literatur wird teilweise die Auffassung vertreten, die Kostenfreistellung nach § 16 III Halbs. 2 WEG gelte nur für denjenigen Wohnungseigentümer, dessen Zustimmung zu der baulichen Veränderung nach den §§ 22 I 2, 14 Nr. 1 WEG nicht erforderlich sei, weil er durch die Maßnahme nicht über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werde (OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1981, 313; Weitnauer/Hauger, WEG, 8. Aufl., § 16 Rdnr. 57; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 16 Rdnr. 148, § 22 Rdnr. 219; Palandt/Bassenge, BGB, 56. Aufl., § 16 WEG Rdnr. 3; Demharter, MDR 1988, 265 (266)).

    Der Beschluß des OLG Frankfurt a.M. (OLGZ 1981, 313) begründet für den Senat schon deshalb keine Vorlagepflicht nach § 28 II FGG, weil die hier vertretene Auffassung in Übereinstimmung mit der genannten Entscheidung des BGH steht.

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.1997 - 15 W 314/96
    Für den Fall, daß - etwa in einem Beschlußanfechtungsverfahren - zu überprüfen ist, ob die Zustimmung eines Wohnungseigentümers zu einer baulichen Veränderung nach § 22 I WEG erforderlich ist, ist anerkannt, daß eine Kostenbelastung des nicht zustimmenden Wohnungseigentümers als ein die Erforderlichkeit seiner Zustimmung begründender Umstand ausscheidet, weil er nach § 16 III WEG von der Kostentragung insoweit befreit ist (BGHZ 116, 392 = NJW 1992, 978; BayObLG, NJW 1981, 690 (691); ZMR 1987, 190; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 2. Aufl., Rdnr. 99 S. 166; st. Rspr. des Senats).

    Der BGH (BGHZ 116, 392 = NJW 1992, 978) hat die Kostenfreistellung uneingeschränkt demjenigen Wohnungseigentümer zugebilligt, der der baulichen Veränderung nicht zustimmen brauchte und ihr auch nicht zugestimmt hat, ohne insoweit zwischen dem Fall des § 22 I 1 WEG und demjenigen des S. 2 der Vorschrift zu differenzieren.

  • KG, 03.02.1981 - 1 W 2823/80
    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.1997 - 15 W 314/96
    Die Auslegung eines Eigentümerbeschlusses hat wegen seiner allseitigen Bindungswirkung, auch gegenüber Rechtsnachfolgern, ausschließlich nach seinem objektiven Erklärungswert zu erfolgen (KG, OLGZ 1981, 307; OLG Stuttgart, NJW-RR 1991, 913; ; Senat, NJW-RR 1989, 1161).
  • OLG Stuttgart, 11.04.1991 - 8 W 422/90

    Mängelbeiseitigung in einer Wohnungeigentumsanlage auf Kosten der Eigentümer nach

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.1997 - 15 W 314/96
    Die Auslegung eines Eigentümerbeschlusses hat wegen seiner allseitigen Bindungswirkung, auch gegenüber Rechtsnachfolgern, ausschließlich nach seinem objektiven Erklärungswert zu erfolgen (KG, OLGZ 1981, 307; OLG Stuttgart, NJW-RR 1991, 913; ; Senat, NJW-RR 1989, 1161).
  • OLG Hamm, 09.11.1995 - 15 W 163/95

    Wirksamkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Einstimmigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.1997 - 15 W 314/96
    Dies trifft insbesondere dann zu, wenn eine vorhandene Bepflanzung radikal beseitigt wird und durch die Neuanlage eine nach Charakter, Erscheinungsbild und Funktion völlig andere Gartenanlage geschaffen wird (vgl. Senat, NJWE-MietR 1996, 85 = FGPrax 1996, 47).
  • OLG Hamm, 22.06.1989 - 15 W 209/89

    Sofortige weitere Beschwerde gegen die Verurteilung zur Zahlung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.1997 - 15 W 314/96
    Die Auslegung eines Eigentümerbeschlusses hat wegen seiner allseitigen Bindungswirkung, auch gegenüber Rechtsnachfolgern, ausschließlich nach seinem objektiven Erklärungswert zu erfolgen (KG, OLGZ 1981, 307; OLG Stuttgart, NJW-RR 1991, 913; ; Senat, NJW-RR 1989, 1161).
  • BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 2 Z 74/79

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Beschluß; Instandhaltung; Instandsetzung;

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.1997 - 15 W 314/96
    Für den Fall, daß - etwa in einem Beschlußanfechtungsverfahren - zu überprüfen ist, ob die Zustimmung eines Wohnungseigentümers zu einer baulichen Veränderung nach § 22 I WEG erforderlich ist, ist anerkannt, daß eine Kostenbelastung des nicht zustimmenden Wohnungseigentümers als ein die Erforderlichkeit seiner Zustimmung begründender Umstand ausscheidet, weil er nach § 16 III WEG von der Kostentragung insoweit befreit ist (BGHZ 116, 392 = NJW 1992, 978; BayObLG, NJW 1981, 690 (691); ZMR 1987, 190; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 2. Aufl., Rdnr. 99 S. 166; st. Rspr. des Senats).
  • BGH, 11.11.2011 - V ZR 65/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Kostenfreistellungsanspruch des einer baulichen

    Die überwiegende Ansicht sieht die Erforderlichkeit der Zustimmung für die spätere Kostenbefreiung als unerheblich an (OLG Düsseldorf, NZM 2006, 109 f.; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 970, 971; OLG München, ZMR 2008, 905; Becker in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 16 Rn. 141; Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 16 Rn. 153; anders als in der Vorauflage auch Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 16 Rn. 86; Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 16 Rn. 284; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 16 WEG Rn. 256; Timme/Bonifacio, WEG, § 16 Rn. 237; Becker, ZWE 2011, 231 f.; Blankenstein, DWE 2011, 87, 91 f.; Gottschalg, NZM 2004, 529 f.).
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 11 Wx 6/02

    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für Beschlussanfechtung trotz

    Das Rechtsschutzbedürfnis besteht grundsätzlich auch für den Eigentümer, der dem angefochtenen Beschluss zugestimmt hat (BayObLG, ZMR 1994, 279, 280; BayObLG NJW-RR 1997, 715, 717; OLG Hamm, NJW-RR 1997 970; Staudinger-Wenzel, Vorbem. zu §§ 43ff. WEG, Rdn. 64; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Auflage, § 43 Rdn. 102, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04

    Identifizierung der Verfahrensbeteiligten durch Eigentümerlisten - Einrichtung

    Nach Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter erschließt, kann ihm eine Kostenregelung auch nicht beigemessen werden (vgl. OLG Hamm FGPrax 1997, 98 f.; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 22 Rn. 248 f., Rn. 255).

    Ob gemäß dem Wortlaut von § 16 Abs. 3 Halbsatz 2 WEG allein auf die fehlende Zustimmung abzustellen ist, somit auch die benachteiligten Wohnungseigentümer von den Kosten einer baulichen Maßnahme freigestellt werden, die die übrigen Wohnungseigentümer ohne deren Zustimmung aufgrund eines bestandskräftigen Mehrheitsbeschlusses durchgeführt haben (OLG Hamm FGPrax 1997, 98/99; auch ZMR 2002, 965; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 22 Rn. 255; Weitnauer/Gottschalg WEG 9. Aufl. § 16 Rn. 57; Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 4. Aufl. Rn. 424; Palandt/Bassenge § 16 WEG Rn. 3; ebenso wohl BayObLG …

  • OLG Schleswig, 08.12.2006 - 2 W 111/06

    Voraussetzungen und Kostentragung bei der Instandsetzung von Wohnungseigentum

    Es kann offenbleiben, ob diese Vorschrift nur dann eingreift, wenn der Wohnungseigentümer im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG durch die Veränderung in seinen Rechten nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt wird (so BayObLGZ 1989, 437, 441; WuM 1996, 787, 789) oder auch im Falle einer solchen Beeinträchtigung (OLG Hamm NJW-RR 1997, 970, 971; Gottschalg in NZM 2004, 529 m.w.Nw.).
  • LG Hamburg, 21.09.2016 - 318 S 51/16

    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Rechtsschutzinteresse für

    Das Rechtsschutzbedürfnis besteht grundsätzlich auch für den Eigentümer, der dem angefochtenen Beschluss zugestimmt hat (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.12.2002 - 11 Wx 6/02, ZMR 2003, 290, Rn. 10, zitiert nach juris; BayObLG, ZMR 1994, 279, 280 und NJW-RR 1997, 715, 717; OLG Hamm NJW-RR 1997, 970).
  • OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04

    Gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall

    Ist die gemeinschaftliche Kostentragung deshalb bereits Gegenstand der beschlossenen Regelung über die Durchführung der Instandsetzungsmaßnahme (insoweit anders als in dem der Entscheidung des Senats in NJW-RR 1997, 970 zugrunde liegenden Fall), so kann auch dieser Teil der getroffenen Regelung nur durch Ungültigerklärung im Beschlussanfechtungsverfahren beseitigt werden (§ 23 Abs. 4 S. 1 WEG).
  • OLG München, 11.07.2008 - 32 Wx 87/08

    Wohnungseigentumssache: Anspruch des einer baulichen Veränderung nicht

    Trotz der eingehenden Begründung, die das Landgericht für seine Auffassung gegeben hat, vermag der Senat dem nicht zu folgen, sondern schließt sich der Auffassung des OLG Hamm (ZMR 1997, 371) an.
  • AG Bremen, 12.02.2010 - 29 C 74/09

    Prüfung nach Bestandskraft des Beschlusses möglich?

    Es verbleibt danach bei der Bindungswirkung des Beschlusses der Eigentümerversammlung vom 5. März 2009 zum Tagesordnungspunkt 2 c (hierauf käme es bei einer baulichen Veränderung gerade nicht an: OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 1997, NJW-RR 1997, S. 970 f.; mithin nach dem Beschluss des BayObLG vom 10. September 1987 (NJW-RR 1988, S. 273 f.) auch nicht bei Verwendungen i. S. d. § 22 Abs. 1 WEG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht