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   OLG Zweibrücken, 04.03.1999 - 3 W 29/99   

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https://dejure.org/1999,10006
OLG Zweibrücken, 04.03.1999 - 3 W 29/99 (https://dejure.org/1999,10006)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.03.1999 - 3 W 29/99 (https://dejure.org/1999,10006)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. März 1999 - 3 W 29/99 (https://dejure.org/1999,10006)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Einziehung eines Erbscheins, wenn er aufgrund eines Testaments ausgestellt wurde, das aber durch einen Erbvertrag hinfällig geworden war

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Vorversterben des durch Erbvertrag Bedachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1999, 113
  • FamRZ 1999, 1545
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 3 Wx 261/11

    Ergänzende Vertragsauslegung des Erbvertrags nur bei erkennbar richtungsweisenden

    Vielmehr sei für die Klärung der Frage, ob eine spätere letztwillige Verfügung eine Beeinträchtigung der erbvertraglich gesicherten Position enthält, auf den Zeitpunkt des Erbfalls - hier der Erblasserin abzustellen [vgl. OLG München, Urt. v. 26.03.2008, Az. 15 U 4547/07, zit. Juris m. w. N.; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 04.03.1999, Az. 3 W 29/99, zit. nach Juris zu § 2289 Abs. 1 S. 1 BGB ].
  • OLG Köln, 27.12.2002 - 2 Wx 36/02

    Einziehung eines Erbscheins

    Diese Voraussetzungen sind nach vollständiger Aufklärung des Sachverhalts und abschließender Würdigung des dabei gewonnenen Ergebnisses zu beurteilen (BGHZ 40, 54 [56 ff.] = NJE 1963, 1972; BayObLG NJW-RR 1997, 836 [837]; OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, 113 [114]; Bamberger/Roth, BGB, 2003, § 2361 Rn 2 ff.; Firsching/Graf, Nachlaßrecht, 8. Auflage 2000, Rn 4.493; MüKo/Promberger, BGB, 3. Auflage 1997, § 2361 Rn 20 f.; Staudinger/Firsching, BGB, 13. Auflage 1997, § 2361 Rn 15, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Dabei ist eine tatrichterliche Auslegung schon dann aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, wenn sie - gemessen an den dargestellten Grundsätzen - möglich erscheint, auch wenn ein anderes Auslegungsergebnis ebenso nahe oder sogar noch näher gelegen hat (st. Rspr. z.B. Senat, FamRZ 1989, 549 [550]; BGHZ 121, 357 [363]; BayObLG, FGPrax 2001, 208; BayObLG, Rpfleger 2002, 28; OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, 113 [114]; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999 Rn 42, 48).

  • OLG Hamm, 11.12.2006 - 15 W 94/06

    Abgrenzung einer testamentarischen Ersatzerbfolge gegenüber einer Nacherbfolge

    1 Z 109/81">BayObLGZ 1982, 59; NJW-RR 1997, 836; OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, 113; OLG Köln FamRZ 2003, 1784).
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