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   OLG Schleswig, 07.10.1998 - 2 W 165/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2156
OLG Schleswig, 07.10.1998 - 2 W 165/98 (https://dejure.org/1998,2156)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07.10.1998 - 2 W 165/98 (https://dejure.org/1998,2156)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. Oktober 1998 - 2 W 165/98 (https://dejure.org/1998,2156)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufteilungsplan; Verwendbarkeit; Zweckbestimmung; Teileigentum; Sondereigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG §§ 5 7 10 15
    Voraussetzungen für die Annahme einer verbindlichen Zweckbestimmung im Wohnungseigentumsrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 150
  • NZM 1999, 79
  • FGPrax 1999, 15
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 04.11.1986 - 8 W 357/86

    Teileigentum; Grundbuch; Eigentum; Zweck; Zweckbestimmung; Auslegung; Baupläne;

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.10.1998 - 2 W 165/98
    Entscheidend sind hierbei die für die Auslegung von Grundbucheintragungen entwickelten Grundsätze, da Teilungserklärung und Aufteilungsplan durch die zulässige Bezugnahme im Eintragungsvermerk Teil des Grundbuchs geworden sind (OLG Stuttgart, NJW 1987, 385, 386).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 40/09

    Wohnungseigentum: Eintragungen des planenden Architekten in den

    a) Werden Genehmigungspläne als Grundlage der Darstellung der Aufteilung des Gebäudes benutzt, kommt Eintragungen des planenden Architekten in diese Pläne daher grundsätzlich nicht die Bedeutung einer Nutzungsbeschränkung zu (st. Rechtspr., vgl. OLG Schleswig NZM 1999, 79, 80; BayObLG ZfIR 2000, 554, 555; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 1400, 1401; OLG Hamburg ZMR 2003, 446; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2005, 1540; OLG Hamm NZM 2007, 294, 295).
  • OLG Schleswig, 17.05.2006 - 2 W 198/05

    Verbindlichkeit der Bezeichnung "Keller" in einer Teilungserklärung

    Korrespondierend sind die genannten Räume auf Blatt 2 des Aufteilungsplans zur Abgeschlossenheitsbescheinigung vom 26.05.1999 nach § 7 Abs. 4 WEG (O-Nr. 11 der Grundakten zum Wohnungsgrundbuch von Itzehoe Blatt 11750), auf den die Teilungserklärung vom 6.07.1999 in Abschnitt II ausdrücklich Bezug nimmt und der hier zumindest als Auslegungshilfe herbeizuziehen ist (vgl. Weitnauer/Lüke a.a.O. § 15 Rn. 13; Senatsbeschluss vom 7.10.1998 - 2 W 165/98 - FGPrax 1999, 15), als Keller und nicht als Wohnraum bezeichnet.
  • OLG Hamburg, 25.02.2002 - 2 Wx 94/01

    Keine Verwirkung von Sondereigentum als dinglichem Recht- Entstehung von

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist zur eigenen Auslegung der Teilungserklärung als Grundbucheintragung berechtigt, und damit auch zur Auslegung des einen Bestandteil bildenden Aufteilungsplanes (vgl. OLG Schleswig FGPrax 1999, 15).

    Sofern als Aufteilungsplan nicht eine neue Bauzeichnung gefertigt wird, sondern eine schon vorliegende Bauzeichnung des Architekten Verwendung findet, kommt den Eintragungen des Architekten nur die Qualität eines Nutzungsvorschlages zu (Senat 2 Wx 14/00; BayObLG ZMR 2000, 234; OLG Schleswig FGPrax 1999, 15).

  • LG Karlsruhe, 24.02.2023 - 11 S 139/21

    Auslegung einer in der Gemeinschaftsordnung getroffenen Gebrauchsregelung

    Ob den Angaben im Aufteilungsplan zur Zweckbestimmung verbindliche, die Nutzungsmöglichkeiten des Sondereigentums beschränkende Wirkungen oder nur die Qualität eines Nutzungsvorschlags (Vgl. BayObLG WE 1986, 152; OLG Hamburg ZMR 2003, 445 (446); OLG Schleswig ZMR 2004, 68) zukommen soll, ist ebenfalls durch Auslegung zu ermitteln (BGH NJW-RR 2015, 1037 (1038); ZWE 2010, 178; ZWE 2013, 29; OLG Schleswig NZM 1999, 79 (80); vgl. auch OLG Frankfurt a. M. ZWE 2008, 433 mAnm Demharter; Suilmann MietRB 2020, 91 (92)).
  • AG Berlin-Tiergarten, 25.03.2010 - 10 C 168/09

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit des Betriebs einer Speisegaststätte in einer

    a) Werden Genehmigungspläne als Grundlage der Darstellung der Aufteilung des Gebäudes benutzt, kommt Eintragungen des planenden Architekten in diese Pläne daher grundsätzlich nicht die Bedeutung einer Nutzungsbeschränkung zu (st. Rechtspr., BGH, V ZR 40/09, zitiert nach juris; vgl. auch OLG Schleswig NZM 1999, 79, 80; BayObLG ZfIR 2000, 554, 555; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 1400, 1401; OLG Hamburg ZMR 2003, 446; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2005, 1540; OLG Hamm NZM 2007, 294, 295).
  • OLG Köln, 13.09.1999 - 16 Wx 65/99

    Wohnungseigentum

    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Erklärten ergibt und hat allein nach objektiven Gesichtspunkten und unabhängig von den Absichten ihres Verfassers zu erfolgen (vgl. BGH NJW 1993, 1321; Senat NJW-RR 1995, 851; OLG Schleswig NZM 1999, 79, 80).
  • OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 8/99

    Faktische Wohnungseigentümergemeinschaft

    Die dagegen im Aufteilungsplan für die Räumlichkeit erfolgte Bezeichnung "Laden" kann keine entsprechende Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit bewirken, weil ihr gegenüber in der Teilungserklärung grundsätzlich kein Vorrang zukommt (vgl. BGH NJW 95, 2851; BayObLG NZM 99, 8o mwN; a.A. wohl OLG Schleswig NZM 99, 79).
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