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   OLG Zweibrücken, 13.07.1999 - 3 W 147/99   

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OLG Zweibrücken, 13.07.1999 - 3 W 147/99 (https://dejure.org/1999,9912)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.07.1999 - 3 W 147/99 (https://dejure.org/1999,9912)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Juli 1999 - 3 W 147/99 (https://dejure.org/1999,9912)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht der Mutter des Betreuten, die gleichzeitig Betreuerin ist bei der Auswahl des Ergänzungsbetreuers für Auseinandersetzungen des Nachlasses mitzuwirken

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerde gegen Auswahl eines Ergänzungsbetreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1999, 182
  • Rpfleger 1999, 534
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 352/97

    Bestellung eines weiteren selbständigen Betreuers - Entbehrlichkeit der Anhörung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.07.1999 - 3 W 147/99
    Danach kommt die Bestellung eines weiteren Betreuers u. a. in Betracht, wenn - wie hier bei Auseinandersetzung des Nachlasses - der Betreuer an der Erledigung bestimmter Angelegenheiten verhindert ist (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1998, 869; Palandt/Diederichsen, BGB 58. Aufl. § 1899 Rdnr. 5).
  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.07.1999 - 3 W 147/99
    Denn dabei handelt es sich um die zulässige Teilanfechtung der Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung nach § 69 Nr. 2 FGG (vgl. BGH FamRZ 1996, 607; Senat FG-Prax 1997, 104; Bienwald, Betreuungsrecht 3. Aufl. § 69 g FGG Rdnr. 7 mit weit. Nachw.).
  • OLG Zweibrücken, 09.04.1999 - 3 W 79/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.07.1999 - 3 W 147/99
    Entsprechendes gilt, wenn - wie hier - nahe Angehörige im Sinne des § 69 g Abs. 1 FGG gegen die Betreuerbestellung Beschwerde mit dem Ziel einlegen, einen Dritten an die Stelle des vom Vormundschaftsgericht ausgewählten Betreuers zu setzen, weil die Vorschrift dem in ihr genannten Personenkreis unabhängig von einer Beeinträchtigung eigener Rechte eine Beschwerdebefugnis einräumt (vgl. Beschluss des Senats vom 9. April 1999 - 3 W 79/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG Schleswig, 13.11.2003 - 2 W 4/03

    Keine Bestellung eines Betreuers bei Einräumung einer

    Eine Ergänzungsbetreuung wäre gegeben, wenn ein Betreuer im Bereich des ihm übertragenen Wirkungskreises teilweise an der Besorgung der Angelegenheiten verhindert ist (OLG Zweibrücken NJWE-FER 1999, 272; Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1899 Rn. 2).
  • OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01

    Gemeinschaftliche Betreuung durch die Eltern

    Denn dabei handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 FGG (vgl. BGH FamRZ 1996, 607; Senat FGPrax 1997, 104; 1999, 146; NJWE-FER 1999, 272 und zuletzt Beschluss vom 6. September 2001 - 3 W 185/01 - KG FamRZ 1995, 1442; OLG Hamm NJW-RR 1997, 70, 71; Keidel/Kayser aaO § 69 Rdnr. 8).
  • OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02

    Festsetzung von Anwaltsgebühren gem. § 118 BRAGO als Aufwendungsersatz

    Die Vorschrift des § 56 g FGG über das vormundschaftsgerichtliche Festsetzungsverfahren findet nach gefestigter Rechtsprechung auch dann Anwendung, wenn sich nach dem Tod des Betroffenen der Anspruch des Betreuers auf Vergütung und Aufwendungsersatz gegen die Erben des Betroffenen richtet (vgl. BayObLG FGPrax 1999, 182; FamRZ 2001, 866; OLG Schleswig NJWE-FER 2000, 149; OLG Jena FGPrax 2001, 22).
  • OLG Brandenburg, 18.04.2002 - 11 Wx 43/01

    Interessenkonflikt von Gewicht, der einer Bestellung als Betreuer entgegensteht

    Vielmehr kann das Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellung von den in § 69 g Abs. 1 FGG genannten Angehörigen von Anfang an allein auf die Auswahlentscheidung beschrankt werden (OLG Zweibrücken OLGR 2000, 145, OLG HammFamRZ 1996, 1372).
  • BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

    Bei der Auswahl des weiteren Betreuers ist § 1897 BGB zu beachten (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 182 ).
  • KG, 13.03.2001 - 1 W 10448/99

    Umfang einer angemessenen Vergütung für einen anwaltlichen Berufsbetreuer;

    Da es besondere Überleitungsvorschriften im Betreungsrechtsänderungsgesetz vom 25. Juni 1998 nicht gibt, ist das materielle Recht anzuwenden, das im Zeitpunkt der Entfaltung der Tätigkeit galt (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 681; FGPrax 1999, 182 [183]).
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