Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 22.07.1999

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.06.1999 - 3 Wx 130/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11646
OLG Düsseldorf, 02.06.1999 - 3 Wx 130/99 (https://dejure.org/1999,11646)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.06.1999 - 3 Wx 130/99 (https://dejure.org/1999,11646)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juni 1999 - 3 Wx 130/99 (https://dejure.org/1999,11646)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157 § 2269 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Erbe der Kinder bei gemeinschaftlichem Testament

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1999, 183
  • FamRZ 1999, 1544
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20

    Voraussetzungen für gemeinschaftliches wechselbezügliches Testament

    Hätten die Ehegatten gewollt, dass die Schlusserbeneinsetzung nur ausnahmsweise und nur für den - seltenen - Fall des zeitgleichen Versterbens gelten sollte, hätten Formulierungen wie "Für den Fall, dass wir gemeinsam versterben", "im Falle unseres gemeinsamen Ablebens" (so beispielsweise im Fall des OLG Düsseldorf, Beschluss v. 2.6.1999, 3 Wx 130/99; ähnlich OLG Karlsruhe, Beschluss v. 28.4.1987, 11 W 152/86), "im Falle unseres beiderseitigen Ablebens" (BayObLG, Beschluss v. 28.12.1989, Breg. 1a Z 1/89) oder "Sollte uns beiden etwas zustoßen" nahegelegen (vgl. zu den möglichen Formulierungen die Beispiele bei Horn/Kroiß, Testamentsauslegung, 2.A., § 26 Rn. 19 ff.).
  • OLG Frankfurt, 19.10.2021 - 20 W 221/18

    Formulierung im Falle unseres gemeinsamen Ablebens in Ehegattentestamt

    aa) Grundsätzlich ist die fragliche Formulierung in dem gemeinschaftlichen Testament nicht eindeutig und damit auslegungsbedürftig (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.1999, Az. 3 Wx 130/99, zitiert nach juris Tz. 18; noch anders: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.04.1987, Az. 11 W 152/86, zitiert nach juris Tz.8, das eine solche Formulierung zwingend im Sinne von "gleichzeitig" aufgefasst hat).

    (a) Zunächst spricht die gewählte Formulierung "im Falle unseres gemeinsamen Ablebens" für sich betrachtet eher dafür, dass nur der - zwar seltene - Fall eines zeitgleichen oder möglicherweise auch in einem so kurzen zeitlichen Abstand eintretenden Versterbens der Ehegatten, der dem Überlebenden keine Möglichkeit zur Errichtung einer letztwilligen Verfügung mehr lässt, geregelt werden soll (so auch: KG Berlin, Beschluss vom 04.02.2021, Az. 19 W 1118/20, Tz. 64 in Abgrenzung zu der dort verwendeten Formulierung "nach gemeinsamen Ableben" ; OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.02.2012, Az. 15 W 1544/11, Tz. 20; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.1999, Az. 3 Wx 130/99, Tz. 23; jeweils zitiert nach juris).

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.07.1999 - 19 Wx 20/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9441
OLG Karlsruhe, 22.07.1999 - 19 Wx 20/99 (https://dejure.org/1999,9441)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.07.1999 - 19 Wx 20/99 (https://dejure.org/1999,9441)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Juli 1999 - 19 Wx 20/99 (https://dejure.org/1999,9441)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Vergütungsfestsetzungsverfahren, Falsche Rechtsmittelbelehrung, Weitere sofortige Beschwerde

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 1999, 183
  • FamRZ 2000, 302
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 20.07.2011 - XII ZB 445/10

    Betreuungsverfahren: Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung als Zulassung der

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Stuttgart FGPrax 2009, 114, 115; OLG Koblenz FamRZ 2010, 908 f.; OLG Schleswig FamRZ 2008, 75, 76; OLG Köln FGPrax 2005, 205, 206; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302; BayObLG BayObLGZ 2000, 318 - juris Rn. 9 ff. und WuM 1995, 70 f.) sowie im Schrifttum (Keidel/Meyer-Holz aaO § 70 Rn. 39; MünchKomm-ZPO/Ulrici aaO § 39 FamFG Rn. 10; Horndasch/Viefhues/Reinken FamFG § 39 Rn. 5; Gutjahr in BeckOK FamFG § 39 Rn. 26) wird das, soweit ersichtlich, nicht anders beurteilt.
  • OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 8 W 22/09

    FGG-Verfahren: (Un-)Statthaftigkeit einer nicht zugelassenen sofortigen weiteren

    Eine Rechtsmittelbelehrung ersetzt nicht die Zulassung (Bassenge/Roth, a. a. O.; Kahl, a. a. O.; OLG Schleswig NJW-RR 2008, 675; BayObLGZ 2000, 318; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302; je m. w. N.).

    Unerheblich ist dabei, ob die Rechtsmittelbelehrung als Bestandteil des Beschlusses durch die Unterschriften der erkennenden Richter gedeckt ist (BayObLGZ 2000, 318) oder ob die Rechtsmittelbelehrung dem Beschluss lediglich beigefügt ist (OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302).

    Der Senat kommt zum selben Ergebnis der Auslegung des § 56g Abs. 5 Satz 2 FGG wie die übrigen mit der Problematik einer falschen Rechtsmittelbelehrung befasst gewesenen Oberlandesgerichte (OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302; BayObLGZ 2000, 318; OLG Schleswig NJW-RR 2008, 675).

  • OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/07

    Festsetzung einer Betreuervergütung: Zulässigkeit der sofortigen weiteren

    Kommt das Beschwerdegericht bei dieser Prüfung zu dem Ergebnis, das die im Gesetz genannten Gründe eine Zulassung erfordern, hat es die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde - als gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefall - in der Entscheidung ausdrücklich auszusprechen, sei es im Tenor oder in den Entscheidungsgründen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302; BayObLG Beschluss vom 20.10.1999 3 Z BR 305/99 - JURIS).

    Eine falsche Rechtsmittelbelehrung kann die Zulassung der weiteren Beschwerde durch das Beschwerdegericht nicht ersetzen (OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302).

  • OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 135/07

    Keine Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde bei falscher

    Kommt das Beschwerdegericht bei dieser Prüfung zu dem Ergebnis, das die im Gesetz genannten Gründe eine Zulassung erfordern, hat es die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde - als gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefall - in der Entscheidung ausdrücklich auszusprechen, sei es im Tenor oder in den Entscheidungsgründen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302; BayObLG Beschluss vom 20.10.1999 3 Z BR 305/99 - JURIS).

    Eine falsche Rechtsmittelbelehrung kann die Zulassung der weiteren Beschwerde durch das Beschwerdegericht nicht ersetzen (OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302).

  • OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03

    Unzulässige weitere Beschwerde: Unanfechtbare Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Wie in allen sonstigen Fällen, in denen die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von der Zulassung des Gerichts abhängt, dessen Entscheidung angefochten werden soll, ist wegen der Rechtskraftwirkung eine Überwindung der fehlenden Zulassung weder durch eine Anfechtung der Nichtzulassung noch durch eine Nachholung der Zulassungsentscheidung möglich (vgl. BGH NJW 1981, 2855 ff. und NJW 1999, 290; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 56 g Rn. 32; OLG Karlsruhe FGPrax 1999, 183; OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 30.09.2005 - 20 W 439/05

    Wohnungseigentum: Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde in

    Nicht einmal eine (auch falsche) Rechtsmittelbelehrung könnte die notwendige Zulassung ersetzen (Senat, Beschluss vom 30.03.2004, 20 W 360/03, unter Hinweis auf Keidel/Kuntze/Kahl, a.a.O., Vorb §§ 19-30 Rz. 30; BayObLGZ 2000, 318; OLG Karlsruhe FGPrax 1999, 183); für die hier am Rande vorgenommene (fehlerhafte) Erwähnung eines möglichen Rechtsmittels kann nichts anderes gelten.
  • OLG Köln, 30.05.2005 - 16 Wx 90/05

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des

    Dagegen dient sie nicht der Eröffnung einer weiteren Instanz und kann für sich genommen über die Ansicht des Gerichts, ein ansonsten nicht statthaftes Rechtsmittel ausdrücklich zuzulassen, keine Auskunft geben (vgl. BayObLG NJOZ 2001, 680 = BayObLGZ 2000, 318; OLG Karlsruhe FGPrax 1999, 183; Senat OLGReport Köln 2004, 258 sowie Beschluss vom 20.05.2005 - 16 Wx 81/05 -).
  • BayObLG, 15.10.2003 - 3Z BR 132/03

    Zulassung und Vorlage der sofortigen Beschwerde wegen Betreuervergütung durch den

    Eine Nachholung der Zulassungserklärung ist - abgesehen von dem Fall der Berichtigung entsprechend § 319 ZPO, der hier trotz Aufführung dieser Vorschrift im Beschluss vom 19.2.2003 nicht vorliegt - grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1167/1168; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302; BayObLGZ 1999, 121/122 und Senatsentscheidung vom 13.6.1997 - 3Z BR 199/97 m.w.N.).
  • OLG Köln, 02.04.2004 - 16 Wx 61/04

    Weitere Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschluss nur bei ausdrücklicher

    Denn zum einen ersetzt eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung nicht die notwendige Zulassung (vgl. BayObLG NJOZ 2001, 680, 681; OLG Karlsruhe FGPrax 1999, 183; Keidel/Kuntze/Winkler, a. a. O. , Vorb §§ 19-30 Rn 30), zum anderen war die Rechtsmittelbelehrung hier weder Bestandteil des Beschlusses bzw. durch die Unterschriften der erkennenden Richter gedeckt.
  • OLG Naumburg, 20.06.2002 - 8 Wx 14/02

    Zulassung der weiteren Beschwerde als Voraussetzung für deren Statthaftigkeit

    Die Zulassung der weiteren Beschwerde durch das Landgericht ist jedoch notwendige Voraussetzung für deren Statthaftigkeit (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 1440; BayObLG in FamRZ 2000, 1447; OLG Köln, FamRZ 2001, 171; Schleswig-Holsteinisches OLG, FamRZ 2000, 301; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 302; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1592).
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