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   OLG Hamm, 18.08.1999 - 15 W 233/99   

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https://dejure.org/1999,5692
OLG Hamm, 18.08.1999 - 15 W 233/99 (https://dejure.org/1999,5692)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.08.1999 - 15 W 233/99 (https://dejure.org/1999,5692)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. August 1999 - 15 W 233/99 (https://dejure.org/1999,5692)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geschlossene Unterbringung, vormundschaftsgerichtliche Genehmigung, probeweise Entlassung des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 669
  • FGPrax 1999, 222
  • FamRZ 2000, 1120
  • Rpfleger 2000, 14
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03

    Betreuungsrecht: Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung trotz einer Vollmacht

    Allerdings hat die Verlegung des Betreuten von der geschlossenen auf die offene Station einer psychiatrischen Klinik in der Regel zur Folge, dass die erteilte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der geschlossenen Unterbringung wirkungslos wird (BayObLG, FamRZ 1995, 1296f.; Schwab, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1906, Rdn. 92), so dass eine Sachentscheidung über den Fortbestand der vormundschaftsgerichtlichen Entscheidung nicht mehr erfolgen kann (OLG Hamm, NJW-RR 2000, 669, 670; BayObLG, Beschluss vom 11. März 2004, 3Z BR 3/04, JURIS, Rdn. 8).

    Wegen der ohnehin zeitnah anstehenden Entlassung der Betroffenen ging es vorliegend ersichtlich auch nicht darum, mit Hilfe der Aufrechterhaltung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung Druck auf sie auszuüben, um ihre Bereitschaft zu fördern, sich der ärztlichen Behandlung zu unterziehen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2000, 669, 671).

    Diese Beurteilung steht nicht im Gegensatz zu den Entscheidungen des OLG Hamm (NJW-RR 2000, 669) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 11. März 2004, 3Z BR 3/04).

  • OLG Köln, 30.01.2004 - 2 W 8/04

    Vorwegnahme der Beweiswürdigung im Prozesskostenhilfeverfahren

    Im Verfahren der Prüfung eines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist es demgegenüber statthaft, auch die Erfolgsaussichten der in Betracht kommenden Beweisaufnahme zu prognostizieren (vgl. BGH NJW 1994, 1160 (1161); Senat, MDR 1987, 62; Senat, NJW-RR 1995, 1405; OLG Köln (1. Zivilsenat), NJW-RR 2001, 791; OLG Köln (16. Zivilsenat), FamRZ 1991, 344; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 669; OLG Koblenz, NJW-RR 1992, 706 (707); Musielak/Fischer, ZPO, 3. Aufl. 2002, § 114 Rdnr. 21; Wachs in M.ener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl. 2000, § 114 Rdnr. 101).
  • LG Rottweil, 26.06.2018 - 1 T 78/18

    Unterbringung eines Betreuten in einem psychiatrischen Krankenhaus: Zeitpunkt des

    Diese Auffassung entspricht für das Betreuungsrecht dem ganz überwiegenden Meinungsstand (OLG Hamm, Beschluss vom 18.08.1999, 15 W 233/99, FamRZ 2000, 1120 m.w.N.; Palandt-Götz, BGB 77. Auflage 2018, § 1906 Rn. 22; Jurgeleit-Kieß, Betreuungsrecht, 4. Auflage 2013, § 1906 BGB Rn. 42).
  • OLG Hamm, 06.04.2000 - 15 W 76/00

    Richterliche Genehmigung zur Erzwingung eines kurzfristigen Aufenthaltes in einer

    Bei dieser Fallgestaltung kann deshalb der Grundsatz, daß die Entlassung des Betroffenen aus dem Vollzug der geschlossenen Unterbringung die Wirkungslosigkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nach sich zieht (Senat FGPrax 1999, 222 = BtPrax 2000, 34), nicht herangezogen werden.
  • OLG München, 23.01.2008 - 33 Wx 196/07

    Einstweilige Anordnung einer zivilrechtlichen Unterbringung: Erfordernis der

    Die Hauptsacheerledigung trat durch die Verlegung des Betroffenen auf die offene Station am 3.8.2007 ein, da diese nicht lediglich zur Probe verfügt wurde und deshalb hierdurch die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der geschlossenen Unterbringung vom 16.7.2007 wirkungslos wurde (OLG Hamm FGPrax 1999, 222; unv. Senatsbeschluss vom 13.9.2006 - 33 Wx 112/06).
  • OLG Dresden, 08.11.2007 - 3 W 1169/07
    Damit wäre die erteilte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung nicht wegen Wirkungslosigkeit klarstellend aufzuheben (so für den Fall der nicht nur kurzfristigen Verlegung auf eine offene Station KGR Berlin 2006, 359; OLG Hamm FGPrax 1999, 222 [OLG Hamm 18.08.1999 - 15 W 233/99]).
  • BayObLG, 11.03.2004 - 3Z BR 3/04

    Wirkungsdauer einer Unterbringungsgenehmigung

    b) Das Oberlandesgericht Hamm (FGPrax 1999, 222/223; vgl. zum Rechtszustand vor Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes auch BayObLGZ 1970, 197/202) hat jedoch überzeugend dargelegt, dass die Unterbringungsgenehmigung eine auf die jeweilige konkrete Situation bezogene richterliche Prüfung der Erforderlichkeit der Unterbringung erfordere, die nach einer nicht nur kurzfristigen Entlassung erneut durchzuführen sei.
  • AG Elmshorn, 25.08.2011 - 71 XIV 4600

    Unterbringung gemäß § 7 PsychKG-SH kann trotz Aufenthalts des Betroffenen auf

    Vielmehr geht die überwiegende Rechtsprechung davon aus, dass zumindest für einen überschaubaren Zeitraum die Verlegung der Betroffenen auf die offene Station, insbesondere vor einer beabsichtigten Entlassung, die Unterbringungsgenehmigung nicht enden lässt (KG RuP 2007, 30-33, juris-Rnr. 29ff.; auch schon OLG Hamm FamRZ 2000, 1120-1122, juris Rnr. 15; ähnlich Palandt-Diederichsen 70. Aufl. 2011, Rnr. 28).
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