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   BayObLG, 10.03.1999 - 3Z BR 265/94   

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BayObLG, 10.03.1999 - 3Z BR 265/94 (https://dejure.org/1999,10163)
BayObLG, Entscheidung vom 10.03.1999 - 3Z BR 265/94 (https://dejure.org/1999,10163)
BayObLG, Entscheidung vom 10. März 1999 - 3Z BR 265/94 (https://dejure.org/1999,10163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbbauVO § 7
    Schutzwürdiges Interesse an der Ersetzung der Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 10 UR II 835/91
  • LG München I - 13 T 23715/93
  • BayObLG, 10.03.1999 - 3Z BR 265/94

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 528
  • FGPrax 1999, 89
  • Rpfleger 1999, 325
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 153/96

    Veräußerung eines Erbbaurechts durch eine kleine kommunale Gebietskörperschaft;

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1999 - 3Z BR 265/94
    Der Antragstellerin ist schon aus diesem Grunde ein schutzwürdiges Interesse an der beantragten Ersetzung der Zustimmung zu der Veräußerung des Erbbaurechts mit Vertrag vom 17.12.1990 nicht abzusprechen, denn ohne diese Zustimmung bliebe diese Veräußerung und zwar auch der schuldrechtliche Vertrag schwebend unwirksam (vgl. BayObLGZ 1997, 37/43 m.w.N.).

    Das Interesse der Beteiligten an der Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts schätzt der Senat mit 10 % des Verkaufswerts (vgl. hierzu BayObLGZ 1997, 37/44).

  • BGH, 26.02.1987 - V ZB 10/86

    Rechte des Gläubigers in der Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1999 - 3Z BR 265/94
    Seine Auffassung, daß bei dieser Sachlage der Erbbauberechtigte vom Grundstückseigentümer gemäß § 7 Abs. 1 ErbbauVO die nach § 5 Abs. 1 ErbbauVO erforderliche Zustimmung verlangen kann, trifft zu (vgl. BGHZ 100, 107/113) und begegnet keinen rechtlichen Bedenken.

    Der grundsätzlich mögliche Einwand unzulässiger Rechtsausübung (vgl. BGHZ 100, 107 /116) ist unbegründet.

  • OLG München, 06.04.2018 - 34 Wx 19/17

    Anspruch auf Zustimmung zur Belastung des Erbbaurechts mit einer

    Soweit in früheren Entscheidungen das Interesse der Beteiligten an der Entscheidung bewertet und daher auf einen Anteil von 1/10 oder 1/5 des Werts des zustimmungsdbedürftigen Rechtsgeschäfts festgesetzt wurde (vgl. BayObLG FGPrax 1999, 89; OLG Köln FGPrax 2014, 139), basiert dies auf einer überholten Rechtslage.
  • OLG Hamm, 03.11.2005 - 15 W 337/05

    Rechtsstellung des Grundstückseigentümers bei Veräußerung des Erbbaurechts

    Deshalb bedarf es keiner Entscheidung dazu, ob an der Rechtsprechung des Senats (Rpfleger 1992, 58 = DNotZ 1992, 368; anders nunmehr BayObLG FGPrax 1999, 89) festzuhalten ist, dass im erstinstanzlichen Verfahren, in dem das Interesse des Antragstellers an der Ersetzung der Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts der Wertfestsetzung zugrunde zu legen ist, auf den Verkehrswert des Erbbaurechts abzustellen ist.
  • OLG München, 19.01.2015 - 34 Wx 283/12

    Erbbaurecht: Veräußerung des Erbbaurechts an eine Projektgesellschaft bei

    Wie das Amtsgericht zutreffend ausführt, ist der Wert für die Ersetzung der Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts regelmäßig mit einem Bruchteil (10 - 20 %) des Grundstücks-(verkaufs-)werts zu bemessen (BayObLG FGPrax 1999, 89; BayObLGZ 1997, 37/44 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 03.07.2008 - 15 Wx 116/08

    Unwirksamkeit einer Verzichtserklärung bzgl. des Zustimmungsanspruchs aus § 7

    Das Interesse der Beteiligten an der Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts schätzt der Senat mit 10 % des Zuschlagswertes (vgl. BayObLGZ 1997, 37; FGPrax 1999, 89; Palandt/Bassenge Rn 8) Dementsprechend hat er die Festsetzung des Geschäftswerts des Landgerichts abgeändert, das den vollen Wert zugrundegelegt hat.
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2007 - 3 Wx 185/07

    Bestimmung des Geschäftswerts der Zustimmung des Grundstückseigentümers nach § 5

    Insoweit werde angenommen, dass der Geschäftswert unter Berücksichtigung des Interesses der Beteiligten an der Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung oder Belastung des Erbbaurechts mit etwa 10 bis 20 % des Verkaufs bzw. Belastungswerts zu bestimmen ist [vgl. BayObLG, Rpfleger 1999, 325 und NJW-RR 1998, 161; Palandt-Bassenge, BGB, 65. Aufl., § 7 ErbbRVO, Rdnr. 8].
  • OLG Köln, 25.02.2014 - 2 Wx 38/14

    Zulässigkeit der Beschwerde eines nicht vertretungsbefugten

    (1/10 des auf der Grundlage des im Kaufvertrag angegebenen Kaufpreises geschätzten Wertes; vgl. BayObLG FGPrax 1999, 89; Ingenstau/Hustedt, aaO, § 7 Rn. 53).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2008 - 20 W 469/07

    Geschäftswert: gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Eigentümers zur

    Der Senat folgt aus diesen Gründen der im neueren Schrifttum vertretenen Auffassung, dass sich der Geschäftswert der gerichtlichen Ersetzung der Zustimmung nach § 30 Abs. 1 Halbsatz 2 KostO bestimmt (OLG Stuttgart aaO- anders dagegen für den Wert der Beglaubigung der Zustimmung zur Veräußerung in JurBüro 1982, 1059-; BayObLGZ 1997, 89, 44; BayObLG FGPrax 1999, 89; Assenmacher/Mathias, aaO.; Hartmann, aaO.; Hellstab, aaO., Rdnr. 27; Soergel/Stürner: ErbbauVO, 13. Aufl., 2007, § 7 Rdnr. 6; anderer Ansicht sind: OLG Düsseldorf JurBüro 1974, 1423 und Rohs/Wedewer, aaO., Rdnr. 16 unter Berufung auf OLG Düsseldorf ).
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