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   BayObLG, 16.03.2000 - 2Z BR 168/99   

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https://dejure.org/2000,3857
BayObLG, 16.03.2000 - 2Z BR 168/99 (https://dejure.org/2000,3857)
BayObLG, Entscheidung vom 16.03.2000 - 2Z BR 168/99 (https://dejure.org/2000,3857)
BayObLG, Entscheidung vom 16. März 2000 - 2Z BR 168/99 (https://dejure.org/2000,3857)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung ; Schadensersatz; Hausverwaltung; Abstimmung; Mehrheitsbeschluss; Feststellungsantrag; Stimmzettel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentümerversammlung; ungültige Stimmabgabe; Wiederholung der Stimmabgabe; Irrtumsanfechtung

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 4 Satz 2; ; WEG § 47; ; BGB § 142; ; BGB § 130

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 119 Abs. 1; WEG § 23
    Abgabge einer ungültigen Stimme in einer Wohnungseigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1036
  • NZM 2000, 499
  • FGPrax 2000, 102
  • ZMR 2000, 467
  • BayObLGZ 2000, 66
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 18/94

    Ermächtigung des Verwalters gegen einen früheren Verwalter

    Auszug aus BayObLG, 16.03.2000 - 2Z BR 168/99
    Offenbleiben kann, ob der Eigentümerbeschluß jedenfalls dann für ungültig zu erklären ist, wenn der Rechtsstreit offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BayObLG ZMR 1994, 428); davon kann hier nicht ausgegangen werden.
  • BayObLG, 09.10.1997 - 2Z BR 84/97

    Eigentümerbeschluß über Einleitung eines Rechtsstreits gegen Wohnungseigentümer -

    Auszug aus BayObLG, 16.03.2000 - 2Z BR 168/99
    Dies ist vielmehr Sache des Gerichts, das für den beabsichtigten Rechtsstreit zuständig ist (BayObLG NJW-RR 1998, 231 f.).
  • BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70

    Aufteilung der Wohnanlage durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus BayObLG, 16.03.2000 - 2Z BR 168/99
    Desgleichen kann dahinstehen, wann im Fall des § 23 Abs. 3 WEG ein Eigentümerbeschluß zustande kommt (vgl. BayObLGZ 1971, 313/321).
  • OLG Hamm, 01.03.2021 - 8 U 61/20

    Verein, Mitgliederversammlung, Beschlussmängel

    Der Beklagte konnte und musste daher Stimmen, die unter Verstoß gegen elementare Grundsätze des Abstimmungsmodus "geheim" abgegeben wurden, indem sie den Aussteller erkennen ließen, als ungültig bewerten (s. auch BayObLG, Beschluss vom 16.03.2000, 2 Z BR 168/99, juris, Rn. 18 für WEG).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02

    Ermittlung von Abstimmungsergebnissen einer Wohnungseigentümerversammlung

    Auf sie finden die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln einschließlich der zur Anfechtbarkeit wegen Willensmängeln (§§ 119 ff BGB) Anwendung (BayObLGZ 1995, 407, 411; 2000, 66, 68 f; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 23 Rdn. 20; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 23 Rdn. 12; Staudinger/Bub, aaO, § 23 Rdn. 69; vgl. auch BGHZ 14, 264, 267 für das Gesellschaftsrecht).
  • OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    In Bezug auf den Kostenverteilungsschlüssel ist dies insbesondere dann der Fall, wenn sich die Verhältnisse gegenüber früher in wesentlichen Punkten geändert haben oder die ursprünglich vorgesehene Verteilung - weil den tatsächlichen Verhältnissen nicht angemessen - sich nicht bewährt hat (BGH a.a.O.; Senat FGPrax 2000, 102).
  • BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02

    Entlastung des Verwalters durch Eigentümerbeschluss

    Eine schlagwortartige Bezeichnung ist ausreichend (BayObLG NZM 2000, 499).
  • AG Hamburg-Wandsbek, 25.03.2014 - 751 C 40/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Rechtsfolgen der Anfechtung der Stimmabgabe eines

    Dies kann wiederum, wenn ohne die betroffene Stimme die erforderliche Mehrheit nicht erreicht wird, Grundlage für einen Erfolg der Anfechtung des Eigentümerbeschlusses sein (BGH NJW 2002, 3629 m.w.N.; BayObLG NJW-RR 2000, 1036; BayObLG NZM 2005, 624; Abramenko: Willensmängel bei der Beschlussfassung, ZWE 2013, 395; vgl. auch OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 243 für den Fall der Geschäftsunfähigkeit eines abstimmenden Wohnungseigentümers: Willensmängel in Bezug auf die Stimmabgabe bewirken nur, dass die Stimmabgabe unwirksam ist.

    Das von dem anfechtenden Eigentümer wirklich Gewollte hätte nur im Falle einer Neuvornahme des Rechtsgeschäfts in Form einer Wiederholungsabstimmung (dazu BayObLG NJW-RR 2000, 1036) Beachtung finden können.

  • BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02

    Duldungspflicht des Wohnungseigentümers - Einbau einer Gegensprechanlage in

    2 Z 140/91|OLG Hamm; 28.11.1991; 15 W 169/91">NJW-RR 1992, 403; NZM 2000, 499; ZMR 2000, 858).
  • BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 144/00

    Arglistige Täuschung eines Wohnungseigentümers in Eigentümerversammlung

    Als Willenserklärung unterliegt die Stimmabgabe den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Willenserklärungen, insbesondere auch den Vorschriften über die Anfechtbarkeit (BayObLGZ 2000, 66/69 m.w.N.).
  • AG Aachen, 04.06.2014 - 118 C 7/14

    Einfacher Sachverhalt muss nur schlagwortartig bezeichnet werden!

    Eine solche genügt insbesondere dann, wenn sie den Wohnungseigentümern auf Grund einer früheren Beschlussfassung durch eine Vorkorrespondenz oder ein Gerichtsverfahren bekannt worden ist (vgl. OLG Zweibrücken ZMR 2004, 63; OLG Celle ZWE 2002, 474; BayObLG in NZM 2000, 499 und in WuM 1995, 101).
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