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   OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00   

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https://dejure.org/2000,3886
OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00 (https://dejure.org/2000,3886)
OLG Jena, Entscheidung vom 03.03.2000 - 6 W 114/00 (https://dejure.org/2000,3886)
OLG Jena, Entscheidung vom 03. März 2000 - 6 W 114/00 (https://dejure.org/2000,3886)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der Berufsbetreuereigenschaft

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung:, Stundensatz, Fachkenntnisse eines Diplombauingenieurs, nutzbare Fachkenntnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 110
  • FamRZ 2000, 846 (Ls.)
  • Rpfleger 2000, 330
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99

    Einwand der mangelhaften Ausführung der Betreuung im

    Auszug aus OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00
    An einer solchen Entscheidung wäre der Senat durch das im Festsetzungsverfahren geltende Verbot der Reformation in Peius gehindert; hat wie hier nur der Betreuer Beschwerde mit dem Ziel eingelegt, mehr als die ihm zugesprochene Vergütung zu erhalten, scheidet eine für ihn ungünstige Änderung der Erstentscheidung aus (vgl. BayObLG, FamRZ 1999, 1591 m.w.N.).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00
    Vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Bundestagsdrucksache 13/7158, S. 14, 15; BayObLG, FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).
  • LG Dresden, 31.08.1999 - 2 T 916/99

    Anspruch eines Betreuers auf Vergütung aus der Staatskasse ; Anspruch einer

    Auszug aus OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00
    Die für den Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers konstitutive förmliche Feststellung seiner Berufsbetreuereigenschaft nach § 1836 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB (allgemeine Meinung, vgl. z.B. Landgericht Dresden, FamRZ 2000, 181) hat das Vormundschaftsgericht nach Aktenlage bislang nicht getroffen.
  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01

    Vergütung einer Diplom-Kauffrau als Berufsbetreuerin

    Erforderlich ist, dass die jeweilige Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung entsprechender Kenntnisse ausgerichtet ist, was etwa bei den Studiengängen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie oder Betriebswirtschaftslehre der Fall ist (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, 844 m.w.N. = FGPrax 2000, 22 = BtPrax 2000, 81; Thüringer OLG, FGPrax 2000, 110).
  • OLG Saarbrücken, 25.02.2003 - 5 W 289/02

    Erhöhung der Betreuervergütung bei besonderen Kenntnissen aus kaufmännischer

    Da die Wahrnehmung der Betreuung gem. § 1901 BGB ein spezifisch rechtliches Gepräge trägt, sind vor allem Kenntnisse auf rechtlichem, medizinischem, aber auch auf sozialwissenschaftlichem und betriebswirtschaftlichem Gebiet von Bedeutung (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; BayObLG FamRZ 2000, 844; Thüringer OLG FGPrax 2000, 110; OLG Celle, Beschl. v. 18.4.2001 - 10 W 13/00, juris, Ausdruck Seite 2; Dodegge, NJW 2000, 2704, 2713; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1836 Rdn 19).

    Darüberhinaus genügt es nicht, dass die Ausbildung nur in den Randbereichen der entsprechenden Ausbildungspläne betreuungsrelevantes Wissen anspricht; vielmehr kommt es darauf an, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung der für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse abzielt (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; 2001, 551, 552; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; Thüringer FGPrax 2000, 110; MünchKomm(BGB)/Wagenitz, § 1836a Rdn. 24).

    aa) Ob ein Berufsbetreuer die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BVormVG a.F. erfüllt, obliegt der Beurteilung des Tatrichters und kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter einen unbestimmten Rechtsbegriff verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig getroffenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen und gegen den Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschl. v. 31.10.2002 - 5 W 188/02; OLG Frankfurt OLGR 2001, 113; OLG Zweibrücken OLGR 2000, 552; BayObLG FGPrax 2000, 22; Thüringer OLG Jena FGPrax 2000, 110; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FGG, 14. Aufl., § 27 Rd. 42 mit weit. Nachweis).

  • OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02

    Betreuervergütung für Diplom-Theologen

    Für die Zuerkennung des höchsten Stundensatzes nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat, Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).

    Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat, Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).

  • KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01

    Vergütungssatz eines Berufsbetreuers mit DDR-Ausbildung zum Patentingenieur

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass derartige Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken; vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. zu Vorstehendem BayObLG BtPrax 2000, 81/82 und FamRZ 2001, 187; OLG Jena BtPrax 2000, 170; OLG Schleswig BtPrax 2000, 262/263; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; HK-BUR-Bauer/Deinert aaO).

    Dies rechtfertigt die Bejahung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 BVormVG in solchem Fall (vgl. zu Vorstehendem OLG Dresden FamRZ 2001, 188/189, zum DDR-Abschluss Ingenieurökonom, das im Hinblick auf dessen Gleichstellung mit dem Fachhochschulabschluss Betriebswirtschaft die Frage der Vermittlung im Kernbereich offen lässt; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 349, zum DDR-Abschluss Staatswissenschaftler und Gleichstellung mit dem Fachhochschulabschluss Diplom-Verwaltungswirt, das besondere Rechtskenntnisse verneint, da nur einzelne Rechtsprobleme und nicht juristische Grundkenntnisse Ausbildungsgegenstand waren; OLG Jena BtPrax 2000, 170/170, das die Relevanz in der ehemaligen DDR erworbener rechtlicher und ökonomischer Kenntnisse bezweifelt, für den Diplombauingenieur deren Vermittlung im Kernbereich verneint; abl. Damrau/Zimmermann a.a.O. Rdn.55).

  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Betreuungsrelevant sind im allgemeinen ferner Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (vgl. BayObLGZ 1999, 339/341 f.; Thüringer OLG FGPrax 2000, 110).
  • OLG Jena, 08.11.2001 - 6 W 495/01

    Betreuervergütung; erhöhter Stundensatz

    Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat FGPrax 2000, 110).

    Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).

  • OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 653/03

    Betreuervergütung; Stundensatz; Ingenieurstudium

    Dieses Wissen wird in aller Regel durch das Hauptsfach inhaltlich ausgerichtet und eingegrenzt sein, so dass die vom Beteiligten zu 1) in Anspruch genommenen wirtschaftlichen Kenntnisse auf das Berufsbild eines Ingenieurs orientiert sind und kaum etwas zu dem Aufgabenfeld eines Betreuers im Sinne der §§ 1896 Abs. 1, 1901 BGB (rechtliche Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten in dessen Interesse und zu dessen Wohl im festgelegten Aufgabenkreis) ergeben werden (vgl. Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; NJW-RR 2000, 1314, 1315).

    Dieses Wissen wird in aller Regel durch das Hauptsfach inhaltlich ausgerichtet und eingegrenzt sein, so dass die vom Beteiligten zu 1) in Anspruch genommenen wirtschaftlichen Kenntnisse auf das Berufsbild eines Ingenieurs orientiert sind und kaum etwas zu dem Aufgabenfeld eines Betreuers im Sinne der §§ 1896 Abs. 1, 1901 BGB (rechtliche Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten in dessen Interesse und zu dessen Wohl im festgelegten Aufgabenkreis) ergeben werden (vgl. Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; NJW-RR 2000, 1314, 1315).

  • OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03

    Berufsbetreuervergütung: Erhöhte Vergütung bei abgeschlossener Ausbildung zum

    Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt der Beurteilung des Tatrichters (Senat FGPrax 2001, 21 und OLGR 2003, 300 f; BayObLG FGPrax 2000, 22; Thüringer OLG Jena FGPrax 2000, 110).
  • OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 371/05

    Katholischer Theologe bekommt als Betreuer mehr Geld

    Erforderlich ist, dass die jeweilige Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung entsprechender Kenntnisse ausgerichtet ist, was etwa bei den Studiengängen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie oder Betriebswirtschaftslehre der Fall ist (Senat, FGPrax 2003, 126; BayObLG, FamRZ 2000, 844; Thüringer OLG, FGPrax 2000, 110).
  • OLG Jena, 28.04.2003 - 6 W 158/03

    Betreuervergütung bei DDR-Staatwissenschaftsstudium

    Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat FGPrax 2000, 110).

    Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).

  • LG Saarbrücken, 11.06.2002 - 5 T 239/02
  • OLG Frankfurt, 01.09.2008 - 20 W 176/08

    Betreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Abschluss als Gesundheits- und

  • OLG Saarbrücken, 08.03.2002 - 5 W 15/02

    Besondere Kenntnisse des Betreuers

  • OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01

    Berufsbetreuervergütung; Stundensatz, erhöhter

  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06

    Studium der Volkswirtschaftslehre

  • OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00

    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern

  • OLG Hamm, 09.11.2004 - 15 W 89/04

    Zur Höhe des Vergütungsanspruchs bei berufsmäßiger Betreuung, wenn die

  • OLG Frankfurt, 11.12.2006 - 20 W 365/06

    Betreuervergütung: Stundensatz einer staatlich anerkannten Sondererzieherin

  • OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit der Kenntnisse eines staatlich

  • OLG Jena, 22.01.2004 - 6 W 737/03

    Betreuervergütung; Fortbildung; Stundensatzerhöhung

  • OLG Zweibrücken, 19.11.1999 - 3 W 232/99

    Anerkennung auch bei geringeren Fallzahlen möglich

  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 290/00

    Die Ausbildung für das Lehramt an höheren Schulen vermittelt zur Führung von

  • KG, 08.06.2004 - 1 W 238/02

    Betreuervergütung: Qualifikation als Rechtsbeistand für Erbrecht nach altem Recht

  • OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Bindung an Auswahlentscheidung des

  • OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 316/03
  • OLG Brandenburg, 12.04.2001 - 11 Wx 11/01

    Erhöhung der Betreuervergütung wegen Kenntnissen und Fähigkeiten aufgrund

  • OLG Jena, 08.01.2004 - 6 W 653/03

    Erhöhter Stundensatz für Ingenieur

  • OLG Jena, 08.05.2006 - 9 W 93/06

    Festsetzung von Betreuervergütung

  • OLG Jena, 15.10.2004 - 9 W 247/04
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