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   OLG Hamm, 23.02.2000 - 15 W 46/00   

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https://dejure.org/2000,2623
OLG Hamm, 23.02.2000 - 15 W 46/00 (https://dejure.org/2000,2623)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.02.2000 - 15 W 46/00 (https://dejure.org/2000,2623)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 15 W 46/00 (https://dejure.org/2000,2623)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzbestellung eines Mitgliedes des Aufsichtsrates einer GmbH & Co. KG

  • Judicialis

    AktG § 104; ; BGB § 29; ; GmbHG § 52 Abs. 1; ; HGB § 161

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 104; BGB § 29; GmbHG § 52 Abs. 1; HGB § 161
    Ersatzbestellung eines Mitgliedes des Aufsichtsrates einer GmbH & Co. KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1283
  • ZIP 2000, 927
  • FGPrax 2000, 122
  • DB 2000, 915
  • Rpfleger 2000, 338
  • NZG 2000, 539
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 88/79

    Publizitätsgesetz und Abschlußprüfung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2000 - 15 W 46/00
    Für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Gewinnverwendung ist entsprechend der aus dem Gesetz abzuleitenden Regelung (BGHZ 76, 338 = NJW 1980, 1689) nach § 7.3.5.5 des Gesellschaftsvertrages die Gesellschafterversammlung zuständig.
  • OLG Frankfurt, 19.11.2013 - 20 W 335/13

    Keine gerichtliche Ergänzung des Aufsichtsrats einer GmbH nach § 104 II AktG

    12 Für den nach § 52 GmbHG i.V.m. mit dem Gesellschaftsvertrag gebildeten Aufsichtsrat einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung - für den eine gesetzlich zwingende Vorschrift zu dessen Bildung nicht besteht - entspricht es jedoch der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur - der sich der Senat anschließt -, dass die Ergänzung des Aufsichtsrats und damit die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern in entsprechender Anwendung des § 104 AktG (oder von § 29 BGB) nicht in Betracht kommt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.06.2000, Az. 3Z BR 92/00, OLG Hamm, Beschluss vom 23.02.2000, Az. 15 W 46/00, jeweils zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.01.1982, Az. 6 W 61/81, BB 1982, 1574, 1575; Raiser/Heermann in Ulmer, Großkommentar GmbHG, 2006, § 52, Rn. 46; Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl. 2013, § 52, Rn. 45; Schmidt in Ernsthaler/Füller/Schmidt, GmbHG, 2. Aufl. 2010, § 52, Rn. 24; Altmeppen in Roth/Altmeppen, GmbHG, 7. Aufl. 2012, § 52, Rn. 10; Koppensteiner/Schnorbus in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 5. Aufl., 2013, § 52, Rn. 17; Ziemons/Jaeger in Beck'scher Online-Kommentar GmbHG, Stand 01.09.2013, § 52, Rn. 7; Giedinghagen in Michalski, GmbHG, 2. Aufl. 2010, § 52, Rn. 107 (wonach allerdings eine analoge Anwendung in Betracht kommen soll, wenn die Satzung eine Verweisung auf § 104 AktG oder § 29 BGB enthält), in diesem Sinne auch Spindler in Münchner Kommentar zum GmbHG, 2012, § 52, Rn. 136; a.A. Schneider in Scholz, GmbHG, 10. Aufl. 2007, § 52, Rn. 242, wonach jedenfalls dann, wenn dem Aufsichtsrat wesentliche Funktionen innerhalb der Entscheidungsorganisation der Gesellschaft zugebilligt worden seien, eine derartige gerichtliche Ersatzbestellung zu verlangen sei).
  • OLG Köln, 29.03.2007 - 2 Wx 4/07

    Keine gerichtliche Bestellung gewählter Aufsichtsratmitglieder zur Vermeidung

    Die in § 104 Abs. 1 und 2 des AktG eingeräumte Möglichkeit, einen Aufsichtsrat durch das Gericht zu bestellen, soll die Handlungs- und Funktionsfähigkeit der Aktiengesellschaft erhalten und sicherstellen, wenn die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates nicht mehr gegeben ist (vgl. Hüffer, a. a. O., § 104 Rdn. 1; siehe auch OLG Hamm FGPrax 2000, 122 f.).
  • OLG Hamm, 02.11.2000 - 27 U 1/00

    Nachweis der Vollmacht für Vertretung des Aktionärs in der Hauptversammlung -

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (ZIP 2000, 927) entgegen, da in dem dort zu entscheidenden Fall eine entsprechende Verpflichtung deshalb verneint wurde, weil zwischen Mutter- und Tochter-Gesellschaft ein Beherrschungsvertrag bestand, der die Verpflichtung zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichtes gerade entfallen läßt.
  • BayObLG, 09.06.2000 - 3Z BR 92/00

    Gerichtliche Bestimmung von Aufsichtsratsmitgliedern einer GmbH

    a) Nach ganz überwiegender Auffassung kommt bei einer GmbH die Ergänzung des Aufsichtsrats und damit die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern in entsprechender Anwendung des § 104 Abs. 2 AktG nicht in Betracht, soweit der Aufsichtsrat gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist (Baumbach/Hueck/ Zöllner GmbHG 16. Aufl. § 52 Rn. 31; Hachenburg/Raiser GmbHG 8. Aufl. § 52' Rn. 146; Rowedder/Koppensteiner GmbHG 3. Aufl. § 52 Rn. 8; Wessing/Max Festschrift Werner S. 975/986 f.; a.A.: Scholz/Schneider GmbHG 8. Aufl. § 52 Rn. 150a; vgl. auch OLG Hamm DB 2000, 915).
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