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   BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 22/00   

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https://dejure.org/2000,4788
BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 22/00 (https://dejure.org/2000,4788)
BayObLG, Entscheidung vom 20.04.2000 - 2Z BR 22/00 (https://dejure.org/2000,4788)
BayObLG, Entscheidung vom 20. April 2000 - 2Z BR 22/00 (https://dejure.org/2000,4788)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswahl des Wohnungseigentumsgerichts als Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder Gericht der streitigen Gerichtsbarkeit als Frage des Rechtswegs; Kosten des Rechtsmittelverfahrens als Verfahrenskosten i.S.d. § 50 Wohnungseigentumgesetz (WEG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 3; GVG § 17a
    Entstehen einer Eigentümergemeinschaft durch Teilungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1540
  • NZM 2000, 665
  • FGPrax 2000, 144
  • ZMR 2000, 623
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 80/95

    Zuständigkeit von Prozessgericht oder Wohnungseigentumsgericht

    Auszug aus BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 22/00
    Die Zuständigkeit ist dann vom Rechtsmittelgericht der Hauptsache zu prüfen, und zwar auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz, wenn das Beschwerdegericht - wie hier die Frage der Zuständigkeit nicht selbständig geprüft hat und die Beteiligten deshalb bisher keine Gelegenheit hatten, die zunächst getroffene Entscheidung in diesem Punkt überprüfen zu lassen (BayObLG NJW-RR 1996, 912 f.).
  • BayObLG, 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91

    Anfechtbarkeit des Abgabebeschlusses des Prozessgerichts an das

    Auszug aus BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 22/00
    Für eine werdende Wohnungseigentümergemeinschaft ist damit kein Raum (BayObLG NJW-RR 1992, 597 f.; Weitnauer/Lücke WEG 8. Aufl. § 10 Anhang Rn. 3).
  • BGH, 26.02.2021 - V ZR 33/20

    Ansehen als werdender Wohnungseigentümer durch Erwerb seiner Einheit von einem

    Nach überwiegender Ansicht fehlt es insoweit an einem Bedürfnis für die vorverlagerte Anwendung der wohnungseigentumsrechtlichen Regeln, da die Wohnungseigentümergemeinschaft schon mit dem Vollzug der Aufteilung durch Anlegung der Wohnungsgrundbücher entstehe (vgl. BayObLG, NJW-RR 1992, 597, 598; ZWE 2001, 74; NJW-RR 2002, 1022; KG, ZWE 2001, 275, 277; aus der Literatur etwa Zimmer in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 3 Rn. 4b; Riecke/Schmid/Lehmann-Richter, WEG, 5. Aufl., § 10 Rn. 41).
  • OLG Köln, 22.04.2005 - 16 Wx 59/05

    Rechtsweg für Ansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den früheren

    Diese Entscheidung kann jedoch vom Senat nachgeholt werden (Zöller-Gummer, ZPO, 25. Auflage 2005, § 17a GVG, Rdnr. 18; BGH NJW 1995, 2851; BayObLG NJW-RR 2000, 1540).
  • OLG München, 25.04.2007 - 32 Wx 52/07

    Klärung der Zuständigkeit in der Beschwerdeinstanz bei Klageantrag zum

    Wenn es das erstinstanzliche Gericht trotz Rüge eines Beteiligten versäumt, vorab über die Zuständigkeitsfrage zu entscheiden, ist die Prüfung der Verfahrenszuständigkeit auch noch in der Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeinstanz möglich (BayObLGZ WE 2001, 74/75 = NJW-RR 2000, 1540).
  • OLG Jena, 02.06.2003 - 6 W 149/03

    WEG-Verfahrens / Rechtswegverweisung

    Während bei Anwendung dieser Vorschrift die Entscheidung über die Tragung der bisher entstandenen erstinstanzlichen Kosten dem Prozessgericht überlassen werden muss, kann über die durch die unzulässige Anrufung des Gerichts für Wohnungseigentumssachen entstandenen Kosten der Erstbeschwerde und der weiteren Beschwerde bereits durch das Rechtsbeschwerdegericht entschieden werden (vgl. Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 50 Rz. 3; BayObLG NJW-RR 1996, 912, 913; FGPrax 2000, 144).
  • KG, 13.12.2004 - 24 W 298/03

    Sachliche Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts: Unterlassungsklage der

    Da der Antragsgegner bereits in erster Instanz die Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts rügt, das Amtsgericht jedoch keine Vorabentscheidung gemäß § 17 a Abs. 2 GVG getroffen hat, kommt § 17 a Abs. 5 WEG nicht in Betracht, vielmehr ist auch in dritter Instanz noch die Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts zu prüfen (BayObLG NJW-RR 2000, 1540 = ZMR 2000, 623).
  • BayObLG, 06.09.2001 - 2Z BR 8/01

    Haftung bei Verzug eines Wohnungseigentümers gegenüber den übrigen

    Die Zuständigkeit ist dann vom Rechtsmittelgericht der Hauptsache zu prüfen, und zwar auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz, wenn das Beschwerdegericht - wie hier - die Frage der Zuständigkeit nichtselbständig geprüft hat und die Beteiligten deshalb bisher keine Gelegenheit hatten, die zunächst getroffene Entscheidung in diesem Punkt überprüfen zu lassen (BayObLG NJW-RR 2000, 1540 m.w.N.).
  • KG, 17.01.2001 - 24 W 2065/00
    Auf das Verhältnis der Wohnungseigentumsgerichte zu den Prozessgerichten sind die Bestimmungen des § 17 a GVG entsprechend anzuwenden, da die Frage, ob eine Streitigkeit vor die Wohnungseigentumsgerichte als Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder vor die Gerichte der streitigen Gerichtsbarkeit gehört, wie eine Frage des Rechtsweges zu behandeln ist (BayObLG in NZM 2000, 665; BayObLGZ 1998, 110, 113 m.w.N.).
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