Weitere Entscheidung unten: KG, 27.06.2000

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2975
OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00 (https://dejure.org/2000,2975)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.06.2000 - 3 W 78/00 (https://dejure.org/2000,2975)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 3 W 78/00 (https://dejure.org/2000,2975)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2975) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuervergütung; Betreuer; Vergütungsanspruch; Zeitaufwand; Schätzungsermessen; Weitere Beschwerde; Vormund; Plausibilitätsprüfung; Überprüfbarkeit; Instanz

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überprüfung eines Vergütungsantrags, Plausibilitätsprüfung

  • Judicialis

    BGB § 1836; ; BGB § 1908 e; ; FGG § 12; ; FGG § 27; ; FGG § 56 g; ; ZPO § 287

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 198
  • FamRZ 2000, 1533
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Zweibrücken, 22.10.1999 - 3 W 214/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00
    Denn es steht grundsätzlich im Ermessen des Betreuers, welchen Zeitaufwand er - bei ex ante Betrachtung - für die Erledigung einzelner betreuungsrechtlicher Geschäfte als erforderlich ansehen durfte (Bauer/Deinert aaO; Knittel, BtG § 1836 BGB Rdn. 18; Zimmermann FamRZ 1998, 521, 524 f.; BayObLG aaO, für die Notwendigkeit einer bestimmten Tätigkeit als solcher auch Senatsbeschluss vom 22. Oktober 1999 - 3 W 214/99 = OLGR 2000, 114, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99

    Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00
    Die Sache gibt dem Senat somit keinen Anlass, sich mit der Frage zu befassen, ob die Vergütung des Vereinsbetreuers i.S.v. §§ 1908 e, 1836 BGB für bemittelte und mittellose Betreute grundsätzlich nach den gleichen Kriterien zu bemessen ist (vgl. einerseits Senatsbeschluss vom 18. Oktober 1999 - 3 W 228/99 = OLGR Zweibrücken 2000, 13 und vom 22. September 1999 - 3 W 140/99 = OLGR 1999, 491; andererseits Vorlagebeschluss des BayObLG vom 15. Dezember 1999 - 3 ZBR 330/99 = BayObLGZ 1999, 375, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/98

    Einhaltung der Frist für die Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00
    Bereits nach der bis zum 31. Dezember 1998 für die Vergütung des Vormunds und des Betreuers geltenden Rechtslage war anerkannt, dass dem Tatrichter bei der Feststellung des zu vergütenden Zeitaufwandes in entsprechender Anwendung von § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1998 - 3 W 254/98 = OLGR 1999, 332, 334; BayObLG FamRZ 1996, 1169, 1170 und JurBüro 1993, 49; OLG Schleswig FamRZ 1998, 185; OLG Hamm RPfleger 1999, 391, 392, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00
    Bereits nach der bis zum 31. Dezember 1998 für die Vergütung des Vormunds und des Betreuers geltenden Rechtslage war anerkannt, dass dem Tatrichter bei der Feststellung des zu vergütenden Zeitaufwandes in entsprechender Anwendung von § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1998 - 3 W 254/98 = OLGR 1999, 332, 334; BayObLG FamRZ 1996, 1169, 1170 und JurBüro 1993, 49; OLG Schleswig FamRZ 1998, 185; OLG Hamm RPfleger 1999, 391, 392, jeweils m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 22.08.1997 - 2 W 62/97

    Schätzung des erforderlichen Zeitaufwandes eines Betreuers nach § 287 ZPO

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00
    Bereits nach der bis zum 31. Dezember 1998 für die Vergütung des Vormunds und des Betreuers geltenden Rechtslage war anerkannt, dass dem Tatrichter bei der Feststellung des zu vergütenden Zeitaufwandes in entsprechender Anwendung von § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1998 - 3 W 254/98 = OLGR 1999, 332, 334; BayObLG FamRZ 1996, 1169, 1170 und JurBüro 1993, 49; OLG Schleswig FamRZ 1998, 185; OLG Hamm RPfleger 1999, 391, 392, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 80/92

    Verwirkung des Beschwerderechts im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 1836

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00
    Bereits nach der bis zum 31. Dezember 1998 für die Vergütung des Vormunds und des Betreuers geltenden Rechtslage war anerkannt, dass dem Tatrichter bei der Feststellung des zu vergütenden Zeitaufwandes in entsprechender Anwendung von § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1998 - 3 W 254/98 = OLGR 1999, 332, 334; BayObLG FamRZ 1996, 1169, 1170 und JurBüro 1993, 49; OLG Schleswig FamRZ 1998, 185; OLG Hamm RPfleger 1999, 391, 392, jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 18.10.1999 - 3 W 228/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00
    Die Sache gibt dem Senat somit keinen Anlass, sich mit der Frage zu befassen, ob die Vergütung des Vereinsbetreuers i.S.v. §§ 1908 e, 1836 BGB für bemittelte und mittellose Betreute grundsätzlich nach den gleichen Kriterien zu bemessen ist (vgl. einerseits Senatsbeschluss vom 18. Oktober 1999 - 3 W 228/99 = OLGR Zweibrücken 2000, 13 und vom 22. September 1999 - 3 W 140/99 = OLGR 1999, 491; andererseits Vorlagebeschluss des BayObLG vom 15. Dezember 1999 - 3 ZBR 330/99 = BayObLGZ 1999, 375, jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 08.12.1998 - 3 W 254/98

    Streit über die Höhe der Vergütung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00
    Bereits nach der bis zum 31. Dezember 1998 für die Vergütung des Vormunds und des Betreuers geltenden Rechtslage war anerkannt, dass dem Tatrichter bei der Feststellung des zu vergütenden Zeitaufwandes in entsprechender Anwendung von § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1998 - 3 W 254/98 = OLGR 1999, 332, 334; BayObLG FamRZ 1996, 1169, 1170 und JurBüro 1993, 49; OLG Schleswig FamRZ 1998, 185; OLG Hamm RPfleger 1999, 391, 392, jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 22.09.1999 - 3 W 140/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00
    Die Sache gibt dem Senat somit keinen Anlass, sich mit der Frage zu befassen, ob die Vergütung des Vereinsbetreuers i.S.v. §§ 1908 e, 1836 BGB für bemittelte und mittellose Betreute grundsätzlich nach den gleichen Kriterien zu bemessen ist (vgl. einerseits Senatsbeschluss vom 18. Oktober 1999 - 3 W 228/99 = OLGR Zweibrücken 2000, 13 und vom 22. September 1999 - 3 W 140/99 = OLGR 1999, 491; andererseits Vorlagebeschluss des BayObLG vom 15. Dezember 1999 - 3 ZBR 330/99 = BayObLGZ 1999, 375, jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 15.08.2000 - 3 W 76/00

    Umfang des Auslagenersatzanspruchs des Berufsbetreuers; Erstattung der

    Zu den Voraussetzungen, unter denen der Zeitaufwand für bestimmte Tätigkeiten des Betreuers zu vergüten ist (Fortführung von Senat OLGR 2000, 114 und Senatsbeschluss vom 21. Juni 2000 - 3 W 78/00).

    Zudem ist dann, wenn der Betreuer - wie vorliegend - seinen Zeitaufwand für bestimmte Tätigkeiten aufgeschlüsselt hat, bereits in den Tatsacheninstanzen nur eine Plausibilitätsprüfung eröffnet, mit der Missbrauchsfällen begegnet werden soll (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2000 - 3 W 78/00 z. Veröffentl. bestimmt; BayObLG JurBüro 1993, 49; OLG Schleswig FamRZ 1998, 185; Palandt/Diederichsen, BGB 58. Aufl. § 1836 Rdn. 14; Bauer/Deinert in HK-BUR § 1836 Rdn. 85 m.w.N.).

  • OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00

    Vergütung des Abwesenheitspflegers - Anforderungen an Tätigkeitsbericht

    Hat der Pfleger seinen Zeitaufwand im einzelnen für bestimmte wesentliche Tätigkeiten aufgeschlüsselt, so findet schon in der Tatsacheninstanz nur eine Plausibilitätsprüfung der Zeitangaben statt, mit der Mißbrauchsfällen begegnet werden soll (Senat FamRZ 1998, 185; BayObLG FamRZ 1996, 1169; BtPrax 1994, 173 OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1533; Palandt-Diederichsen, § 1836 Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2008 - 20 W 38/08

    Betreuervergütung: Anspruch eines ehrenamtlichen Betreuers unter Berücksichtigung

    Dabei war bereits zu der bis zum Inkrafttreten des 2. BtÄndG zum 01. Juli 2005 geltenden, wortgleichen Vorgängervorschrift des § 1836 Abs. 3 BGB a.F. anerkannt, dass es für den Umfang der Betreuungsgeschäfte im Wesentlichen auf den mit der Führung der Betreuungsgeschäfte verbundenen Zeitaufwand ankommt, der nicht im einzelnen nach Stunden berechnet werden muss, jedoch in seiner ungefähren Größenordnung im Wege der Schätzung festgestellt werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 854; 1998, 1052 und 2004, 1138 sowie OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1533 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 27.06.2000 - 1 VA 32/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16701
KG, 27.06.2000 - 1 VA 32/99 (https://dejure.org/2000,16701)
KG, Entscheidung vom 27.06.2000 - 1 VA 32/99 (https://dejure.org/2000,16701)
KG, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - 1 VA 32/99 (https://dejure.org/2000,16701)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,16701) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 198
  • FamRZ 2000, 1363 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 22.05.1998 - 25 VA 10/97

    Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses; Nachweis der

    Auszug aus KG, 27.06.2000 - 1 VA 32/99
    Allerdings dürfen keine unzumutbaren Anforderungen an den Nachweis gestellt werden, sodass dieser im Einzelfall auch auf andere Weise geführt werden kann (vgl. zu Vorstehendem OLG Zweibrücken, StAZ 1996, 268, 269; PräsOLG Frankfurt am Main, StAZ 1999, 281; MünchKomm./Müller-Gindullis, BGB 4. Aufl., § 1309 Rdnrn. 18f.; Hepting/Gaaz, PStR, § 5 PStG Rdnrn. 34ff.; siehe auch allgemein zum Grad der erforderlichen Gewissheit KG, StAZ 1999, 112 mit weit. Nachw.).
  • BVerwG, 29.09.1988 - 1 B 106.88

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus KG, 27.06.2000 - 1 VA 32/99
    Das Vorliegen des Ausnahmefalls der Unzumutbarkeit beurteilt sich dabei nach den Umständen des Einzelfalls, wobei der Ausländer die die Unzumutbarkeit begründenden Umstände zumindest substantiiert vorzutragen hat (vgl. zu Vorstehendem BVerwG, InfAuslR 1988, 317, 319; VGH BW, InfAuslR 1996, 304, 305; Funke-Kaiser, GK-AuslR, § 4 AuslG Rdnr. 13; Hailbronner a.a.O. Rdnr. 14; Welte a.a.O. Rdnr. 23/1).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.02.1996 - 11 S 2744/95

    Ausstellung und Verlängerung des Reisedokumentes nach AuslG1990DV § 15:

    Auszug aus KG, 27.06.2000 - 1 VA 32/99
    Das Vorliegen des Ausnahmefalls der Unzumutbarkeit beurteilt sich dabei nach den Umständen des Einzelfalls, wobei der Ausländer die die Unzumutbarkeit begründenden Umstände zumindest substantiiert vorzutragen hat (vgl. zu Vorstehendem BVerwG, InfAuslR 1988, 317, 319; VGH BW, InfAuslR 1996, 304, 305; Funke-Kaiser, GK-AuslR, § 4 AuslG Rdnr. 13; Hailbronner a.a.O. Rdnr. 14; Welte a.a.O. Rdnr. 23/1).
  • KG, 10.10.1995 - 1 VA 1/95
    Auszug aus KG, 27.06.2000 - 1 VA 32/99
    Der Erteilung der Befreiung nach § 1309 BGB stünden dann angesichts der im Inland erfolgten rechtskräftigen Scheidungen der Vorehen ohnehin keine Ehehindernisse entgegen (vgl. dazu KG, StAZ 1996, 114 = FamRZ 1996, 545, 547).
  • OLG Hamm, 30.05.2017 - 15 W 317/16

    "Echter Nationalpass weist Identität nach"

    Die Identität einer Person, ihre Staatsangehörigkeit und grundsätzlich auch ihr Name werden nach einhelliger Auffassung vorrangig durch die Vorlage eines Nationalpasses nachgewiesen (Senat FamRZ 2007, 262f; Beschluss vom 22. Dezember 2015, 15 W 137/14 -, juris; OLG Düsseldorf StAZ 2012, 49f; KG StAZ 2000, 303f; OLG Rostock BeckRS 2006, 13581).
  • OLG Hamm, 22.12.2015 - 15 W 137/14

    Beweiskraft der Geburtenregistereintragung eines Kindes hinsichtlich der

    Die Identität einer Person, ihre Staatsangehörigkeit und grundsätzlich auch ihr Name werden nach einhelliger Auffassung vorrangig durch die Vorlage eines Nationalpasses nachgewiesen (Senat FamRZ 2007, 262f; OLG Düsseldorf StAZ 2012, 49f; KG StAZ 2000, 303f; OLG Rostock BeckRS 2006, 13581).
  • OLG Hamm, 20.01.2021 - 15 W 68/20

    Berichtigung eines Geburtsregistereintrags; Vorlage eines Reisepasses als Mittel

    Die Identität einer Person, ihre Staatsangehörigkeit und grundsätzlich auch ihr Name werden nach einhelliger Auffassung vorrangig durch die Vorlage eines Nationalpasses nachgewiesen (Senat FamRZ 2007, 262f; Beschluss vom 22. Dezember 2015, 15 W 137/14 -, juris; OLG Düsseldorf StAZ 2012, 49f; KG StAZ 2000, 303f; OLG Rostock BeckRS 2006, 13581).
  • OLG Rostock, 19.09.2006 - 3 W 106/06

    Voraussetzungen zur Befreiung von der Vorlagepflicht eines

    aa) Der Nachweis der Staatszugehörigkeit und der Identität ist dabei regelmäßig mindestens durch eine beglaubigte Kopie des Reisepasses (Kummer: Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweis zur Befreiung von der Beibringung ausländischer Ehefähigkeitszeugnisse, StAZ 1999, 281), durch die Vorlage eines Ausweises (KG, Beschl. vom 27.06.2000 - 1 VA 32/99 - FGPrax 2000, 198 = StAZ 2000, 303 =FamRZ 2000, 1363 [LS]; KG, Beschl. vom 24.06.2003, a.a.O. ) oder sonstiger geeigneter Papiere zu führen, soweit diese die Staatsangehörigkeit ausweisen (Kummer, a.a.O.).

    Ist die Beibringung dieser Dokumente dem Antragsteller aber nicht zumutbar, ergeben sich aber aus anderen Indizien hinreichende Anhaltspunkte für die Staatsbürgerschaft des Antragstellers, muss dies im Einzelfall genügen (ebenso KG, Beschl. vom 27.06.2000 a.a.O.).

  • KG, 29.09.2005 - 1 W 249/04

    Geburtenbuch: Nachweis der Identität anders als durch Reisepass

    Der Beschluss des Senats vom 27. Juni 2000 (StAZ 2000, 303), auf den sich auch das Landgericht bezieht, betrifft die Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses, für die § 11 Abs. 2 PStV bei Nicht-Deutschen die Vorlage eines Reisepasses ausdrücklich verlangt.
  • OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06

    Ermittlungspflicht eines Standesbeamten bei einer Beurkundung der Geburt eines

    Gleichwohl hat die Beteiligte zu 1) keinen gültigen oder auch abgelaufenen Pass vorgelegt oder auch nur dargelegt, einen Pass beantragt zu haben, obwohl der Gedanke nahe liegt, dass man Zweifel an der Identität seiner Person und Staatsangehörigkeit grundsätzlich nur durch einen von der Heimatbehörde ausgestellten und mit einem Lichtbild versehenen Ausweis ausräumen kann, die ein Pass in einfach nachzuprüfender Form dokumentiert (vgl. hierzu KG FGPrax 2000, 198 m.w.N. = StAZ 2000, 303).
  • OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 VA 8/06

    Beibringung von Identitätsnachweisen im Befreiungsverfahren

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass der Nachweis der Identität und der Staatsangehörigkeit des Antragstellers im Befreiungsverfahren nach § 1309 BGB - wie im Verfahren der Anmeldung der Eheschließung selbst - grundsätzlich durch Vorlage eines gültigen Reiseausweises zu führen ist (vgl. KG FGPrax 2000, 198 = StAZ 2000, 303 m.w.N.).
  • KG, 07.03.2013 - 1 W 160/12

    Feststellung der Identität der Eltern im gerichtlichen Verfahren auf Berichtigung

    Dann muss aber die Feststellung der Identität eines Beteiligten im Einzelfall auch ohne Vorlage eines gültigen Passes möglich sein, wie dies der Senat bereits zu § 11 Abs. 2 PStV zur Feststellung der Staatsangehörigkeit eines Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung entschieden hat (Senat, Beschluss vom 27. Juni 2000 - 1 VA 32/99 - FGPrax 2000, 198, 199).
  • KG, 24.06.2003 - 1 VA 14/02

    Ehefähigkeitszeugnis: Amtsermittlung und Beiziehung der Ausländerakte im

    Gemäß § 11 Abs. 2 PStV hat derjenige, der nicht Deutscher ist, durch seinen Reisepass oder durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde seines Heimatstaates seine Staatsangehörigkeitsverhältnisse nachzuweisen, wobei es allgemeiner Auffassung entspricht, dass der Nachweis der Identität und der Staatsangehörigkeit des Antragstellers im Befreiungsverfahren nach § 1309 BGB, wie im Verfahren der Anmeldung der Eheschließung selbst, grundsätzlich durch Vorlage eines gültigen Reiseausweises zu führen ist (vgl. Senat StAZ 2000, 303/304 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.09.2021 - 15 W 428/19

    Zur Beweiswirkung eines ausländischen Nationalpasses unter Berücksichtigung der

    Die Identität einer Person, ihre Staatsangehörigkeit und grundsätzlich auch ihr Name werden nach einhelliger Auffassung vorrangig durch die Vorlage eines Nationalpasses nachgewiesen (Senat FamRZ 2007, 262f; Beschluss vom 22. Dezember 2015, 15 W 137/14 -, juris; OLG Düsseldorf StAZ 2012, 49f; KG StAZ 2000, 303f; OLG Rostock BeckRS 2006, 13581).
  • OLG Oldenburg, 22.01.2008 - 6 W 229/07

    D (A), Eheschließung, Anmeldung, Staatsangehörigkeit, Nachweis, Pass,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht