Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.09.1999 - 15 W 235/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2545
OLG Hamm, 30.09.1999 - 15 W 235/99 (https://dejure.org/1999,2545)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.09.1999 - 15 W 235/99 (https://dejure.org/1999,2545)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. September 1999 - 15 W 235/99 (https://dejure.org/1999,2545)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2545) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Besitzstandregelung für Stundensatz, Übergangsregelung für BtÄndG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 20
  • FamRZ 2000, 560
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)

  • OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Unterbringungsmaßnahme

    Ist aus der Sicht des vom Ordnungsamt angerufenen Gerichts wegen einer akuten Selbstgefährdung eine geschlossene Unterbringung des Betroffenen zur Gefahrenabwehr erforderlich, scheidet die öffentlich-rechtliche Unterbringung nur dann aus oder ist aufzuheben, wenn der Betreuer oder - wie hier - der Vorsorgebevollmächtigte die objektiv gebotene Beseitigung der Gefährdung mit gleicher Wirksamkeit anstrebt und etwa durch privatrechtliche Unterbringung nach § 1906 BGB gewährleistet (OLG Köln, OLGReport 2004, 116; Dodegge/Zimmermann, PsychKG NRW, 2. Aufl., § 11 Rdnr. 17; vgl. auch Senat, BtPrax 2000, 36).
  • OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04

    Betreuung: Eignung einer Person als Vermögensbetreuer

    Diesem Vorschlag, dessen Rechtswirksamkeit lediglich voraussetzt, dass der Betroffene im Betreuungsverfahren oder zu einem früheren Zeitpunkt einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen Wunsch geäußert hat, hat das Gericht grundsätzlich zu entsprechen (§ 1897 Abs. 4 BGB; BayObLG BtPrax 2000, 36; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1897 BGB, Rdnr. 47).
  • OLG Schleswig, 18.07.2001 - 2 W 11/01

    Betreuungsvergütung; eingeschränkt zugelassene weitere Beschwerde; Betreuung

    Danach dient die Regelung in § 1 Abs. 3 BVormVG der Besitzstandswahrung, und sie gewährt einen gewissen Vertrauensschutz im Hinblick darauf, daß die auf den bisherigen Einnahmen beruhenden Einkommenserwartungen in der Regel einen wesentlichen Faktor beruflicher und finanzieller Dispositionen und wirtschaftlicher Kalkulationen darstellen (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 178, 179; OLG Hamm, FGPrax 2000, 20, 21).
  • OLG Schleswig, 03.04.2003 - 2 W 215/02

    Übergang zur Vergütung nach dem Berufsvormündervergütungsgesetz

    Danach dient die Regelung in § 1 Abs. 3 BVormVG der Besitzstandswahrung, und sie gewährt einen gewissen Vertrauensschutz im Hinblick darauf, dass die auf den bisherigen Einnahmen beruhenden Einkommenserwartungen in der Regel einen wesentlichen Faktor finanzieller Dispositionen und wirtschaftlicher Kalkulationen darstellen (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 178, 179; OLG Hamm, FGPrax 2000, 20, 21).
  • OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01

    Voraussetzungen für höhere Vergütung des Betreuers nach § 1 Abs. 3 BVormVG

    (...) Danach dient die Regelung in § 1 Abs. 3 BVormVG der Besitzstandswahrung, und sie gewährt einen gewissen Vertrauensschutz im Hinblick darauf, dass die auf den bisherigen Einnahmen beruhenden Einkommenserwartungen in der Regel einen wesentlichen Faktor beruflicher und finanzieller Dispositionen und wirtschaftlicher Kalkulationen darstellen (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 178, 179; OLG Hamm, FGPrax 2000, 20, 21).".
  • BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01

    Härteausgleich bei Betreuung nicht mittelloser Betroffener - Verzinsung der

    Die Gewährung des Härteausgleichs setzt eine Tätigkeit vor diesem Zeitpunkt gerade in der Betreuungssache, in der die Vergütung beansprucht wird, nicht voraus (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm BtPrax 2000, 36; OLG Brandenburg FGPrax 2000, 238).
  • OLG Schleswig, 09.08.2001 - 2 W 55/01

    Vergütung eines Berufsbetreuers; Übergangsregelung des § 1 III BVormVG

    Danach dient die Regelung in § 1 Abs. 3 BVormVG der Besitzstandswahrung, und sie gewährt einen gewissen Vertrauensschutz im Hinblick darauf, dass die auf den bisherigen Einnahmen beruhenden Einkommenserwartungen in der Regel einen wesentlichen Faktor beruflicher und finanzieller Dispositionen und wirtschaftlicher Kalkulationen darstellen (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 178, 179; OLG Hamm, FGPrax 2000, 20, 21).
  • OLG Naumburg, 17.05.2004 - 8 Wx 3/04

    Verlängerung der befristeten Regelung über die Festlegung eines nach § 1 Abs. 1

    Hieraus ergibt sich, dass § 1 Abs. 3 BVormVG eine Übergangsregelung darstellt, mit der verhindert werden soll, dass Berufsbetreuer durch die Anwendung neuen Rechts Einkommensbußen erleiden, ohne dass sie während der 18-monatigen Übergangszeit Gelegenheit hatten, durch eine nach § 2 BVormVG vorgesehene Ausbildung eine Qualifikation zu erreichen, die nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG einen Stundensatz von 31.- EUR rechtfertigt (OLG Naumburg, Beschluss v. 18.06.2001, 8 Wx 6/01, FamRZ 2002, 58 f.; OLG Hamm, FamRZ 2000, 560, 561).
  • OLG Naumburg, 04.07.2001 - 8 Wx 8/01

    Vergütung des Berufsbetreuers - Übergangsvergütung

    Die Übergangsregelung bezweckt eine gewisse Besitzstandswahrung, mit der verhindert werden soll, dass Berufsbetreuer durch die Anwendung neuen Rechts - nach dem die Frage des Umfangs und der Schwierigkeit der Betreuung nur noch bei der Auswahl und Bestellung des Betreuers, nicht aber bei der Höhe seiner Vergütung eine Rolle spielt - Einkommenseinbußen erleiden, ohne dass sie während der 18-monatigen Übergangszeit Gelegenheit hatten, durch eine nach § 2 BVormVG vorgesehene Ausbildung eine Qualifikation zu erreichen, die nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG einen Stundensatz von DM 60,-- rechtfertigt (OLG Hamm, FamRZ 2000, 560, 561; FamRZ 2000, 684, 685).
  • BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01

    Erhöhter Stundensatz für Betreuer eines mittellosen Betreuten

    Hat der Betreuer Betreuungen schon seit mindestens 1.1.1997 berufsmäßig geführt, kann ihm das Gericht gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BVormVG für eine Übergangszeit einen über 35 bzw. 45 DM hinausgehenden Stundensatz zubilligen, und zwar unabhängig davon, wann der Betreuer die konkrete Betreuung, für die er die Vergütung beansprucht, übernommen hat (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 2000, 20).
  • BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 10/01

    Härteausgleich für einen Berufsbetreuer

  • LG Lübeck, 28.01.2022 - 7 T 27/22

    Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung einer Unterbringung des Betroffenen

  • OLG Naumburg, 18.06.2001 - 8 Wx 6/01

    Bemessung der für Berufsbetreuer festzusetzenden Übergangsvergütung

  • LG Duisburg, 13.03.2000 - 22 T 247/99
  • OLG Jena, 25.09.2000 - 6 W 558/00

    Härteausgleich in Betreuervergütung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht