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   BayObLG, 05.07.2000 - 3Z BR 149/00   

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https://dejure.org/2000,2663
BayObLG, 05.07.2000 - 3Z BR 149/00 (https://dejure.org/2000,2663)
BayObLG, Entscheidung vom 05.07.2000 - 3Z BR 149/00 (https://dejure.org/2000,2663)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Juli 2000 - 3Z BR 149/00 (https://dejure.org/2000,2663)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdeberechtigung des Betroffenen bei Ablehnung der vom Betreuer beantragten Festsetzung von Vergütung aus der Staatskasse ; Passivlegetimation bei Mittellosigkeit des im Betreuungsverfahren Betroffenen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdeberechtigung des Betroffenen im Vergütungsfestsetzungsverfahren des Betreuers gegen die Staatskasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836a; FGG § 20 Abs. 1, § 56g
    Vergütung des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1194
  • FGPrax 2000, 202
  • FamRZ 2001, 377
  • BayObLGZ 2000, 201
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Osnabrück, 06.05.1999 - 7 T 39/99
    Auszug aus BayObLG, 05.07.2000 - 3Z BR 149/00
    Der Betroffene wird durch diese Entscheidung nicht in seinen Rechten im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG beeinträchtigt (vgl. auch OLG Köln NJW-FER 1998, 176 zum Rechtszustand vor Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes; anders ohne nähere Begründung LG Osnabrück FamRZ 2000, 488/489).
  • BGH, 19.08.2015 - XII ZB 314/13

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Verfahrenserstreckung sowohl auf

    Es entspricht deshalb einer verbreiteten und zutreffenden Auffassung, dass der Betreuer beide Ansprüche in einem Verfahren geltend machen kann (BayObLG FamRZ 2001, 377 f.; Keidel/Engelhardt FamFG 18. Aufl. § 168 Rn. 22; Zimmermann FamRZ 2004, 921, 928; vgl. auch OLG Hamm OLGR 2004, 189, 190; Prütting/Helms/Hammer FamFG 3. Aufl. § 168 Rn. 18; Fröschle/Fischer in Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren 3. Aufl. Anh. zu § 292 FamFG Rn. 3).

    In diesem Fall kann das Gericht einen stillschweigenden Hilfsantrag annehmen oder bei Ablehnung der Vergütung gegen den einen Vergütungsschuldner sogar von Amts wegen (§§ 292 Abs. 1, 168 Abs. 1 Satz 1 FamFG) einen Vergütungsanspruch gegen den anderen Vergütungsschuldner festsetzen (BayObLG FamRZ 2001, 377, 378; Zimmermann FamRZ 2004, 921, 928).

  • BayObLG, 01.10.2003 - 3Z BR 161/03

    Neuer Festsetzungsantrag wegen Betreuervergütung nach ursprünglicher

    Aufgrund einer weiteren Überlegung muss ein zweites Verfahren gegen die Staatskasse stets dann zulässig sein, wenn sich nach rechtskräftiger erster Ablehnung des Anspruchs mangels Mittellosigkeit in dem anschließend eingeleiteten Verfahren um Entschädigung aus dem Vermögen den Betreuten (zur Trennung beider Verfahren vgl. BayObLGZ 2000, 201) herausstellt, dass der Betroffene bzw. sein Nachlass nicht über ausreichendes Vermögen verfügt, um die Betreuerforderung zu erfüllen, sei es von Anfang an, sei es aufgrund späterer Veränderungen.
  • BayObLG, 03.03.2005 - 3Z BR 192/04

    Rückgriffsanspruch gegen Erben des Betreuten bei gleichzeitiger Inanspruchnahme

    Die Mittellosigkeit ist nur Voraussetzung zusätzlicher eigenständiger Ansprüche des Betreuers gegen die Staatskasse (§ 1836a BGB; BayObLGZ 2000, 201).
  • OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06

    Wiedereinsetzung bei Rechtsirrtum; keine Rechtskrafterstreckung der Beurteilung

    Dies gilt auch dann, wenn im Verhältnis zwischen Betreuer und Staatskasse die Mittellosigkeit des Betreuten verneint und deshalb ein Anspruch gegen die Staatskasse abgelehnt wird (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 377).
  • OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 65/05

    Haftung des Erben für Betreuervergütung - grundbuchmäßig gesicherte Pflicht zur

    Die Mittellosigkeit ist nur Voraussetzung zusätzlicher eigenständiger Ansprüche des Betreuers gegen die Staatskasse (§ 1836a BGB; BayObLG FGPrax 2000, 202; 2005, 120/121).
  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 15 W 62/03

    Zur Frage, in welchem Umfang der Betreute sein Vermögen zur Vergütung des

    Sofern, wie im vorliegenden Fall, die Frage der Mittellosigkeit erstmals im Erstbeschwerdeverfahren aufgeworfen wird, ist die gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren erweiterte Antragstellung gegenüber einem weiteren Anspruchsgegner jedenfalls geboten und als sachdienlich anzusehen (vgl. Keidel/Engelhardt, a.a.O., § 56 g Rdn. 18; BayObLG FGPrax 2000, 202 = FamRZ 2001, 377).
  • LG Kleve, 26.11.2014 - 4 T 630/14

    Betreuung; Betreuervergütung; Stundensatz; Lehre, Ausbildung; Gesundheitssorge;

    Dies ist sachgerecht und verletzt nicht dessen Anspruch auf rechtliches Gehör, weil die Entscheidung in dem gegen die Staatskasse gerichteten Verfahren keine Bindungswirkung gegenüber dem Betroffenen erzeugt (Keidel/Engelhardt, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 168, Rn. 13; BayObLG FGPrax 2000, 202).
  • OLG Nürnberg, 29.10.2014 - 7 WF 1307/14

    Vergütungsfestsetzung für den Umgangspfleger: Beschwerdebefugnis der Eltern

    Ebenso wie die Festsetzung der Vergütung eines Sachverständigen (vergl. § 4 Abs. 9 JVEG) wirkt daher die Festsetzung des Aufwendungsersatzes und der Vergütung eines Umgangspflegers nach § 1684 Abs. 3 S. 6, § 277 Abs. 5 S. 2, § 168 Abs. 1 FamFG nicht gegenüber den übrigen Beteiligten des Umgangsverfahrens, sodass diese auch nicht durch die Festsetzung beschwert sind (Keidel-Budde, FamFG, 18. Aufl., § 277 Rn 12; BayObLG FGPrax 2000, 202).
  • OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 66/05

    Erbenhaftung für Betreuervergütung; Grundbuchmäßig gesicherte Verpflichtung zur

    Die Mittellosigkeit ist nur Voraussetzung zusätzlicher eigenständiger Ansprüche des Betreuers gegen die Staatskasse (§ 1836a BGB; BayObLG FGPrax 2000, 202; 2005, 120/121).
  • LG Saarbrücken, 29.12.2008 - 5 T 385/07
    Die Mittellosigkeit ist nur Voraussetzung zusätzlicher eingeständiger Ansprüche des Betreuers gegen die Staatskasse (vgl. § 1 Abs. 2 S. 2 VBVG; BayObLGZ 2000, 201).
  • OLG Nürnberg, 29.10.2014 - 7 WF 1308/14

    Vergütungsfestsetzung für den Umgangspfleger: Beschwerdebefugnis der Eltern

  • OLG Hamm, 20.08.2001 - 15 W 175/01

    Beschwerdebefugnis der Staatskasse im Festsetzungsverfahren

  • OLG Brandenburg, 13.09.2022 - 3 W 82/22

    Aufklärung zur Mittellosigkeit des Nachlasses

  • BayObLG, 10.01.2001 - 3Z BR 385/00

    Beschwerdebefugnis bezüglich der Ablehnung der Eintragung der Löschung einer GmbH

  • OLG Brandenburg, 05.09.2022 - 3 W 82/22

    Vergütungsanspruch eines Nachlasspflegers; Begriff des mittellosen Nachlasses;

  • BayObLG, 25.07.2003 - 3Z BR 106/03

    Beschwerdeberechtigung des Betroffenen im Verfahren auf Festsetzung der

  • OLG Dresden, 16.03.2006 - 3 W 377/06
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