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   OLG Zweibrücken, 08.05.2000 - 2 AR 28/00   

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https://dejure.org/2000,8555
OLG Zweibrücken, 08.05.2000 - 2 AR 28/00 (https://dejure.org/2000,8555)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.05.2000 - 2 AR 28/00 (https://dejure.org/2000,8555)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. Mai 2000 - 2 AR 28/00 (https://dejure.org/2000,8555)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    FGG § 5; ; FGG § 46 Abs. 2; ; FEVG § 1; ; FEVG § 12; ; FEVG § 3 Satz 2; ; FEVG § 4; ; BSeuchG § 27 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Fortdauer einer Unterbringung nach BSeuchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Alzey - XIV 141/00
  • OLG Zweibrücken, 08.05.2000 - 2 AR 28/00

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 212
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06

    Unzuständigkeit des Amtsgerichts für Entscheidung über Fortdauer der

    Dies ergibt sich aus § 12 FreihEntzG, wonach die in § 4 FreihEntzG genannten, eine örtlich Zuständigkeit des Gerichts begründenden Tatsachen im Verfahren über die Fortdauer der Haft nicht maßgeblich sind (siehe auch OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 212/213; OLG München FGPrax 2006, 185).
  • OLG München, 03.05.2007 - 34 Wx 55/07

    Heilung örtlicher Unzuständigkeit durch Sachentscheidung des Beschwerdegerichts -

    Dies ergibt sich aus § 12 FreihEntzG, wonach die in § 4 FreihEntzG genannten, eine örtliche Zuständigkeit des Gerichts begründenden Tatsachen im Verfahren über die Fortdauer der Haft nicht maßgeblich sind (siehe auch OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 212/213; OLG München FGPrax 2006, 185).
  • OLG Köln, 27.01.2003 - 2 Wx 3/03

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei der Bestellung eines

    In den Fällen, in denen ein Gericht seine Zuständigkeit bejaht, das Verfahren jedoch aus Zweckmäßigkeitserwägungen an ein anderes, die Übernahme ablehnendes Gericht abgeben möchte, ist der Streit nach § 46 Abs. 2 FGG zu entscheiden (BayObLGZ 1961, 285 [286 f.]; OLG Köln [14. Senat]; FamRZ 1998, 958 [959]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2000, 212 [213] = OLGR 2001, 20 [21]; Bumiller/Winkler, FGG, 7. Auflage 1999, § 46 Rn 3; Sternal in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 5 Rn 9; Engelhardt in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 46 Rn 38).
  • OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 44/06

    Zustellung an Prozessbevollmächtigten in Abschiebungshaftsachen bei Entscheidung

    § 4 Abs. 1 FreihEntzG gilt für die Verlängerungsentscheidung nicht (vgl. § 12 FreihEntzG; siehe OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 212/213).
  • OLG München, 25.10.2007 - 34 Wx 125/07

    D (A), Abschiebungshaft, Verlängerung, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit,

    Dies ergibt sich aus § 12 FreihEntzG, wonach die in § 4 Freih- EntzG genannten, eine örtliche Zuständigkeit des Gerichts begründenden Tatsachen im Verfahren über die Fortdauer der Haft nicht maßgeblich sind (siehe OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 212/213; OLG München FGPrax 2006, 185; siehe auch OLG Oldenburg InfAuslR 2006, 333/334; und jüngst OLG Celle FGPrax 2007, 244).
  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z AR 6/02

    Bestellung des vorläufigen Betreuers durch Eilgericht - Abgabe an zuständiges

    Diese Bestimmung kommt über § 65a Abs. 1 Satz 1 FGG nur in den Fällen in Betracht, in denen ein Gericht seine Zuständigkeit bejaht, das Verfahren jedoch aus Zweckmäßigkeitserwägungen an ein anderes Gericht abgeben möchte (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 212).
  • OLG Celle, 15.07.2002 - 17 W 44/02

    Örtliche Zuständigkeit bei Anträgen eines in Abschiebeschaft Inhaftierten

    Danach bleibt eine einmal begründete Zuständigkeit - hier des Amtsgerichts Oldenburg - bestehen, auch wenn der Betroffene aufgrund einer richterlichen Anordnung der Freiheitsentziehung in einer Anstalt im Bezirk eines anderen Gerichts untergebracht wird (OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 212).
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