Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 05.09.2000

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   KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/2000   

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KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/2000 (https://dejure.org/2000,2910)
KG, Entscheidung vom 12.09.2000 - 1 W 6183/2000 (https://dejure.org/2000,2910)
KG, Entscheidung vom 12. September 2000 - 1 W 6183/2000 (https://dejure.org/2000,2910)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtung eines Beweisbeschlusses zur Begutachtung des Betroffenen im Betreuungsverfahren

  • psychiatrierecht.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuungsverfahren - Gutachten nur bei Anhaltspunkten für eine psychische Krankheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 19, § 68b Abs. 1, 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 335
  • FGPrax 2000, 237
  • FamRZ 2001, 311
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • KG, 14.06.1988 - 1 W 2613/88

    Persönliche; Anhörung; Mittel; Anordnung; Persönliches; Erscheinen;

    Auszug aus KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/00
    Als zumutbar und noch unterhalb der Schwelle eines schwerwiegenden Eingriffs liegend ist dagegen der Fall angesehen worden, dass das persönliche Erscheinen eines Beteiligten zu einem Anhörungstermin angeordnet wird, an dem auch ein medizinischer Sachverständiger teilnehmen soll (BayObLG NJW-RR 1987, 136; Senat OLGZ 1988, 418).
  • KG, 23.04.1991 - 1 W 441/89

    Anfechtbarkeit der die Beibringung eines HTLV III-Antikörpertests anordnenden

    Auszug aus KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/00
    Ein zur selbständigen Anfechtbarkeit führender schwerwiegender Eingriff ist auch verneint worden, wenn die Untersuchung des Betroffenen nicht erzwungen werden kann, dieser sich ihr vielmehr nur freiwillig zu unterziehen braucht (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 966; Senat OLGZ 1991, 406; OLG Frankfurt/M. FamRZ 1993, 442; vgl. auch Jansen, FGG, 2. Aufl., § 19 Rn. 26).
  • BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 1 Z 11/87

    Zwischenverfügung; Unanfechtbar; Rechtssphäre; Eingriff; Beweisanordnung;

    Auszug aus KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/00
    Ein zur selbständigen Anfechtbarkeit führender schwerwiegender Eingriff ist auch verneint worden, wenn die Untersuchung des Betroffenen nicht erzwungen werden kann, dieser sich ihr vielmehr nur freiwillig zu unterziehen braucht (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 966; Senat OLGZ 1991, 406; OLG Frankfurt/M. FamRZ 1993, 442; vgl. auch Jansen, FGG, 2. Aufl., § 19 Rn. 26).
  • BayObLG, 06.03.1998 - 4Z BR 21/98

    Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren

    Auszug aus KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/00
    Der Senat sieht die Ausführungen des BayObLG in einem die Anfechtung der Einleitung eines Betreuungsverfahrens betreffenden Fall (BtPrax 1998, 148) nicht als Äußerung einer abweichenden Ansicht an; auch andernfalls bestünde eine Vorlagepflicht nach § 28 Abs. 2 FGG schon deshalb nicht, weil die vorliegende Entscheidung nicht auf eine weitere, sondern auf eine erste Beschwerde ergeht.
  • OLG Frankfurt, 11.11.1992 - 20 W 430/92

    Zulässigkeit der Anfechtung einer Beweisanordnung; Anfechtbarkeit von

    Auszug aus KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/00
    Ein zur selbständigen Anfechtbarkeit führender schwerwiegender Eingriff ist auch verneint worden, wenn die Untersuchung des Betroffenen nicht erzwungen werden kann, dieser sich ihr vielmehr nur freiwillig zu unterziehen braucht (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 966; Senat OLGZ 1991, 406; OLG Frankfurt/M. FamRZ 1993, 442; vgl. auch Jansen, FGG, 2. Aufl., § 19 Rn. 26).
  • KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Anordnung der Vorführung des Betroffenen zum Zwecke der

    Auszug aus KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/00
    Eine ausdehnende Auslegung des § 68 b Abs. 3 Satz 2 FGG ist zwar hinsichtlich solcher Maßnahmen zulässig, die ihrerseits nur der Durchsetzung der in Satz 1 genannten Anordnungen dienen sollen, wie insbesondere der richterlichen Gestattung, zwecks Vorführung des Betroffenen dessen Wohnung zu öffnen und zu betreten (vgl. Senat FGPrax 1996, 182; OLG Hamm FGPrax 1996, 221; Bienwald, BetreuungsR, 3. Aufl., § 68 b FGG Rn. 57).
  • BayObLG, 03.09.1986 - BReg. 3 Z 129/86

    Beschwerde; Androhung; Verhängung; Zwangsgeld; Vorführung; Elternteil;

    Auszug aus KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/00
    Als zumutbar und noch unterhalb der Schwelle eines schwerwiegenden Eingriffs liegend ist dagegen der Fall angesehen worden, dass das persönliche Erscheinen eines Beteiligten zu einem Anhörungstermin angeordnet wird, an dem auch ein medizinischer Sachverständiger teilnehmen soll (BayObLG NJW-RR 1987, 136; Senat OLGZ 1988, 418).
  • OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vorbereitende Zwischenverfügung im

    Auszug aus KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/00
    Wie seit langem anerkannt ist, sind solche Zwischenentscheidungen jedoch ausnahmsweise mit der Beschwerde anfechtbar, wenn sie für sich allein betrachtet in so erheblichem Maße in die Rechte eines Beteiligten eingreifen, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (vgl. Bay-ObLG, NJW 1967, 685; OLG Stuttgart OLGZ 1975, 132; OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 109).
  • OLG Stuttgart, 03.12.1974 - 8 W 212/74
    Auszug aus KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/00
    Wie seit langem anerkannt ist, sind solche Zwischenentscheidungen jedoch ausnahmsweise mit der Beschwerde anfechtbar, wenn sie für sich allein betrachtet in so erheblichem Maße in die Rechte eines Beteiligten eingreifen, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (vgl. Bay-ObLG, NJW 1967, 685; OLG Stuttgart OLGZ 1975, 132; OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 109).
  • OLG Zweibrücken, 06.12.1982 - 3 W 217/82
    Auszug aus KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/00
    Das gilt auch, wenn nicht das Amtsgericht, sondern im Rahmen eines Erstbeschwerdeverfahrens das Landgericht die Zwischenentscheidung getroffen hat, wobei solchenfalls § 19 FGG entsprechend anzuwenden ist (vgl. OLG Zweibrücken OLGZ 1983, 163; Senat FGPrax 1997, 198/199 re. Sp.; Keidel-Kahl, FGG, 14. Aufl.,§ 19 Rn. 25 m. w. N.).
  • BayObLG, 12.09.1996 - 2Z BR 52/96

    Recht eines Wohnungseigentümers zur Errichtung eines Zaunes und eines

  • BayObLG, 16.07.1997 - 3Z BR 272/97

    Beschwerdefähigkeit von Vorführungsandrohungen

  • KG, 11.09.2001 - 1 W 315/01
  • BayObLG, 12.06.1972 - BReg. 3 Z 70/72
  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06

    Zulässigkeit der Beschwerde des Betroffenen gegen die Anordnung der medizinischen

    Daraus lässt sich jedoch nicht - mit dem Kammergericht - der Schluss ziehen, dann müsse im Interesse der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes zumindest die der späteren - unanfechtbaren - Untersuchungs- und Vorführungsanordnung vorausgehende Verfügung des Gerichts, ein Gutachten über die Betreuungsbedürftigkeit einzuholen, mit der Beschwerde angreifbar sein (KG FamRZ 2002, 970, 971; vgl. auch KG FamRZ 2001, 311, 312).
  • OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04

    Sorgerechtsregelungsverfahren: Anfechtung einer Anordnung über die Einholung

    Sie greifen - für sich allein betrachtet - grundsätzlich nicht in erheblicher Weise in die Rechte der Verfahrensbeteiligten ein, da sie bei der Anordnung eines medizinischen bzw. psychologischen Sachverständigengutachtens vom Betroffenen kein bestimmtes Verhalten verlangen (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1233 und FamRZ 2000, 1441, 1442; BayOLG, FamRZ 2000, 249 f; erkennender Senat, FamRZ 1997, 1019; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 1993, 442; a.A. KG, FamRZ 2002, 970 und FamRZ 2001, 311).

    Er muss sich weder untersuchen noch explorieren lassen (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1233; BayOLG, FamRZ 2000, 249, 250 und 2001, 707 unter ausdrücklicher Ablehnung der Ansicht des KG in FamRZ 2001, 311).

    Entgegen den Bedenken des Kammergerichts (FamRZ 2001, 311 und FamRZ 2002, 970) wird durch die Versagung der Beschwerdemöglichkeit gegen die Beweisanordnung auch nicht effektiver Rechtsschutz versagt, indem die Beteiligten auf die Anfechtung der Endentscheidung verwiesen werden.

  • KG, 11.09.2001 - 1 W 315/01

    Anfechtung eines Beweisbeschlusses zur Begutachtung des Betroffenen im

    Dies ist nach Auffassung des Senats rechtsfehlerhaft: Grundsätzlich sind zwar lediglich vorbereitende Zwischenverfügungen, zu denen auch Beweisanordnungen gehören, unanfechtbar (vgl. Senat OLGZ 1991, 406/408 und FGPrax 2000, 237/238; Bumiller/ Winkler, a.a.O., § 19 Rdn. 11 mwNw; Keidel/ Kahl, a.a.O., § 19 Rdn. 9).

    Nach allgemeiner Ansicht sind derartige Zwischenentscheidungen jedoch ausnahmsweise mit der einfachen Beschwerde anfechtbar, wenn sie -für sich allein betrachtet-bereits ein bestimmtes Verhalten vom Betroffenen verlangen und damit in so erheblichem Maß in seine Rechte eingreifen, dass ihre Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (vgl. Senat FGPrax 2000, 237/238; BayVGH BtPrax 1995, 179/180; BayObLGZ 1982, 167/169; BayObLG FamRZ 2000, 249/250 und FGPrax 2001, 78; OLG Stuttgart OLGZ 1975, 132; OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 109; Keidel/ Kahl, aaO).

    Eine gegen die Anordnung einer psychiatrischen Begutachtung des Betroffenen in einem Betreuungsverfahren gerichtete Beschwerde hat nämlich nur dann Erfolg, wenn nach dem Inhalt der Akten, den bisher angestellten Ermittlungen und dem Ergebnis der persönlichen Anhörung des Betroffenen keinerlei Anhalt für die Annahme besteht, er leide an einer psychischen Krankheit (Senat FGPrax 2000, 237/238).

  • OLG Celle, 23.10.2006 - 17 W 101/06

    Anfechtbarkeit einer die Befugnis zur Anwendung von Gewalt gegen den Betroffenen

    Die Diskussion, ob bereits die Entscheidung, ein Gutachten zur Betreuungsnotwendigkeit einzuholen, gesondert mit der Beschwerde anfechtbar ist (so KG FamRZ 2001, 311; 2002, 970) oder ob es sich dabei um eine unanfechtbare Zwischenentscheidung handelt (BayObLG FamRZ 1996, 499; 2000, 249; FGPrax 2001, 78; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 1019; OLG Hamm, FamRZ 1997, 440; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 1441) kann vorliegend dahinstehen.
  • BayObLG, 31.01.2001 - 3Z BR 20/01

    Anfechtung der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der Beauftragung eines

    Soweit der Entscheidung des Kammergerichts vom 12.9.2000 (FGPrax 2000, 237) anderes zu entnehmen sein sollte, vermag der Senat dem nicht zu folgen.

    Zwar muss der Betroffene, worauf das Kammergericht (FGPrax 2000, 237/238) zu Recht hinweist, nach Anordnung der Gutachtenseinholung mit dem Erlaß einer Anordnung nach § 68b Abs. 3 FGG rechnen, wenn er nicht vor dem Gutachter erscheint.

  • OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 53/01

    Keine selbständige Anfechtung von Beweisanordnungen im FGG -Verfahren

    In der Anordnung der Begutachtung als solcher zu der Frage, ob eine die Betreuung als notwendig erscheinende Krankheit vorliegt, vermag der Senat keinen tiefgreifenden Eingriff in die persönliche Sphäre des Betroffenen, noch eine Verletzung seiner Würde als Person zu sehen( so aber KG, FamRZ 01, 311).

    Eine Verpflichtung zur Vorlage nach § 28 Abs. 2 FGG in Hinblick auf die Entscheidung des Kammmergerichts vom 12.9.2000 ( FamRZ 01, 311 ) besteht nicht, da diese inhaltlich abweichende Entscheidung nicht infolge einer weiteren Beschwerde ergangen ist, wie es § 28 Abs. 2 S. 1 FGG verlangt.

  • OLG Hamm, 09.11.2006 - 15 W 268/06

    Unanfechtbarkeit der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der gerichtlichen

    Die in der Rechtsprechung bislang von dem KG (FGPrax 2000, 237 sowie FGPrax 2002, 63) vertretene gegenteilige Auffassung gibt dem Senat keinen Anlass, von seinem Standpunkt abzurücken.
  • BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 153/02

    Unanfechtbarkeit der Anordnung zur Sachverständigenbegutachtung im

    cc) Der gegenteiligen Auffassung des Kammergerichts, die bloße Anordnung der psychiatrischen Begutachtung greife schon derart schwer in die Rechtssphäre des Betroffenen ein, dass ihre Anfechtbarkeit geboten sei (vgl. KG FamRZ 200 2, 970/971; FGPrax 2000, 237/238), folgt der Senat nicht.

    Sie wäre nur dann rechtswidrig, wenn nach dem Inhalt der Akten, den bisher angestellten Ermittlungen und dem Ergebnis der persönlichen Anhörung des Betroffenen keinerlei Anhaltspunkte dafür bestünden, dass der Betroffene an einer psychischen Krankheit leidet (vgl. KG FGPrax 2000, 237/238).

  • OLG Saarbrücken, 28.09.2004 - 5 W 236/04

    Betreuungsverfahren: Voraussetzungen einer zwangsweisen Unterbringung zur

    Ausnahmsweise können sie jedoch gesondert mit der Beschwerde angefochten werden, wenn sie für sich allein betrachtet in so erheblichem Maße in die Rechte eines Beteiligten eingreifen, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (KG Berlin, MDR 2001, 335 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2005 - 6 WF 192/05

    Sorgerechtsverfahren: Beschwerde gegen die Anordnung einer Begutachtung der

    In dem in FGPrax 2000, 237 entschiedenen Fall ging es im Verfahren der Bestellung eines Betreuers um die Frage der (vom KG bejahten) Anfechtbarkeit der Anordnung der Beweiseinholung durch ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten zur Aufklärung, ob die dortige Betroffene an einer psychischen Krankheit leidet.
  • OLG Frankfurt, 22.12.2005 - 6 UF 192/05

    Gutachten zur Erziehungsfähigkeit - Keine Beschwerde der Eltern

  • KG, 24.11.2009 - 1 W 412/09

    Betreuerbestellungsverfahren: Anfechtbarkeit einer Zwischenverfügung über die

  • BayObLG, 01.09.2004 - 3Z BR 162/04

    Keine Beschwerde gegen Anordnung der Begutachtung im Betreuungsverfahren

  • KG, 22.07.2003 - 1 AR 2/03

    Betreuungsverfahren: Abgabe eines grundlos eingeleiteten Verfahrens an das

  • LG Hildesheim, 27.04.2001 - 5 T 175/01

    Verzinsung von Ansprüchen eines Betreuers auf Vergütung und Aufwendungsersatz;

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.09.2000 - 9 Wx 27/00   

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https://dejure.org/2000,13316
OLG Brandenburg, 05.09.2000 - 9 Wx 27/00 (https://dejure.org/2000,13316)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.09.2000 - 9 Wx 27/00 (https://dejure.org/2000,13316)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. September 2000 - 9 Wx 27/00 (https://dejure.org/2000,13316)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 33
  • FGPrax 2000, 237
  • FamRZ 2001, 448 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 20.08.2001 - 15 W 5/01

    Berufsbetreuer; Erstattungsanspruch ; Umsatzsteuerpflicht; Umsatzsteuer auf

    Der Senat folgt der nunmehr einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Frankfurt/Main BtPrax 2000, 131; OLG Hamm FamRZ 2000, 549; OLG Dresden FamRZ 2000, 851 unter Aufgabe seiner früheren Ansicht; OLG Brandenburg MDR 2001 33, 0LG Düsseldorf FamRZ 2001, 447 m. Anm., dass der BGH die Divergenzvorlage des OLG Frankfurt/Main zurückgegeben hat), wonach dem umsatzsteuerpflichtigen Berufsbetreuer die auf seine Auslagen anfallende Umsatzsteuer zu erstatten ist.
  • LG Göttingen, 21.06.2002 - 5 T 160/01

    Aufwendungsersatzanspruch; Auslagenerstattungsanspruch; Berufsbetreuer;

    Auszugehen ist davon, dass dem umsatzsteuerpflichtigen Berufsbetreuer die auf seine Auslagen anfallende Umsatzsteuer zu erstatten ist (vgl. OLG Frankfurt in BTPrax. 2000/131; OLG Hamm in FamRZ 2000/549; OLG Brandenburg im MDR 2001/33).
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