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   BayObLG, 23.11.1999 - 1Z BR 103/99   

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https://dejure.org/1999,6570
BayObLG, 23.11.1999 - 1Z BR 103/99 (https://dejure.org/1999,6570)
BayObLG, Entscheidung vom 23.11.1999 - 1Z BR 103/99 (https://dejure.org/1999,6570)
BayObLG, Entscheidung vom 23. November 1999 - 1Z BR 103/99 (https://dejure.org/1999,6570)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1767 Abs. 1
    Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Adoptionsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 5964/98
  • BayObLG, 23.11.1999 - 1Z BR 103/99

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 25
  • FamRZ 2001, 119 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 29.03.1995 - 1Z BR 72/94

    Erwachsenenadoption eines Ausländers

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1999 - 1Z BR 103/99
    a) Die Vorinstanzen sind zutreffend davon ausgegangen, daß im Hinblick auf die deutsche Staatsangehörigkeit der annehmenden Beteiligten zu 2 und 3 die deutschen Gerichte zur Entscheidung über die Annahme international zuständig sind (§ 43b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FGG ), und daß für diese Entscheidung gemäß Art. 22 Satz 1 EGBGB das deutsche Adoptionsrecht maßgebend ist (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 183 ).

    Eine solche Beziehung zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern beschränkt sich unter den gegenwärtigen Verhältnissen, soweit nicht Unterhalt geleistet wird, in der Regel auf die innere Verbundenheit und die Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand (BayObLG FamRZ 1996, 183/184 m.w.N.).

  • BayObLG, 31.07.1992 - 1Z BR 69/92

    Erwachsenenadoption; Hauptzweck; Nebenzweck; Wunsch; Fortführung; Adelsnamen;

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1999 - 1Z BR 103/99
    Die anderen Zwecke dürfen lediglich Nebenfolge, nicht der ausschlaggebende Hauptzweck der Adoption sein (BayObLG FamRZ 1993, 236 ).
  • BayObLG, 21.05.1985 - BReg. 1 Z 30/85

    Erfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs "sittlich gerechtfertigt" im Rahmen

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1999 - 1Z BR 103/99
    Sie bilden für sich allein keine Rechtfertigung der Annahme als Kind (BayObLG NJW 1985, 2094; vgl. zu allem auch BayObLG FamRZ 1997, 638 ).
  • KG, 22.09.1981 - 1 W 3258/81

    Annahme eines volljährigen Ausländers durch eine Deutsche

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1999 - 1Z BR 103/99
    Auf das Element der inneren Verbundenheit, d. h. einer auf Dauer angelegten seelisch-geistigen Beziehung, kann auch dann nicht verzichtet werden, wenn es um die Adoption eines Ausländers geht (KG FamRZ 1982, 641).
  • BayObLG, 21.11.1996 - 1Z BR 199/96

    Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption; Anforderungen an das

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1999 - 1Z BR 103/99
    Sie bilden für sich allein keine Rechtfertigung der Annahme als Kind (BayObLG NJW 1985, 2094; vgl. zu allem auch BayObLG FamRZ 1997, 638 ).
  • OLG Zweibrücken, 12.10.1988 - 3 W 130/88
    Auszug aus BayObLG, 23.11.1999 - 1Z BR 103/99
    Die in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls sind gegeneinander abzuwägen (OLG Zweibrücken FamRZ 1989, 537 /538).
  • BayObLG, 28.11.1979 - BReg. 1 Z 48/79

    Antrag auf Aufhebung der Adoption; Schwerwiegende Gründe zum Wohl des Kindes und

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1999 - 1Z BR 103/99
    Dies hält sich nach den gegebenen Umständen im Bereich tatrichterlicher Würdigung, die im Rechtsbeschwerdeverfahren nur in beschränktem Umfang zu überprüfen ist (§ 27 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 561 Abs. 2 ZPO ; BayObLGZ 1979, 386/392, Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 42).
  • BGH, 25.08.2021 - XII ZB 442/18

    Feststehen der Identität des Anzunehmenden für den Ausspruch einer Annahme als

    (1) Nach allgemeiner und zutreffender Ansicht beruht die Absicht, durch die Adoption eines ausländischen Anzunehmenden dessen aufenthaltsrechtlichen Lage zu verbessern, auf einer familienfremden Motivation und kann daher die Annahme eines Volljährigen nicht sittlich rechtfertigen (vgl. nur BayObLG FGPrax 2000, 25, 26 und FamRZ 1996, 183, 184 mwN; OLG Schleswig FGPrax 2009, 269, 271; OLG Köln FamRZ 2003, 1870, 1871; OLG Celle FamRZ 1995, 829, 830; Staudinger/Helms BGB [2019] § 1767 Rn. 35; MünchKommBGB/Maurer 8. Aufl. § 1767 Rn. 72; Erman/Teklote BGB 16. Aufl. § 1767 Rn. 10; BeckOGK/Löhnig BGB [Stand: 1. April 2021] § 1767 Rn. 34; BeckOK BGB/Pöcker [Stand: 1. Mai 2021] § 1767 Rn. 9.1 f.; Behrentin/Braun Handbuch Adoptionsrecht Rn. B 782; Molls Rechtsprobleme der Erwachsenenadoption und ihre Lösung de lege ferenda [2011], S. 86 f.).
  • OLG Hamm, 07.01.2003 - 15 W 406/02

    Sittliche Rechtfertigung einer Volljährigenadoption

    Zwischen den Adoptionsbeteiligten besteht ein erheblicher, der natürlicher Generationenfolge entsprechender Altersunterschied (BayObLG NJW-FER 1998, 78; FGPrax 2000, 25).
  • OLG Hamm, 29.06.2012 - 2 UF 274/11

    Voraussetzungen der Erwachsenenadoption; Anforderungen an die Unterhaltung

    Zwischen der Annehmenden und den Anzunehmenden besteht ein erheblicher, der natürlicher Generationenfolge entsprechender Altersunterschied (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23.11.1999 - 1Z BR 103/99 - FGPrax 2000, 25), der für eine Eltern-Kind-Beziehung typisch ist.
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