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   BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 163/99   

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BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 163/99 (https://dejure.org/2000,1875)
BayObLG, Entscheidung vom 05.01.2000 - 2Z BR 163/99 (https://dejure.org/2000,1875)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Januar 2000 - 2Z BR 163/99 (https://dejure.org/2000,1875)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Notare Bayern PDF, S. 72

    WEG §10 Abs. 1 Satz 2
    Vorweggenommene Ermächtigung zur Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 10
    Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Gemeinschaftsordnung ; Gemeinschaftseigentum ; Sondereigentum; Umwandlung; Grundbuch; Eintragung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gemeinschaftseigentum; Umwandlung in Sondereigentum; Ermächtigung in der Gemeinschaftsordnung

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 5 Abs. 4; ; WEG § 10 Abs. 2; ; BGB § 185 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 1 Satz 2
    Zur Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 824
  • DNotZ 2000, 466
  • NZM 2000, 668
  • FGPrax 2000, 60
  • ZMR 2000, 316
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97

    Mitwirkende bei Umwandlung von Teileigentums in Wohnungseigentum - Rechtsstellung

    Auszug aus BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 163/99
    a) Der Senat hat am 24.7.1997 (BayObLGZ 1997, 233) entschieden, daß die vorweggenommene Zustimmung oder Ermächtigung, Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum umzuwandeln, nicht mit einer die Sondernachfolger bindenden Wirkung als Inhalt des Sondereigentums vereinbart werden kann; der Senat hat in dieser Entscheidung weiter ausgeführt, daß dies auch für den umgekehrten Fall der Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum gelte.

    Zusammenfassend hat der Senat in seiner Entscheidung vom 24.7.1997 ausgeführt, daß die Änderung der Aufteilung in Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum das Grundverhältnis der Gemeinschaft und nicht das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander betreffe (BayObLGZ 1997, 233/238 f.; vgl. auch …

  • KG, 17.12.1997 - 24 W 3797/97

    Keine Umw andlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

    Auszug aus BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 163/99
    Dieser Ansicht haben sich das Kammergericht (FGPrax 1998, 94; ZMR 1999, 204 f.) für den Fall der Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum und Teile des Schrifttums (Demharter GBO 23. Aufl. Anh. zu § 3 Rn. 65; Basty NotBZ 1999, 233/235; vgl. auch v. Oefele in Bauer/v. Oefele GBO AT V Rn. 109) angeschlossen; widersprochen haben ihr 8811 (DNotZ 1998, 345/346) und Rapp (MittBayNot 1998, 77/79 f.).
  • BayObLG, 25.08.1994 - 2Z BR 80/94

    Vollmacht zur Änderung einer Teilungserklärung im Kaufvertrag über eine

    Auszug aus BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 163/99
    Diesen wird zugemutet, Eigentum zu erwerben, das in wesentlichen Bereichen nachträglich ohne ihre Mitwirkung durch einen Dritten verändert werden kann (vgl. BayObLGZ 1994, 244/246).
  • KG, 16.09.1998 - 24 W 8886/97

    Sondernutzungsrecht aufgrund WE-Versammlungsbeschluss

    Auszug aus BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 163/99
    Dieser Ansicht haben sich das Kammergericht (FGPrax 1998, 94; ZMR 1999, 204 f.) für den Fall der Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum und Teile des Schrifttums (Demharter GBO 23. Aufl. Anh. zu § 3 Rn. 65; Basty NotBZ 1999, 233/235; vgl. auch v. Oefele in Bauer/v. Oefele GBO AT V Rn. 109) angeschlossen; widersprochen haben ihr 8811 (DNotZ 1998, 345/346) und Rapp (MittBayNot 1998, 77/79 f.).
  • OLG Celle, 05.08.2003 - 4 W 111/03

    Anspruch auf Eintragung ins Grundbuch; Änderung der Aufteilung des Eigentums;

    Eine in der Miteigentümerordnung erteilte Vollmacht/Ermächtigung zur Schaffung neuen Wohnungseigentums durch Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum kann nicht mit einer die Sondernachfolger bindenden Weise vereinbart werden (vgl. BayObLG ZMR 2002, 283 (284); ZMR 2000, 779 (780); ZMR 2000, 316 (317); WuM 1997, 512 (513 f); KG NZM 1998, 581 (582); Häublein DNotZ 2000, 442 (449)).

    Währenddessen betrifft der Inhalt des Sondereigentums (§ 5 Abs. 4 WEG) das schuldrechtliche Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander (vgl. BayObLG ZMR 2000, 316 (317)).

    Rechtsgeschäfte, die Änderungen an Gemeinschafts und Sondereigentum betreffen, können somit nicht im Wege einer Vereinbarung, Ermächtigung oder der vorweggenommenen Zustimmung gemäß § 10 Abs. 2 WEG zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden (vgl. BayObLG ZMR 2000, 779, (780); ZMR 2000, 316 (317); WuM 1997, 512 (513 f); KG NZM 1998, 581 (582); Häublein DNotZ 2000, 442 (449)).

  • OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 20 W 248/03

    Wohnungseigentum: Pflicht zur Duldung der Änderung der Teilungserklärung

    Ein Änderungsvorbehalt in der Teilungserklärung (vgl. Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 10 WEG Rz. 79; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 38; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 47; vgl. auch BayObLG NZM 2000, 668) liegt nämlich hinsichtlich der hier verfahrensgegenständlichen Veränderungen offensichtlich nicht vor.
  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum

    2. Liegenschaftsrecht/WEG - Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum (BayObLG, Beschluß vom 5.1. 2000 - 2Z BR 163/99 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München) WEG § 10 Abs. 1 S. 2 Die vorweggenommene Zustimmung oder die Ermächtigung, Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum umzuwandeln, kann nicht mit einer die Sondernachfolger bindenden Wirkung als Inhalt des Sondereigentums vereinbart und daher auch nicht in das Grundbuch eingetragen werden (Bestätigung und Fortführung von BayObLGZ 1997, 233).
  • OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03

    Zur wirksamen Entstehung von Sondereigentum bei Widerspruch zwischen

    Der teilende Eigentümer kann sich daher nicht vorbehalten, nachträglich eine Änderung der dinglichen Grundstruktur der Gemeinschaft herbeizuführen (BayObLGZ 1997, 233; FGPrax 2000, 60).
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