Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 19.11.1999

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 146/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2934
OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 146/99 (https://dejure.org/1999,2934)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.10.1999 - 2 W 146/99 (https://dejure.org/1999,2934)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - 2 W 146/99 (https://dejure.org/1999,2934)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch; Betreuer; Vergütung; Geltung neuer Regelungen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erlöschen des Vergütungsanspruchs

  • Judicialis

    BGB § 1835; ; BGB § 1836; ; BGB § 1836 a a. F.; ; BGB § 1835 Abs. 1 S. 3 u. 4; ; BGB § 1835 a Abs. 4; ; BGB § 1836 Abs. 2 S. 3 u. 4; ; BGB § 1908 i; ; ZSEG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlöschen von Ansprüchen auf Betreuervergütung - Anwendbarkeit neuen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 62
  • FamRZ 2000, 315
  • Rpfleger 2000, 65
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 146/99
    Vielmehr muß die alte Regelung gelten (OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125; Senat seit dem den Beteiligten bekannten Beschluß vom 30.06.1999 - 2 W 77/99; Chauvistré speziell für die Erlöschensregelungen a.a.O.; Palandt-Diedrichsen, BGB, 58. Aufl., § 1836 Rn. 3; Bienwald, Betreuungsrecht, 2. Aufl., Vorbem. vor Art. 9 Rn. 4).
  • OLG Schleswig, 30.06.1999 - 2 W 77/99

    Vergütung von Betreuern - Anwendung neuen Rechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 146/99
    Vielmehr muß die alte Regelung gelten (OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125; Senat seit dem den Beteiligten bekannten Beschluß vom 30.06.1999 - 2 W 77/99; Chauvistré speziell für die Erlöschensregelungen a.a.O.; Palandt-Diedrichsen, BGB, 58. Aufl., § 1836 Rn. 3; Bienwald, Betreuungsrecht, 2. Aufl., Vorbem. vor Art. 9 Rn. 4).
  • OLG Schleswig, 20.05.1998 - 2 W 55/98

    Vergütung des Betreuers für vor der Bestellung erfolgte Tätigkeiten

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 146/99
    Für die Zeit vor der Bestellung kann der Beteiligte zu 1. weder Aufwendungsersatz noch Vergütung verlangen (Senat FGPrax 1998, 179,180).
  • OLG Hamm, 02.11.1998 - 15 W 351/98
    Auszug aus OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 146/99
    Danach kann nicht zweifelhaft sein, daß dieser Zeitpunkt erst mit der tatsächlichen Beendigung der Betreuungstätigkeit anzunehmen ist (OLG Hamm RPfl 1999, 180, 181).
  • BayObLG, 20.07.2000 - 1Z BR 42/00

    Aufwandsentschädigung des Betreuers nach dem 1.1.1999

    Für vor dem 1.1.1999 liegende Zeiträume muß sich daher die Begründetheit des Entschädigungsverlangens für die Tätigkeit als Ergänzungspfleger nach der bis dahin geltenden Regelung messen lassen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 681 ; OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125 ; OLG Dresden BtPrax 2000, 125/126, SchlHOLG Schleswig Rpfleger 2000, 65 , jeweils betreffend Betreuervergütung; Palandt/Diederichsen § 1836 Rn. 3).

    Dafür kommt nur die tatsächliche Beendigung der Pflegschaft in Frage (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 580 ; OLG Dresden Rpfleger 1999, 537/538; SchlHOLG Schleswig Rpfleger 2000, 65 ).

  • OLG Zweibrücken, 30.04.2007 - 3 W 49/07

    Nachlasspflegschaft: Anwendbarkeit der gesetzlichen Ausschlussfrist für den

    Diese Rechtsfrage ist jedoch - wie die Zivilkammer zutreffend und von der weiteren Beschwerde auch nicht beanstandet ausgeführt hat - ausschließlich für die Vergütung des Beteiligten zu 4) ab In-Kraft-Treten des (Ersten) Betreuungsrechtsänderungsgesetzes am 1. Januar 1999 von Bedeutung (vgl. etwa BayObLG FamRZ 2002, 197; FamRZ 2000, 1447, 1448 = NJW-RR 2000, 1392; OLG Schleswig Rpfleger 2000, 65; Staudinger/Bienwald, BGB, Neubearbeitung 2004, § 1836 Rdnr. 108 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 122/01

    Verwirkung des Beschwerderechts in Betreuervergütungssachen durch die Staatskasse

    Denn diese - ebenfalls erst am 1. Januar 1999 in Kraft getretene - Vorschrift findet auf Vergütungsansprüche aus der Zeit vor dem 1. Januar 1999 keine Anwendung (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Oktober 1999 - 2 W 146/99, FamRZ 2000, 315).
  • OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 124/01

    Verwirkung des Beschwerderechts der Staatskasse in Betreuervergütungssachen

    Denn diese - ebenfalls erst am 1. Januar 1999 in Kraft getretene - Vorschrift findet auf Vergütungsansprüche aus der Zeit vor dem 1. Januar 1999 keine Anwendung (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Oktober 1999 - 2 W 146/99, FamRZ 2000, 315).
  • OLG Celle, 13.03.2001 - 12 W 3/01

    Vormund; Vergütung ; Betreuung ; Aufwandsentschädigung ; Geringfügige

    Die Frist des § 15 Abs. 2 ZSEG, wonach Entschädigungsansprüche, die nicht binnen drei Monaten nach Beendigung der Tätigkeit verlangt werden, erlöschen, beginnt bei Betreuungsverfahren erst mit der Beendigung des Amtes des Betreuers (BayObLG, FamRZ 1997, 580; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 315; OLG Köln, FamRZ 2001, 189).
  • OLG Schleswig, 22.03.2000 - 2 W 43/00

    Pflichten eines Betreuers für Schonung der Staatskasse

    Die dreimonatige Ausschlußfrist des § 15 Abs. 2 ZSEG begann - wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluß v. 13.10 1999 - 2 W 146/99 in SchlHA 2000, 41 F, = OLG Report für Bremen, Hamburg und Schleswig 2000, 77 f) - mit der Beendigung der Betreuung.
  • OLG Schleswig, 05.02.2003 - 2 W 198/02

    Frist zur Geltendmachung von Aufwendungsersatz durch einen zum Betreuer

    Da diese Fragen dem materiellen Recht zuzuordnen sind, findet auf den hier streitigen Zeitraum - 1.09. bis 12.11.1997 - das bis zum Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderunsgesetzes am 1.01.1999 geltende Recht Anwendung (BayOblG a.a.O; Senat, Beschluß vom 13.10.1999, 2 W 146/99).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 19.11.1999 - 3 W 232-236/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4733
OLG Zweibrücken, 19.11.1999 - 3 W 232-236/99 (https://dejure.org/1999,4733)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.11.1999 - 3 W 232-236/99 (https://dejure.org/1999,4733)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. November 1999 - 3 W 232-236/99 (https://dejure.org/1999,4733)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 62
  • FamRZ 2000, 556
  • Rpfleger 2000, 215
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.11.1999 - 3 W 232/99
    anders Senatsbeschluss 03.03.00, 6 W 114/00.
  • OLG Hamm, 29.06.2012 - 2 UF 274/11

    Voraussetzungen der Erwachsenenadoption; Anforderungen an die Unterhaltung

    Wenn ein Eltern-Kind-Verhältnis nicht bereits besteht, muss die Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses mindestens zu erwarten sein (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.02.1999 - 20 W 347/98 - NJWE-FER 2000, 56), wobei die Absicht zu seiner Begründung auf beiden Seiten vorhanden sein muss (vgl. Enders, in: Bamberger/Roth, a.a.O., § 1767 Vor Rn. 1).

    Bei der sittlichen Rechtfertigung handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.02.1999 - 20 W 347/98 - NJWE-FER 2000, 56).

    Deshalb ist das Eltern-Kind-Verhältnis unter Erwachsenen im Sinne des § 1767 Abs. 1 BGB wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt, wie ihn sich leibliche Eltern und Kinder typischerweise leisten (vgl. BayObLG, Beschluss vom 16.11.1999 - 1Z BR 115/99 - FamRZ 2001, 118; BayObLG, Beschluss vom 29.03.1995 - 1Z BR 72/94 - FamRZ 1996, 183; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.02.1999 - 20 W 347/98 - NJWE-FER 2000, 56).

  • OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Feststellungen im Festsetzungsverfahren -

    Die Entstehung des Vergütungsanspruchs für einen vor dem 01.01.1999 bestellten Betreuer ist nicht von einer ggf. nachzuholenden Feststellungsentscheidung nach § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB abhängig, sondern knüpft allein an die materiellen Voraussetzungen einer berufsmäßigen Führung der Betreuung an, die inzident auch im Festsetzungsverfahren nach § 56 g Abs. 1 FGG festgestellt werden können (wie OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 62 = FamRZ 2000, 556).

    Jedenfalls teilt der Senat die Auffassung des OLG Zweibrücken (FGPrax 2000, 62 = FamRZ 2000, 556), daß die Entstehung des Vergütungsanspruchs für einen vor dem 01.01.1999 bestellten Betreuer nicht von einer ggf. nachzuholenden Feststellungsentscheidung nach § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB abhängig ist, sondern allein an die materiellen Voraussetzungen einer berufsmäßigen Führung der Betreuung anknüpft, die inzident auch im Festsetzungsverfahren nach § 56 g Abs. 1 FGG festgestellt werden können.

  • OLG Hamm, 07.01.2003 - 15 W 406/02

    Sittliche Rechtfertigung einer Volljährigenadoption

    Deshalb ist das Eltern-Kind-Verhältnis unter Erwachsenen im Sinne des § 1767 Abs. 1 BGB wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt, wie ihn sich leibliche Eltern und Kinder typischerweise leisten (BayObLG FamRZ 1996, 183, 184; FamRZ 1997, 638, 639; FamRZ 2001, 118; OLG Frankfurt NJWE-FER 2000, 56).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 20 W 422/02

    Betreuervergütung: Beginn der Ausschlussfrist für den Vergütungsantrag bei

    Darüber hinaus kommt eine berufliche Führung der Betreuung auch dann in Betracht, wenn zwar die qualitativen Anforderungen des § 1836 Abs. 1 Satz 4 BGB nicht erfüllt sind, für die Übertragung der Betreuung aber die berufliche Qualifikation des Betreuers maßgeblich ist und deren Übernahme nicht zur Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht als Ehrenamt oder auf Grund einer persönlichen Beziehung zum Betreuten, sondern im Rahmen einer neben- oder zweitberuflichen Tätigkeit erfolgt, wie dies insbesondere bei Rechtsanwälten häufig der Fall ist ( vgl. BVerfGE 54, 251; BayObLG FamRZ 1998, 187 und 1999, 462; OLG Köln FamRZ 1998, 1536; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 556; Senatsbeschluss vom 8. Januar 2001 - 20 W 243/00- in FamRZ 2001, 762; Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1836 Rn. 5 sowie Damrau/Zimmermann, a.a.O., § 1836 Rn. 18 jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 07.07.2003 - 1Z BR 8/03

    Vergütungsanspruch des Fürsorgevereins für Pflegetätigkeit eines Mitarbeiters

    Diese Grundsätze gelten auch für die nunmehr geltende Fassung des § 1836 BGB (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 556/557; Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1836 Rn. 5; Zimmermann FamRZ 2001, 1401/1402).
  • OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00

    Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt an einem Studieninstitut für Kommunale

    Jedoch teilt der Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung des OLG Zweibrücken (FGPrax 2000, 62 = FamRZ 2000, 556; Senatsbeschluß vom 06.02.2001, 15 W 249/00), daß die Entstehung des Vergütungsanspruches für einen vor dem 01.01.1999 bestellten Betreuer nicht von einer gegebenenfalls nachzuholenden Feststellungsentscheidung nach § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB abhängig ist, sondern allein an die materiellen Voraussetzungen einer berufsmäßigen Führung der Betreuung anknüpft, die inzident auch im Festsetzungsverfahren nach § 56 g Abs. 1 FGG festgestellt werden können.
  • BVerfG, 31.03.2022 - 1 BvL 8/21

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Absatz 1 des Gesetzes

    Dies wäre jedoch geboten gewesen, denn nach fachrechtlich einhelliger Ansicht kann eine Berufsmäßigkeit nach § 1 Abs. 1 VBVG auch dann festgestellt werden, wenn die gesetzlichen Regelvoraussetzungen zwar nicht vorliegen, sich die berufsmäßige Führung der Betreuung aber daraus ergibt, dass der Betreuer gerade wegen seiner beruflichen Qualifikation bestellt wird, was bei der Bestellung von Rechtsanwälten immer der Fall ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 15 W 472/05 -, Rn. 16 ff.; KG, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 W 188/10 -, Rn. 9; ebenso Bauer, in: Bauer/Klie/Lütgens, HK Betreuungs- und Unterbringungsrecht, 72. EL Februar 2010, § 1 VBVG Rn. 9, 22 f.; Bienwald, in: Staudinger, BGB, Stand: 2020, § 1836 Rn. 70; Bohnert, in: BeckOGK, Stand: 1. Januar 2022, § 1 VBVG Rn. 28; Dodegge/Roth, Systematischer Praxiskommentar Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2018, Teil F Rn. 77; Fröschle, in: MüKoBGB, 8. Aufl. 2020, § 1 VBVG Rn. 2 f.; Jaschinski, in: jurisPK-BGB, 9. Aufl. 2020, § 1 VBVG Rn. 10; Maier, in: Jurgeleit, Betreuungsrecht, 4. Aufl. 2018, § 1 VBVG Rn. 5; v. Crailsheim, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 6. Aufl. 2019, § 1 VBVG Rn. 4 f.; zur weitgehend gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 1836 Abs. 1 BGB in der bis zum 30. Juni 2005 geltenden Fassung OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. November 1999 - 3 W 232/99 -, Rn. 8 f.; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 8. Januar 2001 - 20 W 243/00 -, Rn. 2 ff.).
  • LG Bochum, 13.06.2013 - 7 T 84/13

    Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen Durchführung einer

    Nach dieser Gesamtbetrachtung wurde die Arbeitskraft des Beteiligten zu 1) in einem Umfang in Anspruch genommen, der nicht erwarten ließ, dass er seinen Pflichten wie ein Einzelbetreuer außerhalb seiner Berufstätigkeit in Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht nachkommt (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 556 ff.).
  • KG, 13.10.2005 - 1 W 195/05

    Vergütung eines Nachlasspflegers: Höhe der Stundensätze

    In einem solchen Fall bedarf es aus Gründen des Vertrauensschutzes keiner ausdrücklichen nachträglichen Feststellung im Sinn von § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB zumindest dann, wenn der Nachlasspfleger wie hier bereits vor dem Jahr 1999 eine Vergütung erhalten hat und somit vom Nachlassgericht die Berufsmäßigkeit seiner Tätigkeit anerkannt worden ist (BGH, NJW 2002, 366; OLG Zweibrücken, FGPrax 2000, 62, 63; BayObLG, NJW-RR 2000, 1392, 1394; MüKo/Wagenitz, vor § 1835, Rdn. 30; Zimmermann, Die Nachlasspflegschaft, Rdn. 747).
  • KG, 09.09.2005 - 1 W 166/05

    Vergütung des Nachlasspflegers: Verpflichtung des Gerichts, den Nachlasspfleger

    Dieser Status darf aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht rückwirkend beeinträchtigt werden, so dass - im Umkehrschluss - auch einer nachträglich positiven Feststellung keine konstitutive Wirkung im Sinn von § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB zukommen kann und selbst ein förmlicher Beschluss nur klarstellende Wirkung entfalten würde (BGH, NJW 2002, 366; OLG Zweibrücken, FGPrax 2000, 62, 63; BayObLG, NJW-RR 2000, 1392, 1394; MüKo/Wagenitz, vor § 1835, Rdn. 30; Zimmermann, a. a. O. , Rdn. 747).
  • BayObLG, 07.05.2002 - 1Z BR 52/02

    Vergütungsanspruch des Vormunds als Mitglied eines Fürsorgevereins

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