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   OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/2000, 20 W 311/00   

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https://dejure.org/2001,3123
OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/2000, 20 W 311/00 (https://dejure.org/2001,3123)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.03.2001 - 20 W 311/2000, 20 W 311/00 (https://dejure.org/2001,3123)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. März 2001 - 20 W 311/2000, 20 W 311/00 (https://dejure.org/2001,3123)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuung; Betreuungsvergütung; Staatskasse; Mittellosigkeit des Betreuten; Stundensatz

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einheitliche Beurteilung der Mittellosigkeit für einen Abrechnungszeitraum

  • Judicialis

    FGG § 56 g Abs. 5 Satz 2; ; BGB § ... 1908 i Abs. 1; ; BGB § 1836 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1836 a; ; BGB § 1836 d; ; BGB § 1836 c; ; BGB § 1836 Abs. 2 Satz 3; ; BGB § 1836 d Nr. 1; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; ZSEG § 15 Abs. 3 Satz 1; ; ZSEG § 15 Abs. 3 Satz 2; ; ZSEG § 15 Abs. 3 Satz 3; ; ZSEG § 15 Abs. 3 Satz 4; ; ZSEG § 15 Abs. 3 Satz 5; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des Betreuers - Mittellosigkeit des Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 116
  • FamRZ 2001, 1098
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 22.05.2000 - 20 W 152/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00
    Im übrigen bemerkt der Senat, dass von einer besonderen Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte im hier maßgeblichen Abrechnungszeitraum nach dem Bericht der Betreuerin und dem übrigen Inhalt der Akte nicht ausgegangen werden kann, so dass auch im Falle einer Bewilligung der Vergütung aus dem Vermögen des Betroffenen ein über 60,-- DM hinausgehender Stundensatz nicht gerechtfertigt wäre (vgl. hierzu BGH MDR 2001, 91; BayObLG FamRZ 2000, 318; OLG Frankfurt Rpfleger 2000, 498).
  • BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99

    Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00
    Im übrigen bemerkt der Senat, dass von einer besonderen Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte im hier maßgeblichen Abrechnungszeitraum nach dem Bericht der Betreuerin und dem übrigen Inhalt der Akte nicht ausgegangen werden kann, so dass auch im Falle einer Bewilligung der Vergütung aus dem Vermögen des Betroffenen ein über 60,-- DM hinausgehender Stundensatz nicht gerechtfertigt wäre (vgl. hierzu BGH MDR 2001, 91; BayObLG FamRZ 2000, 318; OLG Frankfurt Rpfleger 2000, 498).
  • BayObLG, 17.12.1992 - 3Z BR 88/92

    Voraussetzungen der Mittellosigkeit i. S. von § 1835 Abs. 3 BGB a. F.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00
    Für die Feststellung der Mittellosigkeit ist auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem über die Kostenübernahme durch die Staatskasse zu entscheiden ist (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 32; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., vor § 65 ff FGG Rn. 212), wobei gegebenenfalls der Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz maßgeblich ist (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 474 und BtPrax 1996, 29; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1836 d Rn. 2).
  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00
    Im übrigen bemerkt der Senat, dass von einer besonderen Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte im hier maßgeblichen Abrechnungszeitraum nach dem Bericht der Betreuerin und dem übrigen Inhalt der Akte nicht ausgegangen werden kann, so dass auch im Falle einer Bewilligung der Vergütung aus dem Vermögen des Betroffenen ein über 60,-- DM hinausgehender Stundensatz nicht gerechtfertigt wäre (vgl. hierzu BGH MDR 2001, 91; BayObLG FamRZ 2000, 318; OLG Frankfurt Rpfleger 2000, 498).
  • OLG Schleswig, 27.01.2000 - 2 W 11/00

    Beurteilung der Mittellosigkeit des Betreuten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00
    Hierbei hat der Gesetzgeber durchaus erkannt, dass dem Betreuer durch die Wahl der Abrechnungszeiträume gewisse Einflussnahmemöglichkeiten eröffnet worden sind (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 22 und 27; Schl.-Holst. OLG BtPrax 2000, 128).
  • OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98

    Festsetzung einer Betreuervergütung nebst Auslagen gegen die Landeskasse wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00
    Für die Feststellung der Mittellosigkeit ist auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem über die Kostenübernahme durch die Staatskasse zu entscheiden ist (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 32; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., vor § 65 ff FGG Rn. 212), wobei gegebenenfalls der Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz maßgeblich ist (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 474 und BtPrax 1996, 29; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1836 d Rn. 2).
  • BayObLG, 09.11.1995 - 3Z BR 223/95

    Zeitpunkt zur Feststellung der Mittellosigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00
    Für die Feststellung der Mittellosigkeit ist auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem über die Kostenübernahme durch die Staatskasse zu entscheiden ist (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 32; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., vor § 65 ff FGG Rn. 212), wobei gegebenenfalls der Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz maßgeblich ist (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 474 und BtPrax 1996, 29; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1836 d Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 20 W 366/02

    Betreuung: Festsetzung von Regreßzahlungen des Betreuten wegen von der

    Maßgeblich für die Beurteilung der Mittellosigkeit des Betreuten ist der Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 474 und BtPrax 1996, 29; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; OLG Frankfurt am Main FGPrax 2001, 116).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2008 - 20 W 37/08

    Festsetzung der Berufsbetreuervergütung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Mangels einer diesbezüglichen abweichenden Regelung in den durch das 2. BtÄntG zum 01. Juli 2005 in Kraft getretenen Vorschriften des VBVG ist für die Bestimmung des Vergütungsschuldners wie bereits nach vorherigem alten Recht auf die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz maßgeblichen Verhältnisse abzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1289; OLG Schleswig FGPrax 05, 161; OLG Zweibrücken FGPrax 05, 264; OLG München BtPrax 2007, 131; OLG Dresden, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 3 W 77/07; Brandenburgisches OLG Beschluss vom 30. Juli 2007 - 11 Wx 14/07 dok bei Juris; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2001, 1098 und Beschluss vom 18. Dezember 2007, 20 W 314/07).
  • KG, 08.03.2004 - 1 W 644/01

    Betreuervergütung: Anrechenbarkeit der aus dem Vermögen des Betreuten entnommenen

    Bereits aus dem Charakter der Abschlagszahlung als vorläufiger Leistung folgt, dass - entgegen der Auffassung des Landgerichts - mit der geleisteten Abschlagszahlung von 1760 DM kein bestimmter Abrechnungszeitraum abgegolten worden ist, der aus der Endabrechnung ausgeklammert werden kann (vgl. OLG Frankfurt/M., FamRZ 2001, 1098, 1099).

    Das hat zur Folge, dass die Stundensätze des BVormVG für den gesamten abgerechneten Zeitraum zur Anwendung kommen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1289; OLG Frankfurt, FamRZ 2001, 1098).

  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 325/01

    Vergütung des Betreuers bei Mittelosigkeit - maßgebender Zeitpunkt -

    bb) Die Frage der Mittellosigkeit ist für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich (vgl. OLG Frankfurt a. Main FamRZ 2001, 1098) und grundsätzlich gemäß den zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz geltenden materiell-rechtlichen Bestimmungen (vgl. LG Koblenz BtPrax 1999, 113; HK-BUR/Deinert § 1836d BGB Rn. 1; Jürgens BtPrax 1999, 99) und den zu diesem Zeitpunkt gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen (vgl. BayObLGZ 1995, 395/396; BayObLG FamRZ 2000, 558/559; OLG-Frankfurt a. Main FamRZ 2001, 1098; KG FamRZ 1998, 188/189) zu beurteilen.
  • OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07

    Betreuervergütung bei Mittellosigkeit des Betroffenen

    b) Die Frage der Mittellosigkeit ist nach der zu § 1836d BGB entwickelten Rechtsprechung für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich zu beurteilen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2001, 1098), wobei grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz geltenden materiellrechtlichen Bestimmungen zugrunde zu legen sind (vgl. LG Koblenz BtPrax 1999, 113; HK-BUR/Deinert § 1836d BGB Rn. 1; Jürgens BtPrax 1999, 99) sowie die zu diesem Zeitpunkt gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse (vgl. BGH NJW 1980, 891/892; BayObLGZ 1995, 395/396; BayObLG FamRZ 2000, 558/559 und FamRZ 2002, 1289; OLG Frankfurt aaO; KG FamRZ 1998, 188 /189).
  • OLG Köln, 24.06.2002 - 16 Wx 95/02

    Betreuungsrecht: Mittellosigkeit des Betroffenen

    Dies ändert jedoch nichts an der einheitlichen Beurteilung der Mittellosigkeit für den gesamten zur Abrechnung gestellten Zeitraum (vgl. OLG Frankfurt FGPrax 2001, 116 = FamRZ 2001, 1098 = OLGR 2001, 223).
  • OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 78/05

    Betreuervergütung aus der Staatskasse: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung

    Danach tritt die Beschwerdekammer entsprechend dem sich aus § 23 FGG ergebenden Grundsatz in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle der ersten Instanz, weshalb auf die Vermögenslage des Betreuten zum Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz abzustellen ist (vgl. Senat, etwa Beschlüsse vom 13. März 1998 - 3 W 45/98 - und Bt-PRAX 1999, 32 ff sowie vom 24. Januar 2002 - 3 W 5/02 - und vom 28. August 2002 - 3 W 172/02 - BayObLG FamRZ 2000, 558; BayObLG FGPrax 2002, 73 f; vgl. OLG Hamm RPfleger 2002, 314 f; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 116 f; HUK-BUR/Deinert, Stand Mai 2005 § 1836 d Seite 3).
  • OLG Dresden, 28.02.2006 - 3 W 208/06
    a) Mittlerweile wohl ganz überwiegende Auffassung ist, dass die Frage der Mittellosigkeit für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich und nach den zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu beurteilen ist (vgl. nur BayObLGZ 95, 395, 396; BtPrax 2002, 123; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 1098; KG FamRZ 1998, 188, 189; OLG München, a.a.O.).
  • OLG Dresden, 28.02.2006 - 3 W 218/06
    a) Mittlerweile wohl ganz überwiegende Auffassung ist, dass die Frage der Mittellosigkeit für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich und nach den zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu beurteilen ist (vgl. nur BayObLGZ 95, 395, 396; BtPrax 2002, 123; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 1098; KG FamRZ 1998, 188, 189; OLG München, a.a.O.).
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