Rechtsprechung
OLG Jena, 06.11.2000 - 6 W 685/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
GBO §§ 22, 29; BGB 738
Berichtigungsbewilligung erfordert schlüssigen Sachvertrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
GBO §§ 22, 29; BGB 738
Berichtigungsbewilligung erfordert schlüssigen Sachvortrag - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Prüfungspflicht bei Berichtigungsbewilligung
Papierfundstellen
- FGPrax 2001, 12
- FGPrax 2001, 54 (Ls.)
- Rpfleger 2001, 125
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 08.02.1990 - BReg. 2 Z 139/89
Nachweis des außergrundbuchlichen Eigentumswechsels bei Übertragung von …
Auszug aus OLG Jena, 06.11.2000 - 6 W 685/00
Zur Eigentumsberichtigung ist daher in der Berichtigungsbewilligung schlüssig darzulegen, dass das Grundbuch derzeit unrichtig ist und durch die bewilligte Berichtigung auch wirklich richtig wird (vgl. OLG Frankfurt, FGPrax 1996, 8; Bay0bLG, DNotZ 1991, 598 jeweils m.w.N.).
- OLG München, 28.04.2016 - 34 Wx 378/15
Zur Grundbuchberichtigung bei "vertauschten" Wohnungen in einer Wohnanlage
Die notwendigen Angaben unterliegen der Form des § 29 GBO (…Demharter a. a. O.; ders. FGPrax 2001, 54).Demharter (FGPrax 2001, 54/55) weist zu Recht darauf hin, dass ein Unrichtigkeitsnachweis gerade nicht verlangt werden kann, weil das formelle Konsensprinzip von vorneherein die Möglichkeit einer Grundbuchunrichtigkeit einschließt und dies in Kauf nimmt.
Selbst wenn man in Abgrenzung von "bloßen Bedenken" bereits "erhebliche und begründete Zweifel" für ausreichend erachtet, um auf der Basis von Bewilligungen eine Berichtigung verweigern zu dürfen (OLG Jena FGPrax 2001, 12;… Kohler in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 22 Rn. 12), sprechen doch zumindest nicht überwiegende Gründe gegen die Unrichtigkeit der aktuellen Eintragungen und gegen die Richtigkeit bei Zuordnung der Wohnungen in der nun bezeichneten Weise.
- OLG München, 20.02.2012 - 34 Wx 6/12
Grundbuchberichtigungsverfahren: Schlüssige Darlegung der Unrichtigkeit des …
Das formelle Konsensprinzip bringt es in diesem Fall mit sich, dass das Grundbuch durch die bewilligte Eintragung unrichtig werden kann (Demharter FGPrax 2001, 54/55; enger OLG Jena FGPrax 2001, 12). - OLG Naumburg, 15.05.2014 - 12 Wx 72/13
Grundbuchberichtigungsverfahren: Voraussetzungen der Rückabwicklung einer …
Das formelle Konsensprinzip bringt es in diesem Fall mit sich, dass das Grundbuch durch die bewilligte Eintragung unrichtig werden kann (Demharter FGPrax 2001, 54/55; OLG München FGPrax 2012, 104; enger OLG Jena FGPrax 2001, 12).
- KG, 05.07.2012 - 1 W 432/11
Voraussetzungen für Berichtigung einer Eintragung in Abt. I des Grundbuchs
Soll die Eintragung in Abt. I des Grundbuchs gemäß § 19 GBO berichtigt werden, sind in der Bewilligung im Hinblick auf § 20 GBO zwar grundsätzlich diejenigen Rechtsvorgänge darzulegen, die den Eigentums- bzw. hier Gesellschafterwechsel bewirkt haben (vgl. BayObLG, DNotZ 1991, 598; OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 14; Thüringer OLG, FGPrax 2001, 12; Senat, Beschluss vom 2. November 1999 - 1 W 674/99;… Demharter, a.a.O., § 22 Rn. 31;… Meikel/Böttcher, GBO, 10. Aufl., Rn. 106).Eine weitere Substantiierung wäre nicht erforderlich (vgl. Thüringer OLG, FGPrax 2001, 12).
- OLG München, 27.02.2012 - 34 Wx 548/11
Grundbuchberichtigungsverfahren. Bindung des Grundbuchamts an einen Erbschein; …
- OLG Naumburg, 20.05.2014 - 12 Wx 72/13
Verfahren des Grundbuchamts nach Rechtskraft eines auf Zustimmung zur …
Das formelle Konsensprinzip bringt es in diesem Fall mit sich, dass das Grundbuch durch die bewilligte Eintragung unrichtig werden kann (Demharter FGPrax 2001, 54/55; OLG München FGPrax 2012, 104 ; enger OLG Jena FGPrax 2001, 12). - OLG Frankfurt, 22.07.2002 - 20 W 456/01
Wechsel im Bestand einer BGB-Gesellschaft: Anforderungen an die Bewilligung der …
Soll im Grundbuch die Person des Grundstückseigentümers auf Grund Bewilligung des Betroffenen berichtigt werden, genügt die Bewilligung des Betroffenen allein nicht, vielmehr muss sich die schlüssige Darlegung ergeben, weshalb das Grundbuch derzeit unrichtig ist und durch die bewilligte Eintragung auch tatsächlich richtig wird (BayObLG DNotZ 1991, 599; dass. Rpfleger 1994, 410, 42; Senatsbeschluss vom 01.09.1995- 20 W 183/95- FGPrax 1996, 8; ThürOLG Rpfleger 2001, 125). - OLG München, 25.01.2011 - 34 Wx 169/10
Grundbuchberichtigung: Auslegung einer Löschungsbewilligung für ein Vorkaufsrecht …
11 2. Den auf Löschung abzielenden Eintragungsantrag darf das Grundbuchamt nur ablehnen, wenn es auf Tatsachen begründete sichere Kenntnis hat, dass eine Unrichtigkeit des Grundbuchs nicht gegeben ist oder das unrichtige Grundbuch durch die beantragte Eintragung nicht richtig würde; bloße Zweifel genügen insoweit nicht (…vgl. Demharter § 22 Rn. 31; ders. FGPrax 2001, 54/55). - OLG Hamm, 28.06.2011 - 15 W 170/11
Ausscheiden eines Gesellschafters aus der GbR
In der überkommenen Rechtsprechung wurde im Rahmen des § 22 GBO für die Berichtigung des Gesellschafterbestandes jedoch eine allseitige Berichtigungsbewilligung unter schlüssiger Darlegung desjenigen Vorgangs, der den Wechsel (nach damaligem Verständnis den Eigentümerwechsel) außerhalb des Grundbuchs bewirkt hatte (vgl. etwa OLG Jena FGPrax 2001, 12f nebst Anmerkung von Demharter m.w.N.). - OLG Frankfurt, 07.10.2002 - 20 W 275/01
BGB-Gesellschaft: (Un-) Wirksamkeit der Übertragung von Geschäftsanteilen
Soll im Grundbuch die Person des Grundstückseigentümers bzw. hier die Zusammensetzung der Gesamthandseigentümergemeinschaft auf Grund Bewilligung des Betroffenen berichtigt werden, genügt die Bewilligung des Betroffenen allein nicht, vielmehr muss sich die schlüssige Darlegung ergeben, weshalb das Grundbuch derzeit unrichtig ist und durch die bewilligte Eintragung auch tatsächlich richtig wird (BayObLG DNotZ 1991, 599; dass. Rpfleger 1994, 410, 42; Senatsbeschluss vom 01.09.1995- 20 W 183/95- FGPrax 1996, 8; ThürOLG Rpfleger 2001, 125).