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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00   

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OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00 (https://dejure.org/2000,2466)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.08.2000 - 15 W 57/00 (https://dejure.org/2000,2466)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. August 2000 - 15 W 57/00 (https://dejure.org/2000,2466)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 18
  • FamRZ 2001, 1482
  • FamRZ 2001, 1483
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 237/99

    Feststellung der berufsmäßigen Betreuung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00
    Entgegen der Auffassung des Beteiligten zu 2) ergibt sich eine Rechtsbeeinträchtigung der Staatskasse im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG nicht daraus, daß die nach § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB erfolgte Feststellung der berufsmäßigen Ausübung des Betreueramtes gem. Absatz 2 S. 1 der Vorschrift konstitutive Wirkung für ein späteres Vergütungsfesetzungsverfahren nach § 56 g Abs. 1 FGG hat (BayObLG BtPrax 2000, 34; HK-BRU/Bauer/Deinert, § 1836, Rdnr.22).

    Hinzu kommt, daß auch ein Erfolg des Rechtsmittels die konstitutive Wirkung der nach § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB getroffenen Feststellung nur für die Zukunft, nicht jedoch für die Vergangenheit beseitigen könnte, weil der nach dem Gesetzeszweck beabsichtigte Vertrauensschutz für den Betreuer nicht mit rückwirkender Kraft beseitigt werden kann (BayObLG BtPrax 2000, 34).

  • BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98

    Rechtsanwalt als Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00
    Unabhängig von den Regelbeispielen des § 1836 Abs. 1 S. 4 BGB ist Berufsbetreuer auch derjenige, dem das Gericht gerade im Hinblick auf seine berufliche Qualifikation die Betreuung überträgt (BayObLG NJW-RR 1999, 517; BT-Drucksache 13/10331 S. 27).
  • OLG Schleswig, 24.03.1999 - 2 W 47/99

    Beschwerderecht der Staatskasse gegen die Bestellung eines Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00
    In dieser Beurteilung folgt der Senat der Auffassung des OLG Schleswig (FGPrax 1999, 110 = BtPrax 1999, 155), das für eine mit dem vorliegenden Fall im Kern übereinstimmende Sachverhaltsgestaltung die Beschwerdebefugnis der Staatskasse verneint hat.
  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00
    Die Beschwerde gegen eine Betreuerbestellung kann zwar nach anerkannter Auffassung auf Teile der Einheitsentscheidung, insbesondere die Entscheidung über die Auswahl des Betreuers beschränkt werden (vgl. BGH NJW 1996, 1825 = FGPrax 1996, 107; Keidel/Kayser, FG, 14. Aufl., § 69 g, Rdnr. 8 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05

    Berufsmäßigkeit der Führung der Betreuung im "Bochumer Modell"

    Maßgebend sind dafür diejenigen Gründe, aus denen die Rechtsprechung bereits eine isolierte Anfechtung dieser Feststellung durch die Staatskasse ausgeschlossen hat (vgl. Senat FGPrax 2001, 18/19 = BtPrax 2000, 265/267; OLG Frankfurt FGPrax 2004, 122):.
  • BayObLG, 03.05.2001 - 3Z BR 85/01

    Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung

    Ein solches Beschwerderecht wird in der Rechtsprechung (Schleswig-Holsteinisches OLG FGPrax 1999, 110; OLG Hamm FGPrax 2001, 18; so auch Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1836 Rn. 4) verneint.

    (2) Der Staatskasse steht im vorliegenden Fall auch kein Beschwerderecht aus (§ 20 Abs. 1 Satz 1 FGG zu. Zwar muss sie im Falle der Mittellosigkeit des Betroffenen die Vergütung des Berufsbetreuers tragen. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um die allgemeine Aufgabenerfüllung des Staates, die sich als Folge der gerichtlichen Betreuerbestellung aus der gesetzlichen Vorschrift ergibt (OLG Hamm FGPrax 2001, 18/19).

  • OLG Frankfurt, 26.08.2004 - 20 W 194/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Gerichtliche Feststellung der nicht mehr

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die mit dem BtÄndG zum 01. Januar 1999 in § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 1908 i Abs. 1 BGB neu eingeführte und bereits bei der Bestellung des Betreuers zu treffende Feststellung über die berufsmäßige Führung der Betreuung und ihre Ablehnung für den Betreuer bzw. den Betroffenen mit einfacher und weiterer Beschwerde anfechtbar sind (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1482; BayObLG FamRZ 2001, 1484; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2001, 790 und FGPrax 2004, 122; Palandt/Diedrichsen, BGB, 63. Aufl., § 1836 Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 20 W 445/03

    Betreuungsverfahren: Beschwerdeberechtigung der Staatskasse gegen Feststellung

    Zwischenzeitlich hat sich in Rechtsprechung und Literatur übereinstimmend die Auffassung herausgebildet, dass der Staatskasse gegen die in die Einheitsentscheidung über die Betreuerbestellung nach § 1836 Abs. 1 S. 3 BGB einzubeziehende Feststellung über die berufsmäßige Führung der Betreuung ein Beschwerderecht nicht zusteht (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1444 = FGPrax 1999, 110 = BtPrax 1999, 155; OLG Hamm FamRZ 2001, 1452 = FGPrax 2001, 18; BayObLG FamRZ 2001, 1484 = BtPrax 2001, 204; Palandt/Diederichsen, BGB, 63.Aufl., § 1836 Rn. 4; Keidel/Kayser, a.a.O., § 69 g Rn. 15; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 69 g Rn. 15; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 69 g Rn. 28).
  • OLG Köln, 11.05.2001 - 16 Wx 77/01

    Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger

    Wie bei der Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 2000, 34 = FamRZ 2000, 34 = NJW-RR 2001, 580; OLG Hamm FGPrax 2001, 18 = JMBl.NRW 2001, 56) ist die Entscheidung darüber, dass die Verfahrenspflegschaft eine anwaltliche ist, für das Vergütungsfestsetzungsverfahren konstitutiv.
  • OLG Stuttgart, 10.01.2003 - 8 W 537/01

    Verfahrenspflegschaft im Unterbringungsverfahren: Vergütungsanspruch des

    Daher bedarf es hier keiner Entscheidung darüber, ob die belastete Staatskasse eine bei der Bestellung getroffene (undifferenzierte) Feststellung, die konkrete Verfahrenspflegschaft bedürfe speziell anwaltlicher Tätigkeit, isoliert anfechten kann (so OLG Köln FamRZ 2001, 1643; anders zur Feststellung der Berufsbetreuung OLG Hamm FamRZ 2001, 1482).
  • OLG Köln, 08.05.2002 - 16 Wx 72/02

    Ausgestaltung des Verfahrens über die Vergütung eines Verfahrenspflegers;

    Wie bei der Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 2000, 34 = FamRZ 2000, 34 = NJW-RR 2001, 580; OLG Hamm FGPrax 2001, 18 = JMBl.NRW 2001, 56), ist die Entscheidung darüber, dass die Verfahrenspflegschaft eine anwaltliche ist, für das Vergütungsfestsetzungsverfahren konstitutiv.
  • OLG Brandenburg, 14.05.2002 - 9 WF 60/02

    Anfechtbarkeit der Feststellung der berufsmäßigen Führung einer

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung für die Betreuerbestellung und der damit verbundenen Feststellung des Vormundschaftsgerichts, der Betreuer führe die Betreuung berufsmäßig (OLG Hamm FamRZ 2001, 1482; BayObLG Bt Prax 2001, 204).
  • OLG Hamm, 20.08.2001 - 15 W 175/01

    Beschwerdebefugnis der Staatskasse im Festsetzungsverfahren

    Die Wahrnehmung der Interessen der Staatskasse unter diesem Gesichtspunkt hat der Senat bereits in anderem Zusammenhang (Anfechtung der Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung, gem. § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB) nicht als ausreichend für eine Rechtsbeeinträchtigung im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG erachtet (FGPrax 2001, 18 = BtPrax 2000, 265).
  • LG Mönchengladbach, 03.11.2004 - 5 T 484/04

    Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger im Unterbringungsverfahren Vergütung

    Daraus schließt das OLG Hamm (FGPrax 2001, 18), dass der Beschluss von Seiten des Bezirksrevisors nicht anfechtbar sei.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 96/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4211
BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 96/00 (https://dejure.org/2000,4211)
BayObLG, Entscheidung vom 17.11.2000 - 2Z BR 96/00 (https://dejure.org/2000,4211)
BayObLG, Entscheidung vom 17. November 2000 - 2Z BR 96/00 (https://dejure.org/2000,4211)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde; Wohnungseigentum; Hausverwalter; Geschäftswert; Eigeninteresse; Sonderumlage

  • Judicialis

    WEG § 48 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de

    WEG § 48 Abs. 3 Satz 2
    Festsetzung des Geschäftswertes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 713
  • FGPrax 2001, 18
  • ZMR 2001, 208
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 96/00
    Im wesentlichen aus denselben Gründen hat der 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts eine solche starre Regelung, die vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.2.1992 (NJW 1992, 1673) und der anschließenden Änderung des § 48 WEG durch Art. 8 Abs. 11 Nr. 3 des Gesetzes vom 24.6.1994 (BGBl I.S. 1325) vom Kammergericht (NJW-RR 1988, 14) seiner Entscheidung vom 11.9.1987 zugrunde gelegt wurde, durch Beschluss vom 20.10.1988 (BayObLGZ 1988, 319) abgelehnt.
  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 74/88
    Auszug aus BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 96/00
    Im wesentlichen aus denselben Gründen hat der 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts eine solche starre Regelung, die vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.2.1992 (NJW 1992, 1673) und der anschließenden Änderung des § 48 WEG durch Art. 8 Abs. 11 Nr. 3 des Gesetzes vom 24.6.1994 (BGBl I.S. 1325) vom Kammergericht (NJW-RR 1988, 14) seiner Entscheidung vom 11.9.1987 zugrunde gelegt wurde, durch Beschluss vom 20.10.1988 (BayObLGZ 1988, 319) abgelehnt.
  • LG München I, 21.03.2000 - 1 T 18966/99

    Verteilung der Kosten für die anstehende Sanierung der Tiefgarage bei einer

    Auszug aus BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 96/00
    LG München I - 1 T 18966/99; AG München 481 UR II 576/99.
  • KG, 11.09.1987 - 24 W 3293/87

    Geschäftswert; Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Sondereigentümer; Berechnung

    Auszug aus BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 96/00
    Im wesentlichen aus denselben Gründen hat der 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts eine solche starre Regelung, die vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.2.1992 (NJW 1992, 1673) und der anschließenden Änderung des § 48 WEG durch Art. 8 Abs. 11 Nr. 3 des Gesetzes vom 24.6.1994 (BGBl I.S. 1325) vom Kammergericht (NJW-RR 1988, 14) seiner Entscheidung vom 11.9.1987 zugrunde gelegt wurde, durch Beschluss vom 20.10.1988 (BayObLGZ 1988, 319) abgelehnt.
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    3 Z 74/88|KG; 12.11.1987; 16 U 1465/87|BGH; 08.04.1988; V ZR 260/86|BGH; 23.06.1988; III ZR 8/87|BGH; 25.04.1988; II ZR 17/87">NJW-RR 1989, 79 ff.; NZM 2001, 713; OLG Hamburg ZMR 2004, 295 f; OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; OLG Köln WE 1995, 23; Staudinger/Wenzel, aaO, § 48 Rdn. 16; Niedenführ/Schulze, aaO, § 48 Rdn. 28) zu ermittelnde Interesse aller Beteiligten und auf das Verhältnis der daraus erwachsenden Kosten zu dem Interesse eines Beteiligten.
  • BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04

    Eigentümerbeschluss zur Kostenverteilung aufgrund fehlerhaftem Kostenschlüssel -

    In diesem Fall ist der Geschäftswert nach § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG niedriger festzusetzen, als dies nach § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG geboten wäre (vgl. BayObLG ZWE 2001, 154/155).

    Dies entspricht etwa dem fünffachen Wert des Eigeninteresses der Antragstellerin, ohne dass eine allgemeine Begrenzung des Geschäftswerts auf den fünffachen Wert des Eigeninteresses eine verbindliche Grenze bildet (vgl. BayObLG ZWE 2001, 154/155).

  • LG Konstanz, 01.02.2007 - 62 T 139/05

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

    Eine grundsätzliche Begrenzung auf das fünffache des wirtschaftlichen Eigeninteresses kommt nicht in Betracht (so ausdrücklich Palandt aaO; BayObLG ZWE 2001, 154; vgl. auch OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2005, 7).

    Der Senat folgt dieser Rechtsprechung nicht (vgl. zur Kritik an dieser Rechtsprechung: OLG Karlsruhe, ZMR 1996, 226 = WE 1996, 78 , so auch BayObLG, ZMR 2001, 208 = NZM 2001, 718 ; NJW-RR 1989, 79 ), da eine Herabsetzung nicht nach einem schematischen Modus, sondern nach einer Abwägung im Einzelfall zu erfolgen hat.

  • OLG Frankfurt, 07.06.2006 - 20 W 494/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Materielle Rechtskraft einer Sachentscheidung;

    In diesem Zusammenhang ist eine Abwägung der besonderen Umstände im konkreten Einzelfall erforderlich, wobei der ermittelte Geschäftswert nicht durch einen schematischen Berechnungsmodus herabgesetzt werden darf, etwa durch Begrenzung auf das Fünffache des persönlichen wirtschaftlichen Interesses der Antragsteller (so ausdrücklich BayObLG NZM 2001, 713; vgl. auch OLG Karlsruhe WuM 1996, 180; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 48 Rz. 28; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 48 WEG Rz. 16, je m. w. N.; vgl. auch Senat, Beschluss vom 06.08.2003, 20 W 73/03).
  • OLG Hamburg, 07.01.2004 - 2 Wx 2/04

    Geschäftswertbemessung in WEG -Sachen

    Der Senat folgt dieser Rechtsprechung nicht (vgl. zur Kritik an dieser Rechtsprechung: OLG Karlsruhe, ZMR 1996, 226 = WE 1996, 78, so auch BayObLG, ZMR 2001, 208 = NZM 2001, 718; …
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