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   OLG Frankfurt, 09.07.2001 - 20 W 522/2000, 20 W 522/00   

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https://dejure.org/2001,2773
OLG Frankfurt, 09.07.2001 - 20 W 522/2000, 20 W 522/00 (https://dejure.org/2001,2773)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.07.2001 - 20 W 522/2000, 20 W 522/00 (https://dejure.org/2001,2773)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juli 2001 - 20 W 522/2000, 20 W 522/00 (https://dejure.org/2001,2773)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ehrenamtlicher Betreuer; Aufwandsentschädigung; Geltendmachung; Einwand unzulässiger Rechtsausübung; Betreuertätigkeit ; Ausschlussfrist

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verspätete Geltendmachung von Aufwandsentschädigung, Unzulässige Rechtsausübung

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 1835 a Abs. 2; ; BGB § 1835 a Abs. 4; ; BGB § 1835 Abs. 1 Satz 4; ; BGB § 1835 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des Betreuers - Anspruch auf pauschale Aufwandsentschädigung - Einwand unzulässiger Rechtsausübung gegenüber Berufung auf Ausschlussfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Kirchhain - 9 XVII 5048/92
  • LG Marburg - 3 T 167/00
  • OLG Frankfurt, 09.07.2001 - 20 W 522/2000, 20 W 522/00

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 205
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.10.1992 - IV ZR 221/91

    Schlichte Verwirkungsklausel bei gesetzlichem Pflichtteil - Entscheidung über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2001 - 20 W 522/00
    Von Bedeutung ist auch die in der Regelung der Ausschlussfrist zu Tage tretende Interessenbewertung (vgl. BGH NJW-RR 1987, 157; BGHZ 31, 77, 83; Münch Komm/Grothe, a.a.0., § 194 Rn. 16; BGH NJW 1993, 1005; Soergel/Walter, BGB, 13. Aufl., vor § 194 Rn. 13).
  • BGH, 18.09.1986 - I ZR 24/85

    Zulässigkeit der Berufung auf die Versäumung der Frist zur Geltendmachung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2001 - 20 W 522/00
    Von Bedeutung ist auch die in der Regelung der Ausschlussfrist zu Tage tretende Interessenbewertung (vgl. BGH NJW-RR 1987, 157; BGHZ 31, 77, 83; Münch Komm/Grothe, a.a.0., § 194 Rn. 16; BGH NJW 1993, 1005; Soergel/Walter, BGB, 13. Aufl., vor § 194 Rn. 13).
  • BGH, 02.11.1994 - IV ZR 324/93

    Versäumung der Frist

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2001 - 20 W 522/00
    Es ist jedoch in Rechtsprechung und Literatur dem Grunde nach anerkannt, dass auch gegenüber einer Ausschlussfrist der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung wegen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB durchgreifen kann (vgl. Münch Komm/Grothe, BGB, 4. Aufl., § 194 Rn. 16; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 242 Rn. 63; Jauernig/Vollkommer, BGB, 9. Aufl., § 242 Rn. 52; BGH NJW 1995, 598 und 2.854).
  • BGH, 14.10.1959 - V ZR 101/59

    Heimfallanspruch des Heimstättengebers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2001 - 20 W 522/00
    Von Bedeutung ist auch die in der Regelung der Ausschlussfrist zu Tage tretende Interessenbewertung (vgl. BGH NJW-RR 1987, 157; BGHZ 31, 77, 83; Münch Komm/Grothe, a.a.0., § 194 Rn. 16; BGH NJW 1993, 1005; Soergel/Walter, BGB, 13. Aufl., vor § 194 Rn. 13).
  • KG, 25.02.1997 - 1 W 7935/96

    Wiederannahme des Geburtsnamens durch eine türkische Ehefrau; Anwendbarkeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2001 - 20 W 522/00
    zu 2) zutreffend darauf hin, dass bei Versäumung einer Ausschlussfrist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen ist (vgl. KG NJW-RR 1997, 643; Palandt/Heinrichs, a.a.O., Vor§ 194 Rn. 8; Staudinger/Peters, a.a.O., Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2017 - 20 W 379/15

    Ausschlussfrist nach § 2 S. 1 VBGB auch für Nachlassverwalter-Vergütung

    Die Berufung auf die Ausschlussfrist kann zwar unter diesem Gesichtspunkt dann ausgeschlossen sein, wenn der Schuldner durch sein Verhalten den Gläubiger von einer rechtzeitigen Geltendmachung des Anspruchs abgehalten hat (Saarländisches OLG Rpfleger 2015, 341 zum Nachlassverwalter; vgl. auch BGH NJW-RR 2013, 519; OLG Hamm FGPrax 2015, 222; OLG Düsseldorf Rpfleger 2014, 518; Senat FGPrax 2001, 205, je m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2004 - 20 W 276/04

    Betreuervergütung: Beginn der Ausschlussfrist für die Geltendmachung der

    Die Interpretation des § 1835 a Abs. 4 BGB, wonach die Dreimonatsfrist jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres beginnt und somit am 31. März des Folgejahres abläuft, liegt ersichtlich bereits der Entscheidung des Senats vom 09. Juli 2001 - 20 W 522/2000 (FGPrax 2001, 205 = OLG-Report Frankfurt 2001, 278 = NJWE-FER 2001, 314 = BtPrax 2001, 257) zugrunde, wenngleich es dort um eine andere Rechtsproblematik ging.
  • OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 20 W 113/01

    Antrag des Betreuers auf Festsetzung von Vergütung und Aufwendungsersatz

    Zwar ist davon auszugehen, dass auch auf die Ausschlussfristen der §§ 1835 Abs. 1 Satz 3 und 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB der sich aus § 242 BGB ergebende Grundsatz von Treu und Glauben anwendbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 09. Juli 2001 - Az.: 20 W 522/2000 zu § 1835 a Abs. 4 BGB).
  • OLG Frankfurt, 11.06.2008 - 20 W 178/08

    Betreuervergütung: Versagung einer Vergütung gegenüber einem Betreuungsvereins

    Zutreffend hat das Landgericht jedoch zugleich darauf abgestellt, dass im vorliegenden Falle der auch im Recht der Betreuervergütung anzuwendende allgemeine Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. hierzu insbesondere Senatsbeschlüsse vom 09.07.2001 - 20 W 522/00 = FGPrax 2001, 205 und vom 17.07.2001 - 20 W 527/00 = FamRZ 2002, 1510 sowie zuletzt Beschluss vom 29. Mai 2008 - 20 W 339/05 - noch nicht veröffentlicht) eine Versagung der Betreuervergütung nicht zulässt, da das Vormundschaftsgericht die von der für den Fall der Verhinderung bestellten Betreuerin fortgesetzt entfaltete Tätigkeit nach dem ihm mitgeteilten Tod des ursprünglich bestellten Betreuers ausdrücklich gebilligt und durch den von dem Vormundschaftsrichter erteilten unzutreffenden Hinweis auf die Rechtslage sowie die seitens des Gerichtes beabsichtigte weitere Verfahrensweise maßgeblich hervorgerufen hat .
  • LG Frankfurt/Main, 28.01.2005 - 5 O 103/04
    Wenn der erforderliche Hinweis unterbleibt, ist i. d. R. die Annahme gerechtfertigt, dass dadurch bedingte Verzögerungen auf diesem Versäumnis des Gerichts beruhen und nicht auf einer vorwerfbaren Nachlässigkeit der Beteiligten (vgl. OLG Schleswig OLG-Report 2002, 148 zum Verfahren nach WEG ; OLG Frankfurt am Main OLG-Report 2001, 278 zum Verfahren bei Betreueraufwandsentschädigung).
  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 237/02

    Vergütung eines Betreuers - Vergütungsanspruch bei Abschlagszahlungen

    Die Nachreichung einzelner vom Gericht geforderter Belege oder die Notwendigkeit einzelner Nachbesserungen führe als solche allerdings noch nicht zur Fristversäumung (vgl. OLG Frankfurt BtPrax 2001, 257/258).
  • OLG Koblenz, 17.05.2002 - 13 WF 224/02

    Ansprüche des Verfahrenspflegers auf Aufwendungsersatz und Vergütung

    Dies könnte nur dann der Fall sein, wenn der Schuldner den Gläubiger gerade durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Geltendmachung seines Anspruchs abgehalten hat (vgl. OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 205).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 20 U 113/01

    Betreuervergütung: Keine Wahrung der Ausschlußfrist durch Angabe eines

    Zwar ist davon auszugehen, dass auch auf die Ausschlussfristen der §§ 1835 Abs. 1 Satz 3 und 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB der sich aus § 242 BGB ergebende Grundsatz von Treu und Glauben anwendbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 09. Juli 2001 - Az.: 20 W 522/2000 zu § 1835 a Abs. 4 BGB).
  • LG Duisburg, 14.07.2009 - 6 O 231/09

    Vorläufige Zulassung eines Fußballvereins zum Spielbetrieb; Anforderungen an die

    Es ist aber anerkannt, das außergewöhnliche Härten im Rechtsverkehr über den Grundsatz von Treu und Glauben gemildert werden können und der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung wegen Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben auch gegenüber einer Ausschlussfrist durchgreifen kann (BGH NJW 1995, 598; NJW 1995, 598; OLG Frankfurt OLGR 2001, 278; Palandt-Heinrichs, 67. Aufl. 2008, § 242 Rdn. 63).
  • OLG Koblenz, 25.01.2002 - 13 WF 781/01

    Frist für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen des Verfahrenspflegers

    Die Berufung auf eine Ausschlussfrist kann unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung nämlich dann ausgeschlossen sein, wenn der Schuldner den Gläubiger gerade durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Geltendmachung seines Anspruchs abgehalten hat (vgl. OLG Frankfurt FG-Prax 2001, 205; Palandt/Heinrichs BGB 58. Aufl. Rn. 14 vor § 194).
  • LG Koblenz, 11.06.2003 - 2 T 409/03

    Schicksal des Anspruchs eines Betreuers auf Aufwandsentschädigung bei verspäteter

  • LG Meiningen, 11.12.2006 - 3 T 315/06
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