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   OLG Jena, 19.10.2000 - 6 W 512/00   

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https://dejure.org/2000,2835
OLG Jena, 19.10.2000 - 6 W 512/00 (https://dejure.org/2000,2835)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.10.2000 - 6 W 512/00 (https://dejure.org/2000,2835)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 6 W 512/00 (https://dejure.org/2000,2835)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    FGG § 56g; BGB § 1835a, BGB § 1836e; BGB § 1908i
    Betreuervergütung / Schuldner / Staatskasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mittellosigkeit; Betreuung; Staatskasse; Betreuervergütung; Aufwandsentschädigung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufwandsentschädigung des Betreuers nach Tod des Betreuten, Mittellosigkeit

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 22
  • Rpfleger 2001, 130
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Jena, 20.01.1999 - 6 W 752/98
    Auszug aus OLG Jena, 19.10.2000 - 6 W 512/00
    Ist der Betreute wie hier verstorben, kommt es für die Prüfung der Mittellosigkeit nach allgemeiner Auffassung auf die Verhältnisse zur Zeit der letzten Tatsachenentscheidung unter Berücksichtigung derjenigen zum Zeitpunkt des Todes an (vgl. BayObLG, FamRZ 1998, 697 ff; Senatsbeschluss vom 20.01.1999, 6 W 752/98 jeweils m.w.N. für die Rechtslage vor Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes).

    Das hat der Senat - dem Bayerischen Obersten Landesgericht folgend (vgl. BayObLG, a.a.O.) - bereits für das vor dem 01.01.1999 geltende Recht entschieden und nicht etwa, wie das Landgericht ausführt, nur angedeutet (vgl. Senatsbeschluss vom 20.01.1999, a.a.O.).

  • BayObLG, 02.08.1999 - 3Z BR 169/99

    Aufwandsentschädigung für Betreuer

    Auszug aus OLG Jena, 19.10.2000 - 6 W 512/00
    Daran ändert nichts, dass der Zeitraum, für den die Aufwandsentschädigung geltend gemacht wurde, teilweise in die Zeit vor in Kraft treten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes am 01.01.1999 fällt (vgl. BayObLG, FamRZ 1999, 1602; Senatsbeschluss vom 22.03.2000, 6 W 159/00).
  • BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 149/97

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers bei Tod des Betreuten - Festsetzung gegen

    Auszug aus OLG Jena, 19.10.2000 - 6 W 512/00
    Ist der Betreute wie hier verstorben, kommt es für die Prüfung der Mittellosigkeit nach allgemeiner Auffassung auf die Verhältnisse zur Zeit der letzten Tatsachenentscheidung unter Berücksichtigung derjenigen zum Zeitpunkt des Todes an (vgl. BayObLG, FamRZ 1998, 697 ff; Senatsbeschluss vom 20.01.1999, 6 W 752/98 jeweils m.w.N. für die Rechtslage vor Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes).
  • BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG Jena, 19.10.2000 - 6 W 512/00
    Anders als die Verbindlichkeiten des Erben gegenüber dem Nachlasspfleger (vgl. hierzu BayObLG, ZEV 2000, 410) gehören angefallene Betreuungskosten demgegenüber nicht zu den im Falle einer Nachlassinsolvenz vorrangig zu befriedigenden Masseverbindlichkeiten.
  • OLG Jena, 22.03.2000 - 6 W 159/00

    Aufwendungsersatz für Betreuer

    Auszug aus OLG Jena, 19.10.2000 - 6 W 512/00
    Daran ändert nichts, dass der Zeitraum, für den die Aufwandsentschädigung geltend gemacht wurde, teilweise in die Zeit vor in Kraft treten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes am 01.01.1999 fällt (vgl. BayObLG, FamRZ 1999, 1602; Senatsbeschluss vom 22.03.2000, 6 W 159/00).
  • BGH, 27.08.2014 - XII ZB 133/12

    Regress der Staatskasse gegen die Erben eines verstorbenen Betreuten wegen

    Wie beim insoweit wortlautidentischen § 102 Abs. 2 Satz 2 SGB XII geht es auch bei § 1836 e Abs. 1 Satz 2 BGB um die Rückforderung sozialstaatlicher Leistungen von ehemals Bedürftigen bzw. deren Erben (OLG Jena FGPrax 2001, 22, 23).
  • OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 20 W 269/03

    Festsetzung der Betreuervergütung gegen Erben: Beschränkte Erbenhaftung;

    Da jedoch wegen gleicher Interessenlage kein Grund für eine unterschiedliche Behandlung ersichtlich ist und eine offenbare Gesetzeslücke besteht, hat sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein die Auffassung durchgesetzt, dass die Haftungsbeschränkung des § 1836 e Abs. 1 Satz 3 BGB auch dann gilt, wenn der Erbe nach dem Tod des Betreuten unmittelbar auf die noch nicht festgesetzte Betreuervergütung und Auslagenersatz in Anspruch genommen werden soll (vgl. OLG Thüringen, FGPrax 2001, 22; BayObLG FamRZ 2001, 866 f; OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 219 f; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 3. Aufl., 8.6.4).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2003 - 11 Wx 2/03

    Zur Inanspruchnahme der Erben für Vergütung des Betreuers des Verstorbenen

    Bei der Prüfung, ob die Betreuervergütung aus der Staatskasse oder dem Nachlass des verstorbenen Betreuten zu entrichten ist, sind nach soweit ersichtlich einhelliger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. Thüringer OLG, FGPrax 2001, 22; BayObLG, BTPrax 2001, 163, OLG Hamm, RPfleger 2002, 314; OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 1659) die Haftungsbeschränkungen der Erben aus § 1836 e Abs. 1 S. 3 BGB zu berücksichtigen.
  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 28/01

    Vergütung des Betreuers nach dem Tod des Betreuten

    Dementsprechend geht die Rechtsprechung bisher ohne weiteres davon aus, daß sich auch in diesem Fall das Verfahren für die Regelung der Betreuervergütung nach § 56g FGG richtet (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluß vom 23.3.2000 NJWE-FER 2000, 149; Thüringer Oberlandesgericht Beschluß vom 19.10.2000 FGPrax 2001, 22/23).
  • OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02

    Betreuung: Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers nach dem Tod des

    Der Vergütungsanspruch begründet eine Nachlassverbindlichkeit gemäß § 1967 Abs. 1 BGB als eine vom Erblasser herrührende Schuld i.S. von § 1967 Abs. 2 BGB (BayObLGZ 1995, 395, 396, 398; BayObLG FamRZ 1996, 1173; 1998, 697, 698; 1999, 1609, 1610; Thüringer OLG FGPrax 2001, 22, 23).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 25 Wx 31/02

    Festsetzung der Vergütung des Betreuers gegen den Erben

    Ihm stehen auch in diesem Fall die in § 92 c Abs. 3 Nr. 1 und 2 BSHG erwähnten Freibeträge zu (OLG Thüringen, FGPrax 2001, 22 ; BayObLG, FamRZ 2001, 866, 867; Deinert FamRZ 2002, 374, 375).
  • OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02

    Festsetzung von Anwaltsgebühren gem. § 118 BRAGO als Aufwendungsersatz

    Die Vorschrift des § 56 g FGG über das vormundschaftsgerichtliche Festsetzungsverfahren findet nach gefestigter Rechtsprechung auch dann Anwendung, wenn sich nach dem Tod des Betroffenen der Anspruch des Betreuers auf Vergütung und Aufwendungsersatz gegen die Erben des Betroffenen richtet (vgl. BayObLG FGPrax 1999, 182; FamRZ 2001, 866; OLG Schleswig NJWE-FER 2000, 149; OLG Jena FGPrax 2001, 22).
  • OLG Schleswig, 13.08.2003 - 2 W 94/03

    Umfang der Haftung des Erben für Kosten der Betreuung

    Der Senat hält in Übereinstimmung mit dem Landgericht die entsprechende Anwendung der §§ 1836 e Abs. 1 Satz 3 letzter Halbsatz BGB, 92 c Abs. 3 Nr. 1 BSHG für den Fall der unmittelbaren Inanspruchnahme der Erben durch den Betreuer - also nicht erst im Wege des Regresses durch die Landeskasse - für geboten (vgl. zum Teil ohne nähere Begründung BayObLG FamRZ 2001, 866, 867; Thüringer OLG FGPrax 2001, 22, 23; Bauer/Klie/Rink, § 1836 d BGB Rn. 23).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2003 - 11 W 2/03
    Bei der Prüfung, ob die Betreuervergütung aus der Staatskasse oder dem Nachlass des verstorbenen Betreuten zu entrichten ist, sind nach soweit ersichtlich einhelliger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. Thüringer OLG, FGPrax 2001, 22 [OLG Jena 19.10.2000 - 6 W 512/00]; BayObLG, BTPrax 2001, 163, OLG Hamm, RPfleger 2002, 314; OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 1659) die Haftungsbeschränkungen der Erben aus § 1836 e Abs. 1 S. 3 BGB zu berücksichtigen.
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