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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.08.2001 - 20 W 159/01   

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https://dejure.org/2001,3427
OLG Frankfurt, 27.08.2001 - 20 W 159/01 (https://dejure.org/2001,3427)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.08.2001 - 20 W 159/01 (https://dejure.org/2001,3427)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. August 2001 - 20 W 159/01 (https://dejure.org/2001,3427)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 156
  • FGPrax 2001, 243
  • FamRZ 2002, 194 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 24.10.2012 - IV ZB 13/12

    Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Nachlasspflegers: Anforderungen an die

    Ein Vergütungsantrag muss jedenfalls die Prüfung und Feststellung der zutreffenden Vergütungshöhe ermöglichen (KG FGPrax 2011, 235, 236; OLG Hamm FGPrax 2009, 161 ff.; OLG München MDR 2006, 815; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; a.A. Rudolf/Eckhardt, ZErb 2006, 112 ff., sie lehnen die Anwendbarkeit des § 2 Satz 1 VBVG auf den Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers ab).
  • OLG Hamm, 24.04.2015 - 15 W 455/14

    Geltendmachung der Vergütung des Nachlasspflegers nach Ablauf der Ausschlussfrist

    Dazu reicht die bloße Angabe der Stundenzahl ohne konkreten Tätigkeitsnachweis für die fristgerechte Geltendmachung des Anspruchs nicht aus (BGH a.a.O.; Senat FGPrax 2009, 161 ff.; KG FGPrax 2011, 235; OLG München MDR 2006, 815; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243).

    Dabei ist auch in den Blick zu nehmen, dass die Rechtslage nicht so unübersichtlich oder zweifelhaft ist, dass sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht einzuschätzen vermag: - vgl. zur Rechtsprechung zu § 2 VBVG: OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.08.2001 - 20 W 159/01 -, FGPrax 2001, 243 (zur Betreuervergütung); OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.08.2001 - 20 W 113/01 -, FamRZ 2002, 193; OLG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2002 - 16 Wx 26/02 -, OLGR Köln 2002, 338; KG Beschluss vom 09.09.2005 - 1 W 166/05 -, FGPrax 2005, 264 = FamRZ 2006, 225; BGH MDR 2008, 1399; BGH MDR 2012, 1066; Senat Beschluss vom 22.01.2009, FGPrax 2009, 161;.

  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 237/02

    Vergütung eines Betreuers - Vergütungsanspruch bei Abschlagszahlungen

    Der Vergütungsanspruch entsteht jeweils, sobald die einzelne vergütungspflichtige Betreuertätigkeit erbracht ist (BT-Drucks. 13/7153 S. 27; BayObLGZ 2002, 328 = FamRZ 2003, 325; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; OLG Koblenz FamRZ 2002, 1355; OLG Celle FamRZ 2002, 1431; OLG Schleswig FamRZ 2002, 1288; Jürgens BtR 2. Aufl. § 1836 Rn. 22; MünchKomm/Wagenitz BGB 4. Aufl. § 1836 Rn. 52; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1836 Rn. 41).

    Geschieht dies nicht, erlischt er von selbst (BayObLG FamRZ 2001, 189/190; OLG Koblenz FamRZ 2002, 1355; Staudinger/Peters BGB 13. Aufl. Vorbem. zu §§ 194 ff. Rn. 11; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; OLG Schleswig FamRZ 2002, 1288).

    Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung erreichen, dass der Betreuer zu einer zügigen Geltendmachung seiner Ansprüche angehalten wird, damit diese nicht in einer Höhe auflaufen, welche die Leistungsfähigkeit des Betroffenen überfordert und damit dessen Mittellosigkeit sowie die Eintrittspflicht der Staatskasse begründet (BT-Drucks. 13/7158 S. 27; MünchKomm/ Wagenitz § 1836 Rn. 57; Staudinger/Engler BGB Bearb. Jan. 1999 § 1836 Rn. 71; Bienwald Betreuungsrecht 3. Aufl. Vorbem. vor §§ 65 ff. FGG Rn. 118 und 119; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; OLG Schleswig FamRZ 2002, 1288).

    Einerseits wird die Ansicht vertreten, die Einreichung eines Vergütungsantrages, in dem der Anspruch nur dem Grunde nach (Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1836 Rn. 11) oder, unter Verzicht auf nähere Nachweise, nur in Form eines nicht näher aufgeschlüsselten Pauschalbetrages (vgl. MünchKomm/Wagenitz § 1836 Rn. 59; OLG Frankfurt BtPrax 2001, 261; FGPrax 2001, 243) angegeben wird, reiche nicht aus.

  • OLG Köln, 30.01.2013 - 2 Wx 265/12

    Frist für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Nachlasspflegers

    Ein Vergütungsantrag muss jedenfalls die Prüfung und Feststellung der zutreffenden Vergütungshöhe ermöglichen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12; KG, FGPrax 2011, 235 [236]; OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 243; OLG Hamm, FGPrax 2009, 161; OLG München, OLGR 2006, 435; a.A. Rudolf/Eckhardt, ZErb 2006, 112 ff., die die Anwendbarkeit des § 2 Satz 1 VBVG auf den Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers generell ablehnen).
  • OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 269/08

    Betreuervergütung; Ausschlussfrist; Geltendmachung

    Unstreitig ist danach, dass die pauschale Anmeldung von Ansprüchen, die überhaupt keine Prüfung der Vergütungshöhe ermöglichen, nicht als fristwahrende Geltendmachung im Sinne des Gesetzes angesehen werden kann (OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; OLG München BecksRS 2008 24322; Bamberger/Roth/Bettin, BGB, Stand 11/2008, § 1836 Rdn.21).
  • LG Kassel, 20.09.2017 - 3 T 335/17

    Ändern sich die vergütungsrelvanten Umstände vor Ablauf eines Vergütungsmonats

    Unstreitig ist danach, dass die pauschale Anmeldung von Ansprüchen, die überhaupt keine Prüfung der Vergütungshöhe ermöglichen, nicht als fristwahrende Geltendmachung im Sinne des Gesetzes angesehen werden kann (OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; OLG München BecksRS 2008 24322).
  • OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 193/01

    Beginn der Ausschlussfrist des § 1836 II S. 4

    Der Vergütungsanspruch entsteht nach § 614 Abs. 1 Satz 1 BGB jeweils mit der Ausführung der Betreuungstätigkeit (so auch OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 BGB Rn. 41; Palandt/Diederichsen, 61. Aufl., § 1836 BGB Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 28.09.2007 - 20 W 276/07

    Vergütung des Betreuers: Beginn der Ausschlussfrist für die Geltendmachung des

    Nach altem Recht war dies jeweils der Zeitpunkt der Ausführung der im einzelnen abzurechnende Tätigkeit (einhellige Auffassung vgl. Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 BGB Rn. 41; OLG Saarbrücken 2000, 559, OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243).
  • OLG Schleswig, 19.01.2006 - 2 W 219/05

    Betreuervergütung: Frist für die Einreichung des Vergütungs- und

    Denn für die Entstehung solcher Ansprüche ist die Entfaltung der den Aufwendungsersatz oder die Vergütung (vgl. § 614 Satz 1 BGB) auslösenden Betreuertätigkeit maßgebend (Senatsbeschlüsse vom 06.02.2002 - 2 W 193/01 [NJW-RR 2002, 1227 = FGPrax 2002, 175] und vom 14.01.2004 - 2 W 134/03 [SchlHA 2004, 251 = FGPrax 2004, 281]; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1836 Rn. 22).
  • OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 49/04

    Aufwendungsersatzanspruch des zum Ergänzungspfleger für einen minderjährigen

    Für den Vergütungsanspruch ist dies ­ wie in Literatur und Rechtsprechung allgemein anerkannt - jeweils der Zeitpunkt der Ausführung der entsprechenden Tätigkeit (vgl. OLG Schleswig a.a.O.; Senatsbeschluss in FG Prax 2001, 243=MDR 2002, 156; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1836 Rn. 10; Damrau/Zimmermann, a.a.O., § 1836 Rn. 41; Jürgens, Betreuungsrecht, 2.Aufl., § 1836 Rn. 22; HK-BUR Bauer/Deinert, § 1836 BGB, Rn. 8; Sonnenfeld, Betreuungs- und Pflegschaftsrecht, 2. Aufl., Rn. 238; Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1836 Rn. 15; Karmasin FamRZ 1999, 348).
  • KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10

    Vergütung des Nachlasspflegers: Anforderungen an die Geltendmachung des

  • OLG Köln, 24.06.2002 - 16 Wx 95/02

    Betreuungsrecht: Mittellosigkeit des Betroffenen

  • OLG Schleswig, 14.01.2004 - 2 W 134/03

    Erkennbarkeit der Zeitansätze als Voraussetzung für Betreuervergütung

  • BayObLG, 28.05.2003 - 3Z BR 84/03

    Betreuervergütung: Voraussetzungen für die Verlängerung der Ausschlussfrist

  • OLG Köln, 26.02.2002 - 16 Wx 26/02

    Verfristung des Vergütungsanspruchs des Betreuers

  • OLG Dresden, 04.08.2003 - 15 W 1456/02

    Mitwirkungspflichten des Gerichts bei drohender Verfristung der

  • OLG Koblenz, 17.05.2002 - 13 WF 224/02

    Ansprüche des Verfahrenspflegers auf Aufwendungsersatz und Vergütung

  • OLG Koblenz, 25.01.2002 - 13 WF 781/01

    Frist für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen des Verfahrenspflegers

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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4908
BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01 (https://dejure.org/2001,4908)
BayObLG, Entscheidung vom 11.09.2001 - 3Z BR 279/01 (https://dejure.org/2001,4908)
BayObLG, Entscheidung vom 11. September 2001 - 3Z BR 279/01 (https://dejure.org/2001,4908)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Betreuung; Mittelloser Betreuter; Erhöhter Stundensatz; Nachqualifizierung

  • Bt-Recht

    Ermessensausübung im Rahmen von § 1 III BVormVG

  • Judicialis

    BGB § 1836 a; ; BVormVG § 1 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836a; BVormVG § 1 Abs. 3
    Erhöhter Stundensatz für Betreuer eines mittellosen Betreuten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Tirschenreuth - XVII 207/00
  • LG Weiden/Oberpfalz - 2 T 649/01
  • BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 243
  • FamRZ 2002, 906
  • Rpfleger 2002, 313
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 78/00

    Erhöhter Stundensatz für Betreuer

    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Sie will unzumutbare Nachteile vermeiden, die sich für Berufsbetreuer aus dem Wechsel der für die Vergütung ihrer Tätigkeit maßgeblichen Bemessungskriterien ergeben können (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138).

    Die seit mindestens zwei Jahren tätigen Berufsbetreuer, denen bisher höhere Stundensätze bewilligt wurden als ihnen nach der Neuregelung zustünden, sollen Gelegenheit erhalten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, z.B. indem sie durch die in § 2 BVormVG vorgesehene Umschulung und Fortbildung eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation erreichen oder die Unkosten in einer Weise reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.; 2000, 331/334; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223/224; 2000, 20; Dodegge NJW 2000, 2704/2713).

    Den erhöhten Stundensatz kann auch ein Betreuer erhalten, der keine Nachqualifizierung durchführt (BayObLGZ 2000, 136; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117).

    b) Ob, für welchen Zeitraum und in welchem Ausmaß einem Berufsbetreuer auf der Grundlage von § 1 Abs. 3 BVormVG ein Härteausgleich gewährt wird, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138; OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553; Zimmermann FamRZ 1999, 630/635).

    c) Die Ermessensentscheidung des Tatrichters ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur eingeschränkt überprüfbar (BayObLGZ 2000, 136/138).

  • OLG Dresden, 08.12.1999 - 15 W 1672/99

    Stundensatz des Vereinsbetreuers im Beitrittsgebiet; Stundensatz einer

    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Sie dient der Besitzstandswahrung (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553; OLG Hamm FGPrax 1999, 223 und 2000, 20; Wagenitz/Engers FamRZ 1998, 1273/1275) und gewährt Vertrauensschutz im Hinblick darauf, dass die auf den bisher erzielten Einnahmen beruhenden Einkommenserwartungen in der Regel einen wesentlichen Faktor finanzieller Dispositionen und wirtschaftlicher Kalkulation darstellen.

    b) Ob, für welchen Zeitraum und in welchem Ausmaß einem Berufsbetreuer auf der Grundlage von § 1 Abs. 3 BVormVG ein Härteausgleich gewährt wird, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138; OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553; Zimmermann FamRZ 1999, 630/635).

    Dieser hat alle nach dem Sinn und Zweck der Härteregelung relevanten Umstände zu berücksichtigen, in erster Linie, in welchem Umfang der dem Betreuer nunmehr noch zustehende Stundensatz hinter dem bisher gewährten zurückbleibt (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553).

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2000 - 25 Wx 24/00

    Vergütung des Berufsbetreuers in Übergangsfällen

    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Hat der Betreuer Betreuungen schon seit mindestens 1.1.1997 berufsmäßig geführt, kann ihm das Gericht gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BVormVG für eine Übergangszeit einen über 35 bzw. 45 DM hinausgehenden Stundensatz zubilligen, und zwar unabhängig davon, wann der Betreuer die konkrete Betreuung, für die er die Vergütung beansprucht, übernommen hat (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 2000, 20).

    Die seit mindestens zwei Jahren tätigen Berufsbetreuer, denen bisher höhere Stundensätze bewilligt wurden als ihnen nach der Neuregelung zustünden, sollen Gelegenheit erhalten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, z.B. indem sie durch die in § 2 BVormVG vorgesehene Umschulung und Fortbildung eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation erreichen oder die Unkosten in einer Weise reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.; 2000, 331/334; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223/224; 2000, 20; Dodegge NJW 2000, 2704/2713).

  • OLG Hamm, 30.08.1999 - 15 W 201/99
    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Sie dient der Besitzstandswahrung (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553; OLG Hamm FGPrax 1999, 223 und 2000, 20; Wagenitz/Engers FamRZ 1998, 1273/1275) und gewährt Vertrauensschutz im Hinblick darauf, dass die auf den bisher erzielten Einnahmen beruhenden Einkommenserwartungen in der Regel einen wesentlichen Faktor finanzieller Dispositionen und wirtschaftlicher Kalkulation darstellen.

    Die seit mindestens zwei Jahren tätigen Berufsbetreuer, denen bisher höhere Stundensätze bewilligt wurden als ihnen nach der Neuregelung zustünden, sollen Gelegenheit erhalten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, z.B. indem sie durch die in § 2 BVormVG vorgesehene Umschulung und Fortbildung eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation erreichen oder die Unkosten in einer Weise reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.; 2000, 331/334; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223/224; 2000, 20; Dodegge NJW 2000, 2704/2713).

  • BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 70/01

    Härteausgleich bei der Vergütung für die Betreuung eines nicht mittellosen

    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Nach diesem Zeitpunkt kommt dem Gesichtspunkt der Besitzstandswahrung und der Ermöglichung einer Anpassung der Organisation des Bürobetriebs an die veränderte Einkommenssituation regelmäßig entscheidende Bedeutung nicht mehr zu (vgl. BayObLGZ 2001, 122/125 f.).
  • OLG Karlsruhe, 05.04.2001 - 11 Wx 3/01
    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Den erhöhten Stundensatz kann auch ein Betreuer erhalten, der keine Nachqualifizierung durchführt (BayObLGZ 2000, 136; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117).
  • BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 320/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Die seit mindestens zwei Jahren tätigen Berufsbetreuer, denen bisher höhere Stundensätze bewilligt wurden als ihnen nach der Neuregelung zustünden, sollen Gelegenheit erhalten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, z.B. indem sie durch die in § 2 BVormVG vorgesehene Umschulung und Fortbildung eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation erreichen oder die Unkosten in einer Weise reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.; 2000, 331/334; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223/224; 2000, 20; Dodegge NJW 2000, 2704/2713).
  • LG Koblenz, 10.08.1999 - 2 T 407/99
    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Nach dieser Vorschrift stellt die bisherige Vergütung einen zwar besonders wichtigen Orientierungspunkt, aber nicht das ausschließliche Kriterium für die Höhe der zu gewährenden Vergütung dar (vgl. auch OLG Koblenz FamRZ 2000, 181; Zimmermann FamRZ 1999, 630/635 f.).
  • OLG Hamm, 30.09.1999 - 15 W 235/99
    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Hat der Betreuer Betreuungen schon seit mindestens 1.1.1997 berufsmäßig geführt, kann ihm das Gericht gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BVormVG für eine Übergangszeit einen über 35 bzw. 45 DM hinausgehenden Stundensatz zubilligen, und zwar unabhängig davon, wann der Betreuer die konkrete Betreuung, für die er die Vergütung beansprucht, übernommen hat (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 2000, 20).
  • OLG Braunschweig, 08.02.2000 - 2 W 2/00
    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Die seit mindestens zwei Jahren tätigen Berufsbetreuer, denen bisher höhere Stundensätze bewilligt wurden als ihnen nach der Neuregelung zustünden, sollen Gelegenheit erhalten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, z.B. indem sie durch die in § 2 BVormVG vorgesehene Umschulung und Fortbildung eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation erreichen oder die Unkosten in einer Weise reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.; 2000, 331/334; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223/224; 2000, 20; Dodegge NJW 2000, 2704/2713).
  • OLG Zweibrücken, 15.04.2002 - 3 W 62/02

    Berufsbetreuervergütung: Befristung der Härtefallregelung in Rheinland-Pfalz

    Ein wesentlicher Zweck der Härteregelung ist es vielmehr, den von ihr erfassten Berufsbetreuern Gelegenheit zu geben, sich durch wirtschaftliche Anpassung (Reduzierung der Kosten, Erhöhung der Einnahmen durch Übernahme weiterer Betreuungen) trotz geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage zu verschaffen (vgl. BayObLGZ 2000, 136, 138 f.; 331, 334; 2001, 37; 122, 125; BayObLG FGPrax 2001, 243, 244; OLG Schleswig SchlHA 2002, 74, 75 f.; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224; 2000, 20).
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