Weitere Entscheidung unten: KG, 09.01.2001

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.12.2000 - 20 W 460/2000, 20 W 460/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8037
OLG Frankfurt, 29.12.2000 - 20 W 460/2000, 20 W 460/00 (https://dejure.org/2000,8037)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.12.2000 - 20 W 460/2000, 20 W 460/00 (https://dejure.org/2000,8037)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Dezember 2000 - 20 W 460/2000, 20 W 460/00 (https://dejure.org/2000,8037)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weitere Beschwerde; Eintragung ; Handelsregister; Mehrfachsitz; Anmeldepflicht

  • Judicialis

    HGB § 36; ; HGB § 33 Abs. 1; ; HGB § 33 Abs. 2 Satz 2; ; HGB § 1 ff; ; HGB § 29; ; HRV § 40 Abs. 4; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung einer öffentlichen Versicherungsanstalt mit Mehrfachsitz in das Handelsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kassel - 880 AR 98/00
  • LG Kassel - 13 T 9/00
  • OLG Frankfurt, 29.12.2000 - 20 W 460/2000, 20 W 460/00

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 86
  • DB 2001, 860
  • Rpfleger 2001, 185
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 19.07.2000 - 3Z BR 162/00

    Eintragung eines Mehrfachsitzes für Sparkassen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2000 - 20 W 460/00
    Insgesamt ist somit die Eintragung von Mehrfachsitzen für die Anmelderin als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Handelsregister zulässig (vgl. ebenso Bay- ObLG Rpfleger 2000, 551 = BayObLGZ 2000, 210 = FGPrax 2000, 209 = NJW-RR 2001, 28 für Sparkassen als öffentlich-rechtliche Anstalten).
  • BayObLG, 29.03.1985 - BReg. 3 Z 22/85

    Zur Zulässigkeit satzungsmäßiger Doppelsitze

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2000 - 20 W 460/00
    Zwar wurde bisher in der Rechtsprechung für juristische Personen des Privatrechts die Begründung eines Doppelsitzes nur in besonderen Ausnahmefällen zugelassen (vgl. BayObLGZ 1985, 111 = Rpfleger 1985, 242).
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Rechtsprechung
   KG, 09.01.2001 - 1 W 2002/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13429
KG, 09.01.2001 - 1 W 2002/00 (https://dejure.org/2001,13429)
KG, Entscheidung vom 09.01.2001 - 1 W 2002/00 (https://dejure.org/2001,13429)
KG, Entscheidung vom 09. Januar 2001 - 1 W 2002/00 (https://dejure.org/2001,13429)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung zum Nachtragsliquidator entgegen dem Willen des Betroffenen; Gesetzliche Voraussetzungen für die Bestellung eines Nachtragsliquidators; Ermessensfehlerhafter Gebrauch des Auswahlermessens; Löschung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wegen ...

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 86
  • BB 2001, 324
  • DB 2001, 643
  • Rpfleger 2001, 239
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08

    Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine GmbH: Statthaftigkeit der

    Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass eine gerichtliche Bestellung als Nachtragsliquidator gegen den Willen des Bestellten grundsätzlich nicht in Betracht kommt, da eine Verpflichtung zur Übernahme des Amtes nicht besteht (vgl. BayObLGZ 1996, 129/131; OLG Hamm FGPrax 1997, 33; KG FGPrax 2001, 86; MünchKommAktG/Hüffer § 273 Rn. 39; Schmidt/Lutter/Riesenhuber AktG § 273 Rn. 11; Lutter/Kleindiek § 74 Rn. 21).
  • KG, 11.05.2021 - 1 W 29/21

    (Nachweis der Vertretungsmacht eines

    Hat hingegen eine Liquidation der Gesellschaft bereits stattgefunden oder geht es nicht um die Einziehung und Verteilung von Vermögen, sondern anderer Abwicklungsmaßnahmen, so sind auf Antrag Nachtragsliquidatoren in entsprechender Anwendung des § 273 Abs. 4 AktG zu bestellen (KG, 25. ZS, GmbHR 2012, 216; Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 W 272/06 - KGreport 2007, 547; Beschluss vom 9. Januar 2001 - 1 W 2002/00 - GmbHR 2001, 252; BayObLG, …
  • KG, 24.02.2022 - 1 W 310/21

    Nachweis der Vertretungsmacht des Nachtragsliquidators einer GmbH im

    Hat hingegen eine Liquidation der Gesellschaft bereits stattgefunden oder geht es nicht um die Einziehung und Verteilung von Vermögen, sondern anderer Abwicklungsmaßnahmen, so sind auf Antrag Nachtragsliquidatoren in entsprechender Anwendung des § 273 Abs. 4 AktG zu bestellen (KG, 25. ZS, GmbHR 2012, 216; Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 W 272/06 - KGreport 2007, 547; Beschluss vom 9. Januar 2001 - 1 W 2002/00 - GmbHR 2001, 252; BayObLG, …
  • KG, 14.06.2022 - 22 W 27/22

    Voraussetzungen einer Bestellung eines Nachtragsliquidators bei einer

    b) Besteht ein rechtliches Bedürfnis für eine Nachtragsliquidation, so hat das Registergericht nur noch ein Ermessen in Bezug auf die Auswahl des Liquidators (BayObLG, Beschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 197/03 - Rn. 23, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 09.01.2001 - 1 W 2002/00 -, Rn. 9, zitiert nach juris; Krafka, Registerrecht, 11. A. Rn. 1153; Müller, in: MüKoGmbHG, 4. Aufl., GmbHG § 66 Rn. 86; Eller, a.a.O., Rn. 166).
  • KG, 19.05.2022 - 22 W 27/22

    1) Ist zu Gunsten einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH Geld hinterlegt,

    b) Besteht ein rechtliches Bedürfnis für eine Nachtragsliquidation, so hat das Registergericht nur noch ein Ermessen in Bezug auf die Auswahl des Liquidators (BayObLG, Beschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 197/03 - Rn. 23, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 09.01.2001 - 1 W 2002/00 -, Rn. 9, zitiert nach juris; Krafka, Registerrecht, 11. A. Rn. 1153; Müller, in: MüKoGmbHG, 4. Aufl., GmbHG § 66 Rn. 86; Eller, a.a.O., Rn. 166).
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