Rechtsprechung
   BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1762
BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01 (https://dejure.org/2002,1762)
BayObLG, Entscheidung vom 16.05.2002 - 2Z BR 181/01 (https://dejure.org/2002,1762)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 2Z BR 181/01 (https://dejure.org/2002,1762)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1762) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 883, 885, 2301; GBO §§22, 53
    Schenkung auf den Todesfall nicht vermerkungsfähig

  • Judicialis

    BGB § 883; ; BGB § 885; ; BGB § 2301; ; GBO § 22; ; GBO § 53

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 883 § 885 § 2301; GBO § 22 § 53
    Auslegung der Grundbucheintragung - strenge Anforderungen an Nachweis fehlerhafter Auflassungsvormerkung - keine Vormerkbarkeit erbrechtlicher Ansprüche - Vormerkung von auf den Tod des Schenkers befristeter Ansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familien- und Erbrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 103 (Leitsatz)

    BGB §§ 883, 885, 2301, GBO §§ 22, 53
    Vormerkung für erbrechtliche Ansprüche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vormerkbarkeit von erbrechtlichen Ansprüchen; Löschungsbewilligung des Vormerkungsberechtigten; Eigentumsvormerkung ; Grundbuchverfahren

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vormerkung bei Übertragungsvertrag

Verfahrensgang

  • LG Ingolstadt - 1 T 1985/01
  • BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 151
  • FamRZ 2003, 486
  • FamRZ 2003, 488
  • Rpfleger 2002, 563
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Darauf, was derjenige gewollt hat, auf dessen Bewilligung sich die Eintragung gründet, kommt es nicht an (BGHZ 92, 351/355; 113, 374/378 f.; …
  • BayObLG, 07.11.1996 - 2Z BR 111/96

    Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung; keine

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Für die Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Eigentumsvormerkung (Auflassungsvormerkung) bedarf es, wie für deren Eintragung, grundsätzlich einer Bewilligung des Betroffenen (§ 19 GBO) oder eines Unrichtigkeitsnachweises (§ 22 GBO; zu allem Demharter GBO 24. Aufl. § 46 Rn. 3, 7; siehe auch BayObLG NJW-RR 1997, 590).
  • BGH, 19.01.1954 - V ZB 28/53

    Grundstücksvermächtnis durch Erbvertrag

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Nach überwiegender Meinung gilt dies auch für einen Anspruch aus einem Schenkungsversprechen von Todes wegen (§ 2301 BGB; BGHZ 12, 115; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1389; Palandt/Bassenge § 883 Rn. 19; Staudinger/Gursky § 883 Rn. 50).
  • OLG Hamm, 15.10.1999 - 34 U 185/98

    Anspruch auf Zustimmung zur Eintragung als Eigentümer von Grundstücken im

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Nach überwiegender Meinung gilt dies auch für einen Anspruch aus einem Schenkungsversprechen von Todes wegen (§ 2301 BGB; BGHZ 12, 115; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1389; Palandt/Bassenge § 883 Rn. 19; Staudinger/Gursky § 883 Rn. 50).
  • OLG Frankfurt, 25.08.1997 - 20 W 558/94

    Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Sie können zur Auslegung nicht herangezogen werden (BayObLG MittBayNot 1995, 460; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 1447; Staudinger/Gursky BGB 13. Bearb. § 874 Rn. 23; § 885 Rn. 58).
  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Denn eine ungewollte Falschbezeichnung ist unschädlich, wenn nur das bei der Protokollierung tatsächlich Gewollte mangelfrei ist (vgl. BGHZ 74, 117/119 f.; 87, 150/153; BGH NJW-RR 1988,' 265).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Darauf, was derjenige gewollt hat, auf dessen Bewilligung sich die Eintragung gründet, kommt es nicht an (BGHZ 92, 351/355; 113, 374/378 f.; …
  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 129/00

    Nachweis der Auflassung durch öffentliche Urkunden

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Weil die Feststellung diese Anforderungen nicht erfüllt, eignet sie sich auch nicht als Nachweis im Sinne von § 29 Abs. 1 GBO (BayObLGZ 2001, 14/19 DNotZ 2001, 560 mit zust. Anm. Reithmann).
  • BayObLG, 22.08.1996 - 2Z BR 84/96

    Vormerkung zur Sicherung eines aufschiebend bedingten Anspruchs auf Übertragung

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Ein derart befristeter Anspruch, der sich gegen den Betroffenen als Rechtsinhaber richtet und nicht unter der ausdrücklichen Bedingung steht, dass der Beschenkte den Schenker überlebt, ist vormerkungsfähig (Palandt/Bassenge § 883 Rn. 15; Staudinger/Gursky § 883 Rn. 50; Staudinger/Kanzleiter § 2286 Rn. 7 f.; Preuß DNotZ 1998, 602/608; siehe auch BayObLGZ 1996, 183/185).
  • BGH, 12.11.1952 - IV ZB 93/52

    Vorlage an BGH

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
    Solche werden durch Vertrag unter Lebenden, etwa durch nach § 518 BGB formbedürftige Schenkung, begründet, wenn der Übergeber sich oder seine Erben schon endgültig zur Leistung verpflichtet hat, aber vereinbart ist, dass die Erfüllung auf die Zeit seines Todes oder später hinausgeschoben wird (BGHZ 8, 23/31; Palandt/Edenhofer § 2301 Rn. 4).
  • BayObLG, 07.06.1989 - BReg. 2 Z 52/89

    Zur Löschung einer aufgrund eines bedingten und befristeten Angebots

  • BayObLG, 26.03.1973 - BReg. 2 Z 11/73
  • BayObLG, 16.11.1977 - BReg. 2 Z 62/77

    Voraussetzungen für die Auflassung eines Grundstücks; Anforderungen an die

  • BayObLG, 05.11.1971 - BReg. 2 Z 22/71
  • RG, 13.04.1932 - V 84/32

    Zur Auslegung und Wirksamkeit der Eintragung einer Höchstbetragshypothek, bei der

  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

    Hierfür ist das mit dem Rechtsmittel verfolgte wirtschaftliche Interesse an der Löschung der Grunddienstbarkeit maßgeblich (vgl. BayOblG, FGPrax 2002, 151, 153), das der Senat entsprechend den Angaben über den Wert der Grunddienstbarkeit bei deren Bestellung auf ca. 1/40 des nach dem Kaufpreis von 360.000 EUR zu bestimmenden Werts des Grundstücks schätzt.
  • OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09

    Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung

    Nr. 4 verzeichnete Vormerkung darstellt, bedarf es, wie für deren Eintragung grundsätzlich einer Bewilligung des Betroffenen gemäß § 19 GBO oder eines Unrichtigkeitsnachweises nach § 22 Abs. 1 GBO (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 590; BayObLG FGPrax 2002, 151; Demharter, GBO, 26. Aufl. 2008).

    Der Nachweis der Unrichtigkeit obliegt den Antragstellern, und zwar ohne Rücksicht darauf, wie sich die Beweislast in einem über einen Berichtigungsanspruch nach § 894 BGB geführten Rechtsstreit verteilen würde (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 151).

    An die Führung des Nachweises sind, wie allgemein anerkannt ist, strenge Anforderungen zu stellen; ein gewisser, auch höherer Grad von Wahrscheinlichkeit genügt nicht (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 151; Demharter, a.a.O., § 22, Rdn. 37).

  • OLG Hamm, 03.09.2013 - 15 W 344/12

    Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungvormerkung nach Versterben des

    Der Nachweis der Unrichtigkeit obliegt dem Beteiligten zu 1), und zwar ohne Rücksicht darauf, wie sich die Beweislast in einem über einen Berichtigungsanspruch nach § 894 BGB geführten Rechtsstreit verteilen würde (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 151).

    An die Führung des Nachweises sind, wie allgemein anerkannt ist, strenge Anforderungen zu stellen; ein gewisser, auch höherer Grad von Wahrscheinlichkeit genügt nicht (vgl. u.a. BayObLG FGPrax 2002, 151; Demharter, 28. Auflage, § 22, Rdn. 37).

  • OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 16/05

    Grundbuchberichtigung: Löschung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines

    Ihre Eintragung unterliegt indes gleichwohl der Berichtigung nach § 22 GBO, sofern in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise der Nachweis geführt wird, dass die wirkliche Rechtslage mit dem Inhalt des Grundbuchs deshalb nicht übereinstimmt, weil der durch die Vormerkung gesicherte schuldrechtliche Anspruch auf dingliche Rechtsänderung nicht mehr besteht und auch nicht mehr entstehen kann, so dass die - ursprünglich zu Recht eingetragene - Auflassungsvormerkung das Grundbuch unrichtig macht (vgl. zum Ganzen: BayObLG RPfleger 1980, 278 f; BayObLG NJW-RR 1997, 590; BayObLG NJOZ 2002, 2063, 2064; OLG Hamm, RPfleger 1992, 474; Demharter, GBO, 25. Aufl., § 46 Rdnrn. 3, 7 und § 22 Rdnrn. 4, 18, jew. m. w. N.).

    Ein derartig bedingt gestalteter Anspruch konnte - anders als die Vermächtnisanordnung (vgl. BayObLG NJOZ 2002, 2063, 2066) - durch Vormerkung gesichert werden (vgl. OLG Düsseldorf RPfleger 2003, 290; BGHZ 134, 182 ff; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 883 Rdnr. 9, jew. m. w. N.) und war deshalb ein taugliches Mittel zur Verhinderung vermächtniswidriger Verfügungen der Beteiligten über das Grundstück zu Lebzeiten.

  • OLG München, 17.08.2022 - 7 U 4125/19

    Zum gutgläubigen Erwerb einer Vormerkung

    Da der durch die Vormerkung gesicherte zukünftige Anspruch somit kein erbrechtlicher ist, ist er auch vormerkungsfähig (vgl. BayObLG, Beschluss vom 16.05.2002 - 2Z BR 181/01, Rdnrn 20 f.).

    Denn in der Eintragung ist in Übereinstimmung mit § 44 Abs. 2 S. 2 GBO, der von der "Eintragungsbewilligung" spricht, nur auf die Bewilligung selbst, nicht aber auch auf die weiteren in der Urkunde gleichzeitig beurkundeten Willenserklärungen des HB Bezug genommen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 16.05.2002 - 2Z BR 181/01, Rdnr. 13).

  • OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 208/16

    Löschung einer einen bedingten Rückübertragungsanspruchs sichernden Vormerkung

    Die Löschung der Eigentumsvormerkung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises setzt daher den formgerechten (§ 29 GBO) Nachweis voraus, dass der durch die eingetragene Vormerkung gesicherte schuldrechtliche Anspruch nicht besteht und auch nicht mehr durch Bedingungseintritt entstehen kann; denn als Sicherungsmittel hängt die Vormerkung in ihrem Bestand von demjenigen des Anspruchs ab, zu dessen Sicherung sie bestellt ist (BayObLG NJW-RR 1997, 590; FGPrax 2002, 151; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 244/245).
  • OLG Bremen, 03.11.2010 - 3 W 17/10

    Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

    Zur Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Eigentumsvormerkung (Auflassungsvormerkung), wie sie die vorliegende, in Abt. II Nr. 3 verzeichnete Rückauflassungsvormerkung darstellt, bedarf es, wie für deren Eintragung grundsätzlich einer Bewilligung des Betroffenen gemäß § 19 GBO oder eines Unrichtigkeitsnachweises nach § 22 Abs. 1 GBO (OLG Köln FGPrax 2010, 14 ff., 15; BayObLG NJW-RR 1997, 590 ; BayObLG FGPrax 2002, 151 ).

    An die Führung des Nachweises sind, wie allgemein anerkannt ist, strenge Anforderungen zu stellen; ein gewisser, auch höherer Grad von Wahrscheinlichkeit genügt nicht (OLG Köln aaO.; BayObLG FGPrax 2002, 151 ).

  • OLG Köln, 16.10.2013 - 2 Wx 247/13

    Voraussetzungen der Löschung einer Vormerkung nach Versterben des Begünstigten

    Zur Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Auflassungsvormerkung bedarf es, ebenso wie für deren Eintragung, grundsätzlich einer Bewilligung des Betroffenen gemäß § 19 GBO oder eines Unrichtigkeitsnachweises nach § 22 Abs. 1 GBO (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 151 [juris-Rz. 9]; Senat, FGPrax 2010, 14 [juris-Rz. 9]; Demharter, GBO, 28. Aufl. 2012, § 46 Rdn. 7; jeweils m.w.Nachw.).

    An die Führung dieses Nachweises sind, wie allgemein anerkannt ist, strenge Anforderungen zu stellen; ein gewisser, auch höherer Grad von Wahrscheinlichkeit genügt nicht (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 151 [juris-Rz. 9]; Senat, FGPrax 2010, 14 [juris-Rz. 9]; Demharter, a.a.O., § 22, Rdn. 37).

  • OLG Köln, 06.01.2020 - 2 Wx 373/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes

    An den Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit, der dem Antragsteller obliegt, sind strenge Anforderungen zu stellen (Senat, FamRZ 2014, 1321-1323; Senat, FGPrax 2010, 14; OLG München ZEV 2016, 708-711; BayObLG FGPrax 2002, 151).
  • OLG München, 31.07.2017 - 34 Wx 36/17

    Kein Grundberichtigungsanspruch trotz Unmöglichkeit der (vollständigen)

    Darauf, was der Bewilligende gewollt hat, kommt es nicht an (vgl. BGHZ 92, 351/355; 113, 374/378; BGH ZWE 2013, 402/403; BayObLG Rpfleger 2002, 563/564 und 619; Demharter GBO 30. Aufl. § 19 Rn. 28).
  • OLG Naumburg, 22.04.2014 - 12 Wx 74/13

    Grundbuchverfahren: Löschung einer Vormerkung zur Sicherung eines nicht

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2020 - 3 Wx 64/20

    Keine Vormerkungsfähigkeit gegenseitiger Zuwendungsversprechen auf den Todesfall

  • OLG Schleswig, 09.09.2011 - 17 U 8/11

    Seniorenwohnanlage Dänischenhagen - OLG setzt jahrelangem Streit zwischen der

  • OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 318/18

    Beschwerde gegen die Ablehnung einer Löschung von Insolvenzvermerk

  • OLG München, 30.06.2010 - 34 Wx 57/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit

  • OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 65/05

    Haftung des Erben für Betreuervergütung - grundbuchmäßig gesicherte Pflicht zur

  • OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 240/14

    Grundbuchverfahren: Erlöschen der Eintragungsbewilligung mit dem Tod; Auslegung

  • OLG Hamm, 11.01.2017 - 15 W 515/16

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Grundbuchamtes; Löschung einer Vormerkung im

  • OLG Köln, 20.12.2010 - 2 Wx 118/10

    Wiederaufnahme eines durch Umschreibung abgeschlossenen Eintragungsverfahrens;

  • BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 211/04

    Verfahrenserledigung durch Löschung der Eigentumsvormerkung nach Zuschlag in

  • OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 66/05

    Erbenhaftung für Betreuervergütung; Grundbuchmäßig gesicherte Verpflichtung zur

  • OLG Saarbrücken, 15.09.2021 - 5 W 52/21

    Zur Auslegung einer im Grundbuch als "befristet" eingetragenen

  • LG Bayreuth, 09.01.2007 - 42 T 6/07

    Löschungserleichterung bei bedingtem Rückübertragungsanspruch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht