Weitere Entscheidung unten: KG, 26.06.2002

Rechtsprechung
   KG, 26.06.2002 - 24 W 309/01   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Videoüberwachung der Wohnanlage; zusätzliche Messkosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum - Viedeoüberwachung in Wohnungseigentumsanlage

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Videoüberwachung der Wohnanlage; zusätzliche Messkosten

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Leitsatz und Auszüge)

    WEG §§ 16 II, 21 III, 22 I; HeizkostenVO §§ 7 II, 8 II, 9b; BDSG § 6b
    Videoüberwachung in Wohnungseigentumsanlage - Umlage von Zwischenablesekosten [Grundstücks- und Wohnungseigentumsrecht; Datenschutzrecht]

  • inselbilder.de , S. 1277 (Leitsatz und Auszüge)

    Wohnungseigentum - Zwischenablesekosten - Nutzerwechsel - Videoüberwachung

    (Hinweis: Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format, 6 MB)

  • neue-justiz.de , S. 49 (Leitsatz)

    §§ 16 Abs. 2, 21 Abs. 3, 22 Abs. 1 WEG; § 6b BDSG; §§ 7 Abs. 2, 8 Abs. 2, 9b HeizKVO
    Wohnungseigentum - Videoüberwachung

mehr
  • arag.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung von Hauseingängen

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Fernsehauge am Hauseingang

  • grundeigentum-verlag.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung - Nur mit technischen Einschränkungen

Besprechungen u.ä.

  • arzinger.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Tücken der privaten Videoüberwachung - Grundstück und Persönlichkeitsrechte (Frank Auerbach)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Charlottenburg, 18.10.2000 - 70 II 645/98
  • LG Berlin, 01.10.2001 - 85 T 421/00
  • KG, 26.06.2002 - 24 W 309/01

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2002, 2798
  • MDR 2002, 1364
  • NZM 2002, 702
  • FGPrax 2002, 211
  • ZMR 2002, 864
  • NJ 2003, 95 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 08.04.2011 - V ZR 210/10  

    Wohnungseigentum - Nachträglicher Einbau einer Videoanlage

    Der nachträgliche Einbau einer Videokamera am Klingeltableau der Wohnanlage stellt eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums dar (OLG Köln, ZMR 2008, 559; Huff, NZM 2002, 89, 91, 92; Merle in Bärmann, WEG, 11. Auflage, § 22 Rn. 106; aA KG, NZM 2002, 702, 703).

    Durch eine derart zufällige Einbeziehung eines Wohnungseigentümers in die Bildübertragung erleidet er keinen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehenden Nachteil (vgl. auch OLG Köln, ZMR 2008, 559, 560; BayOblG, NZM 2005, 107, 108; KG Berlin, NZM 2002, 702, 703).

    c) § 6b BDSG, dessen Wertungen im Rahmen des § 14 Nr. 1 WEG zu berücksichtigten sind (Merle in Bärmann, WEG, 11. Auflage, § 22 Rn. 276; Hogenschurz in Jenissen, WEG, 2. Auflage, § 22 Rn. 107; Huff, NZM 2002, 89, 90; vgl. auch BayOblG, MietRB 2005, 180, 181; KG, NJW 2002, 2798, 2799), steht der Zulässigkeit der Anbringung der fraglichen Videokamera im Klingeltableau nicht entgegen.

  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09  

    Überwachungskamera auf Privatgrundstück

    Insoweit kommt etwa die Beeinträchtigung der Rechte von Mietern in einem privaten Miethaus (vgl. dazu etwa KG, WuM 2008, 663; LG Darmstadt, aaO; Horst, NZM 2000, 937, 940), von Betroffenen in einer Wohnungseigentumsanlage (vgl. KG, NZM 2002, 702 f.; OLG Karlsruhe NZM 2002, 703 f.; Huff, NZM 2002, 89 ff., 688 f.), aber auch von Grundstücksnachbarn in Betracht.
  • BayObLG, 27.10.2004 - 2Z BR 124/04  

    Wohnungseigentum - Einführung einer Videoüberwachung

    Dies muss aber im Eigentümerbeschluss im Einzelnen geklärt sein (KG FGPrax 2002, 211 f. = NZM 2002, 702).

    Die Frage der Zulässigkeit und der Grenzen einer Videoüberwachung ist umstritten (vgl. OLG Karlsruhe NZM 2002, 703; KG FGPrax 2002, 211; AG Frankfurt a. Main NZM 2003, 68 f.; Bärmann/Pick WEG 9. Aufl. § 15 Rn. 22; Gottschalg, Rechtsprechungsübersicht zum Wohnungseigentumsrecht, FGPrax 2003, 47/51; Drasdo, Literaturübersicht zum Wohnungseigentum, NZM 2003, 704/708).

    Jedenfalls muss im Eigentümerbeschluss auch festgelegt sein (so auch KG FGPrax 2002, 211 f.), dass und wie der Umstand der Beobachtung und der verantwortlichen Stelle erkennbar gemacht wird (vgl. § 6 Abs. 2 BDSG) und wie das erforderliche Löschen der Daten geregelt wird (vgl. § 6 Abs. 5 BDSG).

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  • OLG Köln, 05.07.2005 - 24 U 12/05  

    Verfahrensrecht - Unverwertbarkeit heimlicher Videoüberwachung

    Eine Videoüberwachung anstelle einer Videoaufzeichnung hätte - vorbehaltlich ihrer Zulässigkeit (vgl. zu den Grenzen eines entsprechenden Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft: KG NJW 2002, 2798) - auch die Beklagte weniger beeinträchtigt, da die oben beschriebenen Wiederholungs- und Missbrauchsgefahren nicht erst entstanden wären.

    Das Kammergericht (NJW 2002, 2798) erklärte schließlich die Einführung der Videoüberwachung im Hauseingangsbereichs einer Wohnungseigentumsanlage für unzulässig, die es jedem Bewohner ermöglicht hätte, den Eingangsbereich per Tastendruck vom eigenen Fernsehgerät aus einzusehen.

  • OLG Köln, 09.05.2007 - 16 Wx 13/07  

    Wohnungseigentum - Einbau einer Türsprech-/Videoanlage

    Insofern findet die solche Anlagen betreffende Rechtsprechung der Obergerichte keine unmittelbare Anwendung (so z.B. KG, NZM 2002, 702; BayObLG, WuM 2005, 478).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.1998 - 6 U 64/97  
    Ein Eigentümerbeschluss zur Einrichtung einer entsprechenden Videoanlage entspricht nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung und ist daher aufzuheben (Kammergericht Berlin, Beschluss v. 26.06.2002, Az. 24 W 309/01).
  • OLG München, 04.01.2012 - 20 U 4641/11  

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Voraussetzung eines Abwehranspruchs gegen das

    Nach hierzu vorliegender Rechtsprechung kommt die Beeinträchtigung solcher Rechte insbesondere für Mieter in einem privaten Miethaus (vgl. dazu etwa KG, WuM 2008, 663; Horst, NZM 2000, 937, 940), für Betroffene in einer Wohnungseigentumsanlage (vgl. KG, NZM 2002, 702 f.; OLG Karlsruhe , NZM 2002, 703 f.; Huff, NZM 2002, 89 ff., 688 f.), oder für Grundstücksnachbarn in Betracht, die sich der Überwachungsmaßnahme nicht entziehen können, da sie gezwungen sind, dementsprechende Verkehrsflächen zu nutzen (BGH vom 25.04.1995 - VI ZR 272/94 - juris RZ 18).

Rechtsprechung
   KG, 26.06.2002 - 24 W 179/01   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Beschlusskompetenz für Geschäftsordnung

  • ibr-online

    Wohnungseigentum - Beschlusskompetenz für Geschäftsordnung

  • Judicialis

    Beschlusskompetenz für Geschäftsordnung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • inselbilder.de , S. 1147 (Leitsatz und Auszüge)

    Wohnungseigentum - Beschlusskompetenz - Nutzerwechsel - Heizungskosten - Warmwasserkostenabrechnung - Verteilungsmaßstab

    (Hinweis: Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format, 6 MB)

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Beschlussanträge nur schriftlich

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Beschlussanträge nur schriftlich

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Beschlussanträge nur schriftlich

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Charlottenburg, 11.08.2000 - 70 II 569/99
  • LG Berlin, 08.05.2001 - 85 T 356/00
  • KG, 26.06.2002 - 24 W 179/01

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1592
  • NZM 2002, 707
  • FGPrax 2002, 211
  • ZMR 2002, 863



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Wird zitiert von ...  

  • KG, 15.01.2003 - 24 W 129/01  

    Wohnungseigentümerversammlung: Durchsetzbarkeit eines Verbots der

    Der Senat lässt offen, ob die Möglichkeit des WEG-Gerichts, einem Wohnungseigentümer das passive Wahlrecht für den Versammlungsvorsitz auf Dauer zu entziehen, nicht bereits daran scheitern muss, dass eine derartige generelle Geschäftsordnungsregelung die Beschlusskompetenz der Gemeinschaft überschreitet (BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500), wie der Senat es auch bei der generellen Einführung der Schriftform für Beschlussanträge der Wohnungseigentümer erwogen hat (KG NJW-RR 2002, 1592 = NZM 2002, 707 = FGPrax 2002, 211 = ZMR 2002, 863).
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