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   OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 107/02   

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OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 107/02 (https://dejure.org/2002,2200)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.05.2002 - 15 W 107/02 (https://dejure.org/2002,2200)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 2002 - 15 W 107/02 (https://dejure.org/2002,2200)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung des Landgerichts; Erstbeschwerdeverfahren; Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Rechtsbeschwerde; Zulasung des Rechtsmittels

  • Judicialis

    FGG § 14; ; ZPO § 574 n.F.; ; AdoptG Art. 12 § 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbrecht des Kindes trotz vertraglichen Ausschlusses- Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe für ein Erstbeschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1375
  • FGPrax 2002, 227
  • FamRZ 2003, 165
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78

    Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 107/02
    Denn das gesetzliche Verwandtenerbrecht nimmt nur insoweit an der Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG teil, als es nahen Familienangehörigen das Anrecht auf einen angemessenen Anteil am Nachlaß gewährt, das im gesetzlichen Pflichtteilsrecht seinen Ausdruck findet (BverfGE 67, 329, 341).
  • OLG Frankfurt, 16.11.1989 - 11 W 66/89

    Volljähriges Kind; Befristung des Ehelichkeitsanfechtungsrechts; Fehlende

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 107/02
    Im Hinblick darauf käme eine Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nur in Betracht, wenn aus der Sicht des Senats ernstliche Bedenken gegen die Verfassungsgemäßheit der gesetzlichen Regelung bestünden, die im Rahmen einer abschließenden Entscheidung zu einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG führen müßten (OLG Frankfurt FamRZ 1990, 315, 316; Zöller/Philippi, a.a.O., § 114, Rdnr. 21).
  • LG Rostock, 11.08.2000 - 2 T 253/00

    Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 107/02
    An diesem Verständnis der Verweisungsvorschrift hat sich auch nach dem Inkrafttreten der Neuregelung des Beschwerderechts der ZPO durch das ZPO-RG, das hier im Hinblick auf die nach dem 01.01.2002 erlassene Entscheidung des Landgerichts anwendbar ist (§ 26 Nr. 10 EGZPO), nichts geändert (zutreffend Demharter NZM 2002, 213, 215, 216).
  • OLG Bremen, 12.12.1991 - 4 W 10/91

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe für ein

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 107/02
    Diese Beurteilung führte u.a. zu dem Ergebnis, daß die Beschwerde gegen die Entscheidung des Erstbeschwerdegerichts, durch die es für seine Instanz Prozeßkostenhilfe versagt hat, nach § 567 Abs. 3 S. 1 ZPO ausgeschlossen war (BayObLGZ 1991, 414 = NJW-RR 1992, 828; OLG Bremen OLGZ 1992, 292; OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 166; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 171; Senat, Beschluß vom 17.09.1992 - 15 W 251/92 -).
  • BayObLG, 04.12.1991 - ZGS 1/91
    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 107/02
    Diese Beurteilung führte u.a. zu dem Ergebnis, daß die Beschwerde gegen die Entscheidung des Erstbeschwerdegerichts, durch die es für seine Instanz Prozeßkostenhilfe versagt hat, nach § 567 Abs. 3 S. 1 ZPO ausgeschlossen war (BayObLGZ 1991, 414 = NJW-RR 1992, 828; OLG Bremen OLGZ 1992, 292; OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 166; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 171; Senat, Beschluß vom 17.09.1992 - 15 W 251/92 -).
  • OLG Zweibrücken, 14.11.1991 - 3 W 159/91
    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 107/02
    Diese Beurteilung führte u.a. zu dem Ergebnis, daß die Beschwerde gegen die Entscheidung des Erstbeschwerdegerichts, durch die es für seine Instanz Prozeßkostenhilfe versagt hat, nach § 567 Abs. 3 S. 1 ZPO ausgeschlossen war (BayObLGZ 1991, 414 = NJW-RR 1992, 828; OLG Bremen OLGZ 1992, 292; OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 166; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 171; Senat, Beschluß vom 17.09.1992 - 15 W 251/92 -).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.1993 - 3 Wx 488/93
    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 107/02
    Diese Beurteilung führte u.a. zu dem Ergebnis, daß die Beschwerde gegen die Entscheidung des Erstbeschwerdegerichts, durch die es für seine Instanz Prozeßkostenhilfe versagt hat, nach § 567 Abs. 3 S. 1 ZPO ausgeschlossen war (BayObLGZ 1991, 414 = NJW-RR 1992, 828; OLG Bremen OLGZ 1992, 292; OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 166; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 171; Senat, Beschluß vom 17.09.1992 - 15 W 251/92 -).
  • OLG Schleswig, 05.12.2011 - 3 Wx 61/11

    Erbrecht des Adoptivkindes in Altfällen

    Es ist nicht ersichtlich und wird in der umfangreich durchgesehenen Rechtsprechung und Literatur - sei es im Umfeld der Entstehung des Adoptionsgesetzes oder in jüngerer Zeit - nicht vertreten, dass der begrenzte Erhalt des gesetzlichen Erbrechtes des Angenommenen gegenüber seinen leiblichen Eltern für Erbfälle nach dem 1. Januar 1977 und zu diesem Zeitpunkt bereits volljährige Angenommene verfassungswidrig sein sollte (vgl. auch ausdrücklich etwa OLG Hamm NJW-RR 2002, 1375, 1376, das darauf hinweist, dass ohnehin in der Literatur zu den Überleitungsregelungen des Adoptionsgesetzes keine Stimmen zu finden sind, die die gesetzliche Regelung explizit für verfassungswidrig halten; s. auch BVerfG aaO.; BayObLG FamRZ 1994, 853, 854; OLG Frankfurt FamRZ 1995, 1087 ; aus der Literatur zur Einführung des AdoptG - dort speziell zu den Übergangsvorschriften - Kemp DNotZ 1976, 646 ff; Dittman, Rechtspfleger 1978, 277, 284; Engler FamRZ 1976, 584, 593 f; aus der aktuellen Literatur Damrau, aaO., § 1924 Rn. 15 bis 21; Maurer in MüKo- BGB , 5. A. 2008; Anhang nach § 1772 , Kommentierung der Übergangsregelungen zu Art. 12 § 1 AdoptG; Leipold in MüKo- BGB , 5. A. 2010, § 1924 Rn. 22 ff; Werner in Staudinger, BGB , Neubearbeitung 2008, vor §§ 1924 - 1936 Rn. 47; Stein in Soergel, aaO., § 1924 Rn. 27 f; Müller/Sieghörner/Emmerling de Oliviera, Adoptionsrecht in der Praxis, 2. A. 2011, S. 134 f).

    Das Bundesverfassungericht hat damit zugleich allerdings auch die grundsätzliche verfassungsmäßige Rechtmäßigkeit von Übergangsvorschriften in diesem Bereich, nämlich unter zulässiger Berücksichtigung von Vertrauensschutzgesichtspunkten für Altfälle bestätigt (ebenso schon OLG Hamm NJW-RR 2002, 1375, 1376).

  • OLG Köln, 26.10.2011 - 2 U 53/11

    Pflichtteilsrecht eines Adoptivkindes; Umfang des Anspruchs auf Wertermittlung;

    Diese gesetzliche Regelung, die die vertraglichen Vereinbarungen überwindet, ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2003, 2600; vgl. auch OLG Hamm, FGPrax 2002, 227) nicht verfassungswidrig.
  • BGH, 11.03.2004 - V ZB 63/03

    Anfechtung einer Beschwerdeentscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren im FGG

    a) Für den vorliegenden Fall bedeutet dies insbesondere, daß die Anfechtbarkeit einer Beschwerdeentscheidung des Landgerichts nur unter den Voraussetzungen des § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, mithin nach einer Zulassung durch das Landgericht, eröffnet ist (BayObLGZ 2002, 147, 148; BayObLG, FamRZ 2002, 1713, 1714; vgl. auch BGH, Beschl. v. 10. Dezember 2003, XII ZB 251/03, zur Veröffentlichung vorgesehen; BayObLGZ 2002, 89, 92 jeweils für das Verfahren der Richterablehnung; BayObLGZ 2002, 274, 275 für die Verweisung in § 13a Abs. 3 FGG; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 1375; KG, NZM 2003, 816; OLG Frankfurt a.M., FGPrax 2003, 175; Demharter, NZM 2002, 233, 235, 236; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 49 Rdn. 83; Keidel/Zimmermann, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 14 FGG Rdn. 35).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2006 - 20 W 108/06

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Anfechtbarkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe

    Diese Vorschriften sind in den §§ 114 ff. ZPO enthalten und sie gelten auch hinsichtlich der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln, während für die sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen wie z. B. Form und Frist der Rechtsmitteleinlegung die speziellen Vorschriften des FGG anzuwenden sind (BayObLG FGPrax 2002, 182; OLG Hamm FGPrax 2002, 227; KG FGPrax 2003, 252).

    Dies gilt sowohl, wenn das Landgericht eine Erstbeschwerde gegen eine Prozesskostenhilfe versagende Entscheidung des Amtsgerichts zurückweist, als auch dann, wenn es für das Beschwerdeverfahren in der Hauptsache die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnt (BGH NZM 2004, 795; Senat, Beschl. v. 05.11.2002 -20 W 380/02- und vom 02.03.2006 -20 W 66/2006- für das WEG-Verfahren und FGPrax 2003, 175 für das Betreuungsverfahren; BayObLG FGPrax 2002, 182; OLG Hamm FGPrax 2002, 227; KG FGPrax 2003, 252; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., Vor §§ 43 ff., Rdnr. 134; Palandt/Bassenge: WEG, 65. Aufl., § 45, Rdnr. 6; Weitnauer/Mansel: WEG, 9. Aufl., nach § 43, Rdnr. 28; Keidel/Zimmermann: FGG, 15. Aufl., § 14, Rdnr. 34; Zöller/Philippi: ZPO, 25. Aufl., § 127, Rdnr. 51).

  • OLG Hamm, 01.06.2011 - 15 Wx 61/11

    Erstreckung der Adoption auf die Abkömmlinge des Angenommenen

    c) Die Beteiligte zu 1) kann sich auch nicht auf Art. 12 § 2 Abs. 2 und 3 AdoptG berufen (auf diese Vorschrift beziehen sich auch die Entscheidungen des Senats 15 W 9/80 - NJW 1981, 2762 und 15 W 107/02 - FamRZ 2002, 1375 -).
  • OLG Frankfurt, 20.06.2007 - 20 W 391/06

    Unterbindungsgewahrsam: Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Betroffenen,

    Die Entscheidung des Landgerichts, durch die es einem Beteiligten für ein Erstbeschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Prozesskostenhilfe versagt, ist nach der Neufassung der Beschwerdevorschriften durch das ZPO-RG nur bei Zulassung durch das Landgericht mit der Rechtsbeschwerde anfechtbar (BayObLG, RGPrax 2002, 182 ff; OLG Hamm FGPrax 2002, 227 ff).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03

    Unzulässige weitere Beschwerde: Unanfechtbare Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Danach ist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Versagung der Prozesskostenhilfe durch das Landgericht für das Beschwerdeverfahren nur mit der sofortigen weiteren Beschwerde zum Oberlandesgericht anfechtbar, wenn das Landgericht diese in seiner Entscheidung zugelassen hat ( ebenso BayObLG FGPrax 2002, 182 und FamRZ 2002, 1713; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1375).
  • OLG Hamm, 08.07.2003 - 15 W 48/03

    Zum Entstehen des Anspruchs auf Wohngeldzahlungen gegenüber neu eingetretenem

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist gegen eine solche Entscheidung des Landgerichts nur die Rechtsbeschwerde gegeben, deren Statthaftigkeit von einer Zulassung durch das Landgericht abhängig ist (NJW-RR 2002, 1375 = FGPrax 2002, 227; ebenso BayObLG FGPrax 2002, 182 = NJW 2002, 2573).
  • OLG Hamm, 09.10.2007 - 15 W 333/07

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen gerichtlichen Beschluss über die

    die Ablehnung eines Sachverständigen; BGH FGPrax 2004, 142 = NJW-RR 2004, 1077, Senat FGPrax 2002, 227 = NJW-RR 2002, 1375 betr.
  • OLG Köln, 10.04.2007 - 2 Wx 17/07

    Wiedereinsetzung bei Fristversäumung aufgrund uneinheitlicher Rechtsprechung zum

    Dies ist in der aktuellen Rechtssprechung, auch des Bundesgerichtshofs, anerkannt (vgl. BGH NJW-RR 2004, 726; BGH NJW 2004, 1077; BGH NJW 2004, 3412; BGH NJW 2007, 158 unter Aufgabe der abweichenden Entscheidungen BGH NJW 2003, 3133 und BGH Rpfleger 2006, 438; so auch schon BayObLG Rpfleger 2003, 43; OLG Hamm, FGPrax 2002, 227; OLG Karlsruhe, FGPrax 2006, 205; OLG Köln, FGPrax 2002, 230; Demharter, FGPrax 2006, 251; Zimmermann in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage, 2003, § 13 a Rdn. 68a).
  • KG, 23.06.2003 - 24 W 55/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde

  • OLG Köln, 30.11.2009 - 2 Wx 79/09

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verhängung eines Ordnungsmittels

  • OLG Hamburg, 18.09.2006 - 2 Wx 125/06

    Verwerfung eines Rechtmittels als unzulässig; Neukonzeption des Beschwerderechts

  • OLG Hamburg, 04.09.2006 - 2 Wx 125/06

    Beschwerdeinstanz eines Wohnungseigentumsverfahrens: Rechtsmittel gegen die

  • OLG Hamm, 06.04.2010 - 15 W 183/10

    Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe

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