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   OLG Zweibrücken, 03.09.2002 - 3 W 159/02   

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https://dejure.org/2002,5721
OLG Zweibrücken, 03.09.2002 - 3 W 159/02 (https://dejure.org/2002,5721)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.09.2002 - 3 W 159/02 (https://dejure.org/2002,5721)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. September 2002 - 3 W 159/02 (https://dejure.org/2002,5721)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 2 Nr. 1; 5 Abs. 1; 13; BGB §§ 426; 670
    Gebührenpflicht des nicht befreiten Gesamtschuldners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenpflicht des nichtbefreiten Gesamtschuldners bei Antrag auf Grundbucheintragung; Antragstellung im Eigeninteresse ; Auftragsverhältnis

  • Judicialis

    KostO § 2 Nr. 1; ; KostO § 5 Abs. 1; ; KostO § 13; ; BGB § 426; ; BGB § 670

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 2 Nr. 1 § 5 Abs. 1 § 13; BGB § 426 § 670
    Gebührenpflicht des nichtbefreiten Gesamtschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 272
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 05.01.1996 - 3 W 231/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.2002 - 3 W 159/02
    Damit soll verhindert werden, dass der nicht befreite Gebührenschuldner in vollem Umfang zur Zahlung von Gebühren herangezogen wird und dann über den Umweg einer gesetzlichen Ausgleichspflicht doch beim kostenbefreiten (Mit-)Gebührenschuldner Rückgriff nimmt (vgl. Senat JurBüro 1996, 649, 650 mit Anm. v Mümmler; BayObLG Rpfleger 1961, 406, 407).

    Die Sachlage wäre dann mit dem Fall der Übernahme einer fremden Kostenschuld vergleichbar, bei dem nach ganz überwiegender - vom Senat geteilter - Auffassung die für eigene Kosten geltende Kostenbefreiung nicht durchgreift (vgl. Senat JurBüro 1996, 649 m.w.N. zur Streitfrage).

  • OLG Zweibrücken, 27.05.1998 - 3 W 88/98

    Auslagen für Briefzusendung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.2002 - 3 W 159/02
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass der Rechtspfleger zur Entscheidung berufen ist, wenn er für die Entscheidung in der "Hauptsache" zuständig ist, in diesem Fall also gemäß §§ 4 Abs. 1, 3 Nr. 1 h RpflG (vgl. Senat JurBüro 1981, 1709, 1710; Rpfleger 1998, 332; zuletzt etwa BayObLG NZG 2002, 786, 887).

    Von der Entscheidung über den Kostenansatz ist der konkrete Rechtspfleger, der als Kostenbeamter die Kostenrechnung erstellt hat, zwar ausgeschlossen (vgl. Senat Rpfleger 1998, 332 m.w.N.).

  • BayObLG, 19.04.2002 - 3Z AR 16/02

    Erinnerung gegen Kostenansätze des Registergerichts; Bestimmung des örtlichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.2002 - 3 W 159/02
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass der Rechtspfleger zur Entscheidung berufen ist, wenn er für die Entscheidung in der "Hauptsache" zuständig ist, in diesem Fall also gemäß §§ 4 Abs. 1, 3 Nr. 1 h RpflG (vgl. Senat JurBüro 1981, 1709, 1710; Rpfleger 1998, 332; zuletzt etwa BayObLG NZG 2002, 786, 887).
  • LG Berlin, 14.08.1998 - 84 T 551/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.2002 - 3 W 159/02
    Die Regelung unter Ziff. 1.3 des Darlehensvertrages ist eine vertragliche (vgl. LG Berlin NJW-RR 1999, 512).
  • OLG Karlsruhe, 29.03.2006 - 14 Wx 12/05

    Notarkosten: Veranlasser als Gebührenschuldner; Erstreckung der

    Damit soll verhindert werden, daß der nichtbefreite Gebührenschuldner in vollem Umfang zur Zahlung von Gebühren herangezogen wird und dann über den Umweg einer gesetzlichen Ausgleichspflicht doch beim kostenbefreiten (Mit-) Gebührenschuldner Rückgriff nimmt (OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, S. 272 f., 273 m.w.N.).

    Denn zum einen stellt die Abgabe eines Kaufangebotes auch dann ein Geschäft des Anbieters und nicht ein solches des Empfängers dar, wenn die Abgabe auf Veranlassung des Angebotsempfängers erfolgt und auch in seinem Interesse liegt (a.A. für den dort entschiedenen Fall BayObLGZ 1978, S. 94 ff., 96); und zum anderen ist nichts dafür ersichtlich, daß der Beteiligte B. das Angebot in Erfüllung einer der Gemeinde gegenüber eingegangenen vertraglichen Verpflichtung abgegeben habe (vgl. auch OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, S. 272 f., 273).

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