Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 21.03.2003

Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.04.2003 - 15 W 4/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5513
OLG Celle, 11.04.2003 - 15 W 4/03 (https://dejure.org/2003,5513)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.04.2003 - 15 W 4/03 (https://dejure.org/2003,5513)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. April 2003 - 15 W 4/03 (https://dejure.org/2003,5513)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betreuervergütung: Schongrenze für Vermögen des Betreuten bei Gewährung von Eingliederungshilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1908i Abs. 1 BGB ; § 1835a Abs. 3 BGB ; § 1836a BGB ; § 1836c Nr. 2 BGB ; § 888 BSHG
    Unterbringung und Betreuung; Festsetzung der Auslagen des Betreuers bei Mittellosigkeit des Betroffenen; Geltung der Schongrenze des § 888 III BSHG bei Eingliederungshilfe für den Betreuten zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen; Festlegung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbringung und Betreuung; Festsetzung der Auslagen des Betreuers bei Mittellosigkeit des Betroffenen; Geltung der Schongrenze des § 888 III BSHG bei Eingliederungshilfe für den Betreuten zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen; Festlegung der ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schongrenze für das Vermögen von Behinderten

  • Judicialis

    BGB § 1908i Abs. 1; ; BGB § 1835a Abs. 3; ; BGB § 1836a; ; BGB § 1836c Nr. 2; ; BSHG § 888

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung des Auslagenersatzes und der Vergütung des Betreuers gegen die Landeskasse - Schonbetrag des Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Eingliederunghilfe für Beschäftigte in Werkstatt für behinderte Menschen - Schongrenze des BSHG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 130
  • FamRZ 2003, 1047
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 25.08.2000 - 3 W 151/00

    Bestimmung des Schonvermögens

    Auszug aus OLG Celle, 11.04.2003 - 15 W 4/03
    Durch die in § 1836 c Nr. 2 BGB ausgesprochene Verweisung auf den gesamten § 88 BSHG kommt der Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, für Betreute abgestufte, im Einzelfall zu bestimmende Schongrenzen nach Maßgabe von § 1 DVO zu § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG festzulegen (vgl. BGH FamRZ 2002, 157, 158 = NJW 2002, 366, 367 = BtPrax 2002, 75, 76; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 264 = FGPrax 2000, 231).
  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 142/01

    Umfang des Schonvermögens

    Auszug aus OLG Celle, 11.04.2003 - 15 W 4/03
    Durch die in § 1836 c Nr. 2 BGB ausgesprochene Verweisung auf den gesamten § 88 BSHG kommt der Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, für Betreute abgestufte, im Einzelfall zu bestimmende Schongrenzen nach Maßgabe von § 1 DVO zu § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG festzulegen (vgl. BGH FamRZ 2002, 157, 158 = NJW 2002, 366, 367 = BtPrax 2002, 75, 76; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 264 = FGPrax 2000, 231).
  • LG Osnabrück, 04.12.2000 - 3 T 975/00
    Auszug aus OLG Celle, 11.04.2003 - 15 W 4/03
    Die gegenteilige Auffassung des LG Osnabrück (vgl. FamRZ 2002, 702 = Nds. Rpfl.
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 290/18

    Schonvermögen und erhöhte Vermögensfreibetrag bei Eingliederungshilfe

    (1) Dem Beschwerdegericht ist zuzugeben, dass Empfängern von Eingliederungshilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen nach der vorherrschenden Ansicht für die bis zum 31. Dezember 2004 geltende Rechtslage der erhöhte Freibetrag des § 88 Abs. 3 Satz 3 BSHG bei der Ermittlung des einzusetzenden Vermögens nach § 1836 c Nr. 2 BGB aF zustand (OLG Celle FamRZ 2003, 1047; BayObLG FamRZ 2003, 966).
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 291/18

    Zur Frage, ob bei der Ermittlung des einzusetzenden Vermögens eines Betreuten der

    (1) Dem Beschwerdegericht ist zuzugeben, dass Empfängern von Eingliederungshilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen nach der vorherrschenden Ansicht für die bis zum 31. Dezember 2004 geltende Rechtslage der erhöhte Freibetrag des § 88 Abs. 3 Satz 3 BSHG bei der Ermittlung des einzusetzenden Vermögens nach § 1836 c Nr. 2 BGB aF zustand (OLG Celle FamRZ 2003, 1047; BayObLG FamRZ 2003, 966).
  • LG Kassel, 06.06.2018 - 3 T 141/18

    Einem Betreuten, der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Sinne der §§

    Insoweit entsprach es der herrschenden Auffassung, dass der erhöhte Freibetrag des § 88 Abs. 3 S. 3 BSHG nicht nur "bei der Eingliederungshilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen" selbst, sondern für Empfänger dieser Art der Eingliederungshilfe auch bei der Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Vermögens zu berücksichtigen ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 3Z BR 207/02 -, Rz. 16 ff., juris; OLG Celle, Beschluss vom 11. April 2003 - 15 W 4/03 -, Rz. 4, juris; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. August 2000 - 3 W 151/00 -, Rz. 7, juris; OLG München, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 33 Wx 122/05 -, Rz. 21, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. April 2006 - 15 W 322/05 -, Rz. 9 f., juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. November 2006 - 11 Wx 45/06 -, Rz. 7, juris; sowie allgemein zu besonderen Freibeträge auf Grundlage des BSHG: BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 142/01 -, juris).
  • LG Münster, 08.05.2003 - 5 T 356/03
    Das bedeutet, dass nach dem Willen des Gesetzgebers für Betreute abgestufte, im Einzelfall zu bestimmende Schongrenzen nach Maßgabe von § 1 DVO zu § 88 Absatz 2 Nummer 8 BSHG festzulegen und zu beachten sind (vergleiche OLG Celle, Beschluss vom 11. April 2003, Az.: 15 W 4/03 ).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4939
BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02 (https://dejure.org/2003,4939)
BayObLG, Entscheidung vom 21.03.2003 - 1Z BR 75/02 (https://dejure.org/2003,4939)
BayObLG, Entscheidung vom 21. März 2003 - 1Z BR 75/02 (https://dejure.org/2003,4939)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 2242 Abs. 4 (a.F.); ; BGB § 2361; ; FGG § 18; ; FGG § 31

  • rechtsportal.de

    BGB § 2242 Abs. 4 (a.F.) § 2361; FGG § 18 § 31
    Verweigerung der Einziehung eines Erbscheins - Wirksamkeit eines Testaments bei fehlender Unterschrift von Erkennungszeugen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unwirksamkeit eines Testaments wegen fehlender Mitunterzeichnung eines bei der Beurkundung anwesende Rechtsanwalts; Gegenseitige Erbeinsetzung in einem gemeinschaftlichen notariellen Testament mit Einsetzung eines Vor- und eines Nacherben; Beschwer eines Erbrechts mit ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 130
  • FamRZ 2004, 313
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.02.1967 - III ZB 15/66

    Einziehung eines Erbscheins

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02
    Der Einziehung steht nicht entgegen, dass seit der Erbscheinserteilung ein langer Zeitraum (hier 45 Jahre) verstrichen ist (vgl. BGHZ 47, 58/64; BayObLGZ 1996 69/72, ständige Rechtsprechung).

    In diesem neuen Verfahren sind die Instanzen nicht an die früheren Entscheidungen gebunden, da formell rechtskräftige Entscheidungen in Erbscheinsverfahren nicht in materielle Rechtskraft erwachsen (vgl. BGHZ 47, 58; BayObLGZ 1953, 261/264; 1961, 200/206; BayObLG FamRZ 1986, 1151/1152; KG JFG 14, 286; NJW 1955, 1074/1075; FGPrax 1999, 227; Jansen FGG 2. Aufl. § 18 Rn. 3, § 31 Rn. 11; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 18 Rn. 8; Keidel/Zimmermann § 31 Rn. 2, 21, 23; Staudinger/Schilken BGB [19971 § 2361 Rn. 34).

  • BayObLG, 18.02.1998 - 1Z BR 155/97

    Wirksamkeit und Auslegung einer Erbschaftsausschlagungserklärung nach

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02
    Das gilt jedenfalls im Amtsverfahren der Einziehung auch bei unverändertem Sachverhalt (vgl. zur Rechtslage im Antragsverfahren der Erbscheinserteilung BayObLGZ 1991, 323/326; 1993, 334/338; BayObLG FamRZ 1998, 1198).
  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02
    Der Einziehung steht nicht entgegen, dass seit der Erbscheinserteilung ein langer Zeitraum (hier 45 Jahre) verstrichen ist (vgl. BGHZ 47, 58/64; BayObLGZ 1996 69/72, ständige Rechtsprechung).
  • BayObLG, 15.05.1996 - 1Z BR 103/95

    Einziehung eines Erbscheins wegen Verfahrensfehlern

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02
    Die weitere Beschwerde wurde mit Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 15.5.1996 - 1Z BR 103/95 zurückgewiesen.
  • BayObLG, 30.09.1993 - 1Z BR 9/93

    Zur Vererblichkeit der Nacherbenanwartschaft

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02
    Das gilt jedenfalls im Amtsverfahren der Einziehung auch bei unverändertem Sachverhalt (vgl. zur Rechtslage im Antragsverfahren der Erbscheinserteilung BayObLGZ 1991, 323/326; 1993, 334/338; BayObLG FamRZ 1998, 1198).
  • BayObLG, 27.06.1986 - BReg. 1 Z 95/85

    Auslegung eines Ehe- und Erbvertrages

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02
    In diesem neuen Verfahren sind die Instanzen nicht an die früheren Entscheidungen gebunden, da formell rechtskräftige Entscheidungen in Erbscheinsverfahren nicht in materielle Rechtskraft erwachsen (vgl. BGHZ 47, 58; BayObLGZ 1953, 261/264; 1961, 200/206; BayObLG FamRZ 1986, 1151/1152; KG JFG 14, 286; NJW 1955, 1074/1075; FGPrax 1999, 227; Jansen FGG 2. Aufl. § 18 Rn. 3, § 31 Rn. 11; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 18 Rn. 8; Keidel/Zimmermann § 31 Rn. 2, 21, 23; Staudinger/Schilken BGB [19971 § 2361 Rn. 34).
  • BayObLG, 10.09.1991 - BReg. 1 Z 29/91

    Auslegung eines Testaments; Begriff "übrige Verwandte"

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02
    Das gilt jedenfalls im Amtsverfahren der Einziehung auch bei unverändertem Sachverhalt (vgl. zur Rechtslage im Antragsverfahren der Erbscheinserteilung BayObLGZ 1991, 323/326; 1993, 334/338; BayObLG FamRZ 1998, 1198).
  • KG, 01.07.1999 - 1 W 6784/97

    Antrag auf Erteilung eines dem eingezogenen Erbschein inhaltsgleichen Erbscheins;

    Auszug aus BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02
    In diesem neuen Verfahren sind die Instanzen nicht an die früheren Entscheidungen gebunden, da formell rechtskräftige Entscheidungen in Erbscheinsverfahren nicht in materielle Rechtskraft erwachsen (vgl. BGHZ 47, 58; BayObLGZ 1953, 261/264; 1961, 200/206; BayObLG FamRZ 1986, 1151/1152; KG JFG 14, 286; NJW 1955, 1074/1075; FGPrax 1999, 227; Jansen FGG 2. Aufl. § 18 Rn. 3, § 31 Rn. 11; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 18 Rn. 8; Keidel/Zimmermann § 31 Rn. 2, 21, 23; Staudinger/Schilken BGB [19971 § 2361 Rn. 34).
  • BGH, 14.04.2010 - IV ZR 135/08

    Zulässigkeit der Klage eines Erbprätendenten gegen einen anderen Erbprätendenten

    a) Im Erbscheinsverfahren werden keine der materiellen Rechtskraft fähige Entscheidungen über das Erbrecht getroffen, die Bindungswirkung für einen späteren streitigen Prozess über die Feststellung des Erbrechts hätten (BGHZ 47, 58, 66; BVerfG ZEV 2006, 74; Brandenburgisches OLG FamRZ 2009, 1610; BayObLG FamRZ 2004, 313; …
  • OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 21 W 175/21

    Erbschein: Fehlen von Verzichtserklärungen

    Dies ist mit Blick auf materielle wie Verfahrensfehler denkbar (vgl. BGH NJW 1963, 1972; BayObLG FGPrax 2003, 130, 131; MünchKommBGB, 2019, § 2361 Rn. 8).
  • OLG München, 11.05.2005 - 31 Wx 19/05

    Fristbeginn zur Anfechtung der Rücknahme eines in amtliche Verwahrung gegebenen

    a) Zutreffend sind die Vorinstanzen davon ausgegangen, dass das Gericht die Einziehung eines Erbscheins anzuordnen hat, wenn die Unrichtigkeit des Erbscheins festgestellt wurde oder wenn die Überzeugung des Gerichts von seiner Richtigkeit über einen bloßen Zweifel hinaus erschüttert ist (BayObLG ZEV 2003, 369/370).
  • OLG München, 31.05.2005 - 31 Wx 9/05

    Nacherbeneinsetzung durch Erfüllung eines vom Bedachten gegebenen Versprechens

    b) Zutreffend sind die Vorinstanzen davon ausgegangen, dass das Gericht die Einziehung eines Erbscheins anzuordnen hat, wenn die Unrichtigkeit des Erbscheins festgestellt wurde oder wenn die Überzeugung des Gerichts von seiner Richtigkeit über einen bloßen Zweifel hinaus erschüttert ist (BayObLG ZEV 2003, 369/370).
  • OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16

    Testamentsauslegung bei Verwendung rechtlicher Fachbegriffe

    Eine "Unrichtigkeit" im Sinne des § 2361 BGB liegt schon dann vor, wenn die Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit des Erbscheins so erschüttert ist, dass es jetzt den Erbschein nicht mehr erteilen würde (BGHZ 40, 54; BayObLG FGPrax 2003, 130; OLG Köln Rpfleger 2003, 193).
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