Rechtsprechung
OLG Hamm, 03.02.2003 - 15 W 457/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einwilligung in ärztliche Behandlungsmaßnahmen durch Betreuer ; Betreuung im Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge; Erfordernis der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts; Durchführung einer zahnmedizinischen Maßnahme unter Vollnarkose; Betreuter im Maßregelvollzug; ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Gnehemigungsbedürftigkeit einer Heilbehandlung, Zahnbehandlung des Betreuten
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1904; FGG § 20 Abs. 1
Zahnbehandlung gegen den Willen des Betroffenen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Zwangsweise zum Zahnarzt?
Verfahrensgang
- AG Lippstadt - XVII M 360
- LG Paderborn, 21.11.2002 - 5 T 242/02
- OLG Hamm, 03.02.2003 - 15 W 457/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 2392
- FGPrax 2003, 160
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00
Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation
Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2003 - 15 W 457/02
Sein entgegenstehender natürliche Wille ist insoweit unbeachtlich, weil er - auch unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Umstandes, dass das Recht auf persönliche Freiheit auch dem psychisch Kranken in gewissen Grenzen die "Freiheit zur Krankheit" einräumt (vgl. BverfG, NJW 1998, 1774; NJW 1982, 691; BGH, NJW 2001, 888 = BtPrax 2001, 40) - in keiner Weise sinnvoll ist, eine Gefahr für sein Leben begründet und damit seinem Wohl in massiver Weise zuwiderläuft (§ 1901 Abs. 3 Satz 1 BGB).Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass sich das Landgericht damit im Ergebnis im Einklang mit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befindet, wonach § 33 Abs. 2 FGG nicht als selbständige Rechtsgrundlage für die zwangsweise Durchführung einer medizinischen Behandlung herangezogen werden kann und auch aus der Befugnis des Betreuers, für den einwilligungsunfähigen Betreuten in ärztliche Behandlungen einzuwilligen, nicht folgt/dass der Betreuer befugt wäre, körperlichen Widerstand des Betreuten mit Gewalt zu brechen (vgl. BGH, NJW 2001, 888 = BtPrax 2001, 40).
- BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2003 - 15 W 457/02
Sein entgegenstehender natürliche Wille ist insoweit unbeachtlich, weil er - auch unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Umstandes, dass das Recht auf persönliche Freiheit auch dem psychisch Kranken in gewissen Grenzen die "Freiheit zur Krankheit" einräumt (vgl. BverfG, NJW 1998, 1774; NJW 1982, 691; BGH, NJW 2001, 888 = BtPrax 2001, 40) - in keiner Weise sinnvoll ist, eine Gefahr für sein Leben begründet und damit seinem Wohl in massiver Weise zuwiderläuft (§ 1901 Abs. 3 Satz 1 BGB). - BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen …
Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2003 - 15 W 457/02
Sein entgegenstehender natürliche Wille ist insoweit unbeachtlich, weil er - auch unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Umstandes, dass das Recht auf persönliche Freiheit auch dem psychisch Kranken in gewissen Grenzen die "Freiheit zur Krankheit" einräumt (vgl. BverfG, NJW 1998, 1774; NJW 1982, 691; BGH, NJW 2001, 888 = BtPrax 2001, 40) - in keiner Weise sinnvoll ist, eine Gefahr für sein Leben begründet und damit seinem Wohl in massiver Weise zuwiderläuft (§ 1901 Abs. 3 Satz 1 BGB).