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   OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03   

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https://dejure.org/2003,3109
OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03 (https://dejure.org/2003,3109)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.04.2003 - 20 W 135/03 (https://dejure.org/2003,3109)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. April 2003 - 20 W 135/03 (https://dejure.org/2003,3109)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 FGG, § 127 ZPO, § 574 ZPO
    Unzulässige weitere Beschwerde: Unanfechtbare Versagung der Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren in Betreuungssachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde bei Versagung der Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren im FGG-Verfahren ; Nichtzulassungsentscheidung des Beschwerdegerichts; Außerordentliche weitere Beschwerde; Auslegung einer unstatthaften Beschwerde als Gegenvorstellung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsmittel im Prozesskostenhilfe-Verfahren, Beschwerdeverfahren, FGG-Sachen

  • Judicialis

    FGG § 14; ; FGG § 27; ; FGG § 29 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 2; ; ZPO § 321 a; ; ZPO § 546; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; ; KostO § 131 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 14
    Zur Versagung der Prozesskostenhilfe im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 175
  • FamRZ 2003, 1411 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 14.05.2002 - 1Z BR 59/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Dabei entspricht für die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit der Rechtsbeschwerde die (sofortige) weitere Beschwerde des § 27 FGG, die ebenso wie die Rechtsbeschwerde des § 546 ZPO auf die Rechtskontrolle beschränkt ist und in etlichen gesetzlich ausdrücklich geregelten Fällen von der Zulassung durch das Beschwerdegericht abhängt (vgl. BayObLG NJW 2002, 2573).

    Danach ist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Versagung der Prozesskostenhilfe durch das Landgericht für das Beschwerdeverfahren nur mit der sofortigen weiteren Beschwerde zum Oberlandesgericht anfechtbar, wenn das Landgericht diese in seiner Entscheidung zugelassen hat ( ebenso BayObLG FGPrax 2002, 182 und FamRZ 2002, 1713; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1375).

  • OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 107/02

    Erbrecht des Kindes trotz vertraglichen Ausschlusses- Zulässigkeit der Beschwerde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Danach ist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Versagung der Prozesskostenhilfe durch das Landgericht für das Beschwerdeverfahren nur mit der sofortigen weiteren Beschwerde zum Oberlandesgericht anfechtbar, wenn das Landgericht diese in seiner Entscheidung zugelassen hat ( ebenso BayObLG FGPrax 2002, 182 und FamRZ 2002, 1713; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1375).
  • BayObLG, 26.06.2002 - 3Z BR 109/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Danach ist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Versagung der Prozesskostenhilfe durch das Landgericht für das Beschwerdeverfahren nur mit der sofortigen weiteren Beschwerde zum Oberlandesgericht anfechtbar, wenn das Landgericht diese in seiner Entscheidung zugelassen hat ( ebenso BayObLG FGPrax 2002, 182 und FamRZ 2002, 1713; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1375).
  • OLG Frankfurt, 19.01.1993 - 20 W 482/92

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde in Notarkostensachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Zwar war auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit als Rechtsgrundsatz bisher anerkannt, dass eine nicht anfechtbare Entscheidung ausnahmsweise dann mit der außerordentlichen Beschwerde anfechtbar sein muss, wenn sie mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. dazu BGH NJW 1997, 744; BayObLG JurBüro 1988, 362 und FGPrax 1999, 160; OLG Frankfurt JurBüro 1993, 545 und OLG-Report 2001, 118).
  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Dies gilt auch hinsichtlich der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln, während im übrigen für die Rechtsmittel die speziellen Vorschriften des FGG anzuwenden sind ( vgl. BayObLGZ 2002, 89 und FGPrax 2002, 119; Demharter NZM 2002, 233, 235).
  • BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 190/98

    Zulässigkeit der Revision wegen Verletzung rechtlichen Gehörs und eines fairen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Wie in allen sonstigen Fällen, in denen die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von der Zulassung des Gerichts abhängt, dessen Entscheidung angefochten werden soll, ist wegen der Rechtskraftwirkung eine Überwindung der fehlenden Zulassung weder durch eine Anfechtung der Nichtzulassung noch durch eine Nachholung der Zulassungsentscheidung möglich (vgl. BGH NJW 1981, 2855 ff. und NJW 1999, 290; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 56 g Rn. 32; OLG Karlsruhe FGPrax 1999, 183; OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125 m. w. N.).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Ob hieran nach dem Inkrafttreten des ZPO-RG im Hinblick auf die neu geschaffene Vorschrift des § 321 a ZPO festzuhalten ist (ablehnend für das ZPO-Verfahren BGH NJW 2002, 1577 und für das FGG-Verfahren BayObLG MDR 2003, 410) kann hier dahin stehen.
  • OLG Karlsruhe, 22.07.1999 - 19 Wx 20/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Wie in allen sonstigen Fällen, in denen die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von der Zulassung des Gerichts abhängt, dessen Entscheidung angefochten werden soll, ist wegen der Rechtskraftwirkung eine Überwindung der fehlenden Zulassung weder durch eine Anfechtung der Nichtzulassung noch durch eine Nachholung der Zulassungsentscheidung möglich (vgl. BGH NJW 1981, 2855 ff. und NJW 1999, 290; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 56 g Rn. 32; OLG Karlsruhe FGPrax 1999, 183; OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125 m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Wie in allen sonstigen Fällen, in denen die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von der Zulassung des Gerichts abhängt, dessen Entscheidung angefochten werden soll, ist wegen der Rechtskraftwirkung eine Überwindung der fehlenden Zulassung weder durch eine Anfechtung der Nichtzulassung noch durch eine Nachholung der Zulassungsentscheidung möglich (vgl. BGH NJW 1981, 2855 ff. und NJW 1999, 290; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 56 g Rn. 32; OLG Karlsruhe FGPrax 1999, 183; OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125 m. w. N.).
  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02

    Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Ob hieran nach dem Inkrafttreten des ZPO-RG im Hinblick auf die neu geschaffene Vorschrift des § 321 a ZPO festzuhalten ist (ablehnend für das ZPO-Verfahren BGH NJW 2002, 1577 und für das FGG-Verfahren BayObLG MDR 2003, 410) kann hier dahin stehen.
  • BayObLG, 17.05.1999 - 3Z BR 131/99

    Sofortige weitere Beschwerde im Notarkostenbeschwerdeverfahren

  • BGH, 27.11.1996 - VIII ZB 41/96

    Zulässigkeit einer außerordentlichen weiteren Beschwerde wegen greifbarer

  • BGH, 11.03.2004 - V ZB 63/03

    Anfechtung einer Beschwerdeentscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren im FGG

    a) Für den vorliegenden Fall bedeutet dies insbesondere, daß die Anfechtbarkeit einer Beschwerdeentscheidung des Landgerichts nur unter den Voraussetzungen des § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, mithin nach einer Zulassung durch das Landgericht, eröffnet ist (BayObLGZ 2002, 147, 148; BayObLG, FamRZ 2002, 1713, 1714; vgl. auch BGH, Beschl. v. 10. Dezember 2003, XII ZB 251/03, zur Veröffentlichung vorgesehen; BayObLGZ 2002, 89, 92 jeweils für das Verfahren der Richterablehnung; BayObLGZ 2002, 274, 275 für die Verweisung in § 13a Abs. 3 FGG; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 1375; KG, NZM 2003, 816; OLG Frankfurt a.M., FGPrax 2003, 175; Demharter, NZM 2002, 233, 235, 236; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 49 Rdn. 83; Keidel/Zimmermann, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 14 FGG Rdn. 35).
  • OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 157/05

    Erzwungener Aufenthalt des nicht einreiseberechtigten Ausländers im

    Das Rechtsmittel ist zwar an sich statthaft (§ 14 FGG, § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO; Bassenge/Herbst/Roth FGG 10. Aufl. § 14 Rn. 8), hier jedoch unzulässig, weil sie das Landgericht nicht zugelassen hat (OLG München Beschluss vom 1.6.2005 - 34 Wx 57/05; BayObLG FGPrax 2002, 182; OLG Frankfurt a.M. FGPrax 2003, 175; OLG Schleswig NVwZ-RR 2005, 858).
  • OLG Dresden, 18.03.2004 - 22 WF 3/04

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Beschwerdefrist

    Diese Verweisung bedeutet aber nur, dass zur Beurteilung der Statthaftigkeit des Rechtsmittels die Regelungen der ZPO heranzuziehen sind, wohingegen sich das Verfahren im Übrigen - insbesondere hinsichtlich des zur Entscheidung über das Rechtsmittel berufenen Gerichts, der einzuhaltenden Frist und Form sowie der Beschwerdeberechtigung - nach den Vorschriften des FGG (§§ 19 ff. FGG) richtet (vgl. BayObLG, NJW 2002, 2573; OLG Celle, FGPrax 2003, 30; OLG Saarbrücken, OLGR 2003, 450, 451; OLG Bamberg, NJW-RR 2003, 1163; OLG Frankfurt, FGPrax 2003, 175; Keidel/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 14, Rdnr. 34 a).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2006 - 20 W 108/06

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Anfechtbarkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe

    Dies gilt sowohl, wenn das Landgericht eine Erstbeschwerde gegen eine Prozesskostenhilfe versagende Entscheidung des Amtsgerichts zurückweist, als auch dann, wenn es für das Beschwerdeverfahren in der Hauptsache die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnt (BGH NZM 2004, 795; Senat, Beschl. v. 05.11.2002 -20 W 380/02- und vom 02.03.2006 -20 W 66/2006- für das WEG-Verfahren und FGPrax 2003, 175 für das Betreuungsverfahren; BayObLG FGPrax 2002, 182; OLG Hamm FGPrax 2002, 227; KG FGPrax 2003, 252; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., Vor §§ 43 ff., Rdnr. 134; Palandt/Bassenge: WEG, 65. Aufl., § 45, Rdnr. 6; Weitnauer/Mansel: WEG, 9. Aufl., nach § 43, Rdnr. 28; Keidel/Zimmermann: FGG, 15. Aufl., § 14, Rdnr. 34; Zöller/Philippi: ZPO, 25. Aufl., § 127, Rdnr. 51).
  • OLG München, 30.09.2005 - 34 Wx 78/05

    Berücksichtigung neuer Tatsachen nach Erlass der Beschwerdeentscheidung im

    Soweit sich die Rechtsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe durch das Landgericht richtet, ist das Rechtsmittel zwar an sich statthaft (§ 14 FGG, § 574 Abs. 1, Nr. 2 ZPO; Bassenge/Herbst/Roth FGG 10.Aufl. § 14 Rn.8), hier jedoch unzulässig, weil das Landgericht sie nicht zugelassen hat (BayObLG FGPrax 2002, 182; OLG Frankfurt a.M. FGPrax 2003, 175; OLG München Beschluss vom 1.6.2005, 34 Wx 057/05).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 14 Wx 47/08

    Verfahrensrecht - Versagung der PKH im WEG-Beschwerdeverfahren: Rechtsmittel?

    Deshalb entspricht es allgemeiner, vom Senat geteilter Auffassung, dass seit dem Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes zum 01.01.2002 eine sofortige Beschwerde gegen Prozesskostenhilfe versagende Beschlüsse nur noch gegen erstinstanzliche Entscheidungen vorgesehen ist (vgl. OLG Frankfurt FGPrax 2003, 175; Zimmermann in Keidel/kuntze/Winkler FGG, 15. A., Rn. 35 zu § 14 m. w.N.).
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