Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 07.07.2003

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.07.2003 - I-3 Wx 119/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5639
OLG Düsseldorf, 09.07.2003 - I-3 Wx 119/03 (https://dejure.org/2003,5639)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.07.2003 - I-3 Wx 119/03 (https://dejure.org/2003,5639)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - I-3 Wx 119/03 (https://dejure.org/2003,5639)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einheitliche Stimmrechtsausübung durch die Wohnungseigentümer bei einer Bruchteilsgemeinschaft; Benennung eines gemeinsamen Vertreters als Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung; Fehlende Beschlussfähigkeit eines Verwalters

  • Judicialis

    WEG § 25 Abs. 2; ; BGB §§ 741 ff.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 25 Abs. 2; BGB §§ 741 ff.
    Gültigkeit der Stimmabgabe eines Bruchteilseigentümers in der Wohnungseigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 216
  • ZMR 2004, 53
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 31.03.1994 - 2Z BR 16/94

    Überprüfung der Ermächtigung eines Mitberechtigten durch die übrigen, wenn ein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2003 - 3 Wx 119/03
    Dabei lässt sich für den vorliegenden Fall entgegen der Ansicht des Landgerichts ein Widerspruch zwischen der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW-RR 1994, 1236) und der im Kommentar von Bärmann/Pick/Merle (8. Aufl. § 25 R. 44 bzw. 9. Aufl. § 25 R. 51) geäußerten Rechtsansicht nicht feststellen.
  • OLG Rostock, 12.09.2005 - 7 W 43/03

    Wohnungseintumsrecht: Verteilung der Kosten für bauliche Massnahmen zwischen

    In der Regel ist er nicht gehalten, bei der Abgabe der Stimme durch einen Mitberechtigten dessen Ermächtigung zu prüfen (vgl. BayObLG, Beschluss v. 31.03.1994, 2 Z BR 16/94, NJW-RR 1994, 1236; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.07.2003, 3 Wx 119/03, FGPrax 2003, 216; Ziege, a.a.O.; Sauren a.a.O.; Weitnauer, a.a.O.; a.A. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 25 Rn. 44).
  • LG München I, 31.03.2011 - 36 S 1580/11

    Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Nichtumsetzung eines Mehrheitsbeschlusses

    Auch hier ist fraglich, ob diese Regelung auch für die Bevollmächtigung eines am selben Wohnungseigentum mitberechtigten Ehegatten gelten soll (ebenfalls verneinend BayObLG, WE 1995, 96; vgl. zur Ungültigkeit der Stimmabgabe durch einen von mehreren Bruchteilseigentümern ferner OLG Düsseldorf, ZMR 2004, 53).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 07.07.2003 - 3 W 81/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4660
OLG Zweibrücken, 07.07.2003 - 3 W 81/03 (https://dejure.org/2003,4660)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.07.2003 - 3 W 81/03 (https://dejure.org/2003,4660)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. Juli 2003 - 3 W 81/03 (https://dejure.org/2003,4660)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Wahrung der materiellen Ausschlussfrist; Verwirkung des Rechts zur Beschlussanfechtung; Annahme eines Rechtsmissbrauchs in Form der Verwirkung

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 4 S. 2; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 270 Abs. 3 a.F.; ; ZPO § 167 n.F.; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de

    Beschlussanfechtung durch Wohnungseigentümer - Verwirkung des Anfechtungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschlussanfechtungsrecht bei ausbleib. Begründung verwirkt?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 216
  • ZMR 2004, 66
  • MMR 2003, 669
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 25.04.1997 - 24 W 8686/96

    Verwirkung des Anfechtungsrechts in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.07.2003 - 3 W 81/03
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung sind Anfechtungsanträge mit dieser Begründung bzw. wegen Rechtsmissbrauchs zurückgewiesen worden, wenn der jeweilige Antragsteller das Verfahren "über viele Jahre hinweg" nicht weiterbetrieben hat (OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 588: 6 Jahre; KG NJW-RR 1998, 370 = ZMR 1997, 484: ca. 5 Jahre; OLG Frankfurt OLGR 1999, 261: etwa 3 Jahre; OLG Düsseldorf ZMR 2001, 377: 4 Jahre).

    Soweit in Einzelfällen auf Verwirkung des Anfechtungsrechtes bereits nach über einem Jahr (OLG Köln ZMR 1998, 110) bzw. bei einer Gesamtverzögerung des Verfahrens von 2 Jahren (OLG Düsseldorf FGPrax 1998, 214) erkannt wurde, ist darauf hinzuweisen, dass bei der Annahme der Verwirkung des Anfechtungsrechtes Zurückhaltung geboten ist, damit nicht auf diesem Wege Befristungen eingeführt werden, die das Gesetz nicht vorsieht (vgl. KG NJW-RR 1998, 370, 371 m. w. N.; Gottschalg, NZM 2000, 273, 274).

    Wegen der weitreichenden Folgen einer Antragsabweisung wäre ein solcher Hinweis indes unverzichtbar gewesen (Senat, ZMR 2003, 451, 453: KG NJW-RR 1998, 370, 371: BayObLG NJW-RR 2001, 1233, 1235 = BayObLGZ 2000, 340 ff; vgl. auch BayObLGZ 1971, 289, 293: von Rechenberg/Riecke, MDR 1997, 518, 519).

  • OLG Köln, 02.02.2001 - 16 Wx 183/00

    Antragszustellung im Beschlussanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.07.2003 - 3 W 81/03
    Sie wird mit der fristwahrenden Einreichung des Antrags bei Gericht gewahrt, sofern dieser hinreichend bestimmt ist und die Zustellung "demnächst" (im Sinne von § 167 ZPO, früher § 270 Abs. 3 ZPO a. F.) erfolgt (Senat, Beschluss vom 19. Juli 2002 - 3 W 131/02 -, abgedruckt in ZMR 2003, 451, 452: OLG Köln ZMR 2001, 661, jeweils im Anschluss BGH NJW 1998, 3648; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 23 Rdnr. 174).

    Denn der Umstand, dass der Anfechtungsantrag nicht - wie rechtlich geboten (OLG Köln ZMR 2001, 661 f) - alsbald zugestellt wurde, hatte seine Ursache ausschließlich im Geschäftsgang des Amtsgerichts.

    Im Falle des bis zum 1. Juli 2002 geltenden § 270 Abs. 3 ZPO a. F. (Jetzt § 167 ZPO) wird jedoch der auf vermeidbare Verzögerungen im Geschäftsablauf des Gerichts zurückzuführende Zeitraum nicht auf den Zeitraum angerechnet, der im Zusammenhang mit der Frage maßgeblich ist, ob die Zustellung noch "demnächst" erfolgt ist (BGH NJW 2000, 2282; BGHZ 103, 20, 28 f: OLG Köln ZMR 2001, 661, 662: Senat, ZMR 2003, 451, 452).

  • OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02

    Wohnungseigentum: Verspätete Einzahlung eines Kostenvorschusses im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.07.2003 - 3 W 81/03
    Sie wird mit der fristwahrenden Einreichung des Antrags bei Gericht gewahrt, sofern dieser hinreichend bestimmt ist und die Zustellung "demnächst" (im Sinne von § 167 ZPO, früher § 270 Abs. 3 ZPO a. F.) erfolgt (Senat, Beschluss vom 19. Juli 2002 - 3 W 131/02 -, abgedruckt in ZMR 2003, 451, 452: OLG Köln ZMR 2001, 661, jeweils im Anschluss BGH NJW 1998, 3648; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 23 Rdnr. 174).

    Im Falle des bis zum 1. Juli 2002 geltenden § 270 Abs. 3 ZPO a. F. (Jetzt § 167 ZPO) wird jedoch der auf vermeidbare Verzögerungen im Geschäftsablauf des Gerichts zurückzuführende Zeitraum nicht auf den Zeitraum angerechnet, der im Zusammenhang mit der Frage maßgeblich ist, ob die Zustellung noch "demnächst" erfolgt ist (BGH NJW 2000, 2282; BGHZ 103, 20, 28 f: OLG Köln ZMR 2001, 661, 662: Senat, ZMR 2003, 451, 452).

    Wegen der weitreichenden Folgen einer Antragsabweisung wäre ein solcher Hinweis indes unverzichtbar gewesen (Senat, ZMR 2003, 451, 453: KG NJW-RR 1998, 370, 371: BayObLG NJW-RR 2001, 1233, 1235 = BayObLGZ 2000, 340 ff; vgl. auch BayObLGZ 1971, 289, 293: von Rechenberg/Riecke, MDR 1997, 518, 519).

  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 116/99

    Demnächst erfolgte Zustellung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.07.2003 - 3 W 81/03
    Im Falle des bis zum 1. Juli 2002 geltenden § 270 Abs. 3 ZPO a. F. (Jetzt § 167 ZPO) wird jedoch der auf vermeidbare Verzögerungen im Geschäftsablauf des Gerichts zurückzuführende Zeitraum nicht auf den Zeitraum angerechnet, der im Zusammenhang mit der Frage maßgeblich ist, ob die Zustellung noch "demnächst" erfolgt ist (BGH NJW 2000, 2282; BGHZ 103, 20, 28 f: OLG Köln ZMR 2001, 661, 662: Senat, ZMR 2003, 451, 452).
  • BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98

    Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.07.2003 - 3 W 81/03
    Sie wird mit der fristwahrenden Einreichung des Antrags bei Gericht gewahrt, sofern dieser hinreichend bestimmt ist und die Zustellung "demnächst" (im Sinne von § 167 ZPO, früher § 270 Abs. 3 ZPO a. F.) erfolgt (Senat, Beschluss vom 19. Juli 2002 - 3 W 131/02 -, abgedruckt in ZMR 2003, 451, 452: OLG Köln ZMR 2001, 661, jeweils im Anschluss BGH NJW 1998, 3648; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 23 Rdnr. 174).
  • BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 4/87

    Zustellung von Klageerweiterungsschriftsätzen im Mahnverfahren; Einhaltung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.07.2003 - 3 W 81/03
    Im Falle des bis zum 1. Juli 2002 geltenden § 270 Abs. 3 ZPO a. F. (Jetzt § 167 ZPO) wird jedoch der auf vermeidbare Verzögerungen im Geschäftsablauf des Gerichts zurückzuführende Zeitraum nicht auf den Zeitraum angerechnet, der im Zusammenhang mit der Frage maßgeblich ist, ob die Zustellung noch "demnächst" erfolgt ist (BGH NJW 2000, 2282; BGHZ 103, 20, 28 f: OLG Köln ZMR 2001, 661, 662: Senat, ZMR 2003, 451, 452).
  • BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 103/00

    Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.07.2003 - 3 W 81/03
    Wegen der weitreichenden Folgen einer Antragsabweisung wäre ein solcher Hinweis indes unverzichtbar gewesen (Senat, ZMR 2003, 451, 453: KG NJW-RR 1998, 370, 371: BayObLG NJW-RR 2001, 1233, 1235 = BayObLGZ 2000, 340 ff; vgl. auch BayObLGZ 1971, 289, 293: von Rechenberg/Riecke, MDR 1997, 518, 519).
  • OLG Düsseldorf, 03.01.2001 - 3 Wx 376/00

    Verwirkung des Beschlußanfechtungsrechts bei Verzögerung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.07.2003 - 3 W 81/03
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung sind Anfechtungsanträge mit dieser Begründung bzw. wegen Rechtsmissbrauchs zurückgewiesen worden, wenn der jeweilige Antragsteller das Verfahren "über viele Jahre hinweg" nicht weiterbetrieben hat (OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 588: 6 Jahre; KG NJW-RR 1998, 370 = ZMR 1997, 484: ca. 5 Jahre; OLG Frankfurt OLGR 1999, 261: etwa 3 Jahre; OLG Düsseldorf ZMR 2001, 377: 4 Jahre).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.1997 - 3 Wx 321/97

    Rechtsmißbrauchbei jahrelangem Nichtbetreibens eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.07.2003 - 3 W 81/03
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung sind Anfechtungsanträge mit dieser Begründung bzw. wegen Rechtsmissbrauchs zurückgewiesen worden, wenn der jeweilige Antragsteller das Verfahren "über viele Jahre hinweg" nicht weiterbetrieben hat (OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 588: 6 Jahre; KG NJW-RR 1998, 370 = ZMR 1997, 484: ca. 5 Jahre; OLG Frankfurt OLGR 1999, 261: etwa 3 Jahre; OLG Düsseldorf ZMR 2001, 377: 4 Jahre).
  • OLG Zweibrücken, 05.07.1994 - 3 W 85/94
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.07.2003 - 3 W 81/03
    Zunächst genügt der Beschlussanfechtungsantrag des Antragstellers vom 17. Juli 2000 den Mindestanforderungen, die an die Bestimmtheit eines zulässigen Anfechtungsbegehrens nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG zu stellen sind (vgl. hierzu Senat NJW-RR 1995, 397 f; von Rechenberg/Riecke, MDR 1997, 518, 520 f): denn der Antrag bezeichnet konkret (nach Nummern der Tagesordnung und Inhalt) diejenigen Beschlüsse, die angefochten werden sollen.
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2007 - 3 Wx 163/07

    Honoraransprüche eines Hausverwalters bei konkludent gekündigtem

    Da rechtlich zwischen der Aberkennung der Verwaltereigenschaft (Abberufung) und der Beendigung des schuldrechtlichen Verwaltervertrages (Kündigung) zu unterscheiden ist - Trennungstheorie (vgl. BGH NJW 1997, 2107; OLG Zweibrücken ZMR 2004, 66; KK-WEG-Abramenko § 26 Rdz. 5) - ist es allerdings für die Wirksamkeit der Kündigung ohne Belang, ob auch die Abberufung des Verwalters wirksam beschlossen wurde.
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