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BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02 |
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Verfahrensgang
- AG Passau - II 26/01
- LG Passau - 2 T 27/02
- BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 518
- MDR 2003, 410
- NZM 2003, 246
- FGPrax 2003, 25
- ZMR 2003, 369
- BayObLGZ 2002, 369
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02
Obwohl § 321a ZPO nur den Fall einer Verletzung des rechtlichen Gehörs betrifft, hat der Bundesgerichtshof daraus den allgemeinen Rechtsgedanken abgeleitet, dass bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten oder in sonstigen Fällen greifbarer Gesetzwidrigkeit eine Selbstkorrektur durch das entscheidende Gericht ermöglicht ist, die eine Anfechtung mit der außerordentlichen Beschwerde ausschließt (BGHZ 150, 133 = NJW 2002, 1577 mit zustimmender Anmerkung von Gummer BGHReport 2002, 432). - OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02
Sofortige weitere Beschwerde - Wegfall des außergerichtlichen Rechtsbehelfs der …
Auszug aus BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02
Das OLG Celle (ZIP 2002, 2058 ) und das KG (MDR 2002, 1086 ) haben sich dieser Auffassung angeschlossen, ebenso das Bundesverwaltungsgericht für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit (BVerwG NJW 2002, 2657 ) und Lange (DB 2002, 2396) für den Bereich der Finanzgerichtsbarkeit. - BayObLG, 28.08.2002 - 3Z BR 121/02
Sofortige weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung zur Kostenfestsetzung …
Auszug aus BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02
Der 3.Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat es in der Vergangenheit offen gelassen, ob diese Grundsätze auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Anwendung kommen können (BayObLG FGPrax 2002, 218 ; BayObLGZ 2002, 274).
- BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte …
Auszug aus BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02
In der Vergangenheit wurde bei unanfechtbaren Entscheidungen ausnahmsweise die außerordentliche Beschwerde als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf zugelassen, wenn Verfahrensgrundrechte, insbesondere das rechtliche Gehör, verletzt wurden oder eine sonstige greifbare Gesetzwidrigkeit vorlag (BGHZ 119, 372 ; BGH NJW-RR 1998, 63 ; BayObLG NJW-RR 1998, 1047 ; KG FGPrax 1996, 182 ). - KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96
Rechtmäßigkeit i.R.d. Anordnung der Vorführung des Betroffenen zum Zwecke der …
Auszug aus BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02
In der Vergangenheit wurde bei unanfechtbaren Entscheidungen ausnahmsweise die außerordentliche Beschwerde als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf zugelassen, wenn Verfahrensgrundrechte, insbesondere das rechtliche Gehör, verletzt wurden oder eine sonstige greifbare Gesetzwidrigkeit vorlag (BGHZ 119, 372 ; BGH NJW-RR 1998, 63 ; BayObLG NJW-RR 1998, 1047 ; KG FGPrax 1996, 182 ). - KG, 29.05.2002 - 26 W 114/02
Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde
Auszug aus BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02
Das OLG Celle (ZIP 2002, 2058 ) und das KG (MDR 2002, 1086 ) haben sich dieser Auffassung angeschlossen, ebenso das Bundesverwaltungsgericht für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit (BVerwG NJW 2002, 2657 ) und Lange (DB 2002, 2396) für den Bereich der Finanzgerichtsbarkeit. - BayObLG, 09.11.1999 - 2Z BR 128/99
Kosten einer ausdrücklich zur Fristwahrung eingelegten sofortigen Beschwerde, die …
Auszug aus BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02
Diese Sachbehandlung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLG NZM 2000, 300 ). - BGH, 22.07.1997 - XI ZB 15/97
Anfechtung von Entscheidungen der Oberlandesgerichte; Zulässigkeit einer …
Auszug aus BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02
In der Vergangenheit wurde bei unanfechtbaren Entscheidungen ausnahmsweise die außerordentliche Beschwerde als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf zugelassen, wenn Verfahrensgrundrechte, insbesondere das rechtliche Gehör, verletzt wurden oder eine sonstige greifbare Gesetzwidrigkeit vorlag (BGHZ 119, 372 ; BGH NJW-RR 1998, 63 ; BayObLG NJW-RR 1998, 1047 ; KG FGPrax 1996, 182 ). - BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 384/97
Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen …
Auszug aus BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02
In der Vergangenheit wurde bei unanfechtbaren Entscheidungen ausnahmsweise die außerordentliche Beschwerde als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf zugelassen, wenn Verfahrensgrundrechte, insbesondere das rechtliche Gehör, verletzt wurden oder eine sonstige greifbare Gesetzwidrigkeit vorlag (BGHZ 119, 372 ; BGH NJW-RR 1998, 63 ; BayObLG NJW-RR 1998, 1047 ; KG FGPrax 1996, 182 ). - BayObLG, 09.10.2002 - 2Z BR 102/02
Auszug aus BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02
Der Senat ist an die Entscheidung des Landgerichts, das eine Zulassung ausdrücklich abgelehnt hat, gebunden (BayObLGZ 1980, 286/288 und zuletzt Beschluss vom 9.10.2002, 2Z BR 102/02). - BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02
Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.
- BayObLG, 23.09.1980 - BReg. 3 Z 81/80
- BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 60/90
Darf eine WE-Verwalterin ihre gesamte Verwaltungstätigkeit auf eine andere Person …
- OLG München, 25.07.2005 - 33 Wx 4/05
Greifbare Gesetzwidrigkeit der Beschwerdeentscheidung bei Versagung des …
Dieser Rechtsprechung hat sich das Bayerische Oberste Landesgericht auch für das Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit angeschlossen (BayObLGZ 2002, 369/37; BayObLG vom 9.7.2004 - 3Z BR 82/04 = FamRZ 2005, 390), da keine Gesichtspunkte ersichtlich sind, die dafür sprechen könnten, dass in diesem Verfahren etwas anderes gelten soll als im ZPO-Verfahren.Auch wenn unter dem alten Rechtszustand die Ausweitung des § 321a ZPO auf die Verletzung sonstiger Verfahrensgrundrechte und auf Fälle greifbarer Gesetzwidrigkeit in materiellrechtlicher Hinsicht durch Verstöße gegen das Willkürverbot verschiedentlich bejaht worden ist (vgl. BGH vom 7.3.2002 - IX ZB 11/02 = BGHZ 150, 133; BFH vom 9.2.2005 - X B 178/04; BFH vom 24.2.2005 - X B 136/04), wobei diese Ansicht auch auf das Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit übertragen worden ist (vgl. BayObLGZ 2002, 369/373; BayObLG vom 9.7.2004 - 3Z BR 82/04 = FamRZ 2005, 390), kann dies für den neuen Rechtszustand nicht mehr angenommen werden.
- OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 20 W 336/06
Wertfestsetzungsverfahren: Statthaftigkeit eines vom Beschwerdegericht nicht …
Über die Zulassung hat allein das Landgericht zu entscheiden und der Senat ist daran gebunden (BayObLG MDR 2003, 410; Senat, Beschluss vom 06.02.2003- 20 W 39, 2003-).Dieser allgemeine Gedanke gilt entsprechend auch für die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und zwar nicht nur für die sogenannten echten Streitverfahren (BayObLG MDR 2003, 410).
- OLG Zweibrücken, 31.05.2005 - 3 W 52/05
Notarkostenbeschwerdeverfahren: Unstatthaftigkeit einer "außerordentlichen …
Deshalb ist die vom Bundesgerichtshof (NJW 2002, 1577 = MDR 2002, 901) zum Zivilverfahren vertretene Auffassung (vgl. auch OLG Celle ZIP 2002, 2058; KG MDR 2002, 2086), wonach eine Fehlerkorrektur innerhalb der Instanz der Eröffnung eines außerordentlichen Rechtsmittels zum übergeordneten Gericht vorzuziehen ist, auch auf das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu übertragen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 2004 - 3 W 99/04-; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2003 -20 W 155/03, zitiert nach juris und BayObLG MDR 2003, 410; KG FGPrax 2005, 66, jeweils für die Zeit vor Inkrafttreten des § 29 a FGG).
- OLG Frankfurt, 14.05.2003 - 20 W 155/03
Notarkostenbeschwerdeverfahren: Unanfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen; …
Nachdem der 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts offengelassen hatte, ob diese Grundsätze auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Anwendung kommen können (BayObLG FGPrax 2002, 218; BayObLGZ 2002, 274) hat der 2. Zivilsenat mit Beschluss vom 04.12.2002 (MDR 2003, 410) eine Gleichbehandlung bejaht und zwar nicht nur für die sog. echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem streitigen Verfahren der Zivilprozessordnung angenähert sind. - OLG Jena, 27.03.2006 - 9 W 112/06
Keine außerordentliche Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Diese Auffassung, die auch für den Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit bereits seit 1.1.2002 von der überwiegenden Anzahl der Oberlandesgerichte mit Blick auf die parallel durch das ZPO-Reformgesetz durch Einführung des § 321a ZPO neu geschaffene Rechtslage vertreten wurde (vgl. BayObLG MDR 2003, 410; KG FGPrax 2005, 66, OLG Frankfurt FGPRax 2004, 75; OLG Köln OLGR 2003, 228; offengelassen in BayObLG FGPrax 2002, 218), kommt nach jetziger Rechtslage erst recht zum Tragen (vgl. OLG Zweibrücken MDR 2005, 1245). - OLG Köln, 27.04.2005 - 2 Wx 8/05
Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde im Ablehnungsverfahren
Eine "außerordentliche" Beschwerde neben den in den Verfahrensgesetzen normierten Rechtsmitteln kommt entgegen der Auffassung des Beteiligten zu 2) nicht in Betracht, weil die Zulassung eines solchen Rechtsbehelfs gegen das von dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG NJW 2003, 1924 [1928 f.]) aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete verfassungsrechtliche Gebot der Rechtsmittelklarheit verstieße (vgl. BGH WM 2002, 775 f.; BGH MDR 2005, 46; BGH MDR 2005, 409 [410]; BayObLG FGPrax 2003, 25; Senat, OLGReport Köln 2003, 225 [226 f.]; Senat, Beschluß vom 10. September 2003 - 2 Wx 27/03 - Senat, Beschluß vom 9. September 2004 - 2 Wx 28/04 -). - OLG Köln, 07.03.2005 - 16 Wx 191/04
Gehörsrüge in Wohnungseigentumssachen
Vor Inkrafttreten dieser Norm wurde in Fällen, in denen die Verletzung rechtlichen Gehörs in einer mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Entscheidung geltend gemacht wurde in der neueren Rechtsprechung - u. a. vom Senat - ab dem Inkrafttreten des ZPO-Reformgesetzes § 321 a ZPO im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend angewandt und in der Kommentarliteratur hierauf hingewiesen (vgl. BayObLG NZM 2003, 246; OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 214; Senat NJW-RR 2004, 879 = OLGReport Köln 2004, 243;… OLGReport Köln 228 u. 95 = NJW-RR 2003, 374 = NZM 2003, 247, Weitnauer/Mansell, WEG 9. Auflage, § 45 Rdn. 1) und zwar nach allgemeiner Meinung mit der Maßgabe, dass auch die Formalien des § 321a Abs. 2 ZPO (in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung) und des § 29 Abs. 1 FGG einzuhalten waren (vgl. weiter Sternal FGPrax 2004, 170 [173]; Schuschke NZM 2003, 463 [466]). - OLG München, 02.04.2008 - 33 Wx 327/07
Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Berufsbetreuter: Außerordentliche …
a) Nach ganz überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung ist seit Inkrafttreten des § 321a ZPO eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit nicht mehr statthaft (vgl. BGHZ 150, 133 und 159, 14/16 sowie BGH FamRZ 2005, 191/192; BFHE 200, 42; BVerwG NJW 2002, 2657; BayObLGZ 2002, 369). - OLG München, 21.02.2006 - 32 Wx 14/06
Beteiligtenfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung des …
Seit dem Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes findet nämlich auch im FGG-Verfahren eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit nicht mehr statt (vgl. BayObLGZ 2002, 369/371;… Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 45 Rn. 55a m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 01.07.2003 - 14 Wx 56/03
Richterablehnung im Wohnungseigentumsverfahren: Statthaftigkeit der sofortigen …
Diese Grundsätze kommen auch im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Anwendung (BayObLGZ 2002, S. 369 ff.). - OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
Unzulässige weitere Beschwerde: Unanfechtbare Versagung der Prozesskostenhilfe im …
- OLG München, 15.05.2006 - 31 Wx 27/06
Außerordentliche Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 469/05
Ausschluss der Anfechtung der als Nebenentscheidung ergangenen Kostenentscheidung
- OLG Frankfurt, 16.09.2003 - 20 W 319/03
Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtbarkeit einer isolierten Kostenentscheidung
- OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 3 Wx 207/03
Rechtsmittel bei Aussetzung des Ordnungsgeldverfahrens gemäß § 335a HGB
- OLG Frankfurt, 21.02.2008 - 20 W 26/08
Sofortige weitere Beschwerde: (Un-) Zulässigkeit bei einem Beschluss des …
- OLG Naumburg, 18.11.2003 - 11 Wx 14/03
Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Landgerichts im notariellen …
- OLG Frankfurt, 15.05.2003 - 20 W 168/03
Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen …
- OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 77/03
Wohnungseigentumsverfahren: Unanfechtbare Entscheidungen über einstweilige …
- OLG München, 02.07.2009 - 31 Wx 71/09
Freiwillige Gerichtsbarkeit: Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde …
- KG, 07.12.2004 - 1 W 238/04
Betreuervergütungsverfahren: Unstatthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde
- OLG Köln, 09.04.2003 - 16 Wx 95/03
Rüge der Verletzung von Verfahrensgrundrechten im Betreuungsrecht
- BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 16/03
Sofortige weitere Beschwerde gegen Berichtigungsbeschluss nach Zulassung
- BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 82/04
Betreuervergütung: Keine außerordentliche Beschwerde
- BayObLG, 18.04.2005 - 2Z BR 232/04
Wert der Beschwer bei Protokollberichtigung durch Verwalter der …
- BayObLG, 04.02.2004 - 2Z BR 182/03
Ordnungsgemäßes Zustandekommen einer gerichtlichen Entscheidung in WEG -Sachen - …
- BayObLG, 27.06.2003 - 3Z BRH 2/03
Prozesskostenhilfe für Überprüfung der Erfolgsaussichten einer Beschwerde
- LG Hamburg, 20.01.2004 - 318 T 113/03
Gerichtliche Pflicht zur Neutralität und Gleichbehandlung der Parteien ; Antrag …