Weitere Entscheidung unten: KG, 06.05.2003

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.06.2003 - 20 W 415/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6530
OLG Frankfurt, 25.06.2003 - 20 W 415/02 (https://dejure.org/2003,6530)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.06.2003 - 20 W 415/02 (https://dejure.org/2003,6530)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Juni 2003 - 20 W 415/02 (https://dejure.org/2003,6530)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 190 UmwG, § 191 UmwG, § 192 UmwG, § 198 UmwG, § 199 UmwG
    Handelsregisterverfahren: Prüfungsumfang bei formwechselnder Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Eintragung der formwechselnden Umwandlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in eine Kommanditgesellschaft (KG) mangels Vorlage einer Vermögensaufstellung; Erfordernis eines Umwandlungsberichts; Möglichkeit des Verzichts auf ...

  • Judicialis

    UmwG § 190; ; UmwG § 191; ; UmwG § 192; ; UmwG § 198; ; UmwG § 199

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des völligen Fehlens einer Vermögensaufstellung durch das Registriergericht bei der Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung des völligen Fehlens einer Vermögensaufstellung durch das Registriergericht bei der Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG: Grundsätzlich kein Verzicht auf die Vermögensaufstellung als Bestandteil des Umwandlungsberichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 276
  • DB 2003, 2378
  • NZG 2004, 732
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 1/99

    Ausschluß des Klagerechts bei Informations-, Auskunfts- und Berichtsmängeln im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2003 - 20 W 415/02
    Die von den Beschwerdeführern in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Ausschluss abfindungswertbezogener Rügen (BGH ZIP 2001, 199 und 412) sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Anderes ergibt sich auch nicht aus der von den Beschwerdeführern in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH ZIP 2001, 199 und 412).

    Denn dieser Ausschluss der abfindungswertbezogenen Einwendungen, der auch für das Registerverfahren gelten soll (BGH ZIP 2001, 199, 201) bezieht sich nach Wortlaut und Funktion der §§ 210, 212 UmwG nur auf solche Informationen, die das Barabfindungsangebot nach § 207 UmwG betreffen, weil alle die Höhe der Abfindung der aus Anlass der Umwandlung ausscheidenden Anteilseigner berührenden Fragen nicht zu einer Verzögerung der zügigen Umsetzung der beschlossenen Strukturmaßnahme führen, sondern einer rechtlichen Überprüfung in einem gesonderten Spruchverfahren unterliegen sollen.

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Rechtsprechung
   KG, 06.05.2003 - 1 W 121/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4988
KG, 06.05.2003 - 1 W 121/03 (https://dejure.org/2003,4988)
KG, Entscheidung vom 06.05.2003 - 1 W 121/03 (https://dejure.org/2003,4988)
KG, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - 1 W 121/03 (https://dejure.org/2003,4988)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Androhung eines Ordnungsgeldverfahrens; Verpflichtung der Beteiligten als Liquidatorinnen der Gesellschaft zur Erstellung von Jahresabschlüssen

  • Judicialis

    FGG § 140a; ; HGB § 335a; ; KostO § 119

  • rechtsportal.de

    Ausschluss der sofortigen weiteren Beschwerde im Ordnungsgeldverfahren gemäß § 335a HGB; Beschwerdewert

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 67
  • FGPrax 2003, 276
  • Rpfleger 2004, 52
  • NZG 2003, 1119
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.11.1999 - IX ZB 95/99

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes im einstweiligen Verfügungsverfahren durch das

    Auszug aus KG, 06.05.2003 - 1 W 121/03
    Vielmehr ist die Verletzung von Verfahrensgrundrechten mit der Gegenvorstellung gegenüber dem Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, geltend zu machen (vgl. zu Vorstehendem BGH NJW 2000, 590 und NJW 2001, 2262; OLG Hamm a.a.O.; Keidel/Kahl a.a.O. Vorbem. § 19 Rdn. 11 ff., jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 24.09.1998 - 3Z BR 58/98

    Rechtsformzusatz in der Firma einer BGB -Gesellschaft von Freiberuflern

    Auszug aus KG, 06.05.2003 - 1 W 121/03
    Dies gilt nach einhelliger Auffassung auch in Beschwerdeverfahren (vgl. BayObLG Rpfleger 1969, 254 und NJW 1999, 297; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., KostO, § 119 Rdn. 6; Korintenberg/Lappe, KostO, 15. Aufl., § 119 Rdn. 22).
  • KG, 15.09.2000 - 24 W 2090/00
    Auszug aus KG, 06.05.2003 - 1 W 121/03
    Ob eine Änderungsbefugnis des Rechtsmittelgerichts bei Unzulässigkeit des Rechtsmittels ansonsten generell zu versagen ist, bleibt dahingestellt (vgl. zum Meinungsstand OLG Hamm, KostRspr. § 31 KostO Nr. 11 m.Anm.Lappe; KG - 24.ZS. - ZMR 2000, 860; Hartmann a.a.O. § 31 Rdn. 32; Rohs/Waldner, KostO, 2. Aufl., § 31 Rdn. 17 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 331/02

    Rechtsmittelausschluß im Ordnungsgeldverfahren nach dem KapCoRiLiG

    Auszug aus KG, 06.05.2003 - 1 W 121/03
    Dies gilt auch für die Anfechtung der hier gegebenen Zurückweisung ihrer sofortigen Erstbeschwerde gegen die Festsetzung von Ordnungsgeld gemäß §§ 140a Abs. 2 Satz 1, 139 FGG (vgl. zu Vorstehendem OLG Hamm FGPrax 2003, 39 = Rpfleger 2003, 136; Keidel/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 140a Rdn. 30; Bassenge/Herbst/Roth, FGG, 9. Aufl., § 140a Rdn. 18).
  • BGH, 26.04.2001 - IX ZB 25/01

    zu späte Gegenvorstellung - Eine "Gegenvorstellung zur Herbeiführung einer

    Auszug aus KG, 06.05.2003 - 1 W 121/03
    Vielmehr ist die Verletzung von Verfahrensgrundrechten mit der Gegenvorstellung gegenüber dem Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, geltend zu machen (vgl. zu Vorstehendem BGH NJW 2000, 590 und NJW 2001, 2262; OLG Hamm a.a.O.; Keidel/Kahl a.a.O. Vorbem. § 19 Rdn. 11 ff., jew. m.w.N.).
  • KG, 16.10.2023 - 3 UF 35/23

    Gewaltschutzgesetz-Anordnung bei freiwilligem gemeinsamem Urlaub

    Vor diesem Hintergrund ist einstweilige Anordnung nicht gänzlich aufzuheben, sondern rückwirkend ab dem Zeitpunkt, ab dem die Antragstellerin durch ihr eigenes Verhalten auf das in der Gewaltschutzanordnung verhängte Kontaktaufnahmeverbot verzichtet hat, hier jedenfalls ab Januar 2021 (vgl. zur rückwirkenden Aufhebung eines Titels ab einem im Tenor bezeichneten Zeitpunkt KG, Beschluss vom 6. Mai 2003, 1 W 121/03, NJW-RR 2004, 68; Bartels in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2017, § 890 Rn. 29 sowie Gruber in MüKo zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 890 Rn. 18; zur Möglichkeit der rückwirkenden Aufhebung und Abänderung einer einstweiligen Anordnung Schlünder in: Hahne/Schlögel/Schlünder, Beck OG FamFG, 47. Edition, Stand 1. August 2023, § 54 Rn. 5; Stockmann in: Kemperl/Schreiber, NK Familienverfahrensrecht, 3. Aufl. 2015, § 54 Rn. 13 sowie Borth in: Musielak/Borth/Frank/Grandel, Familiengerichtliches Verfahren, 7. Aufl. 2022, § 54 Rn. 4 und 12; Dürbeck in: Prütting/Helms, FamFG, 6. Aufl. 2023, § 54 Rn. 17; die Möglichkeit der rückwirkenden Abänderung einer einstweiligen Anordnung grds. bejahend und hinsichtlich einzelner Fallgruppen differenzierend Schwoneberg in: Schulte-Bunert/Weinreich, Kommentar des FamFG, 7. Aufl. 2023, § 54 Rn. 9 ff. sowie Feskorn in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 54 Rn. 11).
  • OLG Zweibrücken, 28.01.2004 - 3 W 281/03

    Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde im Ordnungsgeldverfahren gegen

    Dies gilt auch für die Anfechtung der Zurückweisung der Erstbeschwerde gegen die Festsetzung von Ordnungsgeld gemäß § 140 a Abs. 2 Satz 1, § 139 FGG (vgl. KG, Rpfleger 2004, 52 f; OLG Hamm, FGPrax 2003, 39 = Rpfleger 2003, 136; Keidel/Winkler, FG, 15. Aufl., § 140 a Rdnr. 30; Bassenge/Herbst/Roth, FGG, 9. Aufl., § 140a Rdnr. 18).
  • KG, 13.10.2023 - 3 UF 35/23
    Vor diesem Hintergrund ist einstweilige Anordnung nicht gänzlich aufzuheben, sondern rückwirkend ab dem Zeitpunkt, ab dem die Antragstellerin durch ihr eigenes Verhalten auf das in der Gewaltschutzanordnung verhängte Kontaktaufnahmeverbot verzichtet hat, hier jedenfalls ab Januar 2021 (vgl. zur rückwirkenden Aufhebung eines Titels ab einem im Tenor bezeichneten Zeitpunkt KG, Beschluss vom 6. Mai 2003, 1 W 121/03, NJW-RR 2004, 68; Bartels in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2017, § 890 Rn. 29 sowie Gruber in MüKo zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 890 Rn. 18; zur Möglichkeit der rückwirkenden Aufhebung und Abänderung einer einstweiligen Anordnung Schlünder in: Hahne/Schlögel/Schlünder, Beck OG FamFG, 47. Edition, Stand 1. August 2023, § 54 Rn. 5; Stockmann in: Kemperl/Schreiber, NK Familienverfahrensrecht, 3. Aufl. 2015, § 54 Rn. 13 sowie Borth in: Musielak/Borth/Frank/Grandel, Familiengerichtliches Verfahren, 7. Aufl. 2022, § 54 Rn. 4 und 12; Dürbeck in: Prütting/Helms, FamFG, 6. Aufl. 2023, § 54 Rn. 17; die Möglichkeit der rückwirkenden Abänderung einer einstweiligen Anordnung grds. bejahend und hinsichtlich einzelner Fallgruppen differenzierend Schwoneberg in: Schulte-Bunert/Weinreich, Kommentar des FamFG, 7. Aufl. 2023, § 54 Rn. 9 ff. sowie Feskorn in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 54 Rn. 11).
  • KG, 07.12.2004 - 1 W 238/04

    Betreuervergütungsverfahren: Unstatthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde

    Der Senat ist bislang von der Statthaftigkeit des Rechtsbehelfs dem Grunde nach ausgegangen (Senat, FGPrax 2003, 276), andere Gerichte und Teile der Literatur haben die Frage offen gelassen (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 218; Keidel/Kahl, FGG, 15. Aufl., § 19, Rn. 39), ob in der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine sinngemäße Anwendung des § 321 a ZPO wegen der fehlenden Abhilfemöglichkeit bei sofortigen Beschwerden nach § 18 Abs. 2 FGG in Betracht komme (vgl. Keidel/Kahl, a. a. O.) .
  • BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 82/04

    Betreuervergütung: Keine außerordentliche Beschwerde

    Eine derartige Abhilfemöglichkeit schließt eine Anfechtung mit einer außerordentlichen Beschwerde aus (BGHZ 150, 133 = NJW 2002, 1577; BGH NJW 2003, 3137; BVerwG NJW 2002, 2657); dies gilt auch im Bereich der Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (BayObLG aaO; Senatsbeschluss vom 27.6.2003, Az. 3Z BRH 2/03; KG Rpfleger 2004, 52).
  • LG Berlin, 07.06.2007 - 102 T 35/07

    Jahresabschluss trotz Liquidation

    § 325 HGB durch die Liquidation nicht berührt (vgl. auch KG, NZG 2003, 1119, 1120).
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