Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 25.07.2003

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.08.2003 - 20 W 354/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2957
OLG Frankfurt, 25.08.2003 - 20 W 354/02 (https://dejure.org/2003,2957)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.08.2003 - 20 W 354/02 (https://dejure.org/2003,2957)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. August 2003 - 20 W 354/02 (https://dejure.org/2003,2957)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 143 HGB, § 157 HGB, § 161 HGB, § 162 HGB, § 1 Abs 1 Nr 2 UmwG
    Handelsregisterverfahren: Anmeldung der Vereinigung zweier GmbH §& Co. KG's

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB §§ 143; 157; 161; 162; UmwG §§ 1; 2
    Vereinigung zweier GmbH & Co.KGs durch Übertragung der Geschäftsanteile auf eine der Gesellschaften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinigung von zwei GmbH & Co KGn; Anforderungen an die Eintragung im Handelsregister bei der Vereinigung; Eintragung der Verschmelzung oder einer Auflösung bedingt durch das Ausscheiden des Kommanditisten und des Komplementärs; Einbringen von Gesellschaftsanteilen ...

  • Judicialis

    HGB § 143; ; HGB § 157; ; HGB § 161; ; HGB § 162; ; UmwG § 1 II 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Folgen einer Vereinigung von zwei GmbH & Co. KGs für die Anmeldung im Handelsregister

  • rechtsportal.de

    Folgen einer Vereinigung von zwei GmbH & Co. KGs für die Anmeldung im Handelsregister

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vereinigung zweier GmbH & Co. KG's durch Übertragung der Geschäftsanteile auf eine der Gesellschaften: Anforderungen an Handelsregisteranmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1458
  • FGPrax 2003, 283
  • BB 2003, 2531
  • DB 2003, 2327
  • Rpfleger 2004, 52
  • NZG 2004, 808
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.02.1990 - II ZR 42/89

    Überführung des Vermögens einer Personenhandelsgesellschaft auf eine GbR unter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2003 - 20 W 354/02
    Die Zulässigkeit einer derartigen rechtlichen Konstruktion zur Vereinigung von zwei Personenhandelsgesellschaften war bereits vor Inkrafttreten des Umwandlungsgesetzes anerkannt (vgl. etwa BGH NJW-RR 1990, 798 = JuS 1990, 1020 mit Anm. Karsten Schmidt; Balser/Bokelmann/Piorreck/Dostmann/ Kaufmann: Umwandlung/Verschmelzung/Vermögensübertragung, 1990, Rn. H 762 und 763).
  • BayObLG, 19.06.2001 - 3Z BR 48/01

    Zulässigkeit der Amtslöschung einer Eintragung im Handelsregister

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2003 - 20 W 354/02
    Da durch die Übertragung sämtlicher Gesellschaftsanteile auf die andere GmbH & Co. KG Gesellschaftsvermögen nicht mehr vorhanden ist, führt hier die Auflösung der Gesellschaft ohne Abwicklung durch Liquidation sogleich zu deren Vollbeendigung (vgl. Baumbach/Hopt, a.a.O., § 131 Rn. 7; OLG Düsseldorf, DNotI-Report 1998, 19 BayObLG FGPrax 2001, 213 für den vergleichbaren Fall der Übertragung der Geschäftsanteile des einzigen Kommanditisten auf den alleinigen Komplementär).
  • BayObLG, 03.03.1988 - BReg. 3 Z 184/87

    Ausscheiden einer GmbH aus einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2003 - 20 W 354/02
    Dabei ist die Anmeldung gemäß §§ 143 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, 161 Abs. 2 HGB von sämtlichen Gesellschaftern, also auch den Kommanditisten zu bewirken (vgl. BayObLG WM 1988, 710).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.1997 - 3 Wx 94/97

    Übertragung des Unternehmens durch die Komplementärin auf einzige Kommanditistin

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2003 - 20 W 354/02
    Da durch die Übertragung sämtlicher Gesellschaftsanteile auf die andere GmbH & Co. KG Gesellschaftsvermögen nicht mehr vorhanden ist, führt hier die Auflösung der Gesellschaft ohne Abwicklung durch Liquidation sogleich zu deren Vollbeendigung (vgl. Baumbach/Hopt, a.a.O., § 131 Rn. 7; OLG Düsseldorf, DNotI-Report 1998, 19 BayObLG FGPrax 2001, 213 für den vergleichbaren Fall der Übertragung der Geschäftsanteile des einzigen Kommanditisten auf den alleinigen Komplementär).
  • FG Münster, 15.12.2023 - 12 K 3001/21

    Verfahren - Zur Inanspruchnahme als Duldungsverpflichteter bei

    Abgesehen davon, dass Zweifel daran bestehen könnten, ob diese Tatsache überhaupt (i.S.d. § 15 Abs. 1 HGB) "in der Angelegenheit" der Klägerin einzutragen gewesen wäre (vgl. dazu Förster in: Horn/Balzer/Borges/Herrmann, § 15 HGB Rn. 23; Koch/Harnos in: Staub, § 15 HGB Rn. 51), ist die Tatsache eines Gesellschafter-Beitritts (§ 107 HGB) nach den handelsrechtlichen Regelungen von der Tatsache der Gründung bzw. der Auflösung der Gesellschaft (§ 106 HGB bzw. § 143 Abs. 1 HGB), aber auch vom Ausscheiden eines Gesellschafters (§ 143 Abs. 2 HGB) zu unterscheiden (s. z.B. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 03.04.2007 1 W 305/06; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 25.08.2003 20 W 354/02; s. auch Schäfer in: Staub, § 143 HGB Rn. 11, Schmidt/Fleischer in: MüKo, § 143 HGB Rn. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - I-3 Wx 207/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4980
OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - I-3 Wx 207/03 (https://dejure.org/2003,4980)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.07.2003 - I-3 Wx 207/03 (https://dejure.org/2003,4980)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juli 2003 - I-3 Wx 207/03 (https://dejure.org/2003,4980)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Einleitung eines Ordnungsgeldverfahrens gegen eine Gesellschaft nach den Vorschriften des Handelsrechts; Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen Beschlüsse, die in entsprechender Anwendung der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO-Vorschriften) erlassen worden sind; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 355
  • FGPrax 2003, 283
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02

    Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 3 Wx 207/03
    Diese Grundsätze sind auch in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden (vgl. BayObLG ZMR 2003, 369, 370).
  • KG, 29.05.2002 - 26 W 114/02

    Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 3 Wx 207/03
    Aus dem durch das Zivilprozessreformgesetz neu geschaffenen § 321 a ZPO hat der Bundesgerichtshof den allgemeinen Rechtsgedanken hergeleitet, dass bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten oder in sonstigen Fällen greifbarer Gesetzwidrigkeit eine Selbstkorrektur durch das entscheidende Gericht möglich ist, die eine Anfechtung mit der außerordentlichen Beschwerde ausschließt (vgl. BGHZ 150, 133 ebenso KG MDR 2002, 1086 und OLG Celle ZIP, 2002 2058).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 3 Wx 207/03
    Aus dem durch das Zivilprozessreformgesetz neu geschaffenen § 321 a ZPO hat der Bundesgerichtshof den allgemeinen Rechtsgedanken hergeleitet, dass bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten oder in sonstigen Fällen greifbarer Gesetzwidrigkeit eine Selbstkorrektur durch das entscheidende Gericht möglich ist, die eine Anfechtung mit der außerordentlichen Beschwerde ausschließt (vgl. BGHZ 150, 133 ebenso KG MDR 2002, 1086 und OLG Celle ZIP, 2002 2058).
  • OLG München, 14.03.2007 - 31 Wx 7/07

    Sofortige Beschwerde gegen Aussetzung des Spruchverfahrens bei Vorgreiflichkeit

    Eine solche Handhabung entspricht dem in anderen Verfahren entwickelten Grundsatz, dass hinsichtlich der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen Beschlüsse, die in entsprechender Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung erlassen worden sind, auf die einschlägigen Vorschriften der ZPO zurückgegriffen werden kann (vgl. für das Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit: BayObLGZ 2002, 89 und 147; OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 283; für die Kostenbeschwerde: BayObLG FamRZ 2006, 137).
  • OLG Hamm, 01.09.2006 - 15 W 125/06

    Anfechtung der Aussetzung eines Informationserzwingungsverfahrens

    In Ermangelung von Sondervorschriften kann die in § 148 ZPO enthaltene Regelung entsprechend herangezogen werden (vgl. OLG Zweibrücken, NJW 1967, 1761; OLG Düsseldorf, FGPrax 2003, 283; BayObLG FamRZ 2006, 137).
  • OLG Hamm, 09.10.2007 - 15 W 333/07

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen gerichtlichen Beschluss über die

    In diesem Fall sind dann auch die Beschränkungen der Statthaftigkeit des Rechtsmittels gegen eine Entscheidung des Beschwerdegerichts nach § 574 ZPO anwendbar (OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 283; OLG Schleswig a.a.O.; Demharter NZM 2002, 233, 236; Budde in Bauer/v. Oefele, GBO, 2. Aufl., § 78, Rdnr. 3).
  • BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 251/03

    Aussetzung in Betreuungssachen wegen Vorgreiflichkeit einer anderen Frage -

    Da die Aussetzung mangels entsprechender Sondervorschriften im FGG nur in entsprechender Anwendung einschlägiger Vorschriften der ZPO erfolgen kann (vgl. dazu Bassenge Rn. 23), ist für die Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde allerdings § 574 ZPO zu beachten, während sich zuständiges Gericht, Frist und Form der weiteren Beschwerde nach den Vorschriften des FGG richten (OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 283; vgl. auch BayObLGZ 2002, 89/90, 91).
  • BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 116/04

    Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit bei Streitwertfestsetzung

    Im Übrigen entspricht eine solche Handhabung dem in anderen Verfahren entwickelten Grundsatz, dass hinsichtlich der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen Beschlüsse, die in entsprechender Anwendung von ZPO-Vorschriften erlassen worden sind, auf die einschlägigen Vorschriften der ZPO zurückgegriffen werden kann (vgl. für das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit BayObLGZ 2002, 89 und 147; OLG Düsseldorf, FGPrax 2003, 283).
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