Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 28.10.2002

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.11.2002 - 11 Wx 52/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3017
OLG Karlsruhe, 04.11.2002 - 11 Wx 52/02 (https://dejure.org/2002,3017)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.11.2002 - 11 Wx 52/02 (https://dejure.org/2002,3017)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. November 2002 - 11 Wx 52/02 (https://dejure.org/2002,3017)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3017) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrenspfleger im Vergütungsfestsetzungsverfahren; Betreuervergütung; Erforderlichkeit einer Begründung bei der Entscheidung über die Bestellung eines Verfahrenspflegers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfahrenspfleger im Vergütungsfestsetzungsverfahren

  • Judicialis

    FGG § 67; ; BGB § 1836

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 67; BGB § 1836
    Bestellung eines Verfahrenspflegers im Vergütungsfestsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfahrenspfleger bei Vergütungsfestsetzung?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 154
  • FGPrax 2003, 30
  • FamRZ 2003, 405
  • Rpfleger 2003, 124
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2002 - 11 Wx 52/02
    Sie sind daher im Regelfall als angemessen anzusehen und dürfen nur überschritten werden, wenn dies die Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte im konkreten Fall ausnahmsweise gebietet (BGHZ 145, 104).

    Die vom Amtsgericht vertretene Auffassung, der Regelsatz trage den Schwierigkeiten bei der Betreuung der Betroffenen ausreichend Rechnung, die das Beschwerdegericht gebilligt hat, kann vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt daraufhin überprüft werden, ob das Gericht den Tatsachenstoff vollständig gewürdigt, die Denkgesetze, Auslegungsgrundsätze und die Ermessensgrenzen beachtet hat (BGHZ 145, 104, 112; Senat, Beschl. v. 5.4.2001 - 11 Wx 3/01).

  • OLG Köln, 16.01.2002 - 16 Wx 274/01

    Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2002 - 11 Wx 52/02
    Das wird etwa dann anzunehmen sein, wenn sich der Betroffene schriftlich meldet und seinem Schreiben zu entnehmen ist, dass er sich differenziert und verständlich äußern kann (vgl. zu einem solchen Fall OLG Köln OLG-Report 2002, S. 273).
  • OLG Hamm, 21.01.1993 - 15 W 139/92

    Bestellung von Betreuern ; Änderungen durch das neue BtG; Anhängige Verfahren;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2002 - 11 Wx 52/02
    Da sowohl die Entscheidung des Amtsgerichts wie die Entscheidung des Landgerichts an dem gleichen Verfahrensmangel leiden, der in der Rechtsbeschwerdeinstanz nicht geheilt werden kann (Kayser in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage, § 12 Rdn. 151f.), ist die Sache an das Amtsgericht zurückzuverweisen (OLG Hamm, FamRZ 1993, 988, 990; Kahl aaO, FGG, 14. Auflage, § 27 Rdn. 66c).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2000 - 11 Wx 88/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Rechtsanwalt - Stundensätze - Anwaltsgebühren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2002 - 11 Wx 52/02
    Der beschließende Senat hat Bedenken gegen diese Rechtsprechung geäußert (vgl. Beschl. v. 15.11.2000 - 11 Wx 88/00, OLG-Report Karlsruhe/Stuttgart 2001, 65 = NJW 2001, 1220), sieht sich hieran jedoch über § 28 Abs. 2 FGG gebunden.
  • OLG Karlsruhe, 05.04.2001 - 11 Wx 3/01
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2002 - 11 Wx 52/02
    Die vom Amtsgericht vertretene Auffassung, der Regelsatz trage den Schwierigkeiten bei der Betreuung der Betroffenen ausreichend Rechnung, die das Beschwerdegericht gebilligt hat, kann vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt daraufhin überprüft werden, ob das Gericht den Tatsachenstoff vollständig gewürdigt, die Denkgesetze, Auslegungsgrundsätze und die Ermessensgrenzen beachtet hat (BGHZ 145, 104, 112; Senat, Beschl. v. 5.4.2001 - 11 Wx 3/01).
  • BayObLG, 02.04.2004 - 3Z BR 43/03

    Fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers als absoluter Beschwerdegrund

    Es bleibt offen, ob hiervon abgesehen werden kann, wenn ein Interesse des Betroffenen hieran offensichtlich nicht besteht (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 405).

    Ist der Betroffene persönlich nicht mehr in der Lage, seine Rechte wahrzunehmen, d. h. insbesondere die Reichweite eines Antrags zu erfassen und sich zu ihm zu äußern, muss ihm ein Verfahrenspfleger als gesetzlicher Vertreter bestellt werden (vgl. OLG Frankfurt BtPrax 1997, 201; OLG Köln FamRZ 2003, 171; OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 405).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.10.2002 - 15 UF 200/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15036
OLG Celle, 28.10.2002 - 15 UF 200/02 (https://dejure.org/2002,15036)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.10.2002 - 15 UF 200/02 (https://dejure.org/2002,15036)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Oktober 2002 - 15 UF 200/02 (https://dejure.org/2002,15036)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,15036) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 114; FGG § 22
    Beschwerdefrist bei Versagung von Prozesskostenhilfe in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 30
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 12.04.2006 - XII ZB 102/04

    Frist für die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe in

    Die Zwei-Wochen-Frist nach § 22 Abs. 1 Satz 1 FGG sei im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorrangig und verdränge auch bei der sofortigen Beschwerde gegen PKH-Entscheidungen eine entsprechende Anwendung der durch das ZPO-Reformgesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl. I 1887) zum 1. Januar 2002 eingeführten Monatsfrist des § 127 Abs. 2 Satz 3 ZPO (OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 433; OLG Dresden FamRZ 2005, 1188, 1189 und 2004, 1979 f.; OLG Saarbrücken OLGR 2003, 450 f.; OLG Celle FGPrax 2003, 30; BayObLG NJW 2002, 3262 f. und NJW 2002, 2573; Zimmermann Festschrift für Musielak 2004, 729, 737; Demharter NZM 2002, 233, 236 und BGH-Report 2004, 840; Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. § 14 Rdn. 4, 34 a; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. § 14 FGG Rdn. 7; a.A.: Decker NJW 2003, 2291, 2293; Zimmer, FamRZ 2005, 1145, 1146; differenzierend Philippi, NJW-Sonderheft BayObLG 2005, 60, 61 f.).
  • OLG Dresden, 18.03.2004 - 22 WF 3/04

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Beschwerdefrist

    Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet gegen die erstinstanzliche Versagung von Prozesskostenhilfe die sofortige Beschwerde in der Zweiwochenfrist gemäß § 22 FGG statt (wie OLG Celle, FGPrax 2003, 30 und OLG Saarbrücken, OLGR 2003, 450).

    Diese Verweisung bedeutet aber nur, dass zur Beurteilung der Statthaftigkeit des Rechtsmittels die Regelungen der ZPO heranzuziehen sind, wohingegen sich das Verfahren im Übrigen - insbesondere hinsichtlich des zur Entscheidung über das Rechtsmittel berufenen Gerichts, der einzuhaltenden Frist und Form sowie der Beschwerdeberechtigung - nach den Vorschriften des FGG (§§ 19 ff. FGG) richtet (vgl. BayObLG, NJW 2002, 2573; OLG Celle, FGPrax 2003, 30; OLG Saarbrücken, OLGR 2003, 450, 451; OLG Bamberg, NJW-RR 2003, 1163; OLG Frankfurt, FGPrax 2003, 175; Keidel/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 14, Rdnr. 34 a).

    Die in § 127 Abs. 2 Satz 3 ZPO i.V.m. § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO für den Zivilprozess normierte Frist von einem Monat gilt nicht, weil sie die Zulässigkeit des Rechtsmittels und nicht dessen Statthaftigkeit betrifft (vgl. OLG Celle, FGPrax 2003, 30; OLG Saarbrücken, OLGR 2003, 450, 451; Demharter, NZM 2002, 233, 236).

  • BGH, 12.04.2006 - XII ZB 82/04

    Versäumung der Beschwerdefrist hinsichtlich der Anfechtung der Ablehnung von

    Die Zwei-Wochen-Frist nach § 22 Abs. 1 Satz 1 FGG sei im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorrangig und verdränge auch bei der sofortigen Beschwerde gegen PKH-Entscheidungen eine entsprechende Anwendung der durch das ZPO-Reformgesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl. I 1887) zum 1. Januar 2002 eingeführten Monatsfrist des § 127 Abs. 2 Satz 3 ZPO (OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 433; OLG Dresden FamRZ 2005, 1188, 1189 und 2004, 1979 f.; OLG Saarbrücken OLGR 2003, 450 f.; OLG Celle FGPrax 2003, 30; BayObLG NJW 2002, 3262 f. und NJW 2002, 2573; Zimmermann Festschrift für Musielak 2004, 729, 737; Demharter NZM 2002, 233, 236 und BGH-Report 2004, 840; Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. § 14 Rdn. 4, 34 a; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. § 14 FGG Rdn. 7; a.A.: Decker NJW 2003, 2291, 2293; Zimmer, FamRZ 2005, 1145, 1146; differenzierend Philippi, NJW-Sonderheft BayObLG 2005, 60, 61 f.).
  • OLG Dresden, 11.03.2004 - 21 WF 125/04

    Frist für die sofortige Beschwerde gegen den Ablehnung der Prozesskostenhilfe in

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Zweibrücken, 27.01.2005 - 6 WF 14/05

    Frist bei sofortiger Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe in

    Nach soweit ersichtlich einhelliger Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum bedeutet die Verweisung in § 14 FGG auf die entsprechende Anwendung der Vorschriften der ZPO nur, dass zur Beurteilung der Statthaftigkeit des Rechtsmittels die Regelungen der ZPO heranzuziehen sind, während sich das Verfahren im Übrigen - insbesondere hinsichtlich des zur Entscheidung über das Rechtsmittel berufenen Gerichts, der einzuhaltenden Form und Frist sowie der Beschwerdeberechtigung - nach den Vorschriften des FGG, also den §§ 19 ff. FGG richtet (vgl. BGH WM 2004, 2225, 2226; BayObLG FGPrax 2002, 119; OLG Celle FGPrax 2003, 30; OLG Dresden FamRZ 2004, 1979; OLG Saarbrücken, OLGR 2003, 450; Pfälz.
  • OLG Dresden, 16.03.2004 - 21 WF 191/04

    Verweisung in § 14 FGG auf die Statthaftigkeit des Rechtsmittels bei Versagung

    Die Verweisung des § 14 FGG auf §§ 114 ff. ZPO bezieht sich auf die Statthaftigkeit des Rechtsmittels, welche sich nach § 127 Abs. 1 Satz 2 ZPO beurteilt; im Übrigen (insbesondere hinsichtlich der einzuhaltenden Frist und Form des Rechtsmittels, sowie der Beschwerdeberechtigung, bis hin zur Entscheidung des angerufenen Gerichts und dessen Besetzung) verbleibt es bei den Verfahrensvorschriften des FGG (Keidel/Meyer-Holzmeyer, a.a.O., § 30 Rz.10; OLG Celle, FGPrax 2003, 30 , OLG Saarbrücken OLGR 2003, 450; Senat, Beschluss vom 11. März 2004 - 21 WF 125/04 - anders: Decker NJW 2003, 2091).
  • OLG Saarbrücken, 09.09.2003 - 6 WF 50/03

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Beschwerdefrist gegen die Versagung von

    Diese Verweisung bedeutet aber nur, dass zur Beurteilung der Statthaftigkeit des Rechtsmittels die Regelungen der ZPO heranzuziehen sind, wohingegen sich das Verfahren im Übrigen - insbesondere hinsichtlich des zur Entscheidung über das Rechtsmittel berufenen Gerichts, der einzuhaltenden Frist und Form sowie der Beschwerdeberechtigung - nach den Vorschriften des FGG (§§ 19 ff FGG) richtet (OLG Celle, FGPrax 2003, 30; OLGR Zweibrücken, 2002, 479; BayObLG, FGPrax 2002, 119; OLG Köln, FGPrax 2002, 230; Keidel/Zimmermann, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 14, Rz. 34 a, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht