Rechtsprechung
BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Ehegeschäftsfähigkeit eines Betreuten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 104 Nr. 2 § 1304; PStG § 5 Abs. 2 Satz 1
Ehegeschäftsfähigkeit des Betreuten - Anhörung im gerichtlichen Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zum Ehehindernis der Geschäftsunfähigkeit ; Keine Indizwirkung einer Bestellung eines Betreuers; Zur gerichtlichen Aufklärungspflicht; Pflicht zur Überprüfung eines Sachverständigengutachtens
Verfahrensgang
- AG Weiden/Oberpfalz - 1 UR III 5/02
- LG Weiden/Oberpfalz - 2 T 77/02
- BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02
Papierfundstellen
- FGPrax 2003, 32
- FamRZ 2003, 373
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 24.04.1996 - 1Z BR 80/96
Voraussetzungen der Ehegeschäftsfähigkeit
Auszug aus BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02
Diesem obliegt die Prüfung, ob die Ablehnung der Amtshandlung (§ 45 Abs. 2 Satz 2 PStG) zu Recht erfolgt ist (vgl. BayObLG StAZ 1996, 229/230).Selbst eine erhebliche geistige Behinderung muss nicht die notwendige Einsichtsfähigkeit in das Wesen der Ehe und die freie Willensentscheidung zur Eheschließung ausschließen, mag diese Einsichtsfähigkeit auch für andere Rechtsgeschäfte fehlen (vgl. BayObLG StAZ 1996, 229/230).
Dies gilt um so mehr, als die Frage der Ehegeschäftsunfähigkeit nicht allein von der Intensität der Geistesstörung abhängt, sondern von der Frage, ob die Geistesstörung die Einsicht in die Bedeutung der Ehe und die Freiheit des Willensentschlusses zur Eingehung der Ehe beeinträchtigt (vgl. BayObLG StAZ 1996, 229/230).
- BayObLG, 19.03.2001 - 1Z BR 140/00
Anmeldung zur Eheschließung, wenn ein Verlobter nachträglich die …
Auszug aus BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02
Dieses wird im Rahmen der Anhörung auch zu prüfen haben, ob die Eheschließungsabsicht der Beteiligten zu 1 fortbesteht (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1539). - BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95
Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches …
Auszug aus BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02
c) Die Frage, ob die Voraussetzungen der Geschäftsunfähigkeit gegeben sind, liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BayObLGZ 1995, 383/388 m. w. N.).
- BayObLG, 26.08.1986 - BReg. 3 Z 119/86
Zwangspflegschaft; Geschäftsunfähigkeit; Aufrechterhaltung; Anordnung
Auszug aus BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02
Der Tatrichter darf das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens nicht kritiklos übernehmen und muss sich ein eigenes Bild von der Richtigkeit der durch den Sachverständigen gezogenen Schlüsse machen (BayObLGZ 1981, 306/308; 1986, 338/340; BayObLG BtPrax 1993, 208/209;… Keidel/Schmidt § 15 Rn. 65). - BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93
Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten; …
Auszug aus BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02
Der Tatrichter darf das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens nicht kritiklos übernehmen und muss sich ein eigenes Bild von der Richtigkeit der durch den Sachverständigen gezogenen Schlüsse machen (BayObLGZ 1981, 306/308; 1986, 338/340; BayObLG BtPrax 1993, 208/209;… Keidel/Schmidt § 15 Rn. 65). - OLG Stuttgart, 06.05.1980 - 8 W 604/78
Anwendbarkeit des Art. 5 Haager Minderjährigenschutzabkommen (MSA) bei Verlegung …
Auszug aus BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02
Die Anhörung der Beteiligten zu 1 kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz nicht nachgeholt werden (vgl. BayObLG FamRZ 1980, 1152; 1984, 205/307); die Sache war daher an das Landgericht zurückzuverweisen. - BayObLG, 11.09.1981 - BReg. 3 Z 65/81
Auszug aus BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02
Der Tatrichter darf das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens nicht kritiklos übernehmen und muss sich ein eigenes Bild von der Richtigkeit der durch den Sachverständigen gezogenen Schlüsse machen (BayObLGZ 1981, 306/308; 1986, 338/340; BayObLG BtPrax 1993, 208/209;… Keidel/Schmidt § 15 Rn. 65). - BayObLG, 02.04.1982 - BReg. 1 Z 5/82
Auszug aus BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02
Die Geschäftsfähigkeit im Sinn von § 1304 BGB ist unter Berücksichtigung der in Art. 6 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich garantierten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfG StAZ 1973, 90/93; BayObLGZ 1982, 179/180 f.) als "Ehegeschäftsfähigkeit" (vgl. Böhmer StAZ 1992, 65/67) zu beurteilen.
- OLG Brandenburg, 07.07.2010 - 13 UF 55/09
Aufhebung der Ehe wegen Geschäftsunfähigkeit
Die Verwehrung der Eheschließung mangels Geschäftsfähigkeit betrifft die verfassungsrechtlich garantierte Eheschließungsfreiheit (Artikel 6 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1, Artikel 2 Abs. 1 GG) des Antragsgegners zu 1. Die Frage der Ehegeschäftsunfähigkeit hängt nicht allein von der Intensität der Geistesstörung ab, sondern von der Frage, ob die Geistesstörung die Einsicht in die Bedeutung der Ehe und die Freiheit des Willensentschlusses zur Eingehung der Ehe beeinträchtigt (BayOblG, FamRZ 2003, 373). - OLG Brandenburg, 07.03.2017 - 10 UF 54/15
Familiensache: Voraussetzungen der Ehegeschäftsfähigkeit; Geschäftsfähigkeit …
Trotz erheblicher Zweifel an der Geschäftsfähigkeit kann eine partielle Geschäftsfähigkeit für die Eheschließung gegeben sein (BVerfG, NJW 2003, 1383; BayObLG, Beschluss vom 24.4.1996 - 1Z BR 80/96, BeckRS 1996, 03646; Beschluss vom 14.11.2002, 1Z BR 118/02, BeckRS 2002, 30293337).