Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 23.07.2003

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4237
OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03 (https://dejure.org/2003,4237)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.03.2003 - 19 Wx 11/03 (https://dejure.org/2003,4237)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. März 2003 - 19 Wx 11/03 (https://dejure.org/2003,4237)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Rechtsmittelantrages i.R.d. Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten vorläufigen Unterbringung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 27 Abs. 1 § 70 h; GG Art. 19 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Auslegung des Antrags des Betroffenen nach Erledigung der Hauptsache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 950
  • FGPrax 2003, 145
  • FGPrax 2003, 237 (Ls.)
  • FamRZ 2003, 1777 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.06.1996 - VI ZR 325/95

    Streitgegenstands-Verwechslung - § 511 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, Berufung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03
    Da es sich bei der Auslegung des Antrags der Betroffenen um die Auslegung einer prozessualen Erklärung handelt, bindet die Auslegung durch das Landgericht den Senat nicht (BGH NJW-RR 1996, 1210 f; Keidel/Meyer-Holz, § 27 Rdn. 50).

    Das Landgericht, das den Antrag der Betroffenen so versteht, dass dieser erfolglos bleiben muss, verstößt zudem gegen den Auslegungsgrundsatz, wonach im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH NJW-RR 1996, 1210 f. m.w.N.).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03
    In diesen Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe ist trotz Erledigung von einem fortbestehenden Rechtsschutzinteresse auszugehen (BVerfG, NJW 2002, 2456 ff).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03
    Nach den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht zur Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG entwickelt hat, ist eine nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit allerdings bei vorläufiger gerichtlich angeordneter Unterbringung nach § 70 h FGG i.V.m. Landesrecht regelmäßig in Betracht zu ziehen (BVerfG, NJW 1998, 2432).
  • BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 129/00

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Unterbringungsmaßnahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03
    Die Auslegung des Vorbringens der Betroffenen durch den Senat ergibt, dass sie die Rechtswidrigkeit der Unterbringungsmaßnahme festgestellt haben will, so dass es nicht darauf ankommt, dass sie ihren ursprünglichen Antrag auf Aufhebung des amtsgerichtlichen Beschlusses und der - zwischenzeitlich erledigten - Unterbringungsmaßnahme nicht ausdrücklich angepasst hat (zutreffend: BayObLG FamRZ 2000, 1537 f).
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ZR 194/86

    Unzulässigkeit einer Leistungsklage bei Besitz des herausgeforderten Gegenstandes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03
    Diese, auch im ZPO-Verfahren geltenden (vgl. etwa für die Umdeutung eines Leistungsantrags in einen Feststellungsantrag BGH MDR 1988, 46) Grundsätze, sind im FGG-Verfahren schon deshalb besonders zu beachten, weil dort Beschwerde und sofortige Beschwerde überhaupt keines förmlichen Antrags oder einer Begründung bedürfen (Keidel/Sternal § 21 Rdn. 23 m.w.N.).
  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

    OLG, FGPrax 1998, S. 244 und LG Köln NJW 1998, S. 1323 jeweils zur Unterbringung; OLG Köln, NJW 1998, S. 462 zur Abschiebungshaft; vgl. auch OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, S. 145 - mit ablehnender Anm. Demharter, FGPrax 2003, S. 237 - zum Grundsatz der "wohlwollenden" Auslegung der gegenüber dem Gericht gestellten Anträge im FGG-Verfahren, in dem Beschwerde und sofortige Beschwerde überhaupt keines förmlichen Antrags oder einer Begründung bedürfen).
  • BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06

    Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft

    Betrifft eine Beschwerde Maßnahmen, die wie die hier in Rede stehenden besonderen Sicherungsmaßnahmen über einen längeren Zeitraum vollzogen werden und mit schwerwiegenden Eingriffen in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen verbunden sind, bedarf danach der Klärung, ob es dem Betroffenen nur um die Verhinderung des weiteren Vollzuges geht oder auch um eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Anordnung und des anschließenden Vollzuges (vgl. für die Freiheitsentziehung durch Unterbringung BayObLG, Beschluss vom 18. September 2002 - 3Z BR 127/02 -, Recht & Psychiatrie 2003, S. 25 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2003 - 19 Wx 11/03 -, FGPrax 2003, S. 145; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 3 W 275/04 -, FGPrax 2005, S. 137 ).
  • OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04

    Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellung der Rechtswidrigkeit einer beendeten

    Die zuletzt genannte Entscheidung dürfte daher grundsätzlich auch auf andere freiheitsentziehenden Maßnahmen als Abschiebungshaft anwendbar seien (vgl. Keidel/Meyer-Holz aaO, § 27 Rdnr. 14; Demharter, FGPrax 2003, 237).

    In welchem danach möglichen Umfang der Betroffene die Rechtmäßigkeit nachgeprüft haben will, legt er durch seinen Antrag fest (vgl. BayObLGZ 2002, 304, 308 ff; BayObLG NJW-RR 2004, 8; Demharter, FGPrax 2003, 237, 238).

  • OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08

    Vorläufige Betreuung: Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Ob dem Landgericht nach diesen Grundsätzen hier überhaupt eine zusätzliche ausdrückliche Entscheidung über die Rechtswidrigkeit der Betreuung angefallen ist, deren Unterbleiben mit der weiteren Beschwerde gerügt werden könnte, mag dahinstehen (für eine entsprechende Auslegung eines allgemein gehaltenen Beschwerdeantrags in Unterbringungssachen OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 237 und wohl auch BGH Beschluss vom 16.4.2008 aaO.).
  • OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06

    Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren

    Voraussetzung ist ein konkret hierauf gerichtetes Rechtsschutzbegehren des Betroffenen (BayObLGZ 2002, 304; a. A. OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 145).
  • OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06

    Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag durch beschwerdebefugten Angehörigen des

    Voraussetzung ist ein konkret hierauf gerichtetes Rechtsschutzbegehren des Betroffenen (BayObLGZ 2002, 304; a. A. OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 145).
  • OLG Zweibrücken, 09.12.2003 - 3 W 247/03

    Abschiebung: Umfang der Überprüfung einer erledigten Abschiebehaftanordnung durch

    Von daher kann der Senat auch im vorliegenden Fall nur über die Rechtmäßigkeit der die vom Amtsgericht angeordnete Vorbereitungshaft bestätigenden Entscheidung der Zivilkammer vom 11. November 2003 befinden (vgl. BayOblG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2002 -3Z BR 149/02- und vom 30. Juli 2003 - 3Z BR 139/03- ; Demharter, Anm. zu OLG Karlsruhe in FGPrax 2003, 237, 238 unter Hinweis auf die vorzitierte Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts; Keidel/Kuntze/Winkler/Meyer-Holz, FG, 15. Aufl., § 27 Rdnr. 45 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.07.2003 - 3Z BR 42/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5131
BayObLG, 23.07.2003 - 3Z BR 42/03 (https://dejure.org/2003,5131)
BayObLG, Entscheidung vom 23.07.2003 - 3Z BR 42/03 (https://dejure.org/2003,5131)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 3Z BR 42/03 (https://dejure.org/2003,5131)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    KostO § 156
    Rechtliches Gehör für Notarkasse im Verfahren der Notarkostenbeschwerde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Notarkostenbeschwerde: Stellungnahme der Notarkasse?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 21 (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Kostenrechtsprechung des BayObLG im Jahr 2003

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit der Stellungnahme der Notarkasse im Verfahren der Notarkostenbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 237
  • BayObLGZ 2003, 190
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 28.07.2000 - NotW 325/00
    Auszug aus BayObLG, 23.07.2003 - 3Z BR 42/03
    Insoweit wurde bereits entschieden, dass ohne eine Stellungnahme der Ländernotarkasse eine Entscheidung in Notarkostenbeschwerdesachen nicht ergehen darf (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1380; ThürOLG FGPrax 2000, 251; OLG Rostock NotBZ 2003, 38 mit Anmerkung Lappe; siehe auch Hartmann Kostengesetze 32. Aufl. § 156 Rn. 27).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2000 - 8 Wx 299/99

    Besetzung des Gerichts in Notarkostenbeschwerdesachen

    Auszug aus BayObLG, 23.07.2003 - 3Z BR 42/03
    Insoweit wurde bereits entschieden, dass ohne eine Stellungnahme der Ländernotarkasse eine Entscheidung in Notarkostenbeschwerdesachen nicht ergehen darf (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1380; ThürOLG FGPrax 2000, 251; OLG Rostock NotBZ 2003, 38 mit Anmerkung Lappe; siehe auch Hartmann Kostengesetze 32. Aufl. § 156 Rn. 27).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 20 W 273/12

    Keine Inanspruchnahme des Maklers für Vertragsentwurf durch Notar

    Der Notar, der weiß, dass der Dritte den - beabsichtigten - Vertrag nur vermitteln soll, kann nicht erwarten, dass der Dritte für die Notarkosten haften will (vgl. neben der vom Landgericht zitierten Fundstelle auch LG Aachen BWNotZ 2011, 84; Korintenberg/Lappe, a.a.O., § 2 Rz. 102; zu § 145 Abs. 3 KostO: Rohs/Wedewer, KostO, Stand April 2007, § 145 Rz. 31; Tiedtke ZNotP 2003, 359, m. w. N.).
  • BayObLG, 17.03.2004 - 3Z BR 32/04

    Notarkosten; Beschwerde; Anhörung der Notarkasse

    Die Beteiligung der Notarkasse im Verfahren der Notarkostenbeschwerde (vgl. BayObLGZ 2003, 190/191) ist auch dann erforderlich, wenn der Schwerpunkt der Rechtsfragen im Fall einer Aufrechnung gegen die Kostenforderung eines Notars bei der Gegenforderung liegt.

    In einem Beschwerdeverfahren zur Überprüfung der Kostenberechnung eines Notars (§ 156 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 6 Satz 1 KostO) muss der Notarkasse (§ 113 Abs. 1 BNotO) eine solche Gelegenheit eingeräumt werden (vgl. BayObLGZ 2003, 190/191 = FGPrax 2003, 237).

  • BayObLG, 21.06.2005 - 3Z BR 258/04

    Sacheinlagen an GmbH durch Dritte - Informationspflichten des Notars zur

    In einem Beschwerdeverfahren zur Überprüfung der Kostenberechnung eines Notars (§ 156 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 6 Satz 1 KostO) muss der Notarkasse (§ 113 Abs. 1 BNotO) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden (BayObLGZ 2003, 190/191), sofern sich diese noch nicht hat äußern können.
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