Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 02.04.2003

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4237
OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03 (https://dejure.org/2003,4237)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.03.2003 - 19 Wx 11/03 (https://dejure.org/2003,4237)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. März 2003 - 19 Wx 11/03 (https://dejure.org/2003,4237)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Rechtsmittelantrages i.R.d. Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten vorläufigen Unterbringung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 27 Abs. 1 § 70 h; GG Art. 19 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Auslegung des Antrags des Betroffenen nach Erledigung der Hauptsache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 950
  • FGPrax 2003, 145
  • FGPrax 2003, 237 (Ls.)
  • FamRZ 2003, 1777 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.06.1996 - VI ZR 325/95

    Streitgegenstands-Verwechslung - § 511 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, Berufung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03
    Da es sich bei der Auslegung des Antrags der Betroffenen um die Auslegung einer prozessualen Erklärung handelt, bindet die Auslegung durch das Landgericht den Senat nicht (BGH NJW-RR 1996, 1210 f; Keidel/Meyer-Holz, § 27 Rdn. 50).

    Das Landgericht, das den Antrag der Betroffenen so versteht, dass dieser erfolglos bleiben muss, verstößt zudem gegen den Auslegungsgrundsatz, wonach im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH NJW-RR 1996, 1210 f. m.w.N.).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03
    In diesen Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe ist trotz Erledigung von einem fortbestehenden Rechtsschutzinteresse auszugehen (BVerfG, NJW 2002, 2456 ff).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03
    Nach den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht zur Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG entwickelt hat, ist eine nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit allerdings bei vorläufiger gerichtlich angeordneter Unterbringung nach § 70 h FGG i.V.m. Landesrecht regelmäßig in Betracht zu ziehen (BVerfG, NJW 1998, 2432).
  • BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 129/00

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Unterbringungsmaßnahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03
    Die Auslegung des Vorbringens der Betroffenen durch den Senat ergibt, dass sie die Rechtswidrigkeit der Unterbringungsmaßnahme festgestellt haben will, so dass es nicht darauf ankommt, dass sie ihren ursprünglichen Antrag auf Aufhebung des amtsgerichtlichen Beschlusses und der - zwischenzeitlich erledigten - Unterbringungsmaßnahme nicht ausdrücklich angepasst hat (zutreffend: BayObLG FamRZ 2000, 1537 f).
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ZR 194/86

    Unzulässigkeit einer Leistungsklage bei Besitz des herausgeforderten Gegenstandes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03
    Diese, auch im ZPO-Verfahren geltenden (vgl. etwa für die Umdeutung eines Leistungsantrags in einen Feststellungsantrag BGH MDR 1988, 46) Grundsätze, sind im FGG-Verfahren schon deshalb besonders zu beachten, weil dort Beschwerde und sofortige Beschwerde überhaupt keines förmlichen Antrags oder einer Begründung bedürfen (Keidel/Sternal § 21 Rdn. 23 m.w.N.).
  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

    OLG, FGPrax 1998, S. 244 und LG Köln NJW 1998, S. 1323 jeweils zur Unterbringung; OLG Köln, NJW 1998, S. 462 zur Abschiebungshaft; vgl. auch OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, S. 145 - mit ablehnender Anm. Demharter, FGPrax 2003, S. 237 - zum Grundsatz der "wohlwollenden" Auslegung der gegenüber dem Gericht gestellten Anträge im FGG-Verfahren, in dem Beschwerde und sofortige Beschwerde überhaupt keines förmlichen Antrags oder einer Begründung bedürfen).
  • BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06

    Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft

    Betrifft eine Beschwerde Maßnahmen, die wie die hier in Rede stehenden besonderen Sicherungsmaßnahmen über einen längeren Zeitraum vollzogen werden und mit schwerwiegenden Eingriffen in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen verbunden sind, bedarf danach der Klärung, ob es dem Betroffenen nur um die Verhinderung des weiteren Vollzuges geht oder auch um eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Anordnung und des anschließenden Vollzuges (vgl. für die Freiheitsentziehung durch Unterbringung BayObLG, Beschluss vom 18. September 2002 - 3Z BR 127/02 -, Recht & Psychiatrie 2003, S. 25 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2003 - 19 Wx 11/03 -, FGPrax 2003, S. 145; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 3 W 275/04 -, FGPrax 2005, S. 137 ).
  • OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04

    Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellung der Rechtswidrigkeit einer beendeten

    Die zuletzt genannte Entscheidung dürfte daher grundsätzlich auch auf andere freiheitsentziehenden Maßnahmen als Abschiebungshaft anwendbar seien (vgl. Keidel/Meyer-Holz aaO, § 27 Rdnr. 14; Demharter, FGPrax 2003, 237).

    In welchem danach möglichen Umfang der Betroffene die Rechtmäßigkeit nachgeprüft haben will, legt er durch seinen Antrag fest (vgl. BayObLGZ 2002, 304, 308 ff; BayObLG NJW-RR 2004, 8; Demharter, FGPrax 2003, 237, 238).

  • OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08

    Vorläufige Betreuung: Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Ob dem Landgericht nach diesen Grundsätzen hier überhaupt eine zusätzliche ausdrückliche Entscheidung über die Rechtswidrigkeit der Betreuung angefallen ist, deren Unterbleiben mit der weiteren Beschwerde gerügt werden könnte, mag dahinstehen (für eine entsprechende Auslegung eines allgemein gehaltenen Beschwerdeantrags in Unterbringungssachen OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 237 und wohl auch BGH Beschluss vom 16.4.2008 aaO.).
  • OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06

    Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren

    Voraussetzung ist ein konkret hierauf gerichtetes Rechtsschutzbegehren des Betroffenen (BayObLGZ 2002, 304; a. A. OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 145).
  • OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06

    Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag durch beschwerdebefugten Angehörigen des

    Voraussetzung ist ein konkret hierauf gerichtetes Rechtsschutzbegehren des Betroffenen (BayObLGZ 2002, 304; a. A. OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 145).
  • OLG Zweibrücken, 09.12.2003 - 3 W 247/03

    Abschiebung: Umfang der Überprüfung einer erledigten Abschiebehaftanordnung durch

    Von daher kann der Senat auch im vorliegenden Fall nur über die Rechtmäßigkeit der die vom Amtsgericht angeordnete Vorbereitungshaft bestätigenden Entscheidung der Zivilkammer vom 11. November 2003 befinden (vgl. BayOblG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2002 -3Z BR 149/02- und vom 30. Juli 2003 - 3Z BR 139/03- ; Demharter, Anm. zu OLG Karlsruhe in FGPrax 2003, 237, 238 unter Hinweis auf die vorzitierte Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts; Keidel/Kuntze/Winkler/Meyer-Holz, FG, 15. Aufl., § 27 Rdnr. 45 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 02.04.2003 - 3Z BR 52/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4286
BayObLG, 02.04.2003 - 3Z BR 52/03 (https://dejure.org/2003,4286)
BayObLG, Entscheidung vom 02.04.2003 - 3Z BR 52/03 (https://dejure.org/2003,4286)
BayObLG, Entscheidung vom 02. April 2003 - 3Z BR 52/03 (https://dejure.org/2003,4286)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Erforderliche Maßnahmen bei zivilrechtlicher Unterbringung

  • Judicialis

    FGG § 70h Abs. 3; ; BGB § 1908i Abs. 1; ; BGB § 1846

  • rechtsportal.de

    FGG § 70h Abs. 3; BGB § 1908i Abs. 1 § 1846
    Rechtsfolgen unterlassener Betreuerbeiordnung bei Anordnung zivilrechtlicher Unterbringung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterbringung und Beistellung eines Betreuers

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorläufige Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus; Betreuungsbedürfnis im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren; Notwendigkeit einer unverzüglichen Betreuerbestellung

Verfahrensgang

  • AG München - 703 XVII 8294/02
  • LG München I - 13 T 796/03
  • BayObLG, 02.04.2003 - 3Z BR 52/03

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 145
  • FamRZ 2003, 1322
  • Rpfleger 2003, 426
  • BayObLGZ 2003, 97
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus BayObLG, 02.04.2003 - 3Z BR 52/03
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, auch in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2000, 220 und 2002, 304 = FGPrax 2002, 281).
  • BGH, 13.02.2002 - XII ZB 191/00

    Anordnung der Unterbringung ohne gleichzeitige Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 02.04.2003 - 3Z BR 52/03
    aa) Das Vormundschaftsgericht konnte hier zwar nach § 1846, § 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB eine Unterbringung anordnen, ohne zugleich einen Betreuer zu bestellen (BGHZ 150, 45 = FamRZ 2002, 744; BayObLG FGPrax 2002, 191).
  • BayObLG, 15.05.2002 - 3Z BR 163/00

    Umfang vormundschaftsgerichtlicher Unterbringungsanordnung - vorläufige

    Auszug aus BayObLG, 02.04.2003 - 3Z BR 52/03
    aa) Das Vormundschaftsgericht konnte hier zwar nach § 1846, § 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB eine Unterbringung anordnen, ohne zugleich einen Betreuer zu bestellen (BGHZ 150, 45 = FamRZ 2002, 744; BayObLG FGPrax 2002, 191).
  • BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00

    Voraussetzungen der vorläufigen Unterbringung nach Betreuungsrecht

    Auszug aus BayObLG, 02.04.2003 - 3Z BR 52/03
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wertet, anders als der damalige Vorlagebeschluss des Senats (BayObLGZ 2000, 295/300), bereits das Unterbleiben der unverzüglich zu ergreifenden Maßnahmen zur Bestellung eines vorläufigen Betreuers als Verfahrensmangel, der zur Unzulässigkeit der vorangegangenen Unterbringungsentscheidung führt.
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 02.04.2003 - 3Z BR 52/03
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, auch in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2000, 220 und 2002, 304 = FGPrax 2002, 281).
  • OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 139/05

    Änderung der Rechtsgrundlage einer Unterbringung durch Beschwerdegericht

    Die bisherige Unterbringung auf der Grundlage des amtsgerichtlichen Beschlusses bleibt aber formell rechtswidrig, wenn das Amtsgericht nicht sichergestellt hat, dass dem Betroffenen innerhalb weniger Tage ein Betreuer zur Seite steht (vgl. BayObLG FGPrax 2003, 145/146, BGH NJW 2002, 1801/1802).

    Das Gericht muss zudem sicherstellen, dass dem Betroffenen innerhalb weniger Tage ein Betreuer zur Seite steht (BayObLG FGPrax 2003, 145/146, BGH NJW 2002, 1801/1802).

  • OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06

    Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren

    Anstelle des Betreuers kann grundsätzlich auch das Vormundschaftsgericht handeln, wenn die Voraussetzungen des § 1846 BGB vorliegen, d.h. ein Betreuer noch nicht bestellt ist und auch nicht vor der eilbedürftigen Entscheidung bestellt werden kann (BGHZ 150, 45 = FamRZ 2002, 744; BayObLGZ 2003, 97 = BtPrax 2003, 176).
  • OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 36/05

    Hinweis des Beschwerdegerichts auf Antragsumstellung bei Erledigung des

    Daher ist es erforderlich, gleichzeitig mit der Einleitung eines Verfahrens zur Bestellung eines Betreuers ein Verfahren zur Bestellung eines vorläufigen Betreuers nach § 69f FGG einzuleiten (BayObLG FGPrax 2003, 145/146, BGH NJW 2002, 1801/1802).
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