Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 11.02.2004

Rechtsprechung
   KG, 06.02.2004 - 1 W 33/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8435
KG, 06.02.2004 - 1 W 33/04 (https://dejure.org/2004,8435)
KG, Entscheidung vom 06.02.2004 - 1 W 33/04 (https://dejure.org/2004,8435)
KG, Entscheidung vom 06. Februar 2004 - 1 W 33/04 (https://dejure.org/2004,8435)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Verfahrenspflegers neben dem anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigen ; Unanfechtbarkeit der Bestellung und Auswahl eines Verfahrenspflegers; Selbstständige Anfechtbarkeit der Zwischenentscheidung in Ausnahmefällen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung eines Verfahrenspflegers neben dem anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten im Betreuungsverfahren unanfechtbar

  • Judicialis

    FGG § 67 Abs. 1 Satz 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 67 Abs. 1 Satz 6
    Bestellung eines Verfahrenspflegers neben dem anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten im Betreuungsverfahren; Unanfechtbarkeit für den Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 117
  • FamRZ 2004, 1593 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.06.2003 - XII ZB 169/99

    Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Auszug aus KG, 06.02.2004 - 1 W 33/04
    Die Bestellung eines Verfahrenspflegers nach § 67 FGG kann von dem Betroffenen grundsätzlich nicht angefochten werden (im Anschluss an BGH, FamRZ 2003, 1275).

    Diese vom Senat in ständiger Rechtsprechung vertretene Ansicht hat der Bundesgerichtshof in einer auf Vorlage des Oberlandesgericht Köln (vgl. FamRZ 2000, 492) ergangenen Entscheidung ausdrücklich bestätigt (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2003, XII ZB 169/99, veröffentlicht in FamRZ 2003, 1275).

  • KG, 25.04.1995 - 1 W 8186/94

    Verfahren; Bestellung; Betreuer; Verfahrenspfleger; Anfechtung

    Auszug aus KG, 06.02.2004 - 1 W 33/04
    Unabhängig davon, dass Maßnahmen des Landgerichts im Beschwerdeverfahren anders als Verfügungen des Gerichts erster Instanz nicht der Anfechtung nach § 19 FGG unterliegen (vgl. Senat, FamRZ 1996, 357 mit Anmerkung von Bienwald), ist die Bestellung und Auswahl eines Verfahrenspflegers nach § 67 FGG für den Betroffenen unanfechtbar (vgl. Senat, a. a. O.; BayObLG, FamRZ 1993, 1106).
  • BayObLG, 08.04.1993 - 3Z BR 51/93

    Anfechtbarkeit einer Anordnung zur Untersuchung eines Betroffenen zur

    Auszug aus KG, 06.02.2004 - 1 W 33/04
    Unabhängig davon, dass Maßnahmen des Landgerichts im Beschwerdeverfahren anders als Verfügungen des Gerichts erster Instanz nicht der Anfechtung nach § 19 FGG unterliegen (vgl. Senat, FamRZ 1996, 357 mit Anmerkung von Bienwald), ist die Bestellung und Auswahl eines Verfahrenspflegers nach § 67 FGG für den Betroffenen unanfechtbar (vgl. Senat, a. a. O.; BayObLG, FamRZ 1993, 1106).
  • OLG Köln, 05.03.1999 - 16 Wx 14/99

    Wirkungen der Bestellung des Verfahrenspflegers; Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus KG, 06.02.2004 - 1 W 33/04
    Diese vom Senat in ständiger Rechtsprechung vertretene Ansicht hat der Bundesgerichtshof in einer auf Vorlage des Oberlandesgericht Köln (vgl. FamRZ 2000, 492) ergangenen Entscheidung ausdrücklich bestätigt (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2003, XII ZB 169/99, veröffentlicht in FamRZ 2003, 1275).
  • BGH, 30.10.2013 - XII ZB 317/13

    Betreuungssache: Verfahrensfähigkeit des Betroffenen; Befugnis zur Bestellung

    Zum einen schließt die Sollvorschrift des § 276 Abs. 4 FamFG die Bestellung eines Verfahrenspflegers etwa bei Vorliegen eines Interessenkonflikts auch dann nicht aus, wenn der Betroffene durch einen Rechtsanwalt oder einen anderen geeigneten Verfahrensbevollmächtigten vertreten wird (vgl. KG FGPrax 2004, 117; Keidel/Budde FamFG 17. Aufl. § 276 Rn. 15).
  • AG Neuruppin, 28.12.2011 - 23 XVII 102/11

    Betreuung: Bestellung eines Verfahrenspflegers für die gerichtliche Genehmigung

    Der Umstand dass Rechtsanwalt ... im Erinnerungsverfahren nicht den Betroffenen, sondern die Betreuer vertritt, führt nicht zu einer ihn ausschließenden Interessenkollision (vgl. Kammergericht FGPrax 2004, 117).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.02.2004 - 3Z BR 23/2004, 3Z BR 23/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6156
BayObLG, 11.02.2004 - 3Z BR 23/2004, 3Z BR 23/04 (https://dejure.org/2004,6156)
BayObLG, Entscheidung vom 11.02.2004 - 3Z BR 23/2004, 3Z BR 23/04 (https://dejure.org/2004,6156)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - 3Z BR 23/2004, 3Z BR 23/04 (https://dejure.org/2004,6156)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    FGG § 30; ; FGG § 56g; ; FGG § 69e; ; ZPO § 526; ; ZPO § 568; ; GVG § 21g; ; GVG § 21e

  • rechtsportal.de

    Zulassung der weiteren Beschwerde wegen der grundsätzliche Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage durch den Einzelrichter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Zulassung der weiteren Beschwerde durch Einzelrichter der Beschwerdekammer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 117
  • FamRZ 2004, 1136
  • Rpfleger 2004, 484
  • BayObLGZ 2004, 29
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Dresden, 04.08.2003 - 15 W 1456/02

    Mitwirkungspflichten des Gerichts bei drohender Verfristung der

    Auszug aus BayObLG, 11.02.2004 - 3Z BR 23/04
    Das Vormundschaftsgericht ist zudem im Regelfall nicht gesetzlich gehalten, einen Berufsbetreuer auf den Fristablauf gesondert hinzuweisen oder ihn vor dem gesetzlich vorgesehenen Verfallen des Anspruchs zu bewahren (OLG Dresden FamRZ 2004, 137).
  • BGH, 10.11.2003 - II ZB 14/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Auszug aus BayObLG, 11.02.2004 - 3Z BR 23/04
    Ein Absehen davon führt dazu, dass das Gericht als nicht ordnungsgemäß besetzt anzusehen ist, was die Aufhebung seiner Entscheidung und die Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht zur Folge hat (BGH NJW 2003, 1254/1255 und NJW 2004, 448).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 20 W 113/01

    Antrag des Betreuers auf Festsetzung von Vergütung und Aufwendungsersatz

    Auszug aus BayObLG, 11.02.2004 - 3Z BR 23/04
    Die Belehrungspflicht gilt nicht für den "Normalfall", in dem die bereits im Gesetz selbst bestimmte Ausschlussfrist von 15 Monaten zur Anwendung kommt (OLG Frankfurt FamRZ 2002, 193).
  • BayObLG, 28.05.2003 - 3Z BR 84/03

    Betreuervergütung: Voraussetzungen für die Verlängerung der Ausschlussfrist

    Auszug aus BayObLG, 11.02.2004 - 3Z BR 23/04
    Eine Wiedereinsetzung in die Ausschlussfrist ist nicht möglich; auf § 15 Abs. 3 Satz 6 ZSEG hat der Gesetzgeber bewusst nicht verwiesen (vgl. i.E. BayObLGZ 2003, 126/128 = FamRZ 2003, 1414/1415; OLG Schleswig FamRZ 2002, 1288; Soergel/Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1835 Rn. 11, § 1836 Rn. 29; Staudinger/Engler BGB 13. Bearb. § 1835 Rn. 59, § 1836 Rn. 73; HK-BUR/Bauer/ Klie/Rink § 1835 BGB Rn. 3, § 1836 BGB Rn. 8 und 9, § 56g FGG Rn. 11, 12 und 16; Knittel Betreuungsgesetz § 1835 BGB Rn. 15, § 1836 BGB Rn. 43; BT-Drucks. 13/7158 S. 22 und 26/27).
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 286/02

    Neue Bundesländer: Umlegung der Betriebskosten auf die Mieter

    Auszug aus BayObLG, 11.02.2004 - 3Z BR 23/04
    Deshalb ist es dem Einzelrichter in diesen Fällen erlaubt, das (weitere) Rechtsmittel wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen, wenn eine solche wesentliche Änderung nicht eingetreten ist, d.h. die grundsätzliche Bedeutung der Sache durch den übertragenden Kollegialspruchkörper einerseits und den Einzelrichter andererseits lediglich unterschiedlich beurteilt wird (vgl. BGH NJW 2003, 2900/2901).
  • OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 193/01

    Beginn der Ausschlussfrist des § 1836 II S. 4

    Auszug aus BayObLG, 11.02.2004 - 3Z BR 23/04
    Eine Wiedereinsetzung in die Ausschlussfrist ist nicht möglich; auf § 15 Abs. 3 Satz 6 ZSEG hat der Gesetzgeber bewusst nicht verwiesen (vgl. i.E. BayObLGZ 2003, 126/128 = FamRZ 2003, 1414/1415; OLG Schleswig FamRZ 2002, 1288; Soergel/Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1835 Rn. 11, § 1836 Rn. 29; Staudinger/Engler BGB 13. Bearb. § 1835 Rn. 59, § 1836 Rn. 73; HK-BUR/Bauer/ Klie/Rink § 1835 BGB Rn. 3, § 1836 BGB Rn. 8 und 9, § 56g FGG Rn. 11, 12 und 16; Knittel Betreuungsgesetz § 1835 BGB Rn. 15, § 1836 BGB Rn. 43; BT-Drucks. 13/7158 S. 22 und 26/27).
  • BGH, 19.10.1992 - II ZR 171/91

    Heilung unwirksamer Bestellung des Einzelrichters

    Auszug aus BayObLG, 11.02.2004 - 3Z BR 23/04
    Die Umschreibung, zum Einzelrichter werde der Berichterstatter ernannt, ist deshalb zur Bezeichnung des gesetzlichen Richters (vgl. BGH NJW 1993, 600/601) ausreichend.
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Auszug aus BayObLG, 11.02.2004 - 3Z BR 23/04
    Ein Absehen davon führt dazu, dass das Gericht als nicht ordnungsgemäß besetzt anzusehen ist, was die Aufhebung seiner Entscheidung und die Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht zur Folge hat (BGH NJW 2003, 1254/1255 und NJW 2004, 448).
  • BayObLG, 03.09.2003 - 3Z BR 113/03

    Vertretung durch einen Notar bei Stellung eines Löschungsantrags -

    Auszug aus BayObLG, 11.02.2004 - 3Z BR 23/04
    Die Zulassung in den Entscheidungsgründen ist daher ausreichend (vgl. BayObLGZ 2003, 221; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. Vorbem. §§ 19 bis 30 Rn. 30).
  • OLG Zweibrücken, 22.10.2004 - 3 W 224/04

    Verfahren über die Verlängerung von Abschiebehaft: Übertragung auf den nicht

    Das Beschwerdegericht kann eine FG-Sache wirksam einem namentlich nicht benannten Richter als Einzelrichter übertragen, wenn aus dem kammerinternen Geschäftsverteilungsplan dessen Zuständigkeit hinreichend bestimmbar hervorgeht (Anschluss an BayObLG 3Z BR 23/04).

    Dies ist zur Umschreibung des gesetzlichen Richters ausreichend (vgl. BayObLG, 3Z BR 23/04, zitiert nach juris).

  • OLG Rostock, 30.07.2007 - 3 W 118/07

    Unterbringung: Übertragung des Beschwerdeverfahrens auf den Einzelrichter

    Der Senat sieht in der Entscheidung des Einzelrichters eine nicht ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts, die jedenfalls im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit einen absoluten Beschwerdegrund darstellt, der zur Aufhebung und Zurückverweisung führt (OLG Zweibrücken, Beschl. vom 17.09.2003 - 3W 185/03 - FGPrax 2003, 278; BayObLG, Beschl. vom 11.02.2004 - 3Z BR 23/04 - FGPrax 2004, 117 = FamRZ 2004, 1136; BayObLG, Beschl. vom 04.02.2004 - 3Z BR 270/03 - FGPrax 2004, 77 = FamRZ 2004, 1137).
  • OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 8 W 22/09

    FGG-Verfahren: (Un-)Statthaftigkeit einer nicht zugelassenen sofortigen weiteren

    Die Zulassung muss in der Beschlussformel oder in den Gründen ausgesprochen sein (Bassenge/Roth, FGG/RpflG, 11. Aufl. 2007, § 19 FGG Rdnr. 22; Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl. 2003/2005, Vorbem. §§ 19-30 Rdnr. 30; BayObLG FGPrax 2004, 117; je m. w. N.).
  • BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 70/04

    Aufwendungsersatz des früheren Vermögensvormunds bei Abklärung einer

    Deshalb ist es dem (so genannten fakultativen) Einzelrichter in diesen Fällen erlaubt, das (weitere) Rechtsmittel wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen, wenn eine solche wesentliche Änderung nicht eingetreten ist, d.h. die grundsätzliche Bedeutung der Sache durch den übertragenden Kollegialspruchkörper einerseits und dem Einzelrichter andererseits lediglich unterschiedlich beurteilt wird (vgl. BGH NJW 2003, 2900 - Revision; BayObLGZ 2004, 29 - weitere Beschwerde im FG-Verfahren; zur abweichenden Rechtslage bei Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den so genannten originären Einzelrichter BGH NJW 2003, 1254 und NJW 2004, 448).
  • OLG München, 10.11.2020 - 9 U 1448/20

    Schadensersatz, Berufung, Schadensersatzanspruch, Rechtsanwaltskosten,

    Die Prozesslage hat sich nicht wesentlich geändert (Zöller-Heßler, ZPO, 33. Aufl., 2020, § 526 ZPO Rn. 12; BGH MDR 2004, 49; BayObLG FamRZ 2004, 1136 zum FG-Verfahren).
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