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   BayObLG, 18.03.2004 - 3Z BR 253/03   

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BayObLG, 18.03.2004 - 3Z BR 253/03 (https://dejure.org/2004,6906)
BayObLG, Entscheidung vom 18.03.2004 - 3Z BR 253/03 (https://dejure.org/2004,6906)
BayObLG, Entscheidung vom 18. März 2004 - 3Z BR 253/03 (https://dejure.org/2004,6906)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für Unterbringung zur Begutachtung, Verdacht auf Betreuungsbedürftigkeit

  • Judicialis

    FGG § 68b Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 68b Abs. 4
    Voraussetzung für eine Unterbringung zur Begutachtung und nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtswidrigkeit einer Unterbringungsmaßnahme; Vorbereitung eines Gutachtens; Verdacht auf Betreuungsbedürftigkeit; Prognoseentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 250
  • FamRZ 2006, 289
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 30.03.2001 - 3Z BR 80/01

    Anhörung eines Sachverständigen zur Unterbringung eines Betroffenen zur

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 3Z BR 253/03
    Das Rechtsmittel ist zulässig, § 27 Abs. 1, § 29 Abs. 1 und Abs. 2 FGG; es handelt sich um eine einfache weitere Beschwerde (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1559) mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit einer Unterbringungsmaßnahme festzustellen.

    Voraussetzung ist eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung (BayObLG FamRZ 2001, 1559/1560; Keidel/Kayser § 68b Rn. 16).

  • BGH, 03.07.2003 - III ZR 326/02

    Spruchrichterprivileg bei einstweiliger Anordnung betreffend eine vorläufige

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 3Z BR 253/03
    Auch wenn sich dann in der Zukunft diese Prognose als unzutreffend erweisen sollte, ist für die Rechtswidrigkeit der Maßnahme ausschlaggebend nur der Zeitpunkt der Unterbringungsanordnung selbst (vgl. Senatsbeschluss vom 17.12.2003, Az. 3Z BR 202/03, für den Fall einer Betreuerbestellung; BGH RPfleger 2003, 499 für den Bereich der Amtshaftung).
  • BayObLG, 17.12.2003 - 3Z BR 202/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Betreuerbestellung nach Aufhebung einer

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 3Z BR 253/03
    Auch wenn sich dann in der Zukunft diese Prognose als unzutreffend erweisen sollte, ist für die Rechtswidrigkeit der Maßnahme ausschlaggebend nur der Zeitpunkt der Unterbringungsanordnung selbst (vgl. Senatsbeschluss vom 17.12.2003, Az. 3Z BR 202/03, für den Fall einer Betreuerbestellung; BGH RPfleger 2003, 499 für den Bereich der Amtshaftung).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 3Z BR 253/03
    Deshalb sei das Rechtsschutzinteresse in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe auch dann zu bejahen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt zwar erledigt hat, eine Sachentscheidung nach dem typischen Verfahrensablauf aber in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu erlangen war (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432 ff.).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 3Z BR 253/03
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 1145).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 3Z BR 253/03
    Es hat dabei maßgeblich darauf abgestellt, dass dem Recht auf Freiheit der Person unter den grundrechtlich verbürgten Rechten ein besonders hoher Rang zukomme und der richterlichen Anordnung im Fall der Abschiebungshaft wegen des impliziten Vorwurfs, der Betroffene habe sich gesetzwidrig verhalten, auch diskriminierende Wirkung zukomme (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456).
  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 3Z BR 253/03
    Unter Beachtung dieser Rechtsprechung hat der Senat für die Fälle der Unterbringung die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit zugelassen (vgl. BayObLGZ 2002, 304 ff.; BayObLG BtPrax 2003, 184).
  • BayObLG, 13.03.2002 - 3Z BR 45/02

    Keine Beschwerdeberechtigung des Verfahrenspflegers bei Aufhebung der

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 3Z BR 253/03
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 1145).
  • OLG München, 08.08.2005 - 33 Wx 133/05

    Zulässige weitere Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit genehmigter

    Eine sofortige weitere Beschwerde mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit der Genehmigung einer Unterbringung festzustellen, ist zulässig, auch wenn sich die Hauptsache noch vor Einlegung des Rechtsmittels erledigt hat (vgl. BayObLG Beschluss vom 18.3.2004 - 3Z BR 253/03).

    Dies muss nicht nur für die Fälle gelten, in denen sich nach Einlegung eines zulässigen Rechtsmittels die Hauptsache erledigt hat, sondern auch für die Fälle, in denen die Erledigung bereits vor der Einlegung des Rechtsmittels eintrat (vgl. BayObLG Beschluss vom 18.3.2004 - 3 Z BR 253/03).

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