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   OLG Düsseldorf, 08.10.2003 - I-3 Wx 242/03   

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https://dejure.org/2003,6178
OLG Düsseldorf, 08.10.2003 - I-3 Wx 242/03 (https://dejure.org/2003,6178)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.10.2003 - I-3 Wx 242/03 (https://dejure.org/2003,6178)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - I-3 Wx 242/03 (https://dejure.org/2003,6178)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 27
  • FamRZ 2004, 1134
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 05.07.2023 - XII ZB 155/20

    Berichtigung eines Geburtenregistereintrags; Flüchtlingseigenschaft eines

    Das gilt wegen der gebotenen Rechtsklarheit auch dann, wenn seitens der beurkundenden Stelle eine Aufklärung über die Möglichkeit der Neubestimmung des Namens bei Abgabe der Sorgeerklärungen unterlassen wurde (OLG Frankfurt StAZ 2004, 272, 273; OLG Düsseldorf FamRZ 2004, 1134 f.; MünchKommBGB/von Sachsen Gessaphe 8. Aufl. § 1617 b Rn. 15; BeckOK BGB/Pöcker [1. Mai 2023] § 1617 b Rn. 7; Staudinger/Lugani BGB [2020] § 1617 b Rn. 19).

    Ob etwas anderes gelten kann, wenn die Eltern durch eine falsche Belehrung von der rechtzeitigen Neubestimmung abgehalten worden sind (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2004, 1134, 1135), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, weil für solche Umstände nichts ersichtlich ist.

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2005 - 3 Wx 202/05

    Zur Namensbestimmung eines Kindes unverheirateter Eltern innerhalb der

    Die Frist läuft auch unabhängig davon, ob die Eltern über die rechtlichen Folgen einer nicht erfolgten Namensbestimmung unterrichtet sind oder nicht (vgl. Senat FGPrax 2004, 27, m.w.N.).
  • LG Flensburg, 24.01.2005 - 5 T 396/04

    Bestimmungsrecht der Eltern ist bzgl. der Namensgebung eingeschränkt bei

    Ausnahmsweise kann der Beginn der gesetzlichen Ausschlussfrist gehemmt sein, solange die Eltern von der Stellung des Antrages auf Neubestimmung des Geburtsnamens durch eine unrichtige Auskunft abgehalten worden sind (OLG Düsseldorf, FamRZ 2004, 1134 ).
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