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   OLG Schleswig, 21.01.2004 - 2 W 52/03   

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https://dejure.org/2004,6355
OLG Schleswig, 21.01.2004 - 2 W 52/03 (https://dejure.org/2004,6355)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.01.2004 - 2 W 52/03 (https://dejure.org/2004,6355)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. Januar 2004 - 2 W 52/03 (https://dejure.org/2004,6355)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungstitel im Wohnungseigentumsverfahren; Wandel in der Verkehrsauffassung und Rechtsauffassung; Vereinbarkeit des Betriebes einer warmen Theke mit der Zweckbestimmung Laden; Abstellen auf die Beeinträchtigung der Bewohner durch die Lärmemissionen bei Festellung ...

  • Judicialis

    ZPO § 767; ; BGB § 1004 I 2; ; WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 15 I 1; ; WEG § 15 I 3

  • prewest.de PDF

    §§ 10, 15 WEG; § 1004 BGB; § 767 ZPO
    Metzgerei - Warme Theke - Ladenöffnungszeiten - Steh-Imbiß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Einrichtung einer "Heißen Theke" mit der Zweckbestimmung "Laden" in einer Teilungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerspricht ein Imbiss der Zweckbestimmung Laden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 65
  • ZMR 2004, 463
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 22.09.1993 - 6 U 49/93
    Auszug aus OLG Schleswig, 21.01.2004 - 2 W 52/03
    Eine andere Nutzung ist nur dann zulässig, wenn sie im konkreten Fall nicht mehr stört und beeinträchtigt als die zweckbestimmte Nutzung (Senat a.a.O., BayObLG ZMR 2000, 53; OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 146).

    Dabei sind - wie auch im Beschluß vom 9.01.1989 hervorgehoben - von Bedeutung in erster Linie die Nichteinhaltung der gesetzlichen Ladenschlußzeiten (vgl. OLG Hamburg ZMR 2002, 455; KG FGPrax 1999, 93; OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 146, 147; WuM 1993, 290; BayObLG ZMR 1993, 427, 428), ferner die Geräusch- und die Geruchsbelästigungen der übrigen Teil- und Wohnungseigentümer (vgl. BayObL ZMR 2000, 53, 54).

  • BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 103/99

    Imbissstube ist kein "Laden"

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.01.2004 - 2 W 52/03
    Eine andere Nutzung ist nur dann zulässig, wenn sie im konkreten Fall nicht mehr stört und beeinträchtigt als die zweckbestimmte Nutzung (Senat a.a.O., BayObLG ZMR 2000, 53; OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 146).

    Dabei sind - wie auch im Beschluß vom 9.01.1989 hervorgehoben - von Bedeutung in erster Linie die Nichteinhaltung der gesetzlichen Ladenschlußzeiten (vgl. OLG Hamburg ZMR 2002, 455; KG FGPrax 1999, 93; OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 146, 147; WuM 1993, 290; BayObLG ZMR 1993, 427, 428), ferner die Geräusch- und die Geruchsbelästigungen der übrigen Teil- und Wohnungseigentümer (vgl. BayObL ZMR 2000, 53, 54).

  • BayObLG, 15.09.1999 - 2Z BR 81/99

    Geschäftswert bei Vollstreckungsabwehrklage nach rechtskräftiger Verurteilung zu

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.01.2004 - 2 W 52/03
    Zutreffend ist im Ausgangspunkt, daß § 767 ZPO auf den im Wohnungseigentumsverfahren erlassenen Unterlassungstitel vom 9.11.1989 entsprechend anwendbar ist (BayObLG ZMR 2000, 43; 1999, 183).
  • OLG Köln, 27.04.1987 - 6 W 18/87

    Unterlassungspflicht des Werbens unter dem Gesichtspunkt irreführender Werbung;

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.01.2004 - 2 W 52/03
    Zu den Einwendungen, die den durch das " Urteil" festgestellten Anspruch selbst betreffen, gehört auch die Geltendmachung nachträglich geänderter Verhältnisse (OLG Köln NJW-RR 1987, 1471; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 323 Rn. 29 m.w.Nw.).
  • OLG Hamburg, 26.02.2002 - 2 Wx 10/01

    Bei der Nutzung von Wohnungs-Teileigentum ist die Frage der regelmäßigen Nutzung

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.01.2004 - 2 W 52/03
    Dabei sind - wie auch im Beschluß vom 9.01.1989 hervorgehoben - von Bedeutung in erster Linie die Nichteinhaltung der gesetzlichen Ladenschlußzeiten (vgl. OLG Hamburg ZMR 2002, 455; KG FGPrax 1999, 93; OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 146, 147; WuM 1993, 290; BayObLG ZMR 1993, 427, 428), ferner die Geräusch- und die Geruchsbelästigungen der übrigen Teil- und Wohnungseigentümer (vgl. BayObL ZMR 2000, 53, 54).
  • OLG Karlsruhe, 24.03.1993 - 4 W 117/92

    Notwendigkeit der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zu der Nutzungsänderung

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.01.2004 - 2 W 52/03
    Dabei sind - wie auch im Beschluß vom 9.01.1989 hervorgehoben - von Bedeutung in erster Linie die Nichteinhaltung der gesetzlichen Ladenschlußzeiten (vgl. OLG Hamburg ZMR 2002, 455; KG FGPrax 1999, 93; OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 146, 147; WuM 1993, 290; BayObLG ZMR 1993, 427, 428), ferner die Geräusch- und die Geruchsbelästigungen der übrigen Teil- und Wohnungseigentümer (vgl. BayObL ZMR 2000, 53, 54).
  • OLG Schleswig, 29.03.2000 - 2 W 7/00

    Festlegung der Nutzungsart in der Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.01.2004 - 2 W 52/03
    Weiter hat das Landgericht mit Recht angenommen, daß es sich bei der Bezeichnung des Teileigentums des Beteiligten zu 1. in der Teilungserklärung als "Laden" um eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter im Sinne der §§ 10 Abs. 1 Satz 2; 15 Abs. 1 WEG handelt (Senat, Beschluß vom 29.03.2000, WuM 2000, 318).
  • OLG Hamm, 15.01.1999 - 15 W 444/97

    Ladung des abzuberufenden Verwalters zur Eigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.01.2004 - 2 W 52/03
    Dabei sind - wie auch im Beschluß vom 9.01.1989 hervorgehoben - von Bedeutung in erster Linie die Nichteinhaltung der gesetzlichen Ladenschlußzeiten (vgl. OLG Hamburg ZMR 2002, 455; KG FGPrax 1999, 93; OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 146, 147; WuM 1993, 290; BayObLG ZMR 1993, 427, 428), ferner die Geräusch- und die Geruchsbelästigungen der übrigen Teil- und Wohnungseigentümer (vgl. BayObL ZMR 2000, 53, 54).
  • AG München, 26.06.2014 - 483 C 2983/14

    Kein Döner im Laden

    Die Entscheidung des OLG Schleswig 21.01.2004, 2 W 52/03, führt zu keinem anderen Ergebnis, da dort ohne ausreichende Berücksichtigung der typisierenden Betrachtungsweise unter Blick nur auf konkrete Öffnungszeiten, Lärm- und Geruchsbeeinträchtigungen entschieden wurde.
  • OLG Schleswig, 17.05.2006 - 2 W 198/05

    Verbindlichkeit der Bezeichnung "Keller" in einer Teilungserklärung

    Ob es abweichend von dieser Auffassung in besonders gelagerten Fällen gerechtfertigt ist, auf die konkreten Beeinträchtigungen abzustellen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 21.01.2004 - 2 W 52/03 - ZMR 2004, 453), kann hier offenbleiben.
  • OLG Frankfurt, 18.08.2005 - 20 W 210/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Anwendbarkeit der ZPO, Rechtsnachfolge

    Soweit danach Klagen bei dem Prozessgericht des ersten Rechtszugs zu erheben sind - wie hier im Bereich der Klage nach § 768 ZPO - richtet sich das gesamte Verfahren des Wohnungseigentumsgerichts nach dem Wohnungseigentumsgesetz und dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. zur Klage nach § 768 ZPO: Köhler/Bassenge, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, Teil 17, Rz. 431; für die Klage nach § 767 ZPO: Senat, Beschluss vom 04.08.2005, Az.: 20 W 344/05; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1235; OLG Schleswig FGPrax 2004, 65; vgl. auch Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 45 WEG Rz. 86).
  • OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 20 W 344/05

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Vollstreckungsabwehrklage gegen

    Für im Wohnungseigentumsverfahren abzuhandelnde Einwendungen, die im Streitverfahren nach der ZPO im Wege der Vollstreckungsabwehrklage (hier: §§ 767, 794 Abs. 1 Nr. 2, 795 ZPO) geltend zu machen wären, sind grundsätzlich die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes bzw. des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit einschlägig (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1235; OLG Schleswig FGPrax 2004, 65; vgl. auch Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 45 WEG Rz. 8).
  • BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 103/04

    Zweckwidrige Nutzung einer Konditorei als Spezialitätenrestaurant - Verwirkung

    Nach dem Tatsachenvortrag der Beteiligten zum örtlichen Umfeld des Teileigentums, insbesondere zur Nutzung anderer gewerblicher Einheiten in dem Gebäude als Bäckerei, Metzgerei und Frisiersalon, bestand auch kein Anlass zu der Annahme, dass nach den konkreten Umständen eine stärkere Störung und Beeinträchtigung als durch die zweckbestimmungsgemäße Nutzung ausnahmsweise zu verneinen wäre (siehe BayObLG ZMR 2000, 53; OLG Schleswig FGPrax 2004, 65).
  • OLG München, 10.02.2009 - 19 U 5448/08

    Gewerbeeinheit in einer Wohnungseigentumsanlage: Anspruch der Gemeinschaft gegen

    Der vom Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Schleswig vom 21.01.2004, Gz. 2 W 52/03, kann für die hier allein entscheidungserhebliche Frage der Nichteinhaltung der Ladenöffnungszeiten nichts anderes entnommen werden.
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